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Gesetze im Internet

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  1. Autor dieses Themas

    dbinformatics

    dbinformatics hat kostenlosen Webspace.

    Gibt es eigentlich bestimmte Gesetze im Internet. Zum Beispiel was auf einer Website vorhanden sein darf und was nicht ?
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  3. Hallo :wave:

    Ja, aber die variieren pro Land. D.h. egal was du hosten willst, es gibt immer ein Land in dem es erlaubt ist.
    Da man aber in Deutschland generell wegen jedem Dreck abgemahnt werden kann würde ich hier sowieso nichts Ernstes hosten. Lieber in Amerika :) oder Irland, so wie Facebook.

    mfg :wave:
  4. Grundsätzloch gelten alle nationalen Gesetze auch im Internet.

    voloya schrieb:
    Ja, aber die variieren pro Land. D.h. egal was du hosten willst, es gibt immer ein Land in dem es erlaubt ist.
    Da man aber in Deutschland generell wegen jedem Dreck abgemahnt werden kann würde ich hier sowieso nichts Ernstes hosten. Lieber in Amerika :) oder Irland, so wie Facebook.
    Deswegen würdest du trotzdem als Deutscher dt. Gesetzen unterliegen. Facebook hat übrigens seinen eurpäoschen Sitz in Irland. Du als natürliche Person müsstest schon auswandern und die irische Sttsbürherschft annehmen, nur um dann fest zu stellen das sich die irischen Regelungen das Iternet betreffend nicht grossartig von den dt. Regelungen unterscheiden. Wie auch, sie wurden ja auf Grundlge der gleichen EU-Regelungen verbschiedet.

  5. Hallo :wave:

    galerietbb schrieb:
    Deswegen würdest du trotzdem als Deutscher dt. Gesetzen unterliegen. Facebook hat übrigens seinen eurpäoschen Sitz in Irland. Du als natürliche Person müsstest schon auswandern und die irische Sttsbürherschft annehmen, nur um dann fest zu stellen das sich die irischen Regelungen das Iternet betreffend nicht grossartig von den dt. Regelungen unterscheiden. Wie auch, sie wurden ja auf Grundlge der gleichen EU-Regelungen verbschiedet.


    Wir haben ja mittlerweile alle von der Nazipropaganda auf Twitter gehört.

    Sollte ich ähnlichen Inhalt in Amerika hosten (was ich natürlich nie tun würde, nur als Beispiel), müsste meinem Serverprovider ein Gerichtsbeschluss aus den USA vorliegen, um meine Identität preiszugeben. Das würde aber nie passieren, da nationalsozialistische Inhalte in Amerika komplett legal sind. Deswegen meine Aussage: Man kann alles hosten was man will, solange man es im richtigen Land tut. Selbst wenn man selbst nicht woanders wohnt ist man sicher vor Strafverfolgung.

    Und dann gibt es da noch die Möglichkeit eine Limited Liability Company im Ausland zu Gründen, was nützlich ist wenn man Geschäfte macht (außer Werbung). Damit ist man, auch bei einer deutschen Webpräsenz (auf Deutschland ausgerichtet), sicher vor Abmahnanwälten o.ä. .

    mfg :wave:
  6. voloya schrieb:
    Wir haben ja mittlerweile alle von der Nazipropaganda auf Twitter gehört.

    Sollte ich ähnlichen Inhalt in Amerika hosten (was ich natürlich nie tun würde, nur als Beispiel), müsste meinem Serverprovider ein Gerichtsbeschluss aus den USA vorliegen, um meine Identität preiszugeben. Das würde aber nie passieren, da nationalsozialistische Inhalte in Amerika komplett legal sind. Deswegen meine Aussage: Man kann alles hosten was man will, solange man es im richtigen Land tut. Selbst wenn man selbst nicht woanders wohnt ist man sicher vor Strafverfolgung.
    Sollte diese Propaganda den Holocust leugnen, würden es die dt. Strafbehörden schon schaffen deine Idemtität über Rechtshllfeersuchen auf zu decken und dann hättest du als dt. Staatsbürger schlechte Karten. Ich dachte aber eigentlich es ginge dir um
    voloya schrieb:
    Da man aber in Deutschland generell wegen jedem Dreck abgemahnt werden kann würde ich hier sowieso nichts Ernstes hosten.


