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Ipad 2 Garantie

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  1. Autor dieses Themas

    msearch

    msearch hat kostenlosen Webspace.

    Hallo zusammen.... ...Ich habe mir vor letztes tag/jahr">Jahr im Juni ein IPad 2 gekauft. Weiss jemand von euch denn genau wie das mit der Garantie ist. Habe ich überhaupt noch Garantie, das Gerät ist ja schon älter als 1 Jahr. Wie ist das denn mit Jailbreak. Stimmt es wirklich das man danach keine Garantie mehr hat. Ist Jailbreak denn wirklich illegal wie das alle sagen? Und wieviel kostet eine Reperatur meines Ipads wenn es gejailbreakt ist und ich es in den Apple Store bringe. Merken die das wenn ich mein IPad Gejailbreakt habe und dann einfach wieder wiederhergestellt. Was ist wenn es nicht mehr anspringt?? Kann man dann noch herausfinden ob es überhaupt gejailbreakt ist???

    Bitte nur Antworten wenn ihr wirklich Ahnung habt??? oder Erfahrung ??
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  3. Was Dauer und Umfang von Garantien betrifft, sollten dir die Unterlagen zu deinem Gerät Auskunft geben.

    Wichtiger ist die Gewährleistung. Für in D gekaufte Geräte, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf 2 Jahre Gewährleistung. Ansprechpartner ist der Händler, bei dem das gekauft wurde.
    Ist das Gerät älter als ein halbes Jahr, hat der Kunde im Zweifelsfalle zu beweisen, daß der Fehler nicht durch ihn selbst verursacht wurde.

    Ein Jailbreak kann sich negativ auf Garantieansprüche auswirken, da der Hersteller, bzw. der jeweilige Garantiegeber die Bedingungen nach freiem Ermessen ausgestalten kann.Ist ein Jailbreak dort als Grund genannt, die Garantie nicht aufrechtzuerhalten, hat der Besitzer eines gepatchten Gerätes Pech.
    Bei der Gewährleistung hingegen kann es nur passieren, daß sich der Händler querstellt und den Gewährleistungsanspruch wg. Fremdverschulden verneint. Das Bestehen eines Anspruches ist ihm dann zu beweisen.


    Nachtrag: Da Du allerdings schreibst, das Gerät sei vorletztes Jahr im Juni gekauft worden, ist die Gewährleistungsfrist aber seit mehr als 2 Monaten abgelaufen.

    Nachtrag 2: Wie ich gerade lese, gewährt Apple eine Garantie von 12 Monaten auf seine Geräte. Diese ist also für dein Gerät ebenfalls bereits abgelaufen.

    Sofern es also überhaupt noch reparierbar ist, wirst Du die Kosten wohl selbst tragen müssen.


    Bitte nur Antworten wenn ihr wirklich Ahnung habt??? oder Erfahrung ??

    Was glaubst Du, bringt dir diese Frage?
    Wenn Du nur solche Antworten willst, solltest Du das besser nicht als Frage formulieren.
    Sinnlos wäre dieser Wunsch aber auch bei korrekter Formulierung, da wohl jeder, der seinen Senf dazu geben will, auch der Meinung sein wird, Ahnung zu haben. :wink:


    Beitrag zuletzt geändert: 16.9.2012 0:19:15 von fatfreddy
  4. Apple ist bei Jailbreak normalerweise sehr rigide.
    Meines Wissens nach wird dir dann die Reperatur in Rechnung gestellt.
    Müsste auch in den Reperaturbedingungen stehen.
  5. a****l

    Also, du hast 2 Jahre Garantie.
    Wie gesagt: es ist Gesetz 2 Jahre garantie zu vergeben.
    Die einen Geben 1 Jahr und 1 Jahr Gewährleistung, das bedeutet du musst im 2. Jahr nachweisen das es ein Produktions Fehler ist.

    Zum Thema Jailbreak. Einfach Wiederherstellen mit iTunes (Auf Werkseinstellung zurücksetzen)
    Dann hat sich das Thema, wenn du genaue Hilfe dazu benötigst, schreib mich einfach mal an.
  6. tee

    Moderator Kostenloser Webspace von tee

    tee hat kostenlosen Webspace.

    amadyl schrieb:
    Also, du hast 2 Jahre Garantie.
    Wie gesagt: es ist Gesetz 2 Jahre garantie zu vergeben.
    Bitte klär vor solch einer Aussage erst ab, ob das was du da erzählst 1.) Sinn macht, 2.) Stimmt.

