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Muss ich mich an die Hausordnung halten?

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  1. Autor dieses Themas

    fuhnefreak

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    Muss ich mich eigendlich an die Hausordnung halten? Ich habe nicht dafür Unterschrieben und außerdem muss ich ja durch die Schulpflicht in das Schulgebäude. Sonst könnten die doch alles was die wollen und nicht gegen das Gesetz verstößt hineinschreiben, oder?
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  3. Nein, es ist Plicht sich daran zu halten, solange du im Schulgebäude bist, dass kommt von der Schule.
    Der Staat "zwingt" dich aber, in die Schule zu gehen. Da hat die Schule selber nichts zu sagen.

  4. risiko-management-kmu

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    Die Hausordnung an Schulen befasst sich i.d.R. mit Vorschriften, die von den Schulbehörden ohnehin gelten, und regelt Grauzonen bzw. Besonderheiten der Schulen die nicht explizit von den Schulbehörden vorgegeben wurden.
    Was die Einhaltung der Hausordnung angeht, so musst Diese nicht unterschrieben werden sondern wird zur Kenntnis genommen. Sie ist bindend, kann aber angefochten werden.
  5. Ist vielleicht ein Bisschen zu einfach gedacht, also bitte nicht schlagen:

    Ich hatte weder für die Hausordnung an den Schulen die ich bisher besucht habe, noch für die Gesetze die in der Bundesrepublik Deutschland gelten unterschrieben.
    Da ich mich an die Gesetze halten muss ( ich werde zwar nicht gezwungen hier zu leben, aber mir fehlt momentan einfach das Geld, mir Haus oder Wohnung im Ausland zu mieten oder zu kaufen, also bleibt mir nichts anderes übrig ) denke ich, dass das analog auch für Schulordnungen gilt.
    Soweit ich mich erinnere, wird die Belehrung über die Schulordnung und die Tatsache das diese jederzeit für alle Schüler einsehbar ist, im Klassenbuch (somit in den Akten) vermerkt und wenn sie niemand anficht, dann hat sich jeder daran zu halten.
  6. t*****b

    Der Staat überlässt dem Hausherrn per Gesetz die Möglichkeiten, Vorschriften über die Nutzung seiner Gebäude/Fläche/Grundes zu erlassen. Natürlich dürfen diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen, müssen aber aushängen.

    Beispiel: Wenn in deiner Schule die Hausordnung aushängt und dort steht, dass man nur zur regulären Unterrichtszeit auf dem Gelände sein darf, dann ist jeder andere dortige Aufenthalt ein Verstoß, kann zB also eine Anzeige wegen Hausfiredensbruch rechtfertigen und vor Gericht kriegt die Schule dann vermutlich recht.

    Du musst dich daran halten, vor dem Gesetz zählt die Hausordnung.
  7. an was genau willst du dich den nicht halten? wenn etwas sittenwitriges in der Hausordnung steht. z.B. es ist dir verboten wärend des Unterrichts auf Toilete zu gehn, ist es fraglich ob du dich daran halten musst. Selbst wenn es stillschweigend durch deine Anwesenheit unterschrieben ist.
  8. Autor dieses Themas

    fuhnefreak

    Kostenloser Webspace von fuhnefreak

    fuhnefreak hat kostenlosen Webspace.

    Es geht mir eigendlich darum, das es verboten ist, auf dem Schulgelände zu rennen, was ich eigendlich ein wenig bescheuert finde. ich hatte es z.B. mal eilig Nachhause zu gehen und musste rennen, und da hat mich eine Lehrerin angehalten.

    Beitrag zuletzt geändert: 23.6.2012 11:39:07 von fuhnefreak
  9. Abgesehn davon, dass es eine schwachsinnige Regelung ist, hat deine Lehrerin schon das Recht dazu.
    Bei mehrmaligem Verstoß kann es dir durchaus passieren, dass du abgemahnt wirst. Nach 3 Abmahnungen (kann in deiner Schule auch anders sein) kannst du einen Verweis (zeitlich oder ganz) bekommen.
    Allerdings kann man das anfechten, am einfachsten ist es da einen Brief an die zuständige Behörde zu schreiben.
    Wenn ein Lehrer überzieht und du deswegen zum Bus rennen muss o.ä. kann es dir niemand übel nehmen, da hast du das Recht immer auf deiner Seite. Dass es dir passieren kann, dass du eine Strafarbeit machen musst, ist aber durchaus möglich, da haben die Lehrer leider freie Hand.
  10. Hausordnungen sind erstmal für jeden bindend also mit betreten des Gebäudes erkennst du sie an. Ist wie in einer Disco, da muss auch jeder die Hausordnung beachten obwohl er sie vermutlich noch nicht mal kennt :wink:
    Das Rennen auf Schulgeländen ist nicht verboten weil es dem Direktor nicht gefällt sonder wegen Unfallverhütungsvorschriften.
    Stell dir vor du wärst gestolpert und hättest ganz lässig über die vorderen Schneidezähne im Asphalt gebremmst.. das wäre sehr schmerzhaft gewesen und du wärst mit sicherheit einiges später daheim angekommen.
    Der Fehler liegt also bei deinem Lehrer oder Lehrerin die/der Überzogen hat, du hättest Ihm/Ihr sagen können oder gar müssen das du es eilig hast wenn sie/er dennoch weiter überzieht wäre der richtige Weg über deine Eltern-->Rektor/Rektorin gewesen.
    Ein unrecht wird nicht durch ein anderes wieder gut gemacht.
  11. fuhnefreak schrieb:
    Muss ich mich eigentlich an die Hausordnung halten? Ich habe nicht dafür Unterschrieben



    Hast du das Strafgesetzbuch unterschrieben?
    Daran hältst du dich ja auch wahrscheinlich größtenteils, ohne es jemals gesehen, gelesen geschweige den in der Hand gehabt zu haben!

