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AGB's für SchulAPP

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  1. Autor dieses Themas

    programtools

    programtools hat kostenlosen Webspace.

    Hi, ich habe ein kleine App gebastelt, die ich allen Schülern meiner Schule (und nur diesen) bereitstelle. Ich möchte allerdings gerne klarstellen, dass das ein Angebot von mir ist, das 1) keiner annehmen muss und ich 2) in keinster Linie Hafte.

    ich möchte folgende Punkte rüberbringen:
    - Daten (email, benutzername, passwort) werden gespeichert aber in keinster Weise weitergegeben, jedoch bin ich nicht verantwortlich falss diese durch Ausnutzen potentieller/unbekannter sicherheitslücken von Dritten illegal beschafft werden
    - Anmeldung ist kostenlos, daten können jederzeit rückstandslos gelöscht werden
    - Es besteht kein Anspruch auf den von mir privat angebotenen Service, d.h. kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzelnen Personen die Nutzungserlaubniss entziehen (Accountlöschen) oder den gesammten Service einstellen
    - Ich garantiere in keinster Weise für Vollständigkeit von ausgegebenen Daten. Die Nutzung ist 'auf eigene Gefahr' auch wenn ich natürlich nach bestem Willen bemüht bin eine absolute Korrektheit der ausgegebenen Daten sicherzustellen (ich kanns eben nur nicht garantieren)
    - wer Inhalte veröffentlicht muss sich im klaren Sein, dass diese von anderen auch gesehen werden (das ist der Sinn). daher dürfen keine illegalen / abstößigen Inhalte oder Links auf Externe Seiten allgemein gepostet werden.
    - spam ist verboten
    - Sich unter falschem Namen anmelden ist verboten
    - es dürfen sich NUR Schüler meiner Schule anmelden, anderen ist die Anmeldung untersagt (das wird über einen schulcode geregelt, dessen Sicherheit ist aber bei > 500 schülern nicht allzuhoch)
    - ich möchte mich zudem von jeglichen Anschuldigungen freistellen, nach dem Prinzip 'ich biete etwas an, wer es nutzt, tut dies auf eigene gefahr. Wer keine Gefahr eingehen will oder irgendein Problem hat, solls eben nicht nutzen.' dass mich nicht hinterher jemand verklagt als Dank dafür dass ich mir wochenlang gedanken mache und viele Stunden Arbeit in einen Service stecke den ich anbiete um es anderen leichter zu machen. Aber ein paar undankbare spaßvögel gibts ja leider immer, die meinen man muss alles haben wollen und dann noch dagegen sein :/

    Brauche ich dafür AGBs oder kann ich das irgendwie auch nur hinschreiben?

    Wie siehts mit der Rechtlichen Lage aus, kann ich bei sowas angeklagt werden in einem der Punkte bzw fehlen noch Punkte?

    Ich hoffe ihr kennt euch besser aus als ich :)

    Wie gesagt, ich möchte einfach nur einen Service anbieten (der bei 30 Testpersonen bisher auf sehr gute Resonanz gestoßen ist) und nicht hinterher damit die Arschkarte gezogen haben weil ein Paps eines unzufriedenen Schülers Anwalt ist, geld braucht und mich anzeigt :)

    Das ganze klingt härter als ich es meine, der Service läuft sehr stabil und ich weise auch an Eingabefeldern darauf hin, das die Eingabe öffentlich ist bzw an Ausgabefeldern, dass die Ausgabe ohne gewähr ist. Aber ich hätte es gerne rechtlich abgedeckt, kann mir aber keinen Anwalt leisten (bzw kann ich schon, aber das Geld bekomme ich ja mit dem kostenlosen Service nicht mehr rein, von daher kommt nichts was mit Kosten verbunden ist in Frage)

    ich hoffe ihr könnt mir helfen, falls mehr Infos benötigt werden, gebe ich gerne :)

    Liebe Grüße
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  3. Ob du diese Bedingungen AGB* nennst, ist eigentlich -- in diesem Fall -- egal, wichtig ist aber auf jeden Fall, dass du die Informationen was, wie viel, wie lange und wo gespeichert wird derart beschreibst, dass jeder weiß, worauf er sich einlässt (und das rechtlich sicher abläuft), z.B. mit einem Haken bei der Registrierung (Der standardmäßig NICHT gesetzt sein darf) "Ich akzeptiere die Nutzungsvereinbarungen" (oder AGB, oder wie auch immer du die nennst).

    * Allgemeine Geschäftsbedingungen. KEIN "s"
    ** Dies ist keine Rechtsberatung, die ich dir als Leihe auch gar nicht geben dürfte. Nur fürs Protokoll. Alle Angaben ohne Gewähr.

