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Facebook-Pranger | Friedrich

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  1. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    Ich denke, viele werden mitbekommen haben das Ariane Friedrich (Deutsche Hochspringerin) derzeit sehr stark in den Medien ist.
    Sie hat die Mail eines Stalkers, welche sie über Facebook bekam, auf ihrem Facebook-Account veröffentlicht + den Namen desjenigen, der sie ihr gesendet haben soll.

    nachzulesen:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,829217,00.html
    http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,829286,00.html

    Was haltet ihr von dieser Methode der Selbstjustiz?

    Ich bin der Meinung, Ariane Friedrich hat hier vorschnell gehandelt und keineswegs den korrekten Weg beschritten. Gerade sie als Polizistin sollte es besser wissen. Der Pranger ist eine Mittelalterliche Methode und aus gutem Grund haben wir einen Rechtsstaat indem für solche Fälle eine Institution vorhanden ist, die sich mit so etwas beschäftigt.
    Selbst wenn dieser Herr die Nachricht geschrieben hat und nicht ein Hacker, oder was auch immer, wie er behauptet, hat sie hier einen Weg gewählt, der vollkommen falsch war.

    Meiner Meinung nach sollte der Herr nun Frau Fredrich zivilrechtlich belangen, selbst wenn er es war. Wir sind schließlich nicht mehr in der Steinzeit.
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  3. Natürlich ist es nicht der richtige Weg, allerdings muss man auch dazu sagen, dass viele Verbrechen mit Hilfe von Facebook aufgeklärt wurden. Und wenn der Stalker von der Aktion eingeschüchtert ist, hat Ariane Friedrich letztendlich erreicht, was sie wollte.
  4. kigollogik schrieb:
    Ich denke, viele werden mitbekommen haben das Ariane Friedrich (Deutsche Hochspringerin) derzeit sehr stark in den Medien ist.
    Sie hat die Mail eines Stalkers, welche sie über Facebook bekam, auf ihrem Facebook-Account veröffentlicht + den Namen desjenigen, der sie ihr gesendet haben soll.

    Friedrich platzte der Kragen: Sie machte die obszöne Zuschrift öffentlich, mitsamt dem Namen und Wohnort desjenigen, von dessen Account sie die Nachricht erhalten hatte. "Anzeige folgt", endete ihr Facebook-Posting lakonisch.
    Da der Account-Inhaber für seinen Account verantwortlich ist wird er wohl noch andere Probleme als das Zeitungsinteresse bekommen. Bis dahin kann er a seinen Nachbarn erklären, dass er nur namensgleich mit dem Stalker ist, schliesslich gibt es den Wohnort mehr als einmal in Deutschland.

    kigollogik schrieb:
    Was haltet ihr von dieser Methode der Selbstjustiz?
    Wenn kein anderes Mittel hilft den Stalker zu stoppen halte ich dies für angebracht.
    kigollogik schrieb:
    Meiner Meinung nach sollte der Herr nun Frau Fredrich zivilrechtlich belangen, selbst wenn er es war. Wir sind schließlich nicht mehr in der Steinzeit.
    Es gibt zwar die Möglichkeit jemanden für falsche Anschuldigungen zu belangen, nicht aber für korrekte Darstellung eines Sachverhalts, dieser Herr wird sich also hüten einen Prozess anzustrengen, es sei denn er will für einige Wochen durch die Medien gezogen werden.
    Wenn in der Bildzeitung steht, dass Herr Meier aus Frankfurt eines Verbrechens beschuldigt wird können ja auch nicht alle Meier's die Bildzeitung verklagen. Und da Frau Friedrich so intelligent war die Postleitzahl und die Strasse weg zu lassen. ist keiner der Namensgleichen in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, denn sie hat ihn ja nicht eindeutig bloss gestellt. Ich weiss nicht wie gut dass Foto war ob ihn seine Frau/Freundin anhand dessen erkennt halte ich aber auch bei bester Qualität für unmöglich. Die Nachbarn werden ihn anhand dessen bestimmt nicht wieder erkennen.
  5. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    Wenn kein anderes Mittel hilft den Stalker zu stoppen halte ich dies für angebracht.