    voloya schrieb:
    Und dann gibt es da noch die Möglichkeit eine Limited Liability Company im Ausland zu Gründen, was nützlich ist wenn man Geschäfte macht (außer Werbung). Damit ist man, auch bei einer deutschen Webpräsenz (auf Deutschland ausgerichtet), sicher vor Abmahnanwälten o.ä. .
    Bei einer auf dt. Kunden ausgerichteten Seite unterstehst du afaik auch den dt. Gesetzen, siehe dazu http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/festpreis-urteil-doc-morris-und-co-muessen-geschaeftsmodell-veraendern/7045016.htmlVon Abmahnungen aus Deutschland solltet du bei bei einem Firmensitz im Ausland in einem Nicht-EU-Land aber sicher sein, siehe hierzu http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/12/22/eugh-ausrichtung-ausland/



    Beitrag zuletzt geändert: 21.10.2012 2:17:32 von motoernie
  7. Hallo :wave:

    motoernie schrieb:
    Sollte diese Propaganda den Holocust leugnen, würden es die dt. Strafbehörden schon schaffen deine Idemtität über Rechtshllfeersuchen auf zu decken und dann hättest du als dt. Staatsbürger schlechte Karten.[...]

    Ne, das wird nur bei Vergehen akzeptiert bei denen in beiden Ländern eine Strafe drauf steht. Deutschland würde ja auch nie ein Rechtshilfeersuchen bzgl. Mohammedkarikaturen und Whistleblowing über einen asiatischen Staat annehmen.
    http://europa.eu/legislation_summaries/external_relations/relations_with_third_countries/industrialised_countries/jl0052_de.htm
    Ein Staat kann die Leistung von Rechtshilfe begrenzen auf:

    Taten, die nach dem Recht beider Staaten (des ersuchten wie auch des ersuchenden Staates) strafbar sind;

    Ich erinnere mich an ein Onlinespiel, das auf einmal die Mehrwertsteuer für Europäische Kunden (nach vielen Jahren ohne MwSt) einführte, weil anscheinend auch virtuelle "importierte" Güter mehrwertsteuerpflichtig sind. :lol:
    Man ist halt vor Abmahnung wegen wirklich unbedeutenden Sachen sicherer, z.B. wenn die Firmenfacebookseite kein Impressum hat, oder es nicht hoch genug positioniert ist. :lol: Das wird auch in keinem anderen EU Land verfolgt/geahndet.

    Ich will ja niemanden anstiften etwas illegales zu tun, aber letztendlich ist Legalität eben doch Auslegungssache.

    mfg :wave:
  8. Hallo,
    Am besten schaust du dir diese Seite mal an. Dort erfährt man etwas mehr
    darüber: http://www.gesetze-im-internet.de/

    MfG
  9. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Also meine Meinung zu dem Thema ist folgende (ich kann mich aber auch irren): Hostest du als deutscher Staatsbürger mit einem Wohnsitz in Deutschland oder als Fima mit dem Sitz in Deutschland, dann haftest du generell für die Inhalte, die du ins Internet stellst, egal ob ein Server nun in Irland, Amerika oder Hintertupfingen steht. Du unterliegst als oben genannte Person somit dem in teDeutschland geltendem Recht. Das heißt du darfst zum beispiel abgemahnt werden, wenn du als Deutscher in Russland oder sonstwo auf einem Server illegale Inhalte anbietest.
  10. Hallo :wave:

    simplevideo schrieb:
    Am besten schaust du dir diese Seite mal an. Dort erfährt man etwas mehr
    darüber: http://www.gesetze-im-internet.de/


    :confused: Soweit für mich ersichtlich werden auf dieser Seite lediglich _alle_ neu beschlossenen Gesetze aufgelistet, das scheint nichts mit dem Internet zu tun zu haben.

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Also meine Meinung zu dem Thema ist folgende (ich kann mich aber auch irren): Hostest du als deutscher Staatsbürger mit einem Wohnsitz in Deutschland oder als Fima mit dem Sitz in Deutschland, dann haftest du generell für die Inhalte, die du ins Internet stellst, egal ob ein Server nun in Irland, Amerika oder Hintertupfingen steht. Du unterliegst als oben genannte Person somit dem in teDeutschland geltendem Recht. Das heißt du darfst zum beispiel abgemahnt werden, wenn du als Deutscher in Russland oder sonstwo auf einem Server illegale Inhalte anbietest.


