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Konto eröffnung als Minderjähriger um Geld zu verdienen?

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  1. Autor dieses Themas

    gartenverein-magdeburg

    gartenverein-magdeburg hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    ich habe eine wichtige frage!
    Und zwar kann ich als minderjähriger (bin 14) ein eigendes Konto aufmachen?
    Wenn ja was muss ich abklären!

    und das 2. wäre ich würde dann gerne Werbung schalten, natürlich muss man das dann beim Finanzamt melden.
    Kann ich das überhaubt und wenn ja was muss ich beachten!

    Danke für jede Antwort

    mfg
    gartenverein-magdeburg
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  3. g****e

    Ein Bankkonto kannst du mit 14 Jahren haben. Das kannst du zusammen mit deinen Eltern eröffnen, und dann hast du meist ein Limit von maximal 5000€ auf dem Konto, keine Überziehung möglich, bisschen Zinsen, das ist so gängig. Da musst du dich mal mit deinen Eltern zusammensetzen.

    Können, ist sicher möglich, jedoch musst du es dem Finanzamt "erklären" (so nennt sich das, wenn du etwas in der Steuererklärung angeben musst). Da du selbst noch keine Steuererklärung abgibst, bzw das auch nicht wirst, müssen hier deine Eltern für dich einspringen. Auch hier also ein Punkt, den du vorher erst mit deinen Eltern klären musst. Was genau alles zu beachten ist erfährst du dann beim Finanzamt. Hier kannst du eine EMail hinschreiben (Adresse und vollen Namen mitschicken, sonst wissen die nicht wer das bearbeiten soll), und du erhälst dann per Post eine Antwort, die meist nicht ganz schlüssig ist, aber eine Antwort ist (vllt ist euer Betreuer ja gescheihter).

    Liebe Grüße

    Beitrag zuletzt geändert: 14.8.2012 14:00:05 von ggamee
  4. n******t

    Ich weiß nur dass es bei Google AdSense so ist, dass du über einen Elternteil angemeldet sein musst. Denn Google darf nichts an unter 18-Jährige ausbezahlen.

    MfG
    Dominic
  5. Autor dieses Themas

    gartenverein-magdeburg

    gartenverein-magdeburg hat kostenlosen Webspace.

    ggamee schrieb:
    Ein Bankkonto kannst du mit 14 Jahren haben. Das kannst du zusammen mit deinen Eltern eröffnen, und dann hast du meist ein Limit von maximal 5000€ auf dem Konto, keine Überziehung möglich, bisschen Zinsen, das ist so gängig. Da musst du dich mal mit deinen Eltern zusammen setzen.

    Können, ist sicher möglich, jedoch musst du es dem Finanzamt "erklären" (so nennt sich das, wenn du etwas in der Steuererklärung angeben musst). Da du selbst noch keine Steuererklärung abgibst, bzw das auch nicht wirst, müssen hier deine Eltern für dich einspringen. Auch hier also ein Punkt, den du vorher erst mit deinen Eltern klären musst. Was genau alles zu beachten ist erfährst du dann beim Finanzamt. Hier kannst du eine EMail hinschreiben (Adresse und vollen Namen mitschicken, sonst wissen die nicht wer das bearbeiten soll), und du erhälst dann per Post eine Antwort, die meist nicht ganz schlüssig ist, aber eine Antwort ist (vllt ist euer Betreuer ja gescheihter).

    Liebe Grüße


    hmm okey.
    Meine Mutter ist bei der Stadt, sie darf kein 2.Einkommen haben gibt es dann einschränkungen?
  6. g****e

    Das Konto an sich unterliegt eigentlich keinen solchen Einschränkungen. Das darf unabhängig betrachtet werden.

    Das mit dem Zweiteinkommen ist so eine Sache. Ich bin leider kein Steuerberater und kann darum keinen ersetzen, aber ich denke, dass man solche Zusatzeinnahmen auch als solche verbuchen kann, und sie als "privaten Nebenbeierwerb" bezeichnen kann. Das wieß ich aber nicht, weiß es doch eigentlich ein Gewerbe erfordert, aber da dürfte es auchnoch ausnahmen geben usw. Das kommt letztendlich dann ja auch noch auf die Zahlen drauf an... Da wirst du denk ich nicht drum herum kommen, vllt mal beim Finanzamt nachzufragen, des ist ja eigentlich deren Fachbereich soetwas zu wissen.