    Beitrag zuletzt geändert: 17.12.2012 21:04:13 von kuschku
  4. kuschku schrieb:
    Ob du diese Bedingungen AGB* nennst, ist eigentlich -- in diesem Fall -- egal,....


    Nein, ist es nicht! Die Verwendung des Begriffes AGB (korrekterweise ohne Plural-S und Deppenapostroph) deutet auf eine geschäftsmäßige Verwertung (nicht umsonst steht diese Abkürzung für allgemeine GESCHÄFTSbedingungen) des angebotenen Produktes hin und kann, von daher, im Zweifelsfalle für den Anbieter schon nachteilig ausgelegt werden. :wink:

    @ programtools:

    Was Du willst, nennt sich Nutzungsbedingungen!
    - Deine Urheberschaft ist mit einem kleinen Vermerk im Programmcode hinreichend belegt.
    - Eine Datenschutzerklärung hätte in den AGB allemal nichts verloren, sondern sollte immer dediziert vorliegen.
    - Haftung kannst Du eh grundsätzlich nur im gesetzlichen Rahmen ausschließen. Ein universeller Haftungsausschluß ist nach deutschem Recht eh unwirksam und kann dir, im schlimmsten Falle, nachteilig ausgelegt werden. Für grobe Fahrlässigkeit haftest Du immer!

    ...kann ich bei sowas angeklagt werden

    Angeklagt werden kannst Du immer und jederzeit. Dieses Risiko ist grundsätzlich nicht vermeidbar. Ob diese Anklage allerdings zu einer Verurteilung führt, ist eine andere Frage.
    Es gilt aber immer: Vor Gericht bekommst Du kein Recht, sondern nur ein Urteil. :wink:


    Ich will dir den Spaß nicht verderben und dich auch nicht verunsichern, aber es sollte dir bewußt sein, daß Du, sofern Du etwas öffentlich anbietest, immer ein gewisses Risiko trägst. Wenn dir an einer juristisch sicheren Aussage gelegen ist, solltest Du auf jeden Fall einen Fachmann (sprich: Juristen mit entsprechender Fachkenntniss, sic!) befragen. Der haftet übrigens sogar für seine juristische Bewertung deines Problems, läßt sich dieses Haftungsrisiko allerdings auch bezahlen.




  5. Autor dieses Themas

    programtools

    programtools hat kostenlosen Webspace.

    fatfreddy schrieb:
    Ich will dir den Spaß nicht verderben und dich auch nicht verunsichern, aber es sollte dir bewußt sein, daß Du, sofern Du etwas öffentlich anbietest, immer ein gewisses Risiko trägst. Wenn dir an einer juristisch sicheren Aussage gelegen ist, solltest Du auf jeden Fall einen Fachmann (sprich: Juristen mit entsprechender Fachkenntniss, sic!) befragen. Der haftet übrigens sogar für seine juristische Bewertung deines Problems, läßt sich dieses Haftungsrisiko allerdings auch bezahlen.


    mm das ist schonmal hilfreich :)

    Aber ich frage mich folgendes:

    Reicht es nicht zu sagen, dass die Nutzung auf 'eigene gefahr' ist (vgl. Spielplatz)

    Für mich scheint das logisch:
    Ich sage jedem vor der Anmeldung 'Achtung, Nutzung des Angebotes auf eigene Gefahr. Die Persöhnlichen und Unpersöhnlichen Daten die dur zur Anmeldung eingibst werden von mir nicht an Dritte weitergegeben. Sie sind nicht öffentlich zugänglich, ich kann jedoch nicht garantieren, dass sie nicht durch das Ausnutzen von unbekannten Sicherheitslücken illegal von Dritten eingelesen werden. Alles was du postest wird anderen Mitgliedern angezeigt mit vermerk deines Namens und des Erstellungsdatums. Du hast keinerlei Anspruch weder auf dieses Angebot noch auf die Vollständigkeit und Richtigkeit von Ausgaben. Ich behalte mir das Recht vor dein Account oder einzelne Datensätze jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen oder den Service einzustellen. Solltest du ein Problem mit dem Angebot/Service haben oder sollte es dir Missfallen hast du kein Recht es zu nutzen. Ausserdem stimmst du mit der Nutzung zu, auf jede Art von Klage gegen Mich als Anbieter des services zu verzichten. Bedenke, dass die nutzung auf eigene Gefahr läuft und somit jeder Fehler oder jedes Problem nur durch deine Nutzung des Services entsteht. Solltest du nicht damit einverstanden sein, ist dir eine Nutzung des Angebotes untersagt.

