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  1. Autor dieses Themas

    hbhde

    hbhde hat kostenlosen Webspace.

    - under construction

    wer mit seiner Homepage beginnt, sollte unbedingt den Vermerk, under construction auf seiner ersten Seite haben.

    Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte „Baustellen-Seiten“ ebenfalls kein Impressum brauchen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

    ansonsten besteht Impressumspflicht, und kann abgemahnt werden.

    -- Disclaimer
    sich von Links distanzieren
    http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer

    - Content prüfen
    -- am besten nur eigene Bilder, keine Bilder, die gegen das Urheberrecht verstossen

    auch bei eigenen Bildern, Urlaubsbilder von Freunden ist folgendes zu beachten,
    sicher ist, wer von jedem Fotographierten eine schriftliche Einwilligung hat, dass er mit der Veröffentlichung seines Fotos im Internet einverstanden ist.
    Es wird nicht mehr lange dauern, und eine kostenfreie Suchmaschine, die sich auf Gesichtserkennungsmerkmale bezieht,
    also eine Gesichtserkennungssoftware, die nicht nur, wie piccasa 3 auf der eigenen Festplatte sucht, sondern auch im Net seine Suche macht, wird für Aufregung sorgen, weil dadurch all die privaten Fotos im Net plötzlich für jedermann abrufbar werden können,
    und man so von Fotos erfährt, von denen man gar nichts wusste, dass sie überhaupt exsistieren.

    Personenfotos, wo die Person nur Beiwerk auf dem Foto ist, sind problemlos,
    doch sobald die Person im Sucher des Bildes ist, hat der Fotograph nicht das Recht, ohne Einwilligung der Person das Bild zu machen, noch zu veröffentlichen.

    Personen in der Masse, auf öffentlichen veranstaltungen, sind ebenfalls problemlos.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

    -- kein kopiertes Layout der Homepage
    auch das Layout einer Homepage kann geschützt sein, also auch hier prüfen.

    -- Vorsicht bei Texten und Zitaten
    Vollzitate stellen schnell einen Urheberrechtsverstoss dar, also wenn man zitiert, nur Kernaussagen mit Quellennachweis zitieren und angemessen kommentieren. Die Abmahnanwälte gehen nach Gutenberg-System vor, und werden Sätze googeln, also auch bei den Kommentierungen umformulieren und eigene Sätze verwenden.

    -- nur urheberrechtsfreie Musik
    wer Hintergrundmusik seiner HP auswählt, ist mit urheberrechtsfreier Musik auf der sicheren Seite.

    -- keine Markenlogos verwenden
    wer Markenlogos auf seiner HP hat, ist ebenfalls abmahngefährdet.


    Disclaimer :holy:

    die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
    und kann von jedem mit nicht aufgeführten Rechtsvorschriften zum Thema erweitert werden.

  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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  3. Hallo :wave:

    Oder um es kurz zu sagen:
    - alle Rechte für Veröffentlichung aller Inhalte besitzen
    - in Deutschland ein Impressum
    - in so ziemlich allen Ländern ein Disclaimer

    mfg :wave:
  4. Noch ein Tipp: Wer lizenzfreie Inhalte sucht sollte mal (CC) creativecommons.org ansurfen!
  5. Zum Thema Disclaimer:

    Ich habe ein Dokument, auf dem die Pflicht zum Disclaimer ganz anders gesehen wird:
    http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html

    Wenn der Autor recht hat, ist ein solcher Disclaimer rechtlich gesehen wirkungslos - und im Falle eines Rechtsstreits sogar schädlich!

    Zitate:

    ... Eine Aussage "Ich distanziere mich" ist also gemäß Feststellung des Gerichts gar keine Distanzierung. Denn man kann nicht einfach per Deklaration Tatsachen schaffen.


    ... Wenn er aber seine Links mit einer pauschalen Distanzierung "Disclaimer" versieht, so wird das Gericht dies mit hoher Wahrscheinlichkeit als ein deutliches Indiz dafür werten, daß er von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite wusste (siehe hierzu auch den Schlußsatz des §9 Absatz 1 Teledienstegesetz). Eine Haftungsfreizeichnungsklausel "Disclaimer" nützt also nicht nur nichts, sondern sie kann sich im Ernstfall (wenn tatsächlich ein Rechtstreit eingetreten ist) erheblich negativ auswirken!


