kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Tuning & Gebrauchtwagen - nur mit Garantie?

lima-cityForumSonstigesAuto & Motorrad

  1. Autor dieses Themas

    l**c

    Hi,

    Neuwagen sind schon teuer. Gutes Tuning kann den Preis gleich nochmal verdoppeln. Im Angebot stehen aber auch viele Gebrauchtwagen, die bereits getuned wurden. Da man nicht weiss, ob mit den Wagen rennen gefahren wurde und ich nicht in den Motor reinschauen kann, kann ich mich oft nicht für einen bestimmten Flitzer entscheiden.

    Wie sollte man da vorgehen? Grundsätzlich ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben? Ist das Gutachten dann aber überhaupt noch bezahlbar? (Es müssen ja tiefgreifenden Veränderungen am Motor begutachtet werden) Oder sollte man sich die Kosten für den Gutachter sparen und gleich auf eine Gebrauchtwagengarantie bestehen?

    Konkret geht es um einen Golf R32 mit HGP-Tuning (Leistungssteigerung auf 495 PS), ca. 45000 km, wobei die Getriebeübersetzung im Original belassen wurde. Da stellt sich bei mir schon die Frage, ob die Getriebeübersetzung der Leistung standhält, bzw. ob nicht das ganze Getriebe in Gefahr ist.

    Danke & Gruss





  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Imhoreicht es wenn du dir im Kaufvertrag estätrigen lässt dass mit diesem Fahrzeug noch keine Veranstaltungen (Rennen) gefahren wurden. Du solltest aber vorausetzen das ein Besitzer eines solchen Fahrzeugs dieses auch auf der AUtobahn ausreizt. Eine Kompressionsprüfung ist daher oböogatorisch.Wenn der Verkäufer dir freiwillig eine bezahlbareGarantie anbietet solltest du diese auch mit nehmen.

    Bei dem von dir genannten Fahrzeug sehe ich die Gefahr in erster Linie für den Motor selbst, da er sehr arscheinlich öfters am Rande des Drehzahlbegrenzers gefahren wurde. Ich würde sagen Finger weg von dem Fahrzeug.
  4. Fangen wir doch mal mit einfacher Begriffserklärung an. Was verstehst Du unter Garantie?

    Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, bei der der Anbieter den Umfang und die Bedingungen festlegt. Würde dir sowas helfen? Vermutlich nein!

    Du erwartest anscheinend eher eine Art von Gewährleistung. Die, ihr Mindestumfang und auch ihre eventuelle Notwendigkeit, ist gesetzlich definiert.

    Kommt das Fahrzeug von einem gewerblichen Verkäufer, hat er, bei einem gebrauchten Fahrzeug eine Gewährleistung auf die Funktion für sechs Monate zu übernehmen. Im Gegensatz zur Garantie bei Neuwagen, obliegt es im Zweifelsfalle aber dir, nachzuweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Fazit: Viel Spaß dabei!

    Kommt das Fahrzeug von einem privaten Verkäufer, kann dieser jegliche Gewährleistung ausschließen und wird dieses, wenn er nicht ganz blöd ist, auch tun. Dann beschränken sich deine Ansprüche auf "arglistige Täuschung". Auch hier, viel Spaß bei der Beweisführung.

    Ergo: Entweder bist Du selbst in der Lage, die Qualitäaten und Eigenschaften des Wunschfahrzeuges zu erkennen, oder Du beauftragst (auf deine Rechnung) jemanden, der das tut. Der Gutachter haftet aber auch nur sehr beschränkt so daß das Risiko letztendlich immer bei dir liegt!

    Meine Meinung: Wenn Du unbedingt. eine aufgebohrte Prollkarre kaufen willst und selber keine Ahnung hast, laß es lieber oder lebe im Zweifelsfalle mit den Lachern der Leute, denen Du imponieren wolltest. Versuche aber bitte nicht, Andere für deine Unwissenheit in Haftung zu nehmen. Das geht dann nämlich meist auch in die Hose.

    Beitrag zuletzt geändert: 10.5.2012 0:50:25 von fatfreddy
  5. s**********e

    fatfreddy schrieb:
    Kommt das Fahrzeug von einem gewerblichen Verkäufer, hat er, bei einem gebrauchten Fahrzeug eine Gewährleistung auf die Funktion für sechs Monate zu übernehmen. Im Gegensatz zur Garantie bei Neuwagen, obliegt es im Zweifelsfalle aber dir, nachzuweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Fazit: Viel Spaß dabei!


    Ich muss dich leider korrigieren, gewerbliche verkäufer (Händler) müssen ein Jahr Garantie geben.

