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Vollkasko abmelden, schäden beheben lassen?

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  1. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo


    Ich habe folgende frage;

    Meine omi hat sich vor 8 Jahren in neues auto gekauft.... Dieses damals Vollkasko versichert, ohne selbstbeteiligung (:


    Nun, nach acht jahren hat ein auto eben ein paar gebrauchsspuren.. Vor ca. 4 jahren ist sie Mal an einem mäuerchen mit der vorderen Stoßstange hängen geblieben. Damals war es ihr schlicht weg der aufwand nicht wert, es von der kasko bezahlen zu lassen.. Der schaden blieb wie er war.

    Nun ist sie ca vor einem jahr auchnoch an einem pfeiler in der hauseigenen Tiefgarage hängengeblieben --> Fazit: Türe hinten links eingedellt und verkratzt...

    Was mich auch zu meiner frage bringt..

    Sie will nun das Auto fahren aufgeben. Das auto verkaufen.
    Nun, da ein auto eben ohne diese Beulen mehr geld bringt, kam ich auf die idee das ganze doch von der Versicherung richten zu lassen?


    Geht das?

    Kann sie denn auch alte schäden von der Vollkasko beheben lasseN?
    oder gibt es das irgendwie eine zeitliche begrenzung oder ähnliches?



    Über tipps würde ich mich freuen ;)


    MFG Rick
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  3. Den neuenBei neue Schäden ja. Bei alten nein, es sei denn in den Versicherungsbedingungen wäre etwas anders geregelt als normalerweise, den Schäden müssen Zeitnah gemeldet werden.
    Wenn dem nicht so ist, wovon ich ausgehe wäre ein "Unterjubeln" der alten Schäden Versicherungsbetrug.
    Bei den beiden Schäden kommt die Versicherung sowieso auf die Idee, dass es aus mehreren Unfällen stammt.

    Edit: überlesen dass auch der 2. nicht im aktuellen Versicherungsjahr war.

    Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2012 0:58:30 von galerietbb
  4. Ich denke, die Versicherung wird sich von diesen Schäden nichts annehmen, da vermutlich gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen wurde, die normalerweise eine "unverzügliche" Meldung jedes Schadens verlangen.
    Bei einigen Tarifen gibt es die Ausnahme, daß "geringfügige" Schäden erst zum Ablauf des Versicherungsjahres gemeldet werden müssen, aber selbst das wäre hier ja wohl auch nicht mehr zutreffend und möglich.

    Fazit: Dumm gelaufen und als Lehrgeld abhaken. Eine Neudatierung der Schäden wäre eindeutig Versicherungsbetrug und, bei eventueller Begutachtung, auch leicht nachzuweisen..


  5. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Also versuche es auf jeden Fall. Bei Vollkaskoschäden wird deine Großmutter schließlich in der Vollkasko wieder zurückgestuft und Vollkasko ist im Prinzip freiwillig. Hier hat Sie ja die Schäden am eigenen Auto verursacht. Anders würde der Fall aussehen, wenn es ein Haftpflichtschaden an anderen Autos/Personen etc entstanden währe......
  6. kalinawalsjakoff schrieb:
    Bei Vollkaskoschäden wird deine Großmutter schließlich in der Vollkasko wieder zurückgestuft und Vollkasko ist im Prinzip freiwillig. Hier hat Sie ja die Schäden am eigenen Auto verursacht. Anders würde der Fall aussehen, wenn es ein Haftpflichtschaden an anderen Autos/Personen etc entstanden währe......


    Eben wegen der zu erwartenden Zurückstufung, wird es nicht funktionieren.
    Wenn der 4 Jahre alte Schaden gemeldet und von der Versicherung reguliert worden wäre, hätte die Versicherung den SF-Rabatt angepaßt und die Oma hätte in den Folgejahren eine höhere Prämie bezahlt. Gleiches nochmal für den zweiten Schaden. Klingelt da was?