    Joa, wer jetzt wohl noch lust hat das zu benutzen ist ie eine Frage :D

    Aber reicht es nicht einfach soetwas zu Schreiben, bzw unter dem NAmen AGB zu schreiben?

    LG

    Beitrag zuletzt geändert: 18.12.2012 9:58:17 von programtools
  6. 1. Lies nochmal fatfreddys beitrag durch...

    fatfreddy schrieb:
    kuschku schrieb:
    Ob du diese Bedingungen AGB* nennst, ist eigentlich -- in diesem Fall -- egal,....


    Nein, ist es nicht! Die Verwendung des Begriffes AGB (korrekterweise ohne Plural-S und Deppenapostroph) deutet auf eine geschäftsmäßige Verwertung (nicht umsonst steht diese Abkürzung für allgemeine GESCHÄFTSbedingungen) des angebotenen Produktes hin und kann, von daher, im Zweifelsfalle für den Anbieter schon nachteilig ausgelegt werden. :wink:

    @ programtools:

    Was Du willst, nennt sich Nutzungsbedingungen!




    Generell als Dienste-Bereitsteller musst du ja schauen: irgendwie sammelst du Daten. Diese Daten kann man bei entsprechender Validität zu geld machen. Damit hast du eine Verantwortung, dass die Daten nicht rausgehen.

    An sich bist du als diensteanbieter verpflichtet zu kontrollieren, dass niemand deinen Dienst für illegale Zwecke missbraucht. Das Ding nennt sich Störerhaftung. quasi müsstest du immer erreichbar sein, um die "störung" zu beheben und zum anderen müsstest du in der Lage sein nach derzeitiger(!) Rechtslage, den Störenfried mit einer angemessenen Datenerhebung ausfindig machen zu lassen (IP protokollieren, was auch wieder grenzwertig ist und nur unter bestimmten bedingungen einwandfrei umsetzbar ist, muss uach in deinen Nutzungsbedingungne erwähnt werden...)

    klagen unterbinden kannst du nicht, das ist ein wunsch-paragraph in jeder Nutzungsbedingung/AGB, der rechtlich nicht gültig ist. Landesrecht/bundesrecht/irgendein Recht schlägt AGB/Nutzungsbedingungen. die Nutzungsbedingungen können nur ergänzen, wo das Recht dir freie hand lässt... zudem solltest du schrieben, dass das angebot auf deutschland eingegrenzt ist. privat gegen Privat könnte dich irgendein ami sonst vor ein amerikanisches Gericht zerren, wenn ich mich recht entsinne....


    Übrigens:

    dieses forum hier gilt nicht der Rechtsauskunft, jegliche Informationen hier von jedem user werden ohne Gewähr erteilt, das heißt, für derartige Bedenken solltest du einen Rechtsanwalt konsultieren. Du kannst dir hier nur denkanstöße holen, was du beim RA in Erfahrung bringen willst

    die Leutekönnen nur aus eigener Erfahrung oder Gelesenes berichten. das solltest du bei deiner Entscheidungsfindung berücksichtigen!
  7. Autor dieses Themas

    programtools

    programtools hat kostenlosen Webspace.

    mmm das macht ja richtig Laune ...

    Aber vielen Dank erstmal für die Hilfe! Ich weiss hier gibts nur Denkanstöße, aber genau das brauche ich :) zumindest erstmal :)

    Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum ich mich nicht ausdrücklich von jeder Verantwortung lossprechen kann. Ich meine es soll ja nichts großes werden, es geht hier um einen kleinen Service für max. 300 personen, wenn überhaupt.

    Noch 2 Fragen: 1) ist es denn überhaupt wahrscheinlich, dass ich bei so einem Personenkreis Probleme bekomme ?

    2) kann ich nicht irgendwie über die Schule Hilfe bekommen? zB dass es als art Schulprojekt oä angeboten wird? zB auf unserer SchulHP gibts n online Vertretungsplan, da wird nochnichtmal erwähnt dass zB 'Alle Angaben ohne Gewähr' sind (Beim Lotto reicht das ja übrigens doch auch?) und ich meine der Plan stimmt nicht immer 100% ig :D


    LG
  8. es gibt noch eine Sonderkiste, dass es um einen gesperrten Bereich ist, den nur auserwählte Personen auf Antrag bekommen, wo frei gar ncihts ugänglich ist. allerdings sprengen 300 Personen für diese Lösung den Rahmen, weshalb es nicht umsetzbar wäre...


    das einzige wäre, dass du es über die Lehrer machen lässt, dass die die Verantwortung übernehmen. dein Name steht dann trotzdem weiterhin drin, dass du der schöpfer bist, dienstleister aber die schule ist... aber ich weiß nicht, ob das für dein ego eine Praktikable lösung ist...
  9. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    programtools schrieb:
    Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum ich mich nicht ausdrücklich von jeder Verantwortung lossprechen kann. Ich meine es soll ja nichts großes werden, es geht hier um einen kleinen Service für max. 300 personen, wenn überhaupt.