    Tipp: wenn du von einem Händler kaufst, kannst du das Fahrzeug wieder abgeben, wenn es nicht mit der Beschreibung des Fzg. übereinstimmt. Wenn zum beispiel gesagt wird, das das FZG keinen Unfallschaden hatte und es stellt sich raus, das es ein unfall hatte kannst du dein Geld zurück verlangen

    Gruß von einem Fachmann (KFZ-Mechatroniker)

    Beitrag zuletzt geändert: 29.9.2012 22:49:42 von server-hilfe
  6. fatfreddy schrieb:
    Du erwartest anscheinend eher eine Art von Gewährleistung. Die, ihr Mindestumfang und auch ihre eventuelle Notwendigkeit, ist gesetzlich definiert.

    Kommt das Fahrzeug von einem gewerblichen Verkäufer, hat er, bei einem gebrauchten Fahrzeug eine Gewährleistung auf die Funktion für sechs Monate zu übernehmen. Im Gegensatz zur Garantie bei Neuwagen, obliegt es im Zweifelsfalle aber dir, nachzuweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Fazit: Viel Spaß dabei!
    1. greift die Fewhrleistung 1 Jahr. 2. muss der gewerbl. Verkäufer die erstre 6 Monate für Mängel einstehen, siehe dazu
    Hat ein Unternehmer das Auto verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer mindestens ein Jahr lang die Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen.

    Das bedeutet, dass der Verkäufer ein Jahr lang dafür einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat.

    Hier greift das Gesetz dem Verbraucher unter die Arme, indem es bestimmt, dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe vorhanden waren.

    In diesem Fall müsste der Unternehmer das Gegenteil unter Beweis stellen.

    Quelle http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html


    Beitrag zuletzt geändert: 29.9.2012 23:24:42 von galerietbb
  7. Bei bereits veränderten Fahrzeugen besteht die große Gefahr das die Leistungssteigerung nicht fachgerecht ausgelegt und nicht fachmänisch montiert wurde.

    Dazu kommt das meist keine Einlaufzeit berücksichtigt wurde und sehr oft Verschleißteile wie Laufbuchsen, Kolben und Kolbenringe, Ventile und Ventilfedern, Kurbelwellenlager, Steuerriemen oder Ketten usw. den Belastungen nicht angepasst wurden.

    Ich würde ein solches Fahrzeug wenn überhaupt nur kaufen wenn:

    Ein Motorölgutachten vorliegt (sollte man selbst machen lassen)
    Eine Kompressionsdruckmessung gemacht und dokumentiert wurde
    Bei Turbo Motoren eine Ladedruckmessung erfolgt ist
    Ein Prüfstandlauf absolviert wurde
    Die AU Werte passen

    Damit man das einschätzen kann bedarf es schon etwas Sachverstand, wenn man den nicht hat und niemanden hat dem man vertraut und der diesen Sachverstand besitzt sollte man die Finger von einem solchen Fahrzeug lassen.

    Dazu kommt das natürlich leistungsgesteigerte Fahrzeuge einen höheren Verschleiß an Getriebe,. Kupplung, Fahrwerk und Bremsen aufweisen deren Zustand will also ebenfalls bewertet werden genauso wie der generelle Fahrzeugzustand und die Verkehrssicherheit (es werden bspw. sehr viele Fahrzeuge nicht abgenommen weil nachgerüstete Scheinwerfer nicht richtig eingebaut und justiert sind)

    Zuletzt weiß man nicht wie mit dem Fahrzeug umgegangen wurde, es ist zwar ein schönes Gefühl zu wissen das man die Leistung entfesseln könnte wenn man wollte, aber den allermeisten reicht das nicht und entsprechend hart wird mit solchen Fahrzeugen umgesprungen frühzeitiger Verschleiß ist die Folge, das ist eine Sache die auf den ersten Blick nicht erkennbar ist und ebenfalls wieder Sachverstand erfordert (Fahrzeuge mit abgegriffener Handbremse sollte man bspw. meiden)

    Eine Garantie hilft in der Beziehung meist wenig weil Sie in aller Regel nur Teile abdecken wird die keine Verschleißteile sind...und das ist im Falle eines Fahrzeuges eine flexible Definition.

    Ach ja und von selbst ernannten Fachleuten (ganz gleich mit welcher Ausbildung) ist auch in Foren Abstand zu nehmen. Kompetenz zeigt sich durch kompetente Aussagen, nicht durch die Beitragsunterschrift.

    Beitrag zuletzt geändert: 30.9.2012 10:05:16 von fatfox
  8. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!