    Siehe Qualitätsgarantie
    Garantie ist und bleibt im Handel auf freiwilliger Basis, niemand ist verpflichtet auf einen Gegenstand Garantie zu bieten.
    Einzig das unbegründete Rückgaberecht innert 14 Tagen für Elektronikartikel ist mir soweit bekannt.

    Die Garantie solltest du hier nachschauen können: Garantieprüfung
    Standardmässig hast du 1 Jahr Garantie auf ein iPad2 ohne Verlängerung.

    MfG T
  7. h***e

    tee schrieb:
    amadyl schrieb:
    Also, du hast 2 Jahre Garantie.
    Wie gesagt: es ist Gesetz 2 Jahre garantie zu vergeben.
    Bitte klär vor solch einer Aussage erst ab, ob das was du da erzählst 1.) Sinn macht, 2.) Stimmt.

    Siehe Qualitätsgarantie
    Garantie ist und bleibt im Handel auf freiwilliger Basis, niemand ist verpflichtet auf einen Gegenstand Garantie zu bieten.
    Einzig das unbegründete Rückgaberecht innert 14 Tagen für Elektronikartikel ist mir soweit bekannt.

    Die Garantie solltest du hier nachschauen können: Garantieprüfung
    Standardmässig hast du 1 Jahr Garantie auf ein iPad2 ohne Verlängerung.

    MfG T

    Der Hersteller ist verpflichtet die Garantie zu geben ist Pflicht, da ein Hersteller sonst Teile verkaufen könnte die nach 3 Wochen kaputt gehen.

    Einzig das unbegründete Rückgaberecht innert 14 Tagen
    Unbegründet kann man seinen Einkauf nicht Zurückgeben (außer der Einkauf ist noch Original verpackt!)
    Innerhalb 14 Tagen kann man das Geld zurück verlangen wenn das Gerät kaputt ist, das Geschäft in dem man das Gerät gekauft hat ist auch verpflichtet das Zubehör das man sich gekauft hat zurück zunehmen oder das Handbuch zu so geschrieben dass man es nicht versteht.


    Beitrag zuletzt geändert: 20.10.2012 16:34:35 von hpage
  8. So, ich räum mal etwas auf. Hier werden, wie immer bei dem Thema mal munter alle Begriffe durcheinander geworfen, die es gibt.

    Gewährleistung: Muss vom Händler gegenüber dem Kunden innerhalb von zwei Jahren nach Kauf auf alle beim Kauf schon vorhandenen Fehler gegeben werden, die zu einem Defekt führen. In den ersten sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr. Bedeutet, der Händler muss dem Kunden nachweisen, dass der Fehler nicht durch den Kunden verursacht wurde, danach muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler schon bei Kauf vorhanden war.
    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

    Garantie: Eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers, die über die Gewährleistung hinausgeht, aber nicht muss, da freiwillig.

    Rückgaberecht: Innerhalb von 14 Tagen können im Fernabsatz gekaufte Produkte (gilt jedoch bspw. nicht für Konzerttickets oder geöffnete Datenträger) ohne Begründung zurück gegeben werden. Das gilt jedoch auch nur für Endkunden und nicht Geschäftskunden. Soll dafür sorgen, dass man ein Produkt so ausprobieren kann, wie man es im Laden auch könnte. Im Laden vor Ort hat man dieses Recht übrigens nicht. Das Rückgaberecht ist auch gesetzlich geregelt.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.10.2012 21:30:48 von mlrecords
  9. hpage schrieb:
    Der Hersteller ist verpflichtet die Garantie zu geben ist Pflicht, da ein Hersteller sonst Teile verkaufen könnte die nach 3 Wochen kaputt gehen.
    Falsch kein Hersteller ist verpflichtet Garantie zu geben. Dafür gibt es in Deutschland die gesetzliche Gewährleistung

    hpage schrieb:
    Unbegründet kann man seinen Einkauf nicht Zurückgeben (außer der Einkauf ist noch Original verpackt!)
    auch falsch nach § 312b und folgende kann man fast jedes per Fernabsatzvertrag gekaufte Teil ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Und da derVerbraucher die Ware testen darf muss es auch nicht original verpackt sein sondern nur in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Siehe dazu auch: http://www.heise.de/resale/artikel/Jede-zehnte-Bestellung-geht-zurueck-1724828.html

    Beitrag zuletzt geändert: 20.10.2012 19:01:59 von galerietbb
  10. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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