    Genau, und wenn das auch nicht hilft, bring ich ihn einfach um, gute Einstellung!

    autobert schrieb: Es gibt zwar die Möglichkeit jemanden für falsche Anschuldigungen zu belangen, nicht aber für korrekte Darstellung eines Sachverhalts, dieser Herr wird sich also hüten einen Prozess anzustrengen, es sei denn er will für einige Wochen durch die Medien gezogen werden.
    Wenn in der Bildzeitung steht, dass Herr Meier aus Frankfurt eines Verbrechens beschuldigt wird können ja auch nicht alle Meier's die Bildzeitung verklagen.


    Vielleicht solltest du dann auch mal die Bild Zeitung weglegen und andere Tagespresse lesen, denn die Bildzeitung wird sehr oft, wegen genau solcher Artikel verklagt, wobei für die Bildzeitung ein Vergleich mit 10.000€ natürlich kinkerlitzchen sind.

    Das heißt auch, du bist für den Internetpranger?


    Beitrag zuletzt geändert: 23.4.2012 21:17:11 von kigollogik
  6. kigollogik schrieb:
    Wenn kein anderes Mittel hilft den Stalker zu stoppen halte ich dies für angebracht.


    Genau, und wenn das auch nicht hilft, bring ich ihn einfach um, gute Einstellung!

    Musst duimmer gleich übertreiben?

    kigollogik schrieb:
    autobert schrieb: Es gibt zwar die Möglichkeit jemanden für falsche Anschuldigungen zu belangen, nicht aber für korrekte Darstellung eines Sachverhalts, dieser Herr wird sich also hüten einen Prozess anzustrengen, es sei denn er will für einige Wochen durch die Medien gezogen werden.
    Wenn in der Bildzeitung steht, dass Herr Meier aus Frankfurt eines Verbrechens beschuldigt wird können ja auch nicht alle Meier's die Bildzeitung verklagen.


    Vielleicht solltest du dann auch mal die Bild Zeitung weglegen und andere Tagespresse lesen, denn die Bildzeitung wird sehr oft, wegen genau solcher Artikel verklagt, wobei für die Bildzeitung ein Vergleich mit 10.000€ natürlich kinkerlitzchen sind.

    1. Ich lese keine Bildzeitung also kann ich sie auch nicht weg legen.
    2. Bezweifle ich, dass diese Klagen durch reine Namennennungen zustande kamen. Nach meinen Infos handelt es sich bei Zahlungen der Presse an Prominente (andere Fälle sind mir nicht bekannt) um Bildmaterial dass eindeutig dem Privatleben der Betroffenen zu zu ordnen ist. Wenn dir ein dokumentierter Fall (bei dem es nicht um Bilder geht) über die Bildzeitung bekannt ist stelle doch bitte den Link ein, kannst ja deinen letzten Beitrag editieren.

    kigollogik schrieb:
    Das heißt auch, du bist für den Internetpranger?
    Ich halte das Vorgehen von Frau Friedrich für in Ordnung und wünsche ihr dass der Stalker Ruhe gibt. Um jemanden an den Pranger zu stellen muss dieser auf Grund des Berichts für die Öffentlichkeit ja auch eindeutig identifizierbar sein, was im Falle von Frau Friedrich ja nicht gegeben ist.
  7. t*****b

    Jeder Mensch hat Rechte, wie zB Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Freiheit und eben auch das Recht auf Privatsphäre. Diese Rechte werden nicht durch das Begehen einer Straftat außer Kraft gesetzt und niemand darf sich über dieses Recht stellen, außer ein richterlicher Beschluss. In diesem Fall war der Stalker weder verurteult noch sonst etwas und selbst wenn, darf sein Recht auf Privatsphäre nicht verletzt werden. Alles andere ist Selbstjustiz und sollte enauso verfolgt werden - ohne den Stalker zu beschönigen.
  8. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    trueweb schrieb:
    Jeder Mensch hat Rechte, wie zB Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Freiheit und eben auch das Recht auf Privatsphäre. Diese Rechte werden nicht durch das Begehen einer Straftat außer Kraft gesetzt und niemand darf sich über dieses Recht stellen, außer ein richterlicher Beschluss. In diesem Fall war der Stalker weder verurteult noch sonst etwas und selbst wenn, darf sein Recht auf Privatsphäre nicht verletzt werden. Alles andere ist Selbstjustiz und sollte enauso verfolgt werden - ohne den Stalker zu beschönigen.


