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Impressum wirklich nötig ?

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  1. Autor dieses Themas

    msearch

    msearch hat kostenlosen Webspace.

    Ich habe mich nochmal über das Impressum welches schon in meiner letzten Frage angesprochen wurde informiert! Ich habe nun erfahren das ein Impressum erst nötig ist wenn man auf einer Webseite Dienstleistungen gegen Geld anbietet! ist das wirklich so!
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  3. Hi!

    Das mit gewerblich oder nicht, garnichts zutun!
    Du bist für die Inhalte auf deiner Seite verantwortlich, machst du Mist, oder es wird warum auch immer ein Ansprechpartner benötigt, muss dieser aus dem Impressum hervorgehen!

    Beitrag zuletzt geändert: 21.10.2012 20:55:34 von friedsei
  4. hackyourlife

    Moderator Kostenloser Webspace von hackyourlife

    hackyourlife hat kostenlosen Webspace.

    Die Frage wurde zu gefühlten tausenden Malen schon gestellt und beantwortet.

    Benutze bitte die Forensuche

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  5. stefanmtutorials

    stefanmtutorials hat kostenlosen Webspace.

    Da hat friedsei recht ein Impressum ist auf jeder Webseite Pflicht. Alle weiteren Informationen kannst du aber auf der Seite http://www.e-recht24.de nachlesen. Außerdem haben die auch einen Kostenlosen Impressumsgenerator: http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

    MfG
    StefanMTutorials
  6. msearch schrieb:
    Ich habe mich nochmal über das Impressum welches schon in meiner letzten Frage angesprochen wurde informiert! Ich habe nun erfahren das ein Impressum erst nötig ist wenn man auf einer Webseite Dienstleistungen gegen Geld anbietet! ist das wirklich so!
    Du benötigst eines dzu ist es unerheblch ob du dmit geld einnimmst, es reicht schon dass du es theoretisch könntest:
    Der Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz weist darauf hin, dass sich für die Praxis nur unwesentliches geändert hat, nämlich dass nun rechtssicher solche Webseiten von der Impressumspflicht ausgenommen sind, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen. Nicht erheblich ist jedoch, ob die Webseite kommerziellen Charakter hat: "Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten." Laut Ministerium spielt es auch keine Rolle, ob die Seite von einer Privatperson oder von einem Unternehmen betrieben wird. Demnach ist die Impressumspflicht des TMG schon dann gegeben, wenn es zumindest theoretisch möglich wäre, mit einer Webseite gleichen Zwecks durch Einsatz von Werbebannern oder ähnlichen Mitteln mindestens kostendeckende Einnahmen zu erzielen. Unerheblich ist, ob dies für existierende, zweckgleiche Webseiten tatsächlich üblich ist. Das Ministerium fasst zusammen: "Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden."
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Abl.C3.B6sung_des_Teledienstegesetzes


    stefanmtutorials schrieb:
    Da hat friedsei recht ein Impressum ist auf jeder Webseite Pflicht.
    Falsch es gibt Ausnahmen aber die treffen uf de TE nicht zu.

    Beitrag zuletzt geändert: 21.10.2012 21:18:14 von grussonkel
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