    Mit anderen Worten. Wenn man einen Link setzt, sollte man sich sich inhaltlich schon genau angesehen haben.
    Aber was ist nun, wenn sich der Inhalt des Links nach Setzung geändert hat?

    Dann ist man immer nach Meinung des Autors auf der sicheren Seite, wenn man ihn entfernt, sobald man Kenntnis von der mutmaßlichen Rechtswidrigkeit des Inhalts erlangt hat.

    Denn (ich zitiere wieder):
    Gemäß §8 des Teledienstegesetzes (TDG) sind Homepage-Besitzer für verlinkte rechtswidrige Inhalte nur dann verantwortlich, wenn sie von den Inhalten Kenntnis haben. Sie sind ausdrücklich nicht verpflichtet, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Wird also eine verlinkte zunächst unbeanstandete fremde Seite später mit rechtswidrigen Inhalten gefüllt, so haftet derjenige, der diese fremde Seite verlinkt hat, nur dann, wenn ihm nachzuweisen ist oder wenn es deutliche Indizien dafür gibt, daß er von dem neuen rechtswidrigen Inhalt Kenntnis hatte.


    Mir scheint die Argumentation des Autors des Textes, den ich hier ausgiebig zitiert habe, durchaus plausibel zu sein - deshalb habe ich auch keinen Disclaimer auf meiner Seite, sondern eine Bitte, mich auf mögliche Rechtswidrigkeiten in den Inhalten von Links aufmerksam zu machen.
  6. l**c

    hbhde schrieb:
    - under construction

    wer mit seiner Homepage beginnt, sollte unbedingt den Vermerk, under construction auf seiner ersten Seite haben.

    Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte „Baustellen-Seiten“ ebenfalls kein Impressum brauchen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

    ansonsten besteht Impressumspflicht, und kann abgemahnt werden.

    ...


    Das allein dürfte nicht reichen. Ohne die Entscheidung gelesen zu haben - kam es nicht darauf an, dass keine Inhalte auf der ersten Seite online sind?

    Auf der Internetpräsenz des Betroffenen war meine ich lediglich eine Vorschalt-Seite abrufbar, die sein Firmenlogo zeigte verbunden mit der Aussage "alles für die Marke". Zudem enthielt sie den Hinweis, dass die Webseite zurzeit gründlich überarbeitet werde und der Nutzer die Seite in wenigen Tagen noch einmal besuchen solle. Währenddessen sei man nur unter der ebenfalls angegebenen E-Mail-Adresse und Telefonnummer erreichbar. ;)
  7. zum Thema Impressum bzw. Disclaimer solltet ihr mal hier vorbei schauen.
  8. Autor dieses Themas

    hbhde

    hbhde hat kostenlosen Webspace.

    lsdc schrieb:


    Das allein dürfte nicht reichen. Ohne die Entscheidung gelesen zu haben - kam es nicht darauf an, dass keine Inhalte auf der ersten Seite online sind?

    Auf der Internetpräsenz des Betroffenen war meine ich lediglich eine Vorschalt-Seite abrufbar, die sein Firmenlogo zeigte verbunden mit der Aussage "alles für die Marke". Zudem enthielt sie den Hinweis, dass die Webseite zurzeit gründlich überarbeitet werde und der Nutzer die Seite in wenigen Tagen noch einmal besuchen solle. Währenddessen sei man nur unter der ebenfalls angegebenen E-Mail-Adresse und Telefonnummer erreichbar. ;)


    auch ein Firmenlogo stellt ja ein Inhalt dar,
    nur war es erfreulich, dass das Gericht dem Abmahnanwalt eben nicht recht gab,

    und mit dem Urteil die Rechte der HP Ersteller stärkte, indem sie nun wissen,
    dass ihre vorläufigen Webseiten den Hinweis - Baustellen Seite - / under construction ausdrücklich brauchen,
    wenn man der Impressumspflicht noch nicht nachgekommen ist.

  9. Für Leute, die sich gerade beim Impressum unsicher sind (wie mich) kann ich www.e-recht24.de empfehlen. Da gibt es einen Generator, in dem sogar sogar Abschnitte für Facebook-Like Buttons usw. berücksichtigt sind, denn auch die müssen ins Impressum mit rein.

