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Minderjährige im Internet Geld verdienen?

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  1. Autor dieses Themas

    h*******t

    Hey Leute ich mal ham ne Frage!

    Und zwar,
    dürfen Minderjährige im Internet Geld verdienen????

    Würde mich mal Interessieren weil ich auch minderjährig bin!

    Danke für Antworten!
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  3. Falls du mit Google AdSense o.ä. etwas anfangen möchtest, immer den Umweg über die Eltern nehmen. Genauso bei EBay etc., ansonsten kann es zu einer Unterlassungsklage, Sperrung des Accounts und/oder Geldstrafe kommen (Verstoß gegen AGB)..
  4. Darf man den als Minderjähriger einen registrieren">Domain besitzen?
    Würde mich auch mal interessieren.
    MfG raphael811
  5. Autor dieses Themas

    h*******t

    ich glaube eine domain darf mann net haben.


    Und das habe ich ach schon gedacht undzwar über die eltern okey!
    Aber Mamma sagt nein (sie hatt Angst das Google ihr Konto lehr räumt) und meine Großeltern haben gesagt sie würden es machen!

    Düfen das auch die großeltern?
  6. seven-sign schrieb:
    so einfach ist dass mit dem legal Geld verdienen im Internet nicht.

    Geld verdienen ist nie einfach, sondern setzt meist den Einsatz von Arbeit voraus. ;)
    Minderjährig funktioniert schon einmal gar nichts.

    Ach? Und warum bitte nicht? Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist das überhaupt kein Problem. Da minderjährig kein eindeutiger Begriff ist, bedarf es zu detailierter Information noch der Angabe des genauen Alters

    Egal womit, egal mit was du bist verplicht eine UmsatzsteuerId, das verantwortliche Gewerbeamt und natürlich den
    "Geschäftsführer" angeben und nun kommen wir zu einem Problem, Minderjährige. werden bei keinem Amt der
    Welt auch nur Ansatzweise eine Gewerbeanmeldung durchbekommen.

    Von A-Z Schwachfug!

    - Eine Umsatzsteuer-ID ist bei rein innerdeutschem Handel nicht erforderlich.
    - Einen benannten Geschäftsführer benötigt nur eine Firma, die sich, wegen ihrer Rechtsform, nicht selbst vertreten kann.
    - Das Gewerbeamt wird auch für einen Minderjährigen eine Gewerbeanmeldung akzeptieren, sofern die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.

    Und wenn nicht? Kann man dir unterstellen dass du einige/höhere Einnahmen hast und schon kommt die Steuerfahndung. X)

    Bis sich die Fahndungsabteilung des Finanzamtes mit einem Fall beschäftigt, muß schon einiges mehr passieren. ;)


    Zur eigentlichen Frage:

    Ja, prinzipiell ist das möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sagt dir das örtliche Gewerbeamt (Ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du deinen Wohnort im Profil korrekt angegeben hast.)
    Je nachdem, wie weit Du noch von der Volljährigkeit entfernt bist, können die Voraussetzungen durchaus unterschiedlich sein. Egal, was Du machst, sprich es auf jeden Fall vorher mit deinen Eltern ab. Wenn diese sich mit solchen Dingen nicht auskennen, vertraue nicht auf Infos aus Foren, sondern suche Hilfe und Beratung bei der örtlichen IHK oder, wenn preiswert verfügbar, bei einem Steuerberater.




    Beitrag zuletzt geändert: 29.5.2012 1:36:22 von fatfreddy
  7. stefanostsee schrieb:
    Na klar!
    So klar ist das auch wider nicht den a) auch als Minderjährige unterliegen sie den dt. Finanzgesetzen imd b) der elterlichen Fürsorgepflicht und dem damit verbundenen Weisungsrecht, d.h. ohne die Einwilligung der Eltern geht gar nichts. Ist im Reallife ja auch nicht anders, als minderjähriger Ferienjobber muss ja auch ein Erzeihungsberechtihter den Arbeitsvertrag mit unterschreiben.