    NEIN NEIN eine Hausordnung an Schulen ist gut und richtig! Es dient nämlich meistens deinem Schutz!
  12. e*********************t

    nanique schrieb:
    Abgesehn davon, dass es eine schwachsinnige Regelung ist, hat deine Lehrerin schon das Recht dazu.
    Bei mehrmaligem Verstoß kann es dir durchaus passieren, dass du abgemahnt wirst. Nach 3 Abmahnungen (kann in deiner Schule auch anders sein) kannst du einen Verweis (zeitlich oder ganz) bekommen.
    Allerdings kann man das anfechten, am einfachsten ist es da einen Brief an die zuständige Behörde zu schreiben.
    Wenn ein Lehrer überzieht und du deswegen zum Bus rennen muss o.ä. kann es dir niemand übel nehmen, da hast du das Recht immer auf deiner Seite. Dass es dir passieren kann, dass du eine Strafarbeit machen musst, ist aber durchaus möglich, da haben die Lehrer leider freie Hand.


    "Strafarbeiten" sind so wi ich weis auch nicht zulässig , schon zu meiner zeit sind sie zu "Übungsaufgaben" umbenannt worden
  13. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Hausordnungen sind bindend, für den Mieter in einem Mietshaus, aber auch für den Schüler in einer Schule oder dem Discobesucher in einer Disco. Meist sind das Regeln und Vorschriften, wie du dich zu verhalten hast, um das Unfallrisiko zu senken. Passiert dir was in der Schule, oder sonst wo, tritt in erster Linie die Schule ein um für den Unfall zu haften, sprich Arbeitsunfall um die anfallenden Kosten wie Arztkosten etc zu zahlen. Sind dir die Hausordnungen bekannt und du hälst dich aus eigenem Interesse nicht dran, so handelst du grob fahrlässig und die Versicherung der Schule springt in dem Fall nicht ein, vielleicht auch nicht deine eigene Kranken-/Unfallversicherung oder die deiner Eltern, denn der Unfall währe zu vermeiden gewesen, hättest du die Hausordnung befolgt.
  14. e*********************t

    Aber auch nur solange da nichts rechtswidrieges drinnen steht.

    Der Hausherr kann bei nichtbeachtung von seinen hausrecht gebrauch machen, das kann bis zum rausschmiss gehen und schadensersatzzahlungen werden auch an dich weitergeleitet.. . Dich aber nicht bestrafen , dazu sind alleine die eltern und grichte da. wenn ein lehrer jedoch meint das du noch etwas schrftliches üben solltest hat es damit nichts zu tun.:wall:

    Beitrag zuletzt geändert: 30.6.2012 1:16:02 von exklusive-digital-kunst
  15. Es ist nicht ganz richtig zu sagen, Lehrer dürften nicht bestrafen. Lehrer haben insbesondere einen Erziehungsauftrag, dazu gehören auch Bestrafungen. Das können bspw. der Verweis aus dem Unterrichtsraum oder das Anfertigenlassen von zusätzlichen Arbeiten sein. Hier gilt allerdings die Verhältnismäßigkeit. Wenn Du dich ungerecht behandelt fühlst, wende Dich an Deinen Klassen-/Schülersprecher, einen Vertrauenslehrer oder die Schulkonferenz.

    Auch die Hausordnung wird in aller Regel von der Schulkonferenz beschlossen. Die Schulkonferenz besteht aus Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern. Sie ist bindend und ein Verstoß kann Sanktionen nachsichziehen. Dabei ist es unerheblich, dass du qua Gesetz zur Schule gehen musst.
  16. bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    eigentlich kann nichteinmal der staat dich zwingen zur schule zu gehen. Jeder muss nur eines, nämlich Sterben. Ich selbst verpöhne das Staatssystem in deutschland.

    Die Schulordnung wird meist immer mit einem Gesetz verwechselt.

    Ein beispiel: Du nimmst ein Handy heraus und schreibst mit jemanden im unterricht. Solange du den unterricht damit nicht störst, darf dir der lehrer dir das handy nicht wegnehmen, auch wenn in der schullordnung steht, das handys verboten sind. Denn im Gesetz steht sicherlich nicht, dass handys verboten sind.

    Das handy dient zur freien entfalltung des verwenders, also du.

    Sollange du nicht gegen das Gesetz verstößt, brauchst du dir keine sorgen zu machen. Auch wenn du mehrmals die schulordnung "ignorierst" ist das gesetz über dem Schulgesetz, also der hausordnung.

    https://www.youtube.com/results?search_query=schule+nein+danke+

    Beitrag zuletzt geändert: 19.7.2015 0:48:13 von bruchpilotnr1
  17. burgi

    Co-Admin Kostenloser Webspace von burgi

    burgi hat kostenlosen Webspace.

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