    Was die Freiwilligkeit der Vollkasko und der Vergleich mit der Haftpflicht jetzt mit der Frage zu tun haben sollen, ist mir nicht klar.
  7. t*****b

    Wenn du mit der Versicherung reden kannst und sie den Schaden übernehmen wird, wird sie bestimmt deine Oma nachträglich herunterstufen und Beitragsnachzahlungen verlangen. Das ist sicherlich teurer, als den Schaden selber zu beheben, da die Versicherung ja auch etwas verdienen möchte.
  8. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    fatfreddy schrieb:
    kalinawalsjakoff schrieb:
    Bei Vollkaskoschäden wird deine Großmutter schließlich in der Vollkasko wieder zurückgestuft und Vollkasko ist im Prinzip freiwillig. Hier hat Sie ja die Schäden am eigenen Auto verursacht. Anders würde der Fall aussehen, wenn es ein Haftpflichtschaden an anderen Autos/Personen etc entstanden währe......


    Eben wegen der zu erwartenden Zurückstufung, wird es nicht funktionieren.
    Wenn der 4 Jahre alte Schaden gemeldet und von der Versicherung reguliert worden wäre, hätte die Versicherung den SF-Rabatt angepaßt und die Oma hätte in den Folgejahren eine höhere Prämie bezahlt. Gleiches nochmal für den zweiten Schaden. Klingelt da was?

    Was die Freiwilligkeit der Vollkasko und der Vergleich mit der Haftpflicht jetzt mit der Frage zu tun haben sollen, ist mir nicht klar.


    Nun Beiträge nachzahlen geht immer..... ich habe jetzt nachträglich auch noch bei meiner Police die erwarteten Kilometer etwas höher gesetzt und darf für beides (Kasko und Haftpflicht) noch ein paar Euro nachzahlen.
  9. kalinawalsjakoff schrieb:
    Nun Beiträge nachzahlen geht immer..... ich habe jetzt nachträglich auch noch bei meiner Police die erwarteten Kilometer etwas höher gesetzt und darf für beides (Kasko und Haftpflicht) noch ein paar Euro nachzahlen.
    ja, aber bestimt nicht rückwirkend für die letzten 8 Jahre. Wenn man einen Schaden damals nicht gemeldet hat, weil man sich ausgerechnet hat dass eine Selbstübernahme der Reparatrurkosten billiger kommt und es deshalb nicht meldet warum soll dann jetzt auf einmal (falls die Versicherung überhaupt zustimmt) es günstiger sein den Schaden über die Vollkasko zu regeln und erhöhte Versicherungsbeiträge für 8 Jahre (für die letzten 4 dann sogar nochmal erhöht wegen 2. Schaden) nachzahlen?

    Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2012 23:16:07 von autobert
  10. kalinawalsjakoff schrieb:
    Nun Beiträge nachzahlen geht immer..... i


    Schafft aber rückwirkend keine neuen Rechte.


    Die wesentlichen Mitarbeiter bei Versicherungen sind Juristen, die durchaus in der Lage sind, Bedingungen zu formulieren, die relativ eindeutig sind. Als Beispiel mal drei, vermutlich beliebig übertragbare Zitate aus den AVB von KFZ-Versicherungen (in der Reihenfolge, wie sie bei Google zu fiinden sind.) .

    1. Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer von dem Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche, in Form einer Schadenanzeige per eMail anzuzeigen. Quelle: $7 Satz 2, AKB der Ineas

    2. Dem Versicherer ist innerhalb einer Woche der Versicherungsfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes [...]
    schriftlich mitzuteilen. Quelle Art.7 3.1 AKB der zurich Vers.

    3. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis [... ] innerhalb einer Woche anzuzeigen.
    Quelle AKB Abs. E1.1 der VHV

    Da diese Bedingungen bei Vertragsunterzeichnung anerkannt wurden, ist davon auszugehen, daß der Versicherer, bei so deutlich verspäteter Meldung, wie vom TE angedeutet, von jeglicher Leistung befreit ist.
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