    boboq-bremerhaven schrieb:
    Na klar darf ein Minderjähriger eine Domain besitzen und auch geld verdienen. Das ist meistens ab 16. Siehe euro4klicks etc...
    Nein da der Betrieb einer Domain auch Folgekosten mit sich bringen kann (z.B: Abmahnungen) darf ein nicht voll geschäftsfähiger (dazu zählen Minderjährige) noch nicht einmal eine kostenlose Domain eröffnen ohne das ein Erziehungsberechtigter ebenfalls unterschreibt. Das trotzdem viele Anbieter das Alter nicht prüfen ist ein anderes Thema. Wenn es schief geht können sie daher (z.B: von den Eltern) in Regress genommen werden.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.7.2012 20:49:25 von autobert
  8. Ich denk mal man muss für werbung unter 18 immer seine eltern fragen, da man ja auch einiges falsch machen kann und dann z.b angeklagt wird anzeige usw.
    mit nem domain glaub auch
  9. w**o

    Jap ein minderjähriger darf eine Domain haben, Aber nur mit Der Erlaubnis der Eltern. hab ich auch so gemacht. und bei dem Geldverdienen, würde ich´s über die Eltern laufen lassen.
  10. h*******c

    Also das mit dem Geld verdienen ist da eine Sache. Dadurch, dass du noch nicht selbst volle Haftung übernimmst wird es eher schwierig. Da müssen deine Eltern dir dann wohl einen Account anlegen bzw. die Sache muss unter dem Namen deiner Eltern laufen.

    PS: Eine Domain darfst du besitzen...
  11. hobby-tec schrieb:
    PS: Eine Domain darfst du besitzen...
    Stimmt mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten, dieser muss ja schliesslich auch im Impressum der Domain als Verantwortlicher aufgeführt werden.

    Beitrag zuletzt geändert: 11.7.2012 17:32:21 von autobert
  12. f***************r

    autobert schrieb:
    hobby-tec schrieb:
    PS: Eine Domain darfst du besitzen...
    Stimmt mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten, dieser muss ja schliesslich auch im Impressum der Domain als Verantwortlicher aufgeführt werden.


    Kann da nur aus Erfahrung zustimmen. Habe auch alles über meine Eltern laufen lassen - früher.
  13. e*********************t

  14. raphael811 schrieb:
    Darf man den als Minderjähriger einen Domain besitzen?
    Würde mich auch mal interessieren.
    MfG raphael811


    In Deutschland darf man einen Domain ab 14 Jahren registrieren, solange es kein Abo Dienst ist. Weil es bei lima-city.de die Domains als Prepaid System angeboten werden und automatisch auslaufen, darfst du mit Paysafecard oder Telefonanruf einen Domain bestellen.

    Wenn du ein Sparkassen Konto hast, darfst du als Minderjährige schon Geld verdienen. Du kannst z.b. ein Android App entwickeln oder eine Virtuelle Währung verkaufen und z.b. über PayGol die SMS Bezahlfunktion anbieten. Steuern usw. was alles für kosten anfallen erledigen die für dich bzw. wird von dein verdienst abgezogen. z.b. von 99 Cent bekommst du nur 32 Cent. Aber du solltest bisschen Englisch können.
  15. server2012 schrieb:
    In Deutschland darf man einen Domain ab 14 Jahren registrieren,

    Das ist richtig, beantwortet aber nicht die, im Threadtitel gestellte Frage.

    Wenn du ein Sparkassen Konto hast, darfst du als Minderjährige schon Geld verdienen.

    Ui! Die Sparkasse macht mittlerweile Gesetze? :wall:
    Ein Konto ermöglicht vielleicht die Teilhabe am Fluß des Geldes, definiert aber noch lange nicht die Legalität, am gewerblichen Tun teilzunehmen.

    Wie in anderen Beiträgen bereits gesagt sieht es wohl- mit allen bis dahin genannten Sonderfällen, eher so aus: Minderjährig -> nicht voll geschäftsfähig -> Genehmigung/Mitwirkung der Erziehungsberechtigten -> dann ja



    Beitrag zuletzt geändert: 16.7.2012 1:25:48 von fatfreddy
  16. fatfreddy schrieb:
    server2012 schrieb:
    In Deutschland darf man einen Domain ab 14 Jahren registrieren,

    Das ist richtig, beantwortet aber nicht die, im Threadtitel gestellte Frage.

    Wenn du ein Sparkassen Konto hast, darfst du als Minderjährige schon Geld verdienen.

    Ui! Die Sparkasse macht mittlerweile Gesetze? :wall:
    Ein Konto ermöglicht vielleicht die Teilhabe am Fluß des Geldes, definiert aber noch lange nicht die Legalität, am gewerblichen Tun teilzunehmen.