    Danke - wahre Worte!

    autobert schrieb:
    Musst duimmer gleich übertreiben?


    Wieso?
    Du findest, es doch gut, das Fr. Friedrich eine Grenze überschritten hat und den Weg der Selbstjustiz beschritten hat. Genau das habe ich auch beschrieben, nur dramatischer.
    Wo legst du denn die Grenze, was erlaubt ist und was nicht, für dich. Denn das Gesetz überschritten wurde in beiden Fällen!


    Ich halte das Vorgehen von Frau Friedrich für in Ordnung und wünsche ihr dass der Stalker Ruhe gibt. Um jemanden an den Pranger zu stellen muss dieser auf Grund des Berichts für die Öffentlichkeit ja auch eindeutig identifizierbar sein, was im Falle von Frau Friedrich ja nicht gegeben ist.


    Er war nicht eindeutig identifizierbar???
    Vorname, Nachname UND Wohnort und du bist der Meinung man kann den Menschen NICHT eindeutig identifizieren?
    Was hat denn deiner Meinung nach gefehlt? das Geburtsdatum?
  9. t*****b

    kigollogik schrieb:
    Er war nicht eindeutig identifizierbar???
    Vorname, Nachname UND Wohnort und du bist der Meinung man kann den Menschen NICHT eindeutig identifizieren?
    Was hat denn deiner Meinung nach gefehlt? das Geburtsdatum?


    Das reicht vollkommen aus, um jemanden zu identifizieren. Ich jedenfalls kenne zumindest jeden Nachnamen die nächsten paar Straßen auf und ab.

    Ein aktuelles Beispiel ist doch auch der Fall Lena in Emden, da wurde ein Jugendlicher festgenommen und von der Gesellschaft (zB auch auf Facebook) aufs übelste beschimpft, ohne dass er verurteilt war. Zum Teil auch mit "Meinungen" wie "hängt ihn auf". Jedoch hat sich der Tatbestand nicht bestätigt und der tatsächliche Täter geschnappt. Wäre Selbstjustiz des Mobs normal, hätte es einen unschuldigen getroffen bzw. getroffen hats in sowieso, sein Leben in seiner gewohnten Umgebung ist denke ich dennoch vorbei.
  10. f*******s

    kigollogik schrieb:
    Was haltet ihr von dieser Methode der Selbstjustiz?

    Absolut nichts. Zivilrechtlich kann und wird das hoffentlich Folgen haben, dass sie den Namen UND den Wohnort öffentlich macht.
    Was der Typ gemacht hat, ist nicht die feine Art, klar. Ihn aber als Freiwild öffentlich anprangern ist nicht besser. Klare Sache, finde ich.
  11. trueweb schrieb:
    kigollogik schrieb:
    Er war nicht eindeutig identifizierbar???
    Vorname, Nachname UND Wohnort und du bist der Meinung man kann den Menschen NICHT eindeutig identifizieren?
    Was hat denn deiner Meinung nach gefehlt? das Geburtsdatum?


    Das reicht vollkommen aus, um jemanden zu identifizieren. Ich jedenfalls kenne zumindest jeden Nachnamen die nächsten paar Straßen auf und ab.


    leider nicht unbedingt - denn Facebook-Accounts kann praktisch jeder unter fremdem Namen anlegen - außerdem behauptet der Beschuldigte, dass sein Account schon zweimal gehackt wurde - angesichts der lausigen Programmierung von Facebook kann man dies wohl nur schwer widerlegen - und e-mail-Absender kann man leicht fälschen (dank der veralteten e-mail-Protokolle).
    Näheres im Hamburger Abendblatt

