kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Ab wann ist in Shop ein Gewerbe?

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    prinzie

    Kostenloser Webspace von prinzie

    prinzie hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    ich und ein Kumpel hatten eine (relativ gute) Idee für einen kleine eBay-, bzw. falls es gut läuft Onlineshop (diese möchte ich jetzt allerdings nicht weiter ausführen).

    Meine Frage ist nun: Ab wann muss ich das Ganze als Gewerbe anmelden, bzw. sonst irgendwie?

    Grüße,

    prinzie
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Was hat denn deine Recherche ergeben.

    Kommt immer darauf an, bei ebay, würde ich mal sagen.

    Wenn du regelmäßig einstellst (ab [Anzahl] pro Monat)--> Gewerbe!
    Wenn du generell eine Gewinnabsicht hast --> Gewerbe!

    Du kannst also in der Tat "erst mal schauen" wie es läuft. Aber sicher vor Finanzamt ist das nie...theoretisch :-)

  4. Autor dieses Themas

    prinzie

    Kostenloser Webspace von prinzie

    prinzie hat kostenlosen Webspace.

    Meine Recherche hat eben nichts eindeutiges ergeben. Deswegen wollte ich hier mal nachfragen, vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung damit.

    Wie gesagt, am anfang wollen wir erstmal gucken wie das läuft, also denke ich eher nicht, dass wir regelmäßig unser Zeug verkaufen. Aber eine Gewinnabsicht besteht doch eigentlich prinzipiell immer, wenn man etwas verkauft oO
  5. Einen Shop anzulegen heißt, eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben. Sobald eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufgenommen wird, ist (sofern die Tätigkeit der Gewerbepflicht unterliegt, was beim Handel mit Waren definitiv der Fall ist) sofort ein Gewerbe anzumelden. Näheres regelt die Gewerbeordnung.


    Beitrag zuletzt geändert: 31.8.2012 18:58:28 von fatfreddy
  6. h***e

    Wenn du nur hin und wieder mal etwas verkaufst musst du nichts anmelden, aber wenn du dauerhaft und Gewinn einbringend etwas Verkaufst dann ist es Gesetzlich Pflicht Gewerbe anzumelden!

  7. hpage schrieb:
    Wenn du nur hin und wieder mal etwas verkaufst musst du nichts anmelden, ....

    Allein die Eröffnung eines Ebay-Shops, der ja immerhin auch monatlich Geld kostet, ist ein recht eindeutiges Indiz für eine gewerbepflichtige Betätigung. :wink:

    Beitrag zuletzt geändert: 2.9.2012 15:15:17 von fatfreddy
  8. t*****b

    prinzie schrieb:
    Wie gesagt, am anfang wollen wir erstmal gucken wie das läuft, also denke ich eher nicht, dass wir regelmäßig unser Zeug verkaufen.


    Wenn du Produkte in einem Onlineshop anbietest, bietest du das Produkt "regelmäßig" an. Ob es regelmäßig verkauft wird oder nicht, spielt keine Rolle.

    prinzie schrieb:
    Aber eine Gewinnabsicht besteht doch eigentlich prinzipiell immer, wenn man etwas verkauft oO


    Nein, das Gewerbe besteht nicht sobald du etwas verkaufst, sondern sobald man etwas zum (dauerhaften) Verkauf anbietet. Dann hast du die Absicht, etwas mit Gewinn zu verkaufen. Egal ob das eintritt oder nicht, also ob sich jemand für eure Produkte interessiert oder nicht.
  9. Ein Gewerbeschein kostet ja nun nicht die Welt, daher lieber erst Gewerbe anmelden bevor du einen Shop eröffnest!
    Wie andere schon geschrieben hast, sobald du gewinnabsichten hast (verkauft haben musst du noch nichts) brauchst du einen Gewerbeschein.
    Aus diesem Grund habe ich im letzten Jahr auch ein Kleingewerbe angemeldet, hat knapp 20€ gekostet und keiner konnte mir was :)
  10. sobald man damit Geld verdient ist es ein Gewerbe. Wenn man nur Sachen von sich verkauft die nicht von vorn herein zum Verkauf gedacht waren, dann ist es keins.
  11. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!