    Dabei muss man eben "illegal" definieren. Wenn eine Tat in beiden Ländern strafbar ist muss man evtl. mit einer Strafverfolgung rechnen. Handelt es sich hingegen um irgendwelche länderspezifischen Gesetze, ist es unmöglich dagegen vorzugehen - sieht man ja an dem Twitteraccount der verbotenen Nazi-Gruppe!
    Hätte ich ein Internetunternehmen würde ich wohl einfach den Dienst in Deutschland nicht mehr anbieten wenn irgendwelche lächerlichen Forderungen gestellt werden, wie zum Beispiel Grooveshark oder Youtube das machen.

    mfg :wave:
  11. voloya schrieb:
    Dabei muss man eben "illegal" definieren. Wenn eine Tat in beiden Ländern strafbar ist muss man evtl. mit einer Strafverfolgung rechnen. Handelt es sich hingegen um irgendwelche länderspezifischen Gesetze, ist es unmöglich dagegen vorzugehen - sieht man ja an dem Twitteraccount der verbotenen Nazi-Gruppe!
    Ich denke da ziehst du die falschen Rückschlüsse. Da die tweets der Gruppe immer noch in Deutschland ohne grosses techn. Verständnis zu benötigen gelesen werden können (also auch vom Staatsanwalt) muss sich die bereits verbotene Gruppe natürlich hier auch dafür verantworten. Dass sich twitter selbst nicht verantworten muss liegt daran dass es ein US-Unternehmen ist sie nach US-Recht nichts strafbres tun.
    Wäre Twitter wie Kalina schrieb eine dt. Firma die in der USA hosten lässt müsste sie sich auch vor einem dt. Gericht verantworten.
  12. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Ein richtiger Rückschluss währe, daß eine Neonazi-Organisation mit Sitz in den USA und USA-Staatsbürgern in den USA nicht so hart belangt wird, als wenn die selbe Organisation den Sitz in Deutschland hat. In den Vereinigten Staaten wird die Meinungsfreiheit doch noch höher gehalten, als hier in Deutschland. Zudem lassen die Amerikaner ihre Freiheiten nicht so beschneiden wie wir deutschen Staatsbürger von unserer Regierung das tun lassen.
  13. kalinawalsjakoff schrieb:
    Ein richtiger Rückschluss währe, daß eine Neonazi-Organisation mit Sitz in den USA und USA-Staatsbürgern in den USA nicht so hart belangt wird, als wenn die selbe Organisation den Sitz in Deutschland hat.
    Falsch da afaik in den USA nicht strafbar würden dort beide nicht belangt. Sobald aber ein dt. Staatsanwalt die Identität der dt. Organisation aufgedeckt hat würde diese in Deutschland belangt.

    Beitrag zuletzt geändert: 24.10.2012 17:41:57 von harrybotter
  14. Es gibt einmal die lokalen Webseiten-Richtlinien, die kann man alle auf den Webseiten selber nachlesen (AGB,...) und dann gibt es die staatsrelativen Gesetze, die sich von Land zu Land unterscheiden (zB. gibt es in Deutschland Impressumspflicht, was es in den USA nicht gibt!).

    An die Gesetze welches Landes man sich zu halten hat hängt übrigens NICHT vom Server-Standort ab, sondern vom Wohnsitz des Betreibers der Seite.
  15. Hallo :wave.

    harrybotter schrieb:
    Ich denke da ziehst du die falschen Rückschlüsse. Da die tweets der Gruppe immer noch in Deutschland ohne grosses techn. Verständnis zu benötigen gelesen werden können (also auch vom Staatsanwalt) muss sich die bereits verbotene Gruppe natürlich hier auch dafür verantworten. Dass sich twitter selbst nicht verantworten muss liegt daran dass es ein US-Unternehmen ist sie nach US-Recht nichts strafbres tun.
    Wäre Twitter wie Kalina schrieb eine dt. Firma die in der USA hosten lässt müsste sie sich auch vor einem dt. Gericht verantworten.