    Liebe Grüße
  7. gartenverein-magdeburg schrieb:
    ggamee schrieb:
    Ein Bankkonto kannst du mit 14 Jahren haben. Das kannst du zusammen mit deinen Eltern eröffnen, und dann hast du meist ein Limit von maximal 5000€ auf dem Konto, keine Überziehung möglich, bisschen Zinsen, das ist so gängig. Da musst du dich mal mit deinen Eltern zusammen setzen.

    Können, ist sicher möglich, jedoch musst du es dem Finanzamt "erklären" (so nennt sich das, wenn du etwas in der Steuererklärung angeben musst). Da du selbst noch keine Steuererklärung abgibst, bzw das auch nicht wirst, müssen hier deine Eltern für dich einspringen. Auch hier also ein Punkt, den du vorher erst mit deinen Eltern klären musst. Was genau alles zu beachten ist erfährst du dann beim Finanzamt. Hier kannst du eine EMail hinschreiben (Adresse und vollen Namen mitschicken, sonst wissen die nicht wer das bearbeiten soll), und du erhälst dann per Post eine Antwort, die meist nicht ganz schlüssig ist, aber eine Antwort ist (vllt ist euer Betreuer ja gescheihter).

    Liebe Grüße


    hmm okey.
    Meine Mutter ist bei der Stadt, sie darf kein 2.Einkommen haben gibt es dann einschränkungen?
    Dies kann dir hier keiner beantworten (oder ist zufällig der Persnalchef der Stadt Magdeburg hier angemeldet?), vielleicht weiss ein Steuerberater ja eine Antwort.

    Es gibt aber auch noch die Möglichkeit dich für voll Geschäftsfähig erklären zu lassen. Dadurch entfallen fast alle Einschränkungen für Minderjährige, die einzige Einschränkung die mir im Moment einfällt: du darfst den Führerschein deswegen nicht früher machen. Wie das ganze funktioniert kanst du bei dem für dich zuständigen Jugendamt i Erfahrung bringen.

    Beitrag zuletzt geändert: 14.8.2012 14:14:35 von motoernie
  8. Du musst einfach einen Gewerbeschein kaufen und einen teil deiner Einnahmen dem Staat abgeben.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.8.2012 12:40:11 von fusionx
  9. fusionx schrieb:
    Ich habe einmal gelesen, dass wenn man unter 18 Jahre etwas einnimmt vollumfänglich Steuerpflichtig wird. Also würde es Dir eher Verluste als Gewinne bringen.... Hoffe konnte dir Helfen...

    Ach! Warum bringt es Verluste, wenn er steuerpflichtig ist? :wall:
    Steuern fallen auf erzielte Gewinne an und werden diese nicht übersteigen.
    Außerdem sind die erzielten Einnahmen nicht gleichzeitig der Gewinn. Berechnungasgrundlage wäre eine Einnahme-Überschuß-Rechnung. Zudem ist Einkommen bis zu einem bestimmten Grenzwert eh steuerfrei. Genauere und vor allem rechtssichere Auskunft dazu gibt das Finanzamt oder ein Steuerberater.
  10. Du musst einfach einen Gewerbeschein kaufen und einen teil deiner Einnahmen dem Staat abgeben.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.8.2012 12:40:48 von fusionx
  11. Hallo :wave:

    fusionx schrieb:
    Ich habe ausdrüklich erwähnt dass ich es GELESEN habe... Wenn das so ist danke ich dir natürlich für deine Verbesserung


    Seit wann bezahlt man mehr Steuern als man Lohn bekommt? Was für ein Schwachsinn. Bis zu einem bestimmten Betrag muss man Werbeeinnahmen u.U. gar nicht angeben (10€ pro Jahr o.ä., die genaue Grenze kenne ich nicht) und solange man nichts auszahlen lässt hat man sowieso noch überhaupt keinen Gewinn gemacht.

    ggamee schrieb:
    Ein Bankkonto kannst du mit 14 Jahren haben. Das kannst du zusammen mit deinen Eltern eröffnen, und dann hast du meist ein Limit von maximal 5000€ auf dem Konto, keine Überziehung möglich, bisschen Zinsen, das ist so gängig. Da musst du dich mal mit deinen Eltern zusammensetzen.