    Grüße
  10. Autor dieses Themas

    hbhde

    hbhde hat kostenlosen Webspace.

    aktuell ist nun auch eine neue Entwicklung beim Verlinken von youtube Inhalten eingetreten,

    Das Landgericht Hamburg hat am 18.5.2012 ein Urteil gefällt,
    dass nun für alle, egal ob Homepagebetreiber, Blogger oder Forenbetreiber eine Rolle spielen kann.

    Links sind damit kostenpflichtig abmahnbar

    Kompa beauftragte seinen Kollegen und Medienrechtler Thomas Stadler damit, gegen die Verfügung des Landgerichts Hamburg vorzugehen. Im Hauptsache-Verfahren bestätigte das Landgericht jedoch die Rechtsauffassung Klehrs: Auch ein einzelner Link im Blog eines Laien sei bereits kostenpflichtig abmahnbar.

    Blogger Kompa hätte vorher Arzt Klehr fragen müssen, ob der mit der Verlinkung des ZDF-Videos einverstanden sei, begründeten die Hamburger Richter ihr Urteil vom 18. Mai 2012


    http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106400450/Links-auf-Youtube-Videos-koennen-1000-Euro-kosten.html

    Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da der betroffende Blogger in die Berufung gegangen ist,

    doch den Satz
    Jede Verlinkung multimedialer Inhalte im Netz würde damit zu einem juristischen Risiko

    sollte jedem bewusst sein.
  11. Wann ist eine Homepage eine Baustellenseite? Ist es solange eine Baustellenseite, wie "Seite im Aufbau", o.ä. steht, oder nur solange kein Inhalt verfügbar ist?
  12. Autor dieses Themas

    hbhde

    hbhde hat kostenlosen Webspace.

    fuhnefreak schrieb:
    Wann ist eine Homepage eine Baustellenseite? Ist es solange eine Baustellenseite, wie "Seite im Aufbau", o.ä. steht, oder nur solange kein Inhalt verfügbar ist?


    Die unter der Internetadresse zu diesem Zeitpunkt abrufbare Vorschalt- bzw. Wartungsseite enthielt als einzigen Hinweis auf Dienste der Beklagten, dass diese sich mit »alle[m] für die Marke« befasst; im übrigen wurde der Besucher auf einen späteren Besuch verwiesen. Damit hatte der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen, denn die Beklagte hat keine konkreten Leistungen beworben, auch die Angabe »alles für die Marke« stellt sich dem Besucher als bloßer Slogan dar, vermittelt ihm aber keine Informationen zu ihrem tatsächlichen Tätigkeitsfeld.

    http://www.sewoma.de/berlinblawg/urteile/internetrecht/lg-duesseldorf-12-o-312-10/

    aus der Gerichtsentscheidung würde ich sagen, solange erkennbar ist, dass irgendetwas überarbeitet wird,
    also der Hinweis, Infos veraltet, an der Aktualisierung wird gearbeitet,
    und die gezeigten, veralteten Inhalte dürfen keine wirtschaftlichen Interessen für den Seitenbetreiber beinhalten.


    Laut wiki gibt es noch eine Variante, um keine Impressumspflicht zu haben,

    Keine Impressumspflicht

    Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

    wenn also die Seite über googel nicht gefunden werden kann,
    man dazu noch Passwortzugang hat
    kommt man danach um die Impressumspflicht herum,
    aber das gem. IMO.
  13. scarfur schrieb:
    Noch ein Tipp: Wer lizenzfreie Inhalte sucht sollte mal (CC) creativecommons.org ansurfen!


    Danke!


    Bzw kennt jemand von euch Logos Quiz? Kann doch nicht sein, dass es erlaubt ist die Logos einfach zu benutzen, oder geht das als Werbung durch? Hat jemand Ahnung?
  14. Autor dieses Themas

    hbhde

    hbhde hat kostenlosen Webspace.

    Lizenzfreie Bilder lassen sich im übrigen durch das Such Programm finden,

    http://www.abelssoft.de/ccfinder

    welches kostenlos downloadbar ist

    http://www.pctipp.ch/downloads/grafikfoto/62266/ccfinder_bilderjagd_im_internet.html

  15. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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