    Ich sprach nie von einer deutschen Firma, ich sprach von einer deutschen Privatperson und einer Firma irgendwo im Ausland, die von einer Privatperson (nicht im Ausland) geleitet wird. Dazu, dass sich irgendwer für die Twitter-Nachrichten verantworten muss, hätte ich gern einen Beleg. Es war mein Verständnis, dass gerade weil sich niemand verantworten muss, der Kanal einfach in Deutschland gesperrt wurde, da man das auf Twitter eben nicht unterbinden kann.

    harrybotter schrieb:
    kalinawalsjakoff schrieb:
    Ein richtiger Rückschluss währe, daß eine Neonazi-Organisation mit Sitz in den USA und USA-Staatsbürgern in den USA nicht so hart belangt wird, als wenn die selbe Organisation den Sitz in Deutschland hat.
    Falsch da afaik in den USA nicht strafbar würden dort beide nicht belangt. Sobald aber ein dt. Staatsanwalt die Identität der dt. Organisation aufgedeckt hat würde diese in Deutschland belangt.

    Und das würde dem Staatsanwalt eben nie gelingen, ein Gericht in den USA müsste die Herausgabe der Daten des Betreibers erzwingen, was es aber nicht tun wird, weil das dort vollkommen legal ist (siehe mein Vergleich mit Deutschland und Mohammedkarikaturen).

    mfg :wave:
  16. voloya schrieb:
    harrybotter schrieb:
    Ich denke da ziehst du die falschen Rückschlüsse. Da die tweets der Gruppe immer noch in Deutschland ohne grosses techn. Verständnis zu benötigen gelesen werden können (also auch vom Staatsanwalt) muss sich die bereits verbotene Gruppe natürlich hier auch dafür verantworten. Dass sich twitter selbst nicht verantworten muss liegt daran dass es ein US-Unternehmen ist sie nach US-Recht nichts strafbres tun.
    Wäre Twitter wie Kalina schrieb eine dt. Firma die in der USA hosten lässt müsste sie sich auch vor einem dt. Gericht verantworten.

    Ich sprach nie von einer deutschen Firma.
    Du nicht aber Kalina (im Zitat hervorgehoben)
    voloya schrieb:
    Dazu, dass sich irgendwer für die Twitter-Nachrichten verantworten muss, hätte ich gern einen Beleg. Es war mein Verständnis, dass gerade weil sich niemand verantworten muss, der Kanal einfach in Deutschland gesperrt wurde, da man das auf Twitter eben nicht unterbinden kann.
    Die Staatsanwltschaft hat die Sperrung/Löschung sämtlicher Accounts der Gruppe "Besseres Hannover" ja verfügt. Erst daraufhin wurde der Kanal für Deutschland gesperrt, siehe dazu:
    Am 25. September hatte sich die Polizeidirektion Hannover mit einem Schreiben an den Microbloggingdienst gewandt. Darin teilte die Behörde mit, dass die Vereinigung Besseres Hannover durch das niedersächsische Innenministerium verboten worden war.
    Auch die Schließung sämtlicher Benutzerkonten der Gruppe in allen sozialen Netzwerken sei angeordnet worden. Darum werde Twitter aufgefordert, den Account @hannoverticker "umgehend und ersatzlos zu schließen".
    Quelle: http://www.golem.de/news/volksverhetzung-twitter-sperrt-neonazis-in-deutschland-aus-1210-95163.html
    Wäre Twitter ein dt. Unernehmen hätte es jetzt Ärger weil nur in Deutschland gesperrt wurde. Du glaubst doch nicht alle Ernstes dass die Staatsanwaltschaft nicht weiter den Account beobachtet und die Hände n den Schoss legt (nicht bei NeoNazis).

    harrybotter schrieb:
    kalinawalsjakoff schrieb:
    Ein richtiger Rückschluss währe, daß eine Neonazi-Organisation mit Sitz in den USA und USA-Staatsbürgern in den USA nicht so hart belangt wird, als wenn die selbe Organisation den Sitz in Deutschland hat.
    Falsch da afaik in den USA nicht strafbar würden dort beide nicht belangt. Sobald aber ein dt. Staatsanwalt die Identität der dt. Organisation aufgedeckt hat würde diese in Deutschland belangt.

    voloya schrieb:
    Und das würde dem Staatsanwalt eben nie gelingen, ein Gericht in den USA müsste die Herausgabe der Daten des Betreibers erzwingen, was es aber nicht tun wird, weil das dort vollkommen legal ist (siehe mein Vergleich mit Deutschland und Mohammedkarikaturen).:
    ein solches Verfahren muss der Staatsanwalt für das von dir so gern zitierte Beispiel ="Besseres Hannover" doch gar nicht erst anstrengen, er kennt doch die Verantwortlichen Betreiber bereits.

    Beitrag zuletzt geändert: 24.10.2012 22:22:58 von motoernie
  17. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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