    Noch mehr Schwachsinn. Maximal 5000€? Wo steht das? Zinsen? "Gängig"? Das hängt von der Bank und von der gewählten Kontoart ab.

    Du gehst zur Bank mit deinen Eltern, machst ein Girokonto auf und fertig. Wenn die Eltern wollen können sie eine zweite Karte für sich beantragen (um dich zu kontrollieren). Da gibt es keine Zinsen, kein Maximum, man darf lediglich keine Schulden machen.

    Du kannst natürlich auch professionell durchstarten und dazu noch ein Tagesgeldkonto mit~2% Zinsen bei einer Bank eröffnen, wo du dir dann deine Einnahmen draufüberweisen lässt und ein Girokonto für Ausgaben verwenden.

    mfg :wave:
  12. Grundsätzlich hast du Glück. Jugendliche dürfen Konten mit der Zustimmung der Eltern eröffnen, wobei ich dir für die Interneteinnahmen ein Sparkonto empfehlen würde, da du keinen regelmäßigen oder konstanten Geldeingang hast. Deine Interneteinnahmen müssen nur dem Finanzamt gemeldet und auf die Steuer angerechnet werden, wenn sie den Freibetrag übersteigen, der aktuell bei ungefähr 500 Euro pro Monat liegt.
  13. Herr, schmeiß Wissen vom Himmel!

    andi25 schrieb:
    ... wobei ich dir für die Interneteinnahmen ein Sparkonto empfehlen würde,

    Ein Sparkonto ist normalerweise nicht geeignet um Einnahmen per Überweisung aufzunehmen.

    Deine Interneteinnahmen müssen nur dem Finanzamt gemeldet und auf die Steuer angerechnet werden, wenn sie den Freibetrag übersteigen, der aktuell bei ungefähr 500 Euro pro Monat liegt.

    Nein, nein, nein! Es gibt Freigrenzen für Einnahmen, aber nur insofern, daß auf diese Einnahmen keine Steuern anfallen. Eine Befreiung von der Erklärungspflicht ist mir, bei den, von dir genannten, Summen, nicht bekannt. §46 EStG definiert eine Freigrenze von 410€, dies allerdings per Veranlagungszeitraum. :wink: Bitte deine Aussage mit verifizierbaren Quellen belegen.
  14. l*********p

    Die Freigrenze wird aber ab 2013 auf 500€ angehoben:) ist glaub ich einiges! das musst du erstmal verdienen!:D
  15. Ehm mal ne Frage so nebenbei:

    Wie war das noch mal mit der Rechts- / Geschäftsfähigkeit?
    Soviel ich mich aus meiner Berufschulzeit erinnere kann man zwar Geschäfte bis zu einer gewissen Summe erwirtschaften, jedoch nur unter Aufsicht der Erzihungsberechtigten.
    Am sonsten sind alle abgeschlossen Geschäfte einer 14Jährigen Person "Schwebend unwirksam".
    Ihr dürft mich korrigieren aber ich meine mich so waage dran zu erinnern.

    lg hansolo
  16. hansolo schrieb:
    Ehm mal ne Frage so nebenbei:

    Wie war das noch mal mit der Rechts- / Geschäftsfähigkeit?
    Soviel ich mich aus meiner Berufschulzeit erinnere kann man zwar Geschäfte bis zu einer gewissen Summe erwirtschaften, jedoch nur unter Aufsicht der Erzihungsberechtigten.
    Am sonsten sind alle abgeschlossen Geschäfte einer 14Jährigen Person "Schwebend unwirksam".
    Ihr dürft mich korrigieren aber ich meine mich so waage dran zu erinnern.

    lg hansolo
    Schu dir dazu am besten http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29 an.

    Für de TE wäre folgener Abschnitt daraus interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29#Teilgesch.C3.A4ftsf.C3.A4higkeit

    Beitrag zuletzt geändert: 1.11.2012 23:48:29 von autobert
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