    Wie in anderen Beiträgen bereits gesagt sieht es wohl- mit allen bis dahin genannten Sonderfällen, eher so aus: Minderjährig -> nicht voll geschäftsfähig -> Genehmigung/Mitwirkung der Erziehungsberechtigten -> dann ja



    Dann ist PayGol ein Sonderfall. Es gibt mehrere Anbieter die bei den Einnahmen die Steuer usw. und wenn man 1 Monat keinen verdienst hat, dann kostet es auch nicht. Man kann es auch über PayPal auszahlen lassen, nur PayPal ist ab 18. Aber PayPal Kontrolliert den Alter nicht. Es können sich auch da Minderjährige die einen Taschengeld Konto haben, sich dort registrieren und das im Internet verdiente Geld auf den PayPal Konto auszahlen lassen.
  17. Was wegen vorsätzlichen Betrugs und Vorspiegelung falscher Tatsachen sowohl das Pay Pal Konto als auch sämtlichen Zahlungsverkehr schwebend unwirksam machen würde und deinen Erziehungsberechtigen für einige Zeit hinter Gitter bringen könnte.
  18. fatfox schrieb:
    Was wegen vorsätzlichen Betrugs und Vorspiegelung falscher Tatsachen sowohl das Pay Pal Konto als auch sämtlichen Zahlungsverkehr schwebend unwirksam machen würde und deinen Erziehungsberechtigen für einige Zeit hinter Gitter bringen könnte.


    Um dies zu unterstreichen ein Auszug aus den Paypal AGB:
    Um ein Konto eröffnen zu können, muss der Nutzer:
    entweder eine Privatperson (im Alter von mindestens 18 Jahren) oder ein Unternehmen sein und einen rechtlich wirksamen Vertrag schließen können; und
  19. server2012 schrieb:
    Du kannst z.b. ein Android App entwickeln oder eine Virtuelle Währung verkaufen und z.b. über PayGol die SMS Bezahlfunktion anbieten. Steuern usw. was alles für kosten anfallen erledigen die für dich bzw. wird von dein verdienst abgezogen. z.b. von 99 Cent bekommst du nur 32 Cent.
    Für deine Steuern bist einzig und alleine du und im Falle eines Minderjährigen zusätzlich die Eltern zuständig. Nur weil dir diese Firma ihre Provison abzieht, heisst dass noch lange nicht dass sie auch deine Steuern zahlt. Wie soll sie auch wissen ob du noch andere Verdienste hast, der Steuersatz also korrekt wäre? Die Einnahmen die bei dir ankommen musst du versteuern. Und um lehale Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb zu haben muss ein Gewerbe angemeldet sein, alles andere ist Steuerhinterziehung. Da aber Minderährige dies nicht überschauen können dürfen sie in der Regel keinem Gewerbe nachgehen, Aisnahme:
    Teilgeschäftsfähig ist der beschränkt Geschäftsfähige, dem der gesetzliche Vertreter gemäß § 112

    BGB den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gestattet hat. Dies gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Willenserklärungen des beschränkt Geschäftsfähigen sind insoweit wirksam. Die Ermächtigung zum Betrieb des Erwerbsgeschäfts durch den gesetzlichen Vertreter ist aber nur mit Genehmigung des Familiengerichtes (§ 1645

    BGB) bzw. bei einem Vormund des Familiengerichts möglich (§ 1823

    BGB).
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29#Teilgesch.C3.A4ftsf.C3.A4higkeit

    Im übrigen hat diese Seite einen schlechten Ruf, siehe dazu WOT
  20. wirgebenallesundlebenunserleben

    wirgebenallesundlebenunserleben hat kostenlosen Webspace.

    also ich benutze google adsense, bin 13 Jahre alt ;)
    Hab meine Eltern gefragt und die haben dann alles ausgefüllt.
  21. f****s

    wirgebenallesundlebenunserleben schrieb:
    also ich benutze google adsense, bin 13 Jahre alt ;)
    Hab meine Eltern gefragt und die haben dann alles ausgefüllt.



    Da alles über deine Eltern läuft ist das erlaubt.
    Verboten wäre es nur wenn du keine Einverständnis von deinen Elten hättest.

    Beitrag zuletzt geändert: 19.7.2012 19:17:14 von ftools
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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