    Ich meine:
    1. es war falsch, das Internet als Pranger zu nutzen.
    2. Es war aber richtig, das Stalking anzuzeigen.
  12. t*****b

    wpl schrieb:
    leider nicht unbedingt - denn Facebook-Accounts kann praktisch jeder unter fremdem Namen anlegen - außerdem behauptet der Beschuldigte, dass sein Account schon zweimal gehackt wurde - angesichts der lausigen Programmierung von Facebook kann man dies wohl nur schwer widerlegen - und e-mail-Absender kann man leicht fälschen (dank der veralteten e-mail-Protokolle).
    Näheres im Hamburger Abendblatt

    Ich meine:
    1. es war falsch, das Internet als Pranger zu nutzen.
    2. Es war aber richtig, das Stalking anzuzeigen.


    Es geht nicht darum, dass das Opfer (Fr. Friedrich) den Täter identifieren kann, sondern der Mob bzw. die Gesellschaft denjenigen identifizieren kann, den Fr. Friedrich dafür hält (ob er es nun tatsächlich ist oder nicht). Selbst wenn er der Täter ist, darf das nicht gemacht werden. Und Selbstjustiz oder Anprangen geht sicherlich nicht vor Meschenrechten und das beinhaltet eben auch ein Recht auf Anonymität, selbst für Straftäter!
  13. kigollogik schrieb:
    autobert schrieb:
    Musst duimmer gleich übertreiben?


    Wieso?
    Du findest, es doch gut, das Fr. Friedrich eine Grenze überschritten hat und den Weg der Selbstjustiz beschritten hat. Genau das habe ich auch beschrieben, nur dramatischer.
    Wo legst du denn die Grenze, was erlaubt ist und was nicht, für dich. Denn das Gesetz überschritten wurde in beiden Fällen!

    Falsch, der Stalker hat die Grenzen überschritten Frau Friedrich hat sie gerade noch so eingehalten. Begründung: durch die unvollständige Adressangabe kann die Öffentlichkeit keinem (selbst dem Täter nicht) die Adresse zu ordnen! Siehe dazu auch einen Beitrag vom Lord über einen anderen Fall im LC-Blog:
    Lordoflima:
    Sehr geehrter Herr Maier,
    den von Ihnen genannten § 12 BGB haben sie offensichtlich nicht verstanden.
    Insgesamt rate ich Ihnen von übereilten rechtlichen Schritten dringend ab.
    Eine Identifizierung genau Ihrer Person ist durch den Beitrag nicht möglich.
    Die Behauptung, es gäbe eine Person mit Ihrem Namen nur einmal, hält einer näheren Prüfung nicht stand.
    http://blog.lima-city.de/2012/04/ich-bin-einmalig-und-will-schmerzensgeld/



    kigollogik schrieb:
    Ich halte das Vorgehen von Frau Friedrich für in Ordnung und wünsche ihr dass der Stalker Ruhe gibt. Um jemanden an den Pranger zu stellen muss dieser auf Grund des Berichts für die Öffentlichkeit ja auch eindeutig identifizierbar sein, was im Falle von Frau Friedrich ja nicht gegeben ist.


    Er war nicht eindeutig identifizierbar???
    Vorname, Nachname UND Wohnort und du bist der Meinung man kann den Menschen NICHT eindeutig identifizieren?
    Was hat denn deiner Meinung nach gefehlt? das Geburtsdatum?

    1. gibt es diesen Städtenamen nach einem von dir verlinktem Bericht 3 mal in Deutschland
    2. lt. dem selben Bericht gibt es diesen Namen in einer dieser 3 Städte mehrmals

    Gefehlt hat also die Postleitzahl, Strasse und Hausnr. Es mag zwar moralisch verwerflich sein dass sich jetzt auch völlig Unschuldige vor ihren Nachbarn rechtfertigen müssen, juristisch gesehen hat sie nach meiner Ansicht aber keinen Fehler begangen. Und noch abschloessend zur moralischen Verwerflichkeit: da keiner jemand bestimmten das Stalken zu ordnen kann hat er sich an die Unschuldsvermutung zu halten, ansonsten setzt er (und nicht Frau Friedrich) sich nicht nur moralisch ins Unrecht.

    Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2012 21:36:40 von autobert
  14. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    Da du den Artikel ja gelesen hast, nimm doch einfach anstatt anhand des Berichts deine These versuchen zu stützen, das sie zivilrechtlich nicht belangt werden kann, doch einfach den Absatz aus dem Artikel indem es direkt um die Zivilrechtliche Belangbarkeit von Fr. Friedrich geht.

    Ist Ariane Friedrich zivilrechtlich belangbar?
    Vermutlich ja. Mit der Veröffentlichung des Namens und des Wohnorts hat sie gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verstoßen. Sollte der Mann sich entscheiden, vor Gericht zu gehen, könnte er zivilrechtlich unter Umständen Recht bekommen

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,829217,00.html


    Da wird sich SPIEGEL schon von ein paar Experten Meinuingen geholt haben, bevor sie das geschrieben haben.
    Endgültig klären, wer hier Recht hat oder nicht, würde sich das nur, wenn er vor Gericht ziehen wird, was er wohl anshceinend nicht run wird, nach derzeitigem Stand.
    Habe bisher auch noch von keinem Anwalt - außer natürlich von Wendt (zwar kein Anwalt, mischt sich aber als Obrigkeit trotzdem ein)- gelesen, das Friedrich sich keine Sorgen machen muss.

    Edit: Rs gepimpt


    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2012 17:42:32 von kigollogik
  15. t*****b

    autobert schrieb:
    Gefehlt hat also die Postleitzahl, Strasse und Hausnr. Es mag zwar moralisch verwerflich sein dass sich jetzt auch völlig Unschuldige vor ihren Nachbarn rechtfertigen müssen [...].


    Hier gibst du selber zu, dass es Unschuldige treffen kann. Es ist aber nicht so, dass sich jemand rechtfertigen muss, sondern wohle eher so, dass niemand mehr mit diesen Unschuldigen zu tun haben möchte, über diese gelästert wird, evtl. sogar tätliche Angriffe gemacht werden. Das kann Existenzen zerstören!
  16. @kigollogik:Warum wundert es dich dass einer verlinkte Artikel liest bevor er antwortet, ich bin der Meinung dass es nicht schaden kann so viel Infos wie möglich zu haben. Dass ich denoch anderer Ansicht bin als der Spiegelexperte der sich ja auch eine Hintertür offen lässt:
    Sollte der Mann sich entscheiden, vor Gericht zu gehen, könnte er zivilrechtlich unter Umständen Recht bekommen
    ist mein gutes Recht und ich begründe es mit Lebenserfahrung. Warscheins hat ihn der Reporter nicht darüber aufgeklärt, dass die Kombination aus Namen und Stadt nicht einmalig ist oder er hat es erst danach regeriert. Ich bin kein Anwalt bin mir aber sicher dass ausser einer kleinen Rüge (Wink mit dem moralischen Zeigefinger) keine weiteren Folgen auf Frau Friedrich in diesem Fall zu kommen würden.

    trueweb schrieb:
    autobert schrieb:
    Gefehlt hat also die Postleitzahl, Strasse und Hausnr. Es mag zwar moralisch verwerflich sein dass sich jetzt auch völlig Unschuldige vor ihren Nachbarn rechtfertigen müssen [...].


    Hier gibst du selber zu, dass es Unschuldige treffen kann. Es ist aber nicht so, dass sich jemand rechtfertigen muss, sondern wohle eher so, dass niemand mehr mit diesen Unschuldigen zu tun haben möchte, über diese gelästert wird, evtl. sogar tätliche Angriffe gemacht werden. Das kann Existenzen zerstören!