    Weil es Gesetze und Rechtsprechung gibt. Leihst Du einem Betrunkenem Dein Auto, bist Du auch mit dran, selbst wenn Du ihn unterschreiben läßt, daß er eigenverantwortlich handelt. Mit Verträgen usw usf kann man idR geltendes Recht nicht aushebeln.
    programtools schrieb:
    Noch 2 Fragen: 1) ist es denn überhaupt wahrscheinlich, dass ich bei so einem Personenkreis Probleme bekomme ?

    2) kann ich nicht irgendwie über die Schule Hilfe bekommen? zB dass es als art Schulprojekt oä angeboten wird? zB auf unserer SchulHP gibts n online Vertretungsplan, da wird nochnichtmal erwähnt dass zB 'Alle Angaben ohne Gewähr' sind (Beim Lotto reicht das ja übrigens doch auch?) und ich meine der Plan stimmt nicht immer 100% ig :D


    LG

    1) Du kennst Deine Pappenheimer besser als wir.
    2) Frag doch in der Schule nach? Ob die in irgendeiner Art und Weise das als Schulprojekt annehmen und damit rechtlich absichern - woher sollen wir das wissen?

    'Alle Angaben ohne Gewähr' heißt für mich, daß die Daten von anderer Quelle übernommen werden und dabei Abtippfehler usw usf entstehen können.
  10. programtools schrieb:
    2) kann ich nicht irgendwie über die Schule Hilfe bekommen?


    Bei mir an der Schule gab (gibt es glaub immernoch) jedes Jahr eine Schülerfirma. Bin mir nicht mehr ganz sicher, ich glaube aber, dass man dort ab der Oberstufe mitmachen konnte.
    Auf jeden Fall gab es in diesem Rahmen dann auch rechtssichere Beratungen für das was gemacht wurde. Darüberhinaus gab es auch noch jegliche weitere Hilfen, die man als Schüler braucht (z.B. bei Vertragsabschlüssen, Finanzierung, Werbung, etc.). In meiner Zeit gab es da eine internationale Schülerzeitung, einen T-Shirt Verkauf für selbst-designte Shirts und noch irgendwas mit Kondomen (fair gehandelt?).
    Ich denke, dass dir so ein Projekt vielleicht am ehesten weiterhelfen würde. Du musst es halt nur der Schule richtig verkaufen. Z.B. kannst du das dann natürlich nicht mehr alleine machen, dafür aber "Arbeit" für Schülerprogrammierer, -designer, -marketing, -texter, -tester etc. anbieten. Vielleicht auch mit dem Ziel nicht nur für deine, sondern auch andere Schulen einen Mehrwert zu schaffen.

    Wünsche auf jeden Fall viel Erfolg!
  11. Autor dieses Themas

    programtools

    programtools hat kostenlosen Webspace.

    mmm

    Also als Schülerfirma kommt es nicht in Frage, da es sich um ein fertiges Produkt handelt und ich brauche (klingt jetzt etwas hart) Schüler denen ich dann n bisschen Programmieren beibringe. Das ganze habe ich so runtergeschrieben ohne großes gedöns, es soll ein kleiner hilfreicher Service sein, kein großes projekt!

    sebulon schrieb:
    es gibt noch eine Sonderkiste, dass es um einen gesperrten Bereich ist, den nur auserwählte Personen auf Antrag bekommen, wo frei gar ncihts ugänglich ist. allerdings sprengen 300 Personen für diese Lösung den Rahmen, weshalb es nicht umsetzbar wäre...


    Ich habe allerdings folgendes vorgesehen:

    Es gibt eine art Key, der sich immer auf eine gewisse Anzahl und Klasse beschränkt. Ein lehrer kann diesen Key für eine klasse generieren und den Schülern geben.

    hat die klasse 8a 23 schüler, so generiert er einen Key, mit dem man sich 23 mal für die Klasse 8a anmelden kann. Somit wäre es doch ein Bereich ausgewählter personen, der eben etwas größer ausfällt. Es könnte auch gut sein, dass nur 100-200 Leute dabei sind.

    Wäre dass dann im Rahmen dieser Regelung? BZW wie genau sieht diese regelung aus?

    LG
  12. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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