    Hättest du nur bis zum Ende zitiert:
    autobert schrieb:
    Gefehlt hat also die Postleitzahl, Strasse und Hausnr. Es mag zwar moralisch verwerflich sein dass sich jetzt auch völlig Unschuldige vor ihren Nachbarn rechtfertigen müssen, juristisch gesehen hat sie nach meiner Ansicht aber keinen Fehler begangen. Und noch abschloessend zur moralischen Verwerflichkeit: da keiner jemand bestimmten das Stalken zu ordnen kann hat er sich an die Unschuldsvermutung zu halten, ansonsten setzt er (und nicht Frau Friedrich) sich nicht nur moralisch ins Unrecht.
    dann könnte jeder erkennen, dass dies nicht von Frau Friedrich zu verantworten ist sondern von den lieben Nachbarn, die falsche Rückschlüsse gezogen haben.


    Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2012 22:03:16 von autobert
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    autobert schrieb:
    Warscheins hat ihn der Reporter nicht darüber aufgeklärt, dass die Kombination aus Namen und Stadt nicht einmalig ist oder er hat es erst danach regeriert. Ich bin kein Anwalt bin mir aber sicher dass ausser einer kleinen Rüge (Wink mit dem moralischen Zeigefinger) keine weiteren Folgen auf Frau Friedrich in diesem Fall zu kommen würden.


    Zu dem Thema haben ja genug Anwälte Stellung genommen auf n-tv n24 und und und... aber ich habe keinen einzigen bisher gehört, der der Meinung war, das im Falle einer Anklage Fr. Friedrich Straffrei davon kommt.
    Sorry, aber da hilft dir deine Lebenserfahrung auch nicht :-)
    Vor allen Dingen hat ja selbst ihr Anwalt indirekt gesagt, das es zivilrechtliche Folgen hat, im normalfall, aber bei Fr. Friedrich nicht, da sie in "Notwehr" handelte ...



    Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2012 22:06:05 von kigollogik
  18. kigollogik schrieb:
    Zu dem Thema haben ja genug Anwälte Stellung genommen auf n-tv n24 und und und... aber ich habe keinen einzigen bisher gehört, der der Meinung war, das im Falle einer Anklage Fr. Friedrich Straffrei davon kommt.
    Sorry, aber da hilft dir deine Lebenserfahrung auch nicht :-)
    Vor allen Dingen hat ja selbst ihr Anwalt indirekt gesagt, das es zivilrechtliche Folgen hat, im normalfall, aber bei Fr. Friedrich nicht, da sie in "Notwehr" handelte ...

    womit wir wieder bei
    autobert schrieb: Wenn kein anderes Mittel hilft den Stalker zu stoppen halte ich dies für angebracht.
    wären. Auf jeden Fall besser als Emotions geladen mit Dienstwaffe vor seiner Wohnung auf zu tauchen.

    Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2012 22:18:00 von autobert
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    autobert schrieb:
    Wenn kein anderes Mittel hilft den Stalker zu stoppen halte ich dies für angebracht.


    Sie hat es ja nicht einmal auf andere Art probiert!!! Sondern sofort diese Mail veröffentlicht.
  20. kigollogik schrieb:
    autobert schrieb:
    Wenn kein anderes Mittel hilft den Stalker zu stoppen halte ich dies für angebracht.


    Sie hat es ja nicht einmal auf andere Art probiert!!! Sondern sofort diese Mail veröffentlicht.
    Ist doch gut so, denn die andere (bereits beschriebene) Methode den Stalker sofort zu stoppen hätte für beide schlimmere Konsequenzen gehabt.
  21. b******r

    Ich finde sie hat genau richtig regiert.
    Einen Stalker zu stoppen ist immer ein Problem, sofern nichts passiert, ist die Justiz machtlos. Wenn alle solchen Mut aufbringen, wird diesen Mist vielleicht mal einhalt geboten.
    Leider steht Täterschutz vor Opferschutz in diesem Land, also wird sie sich wohl LEIDER verantworten müssen.


    Meiner Meinung nach sollte der Herr nun Frau Fredrich zivilrechtlich belangen, selbst wenn er es war. Wir sind schließlich nicht mehr in der Steinzeit.

    Tja, wenn es dir passiert wäre, würdest du sicher anders denken.

    Wer gibt diesen Vollhorst das Recht sowas zu machen?

    Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2012 23:23:20 von bewahrer
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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