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  1. Autor dieses Themas

    s********n

    Ist eine Person, die Webseiten für andere mithilfe von Wordpress baut, eigenlich ein Job, und darf man das überhaupt ?
    Danke für eure Antworten ...
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  3. Es kommt ganz darauf an, was du anbietest, wenn du es als Dienstleistung anbietest, denjenigen eine Seite mithilfe von WordPress einzurichten, ist es erlaubt. Wenn du aber sagst, dass du die Webseite programmierst oder WordPress praktisch als Produkt anbietest, ist es verboten.

    Ein Job kann auch Flaschensammler sein, dazu gibt es keine Definition, aber ein Beruf ist es nicht!
  4. schulleben schrieb:
    Ist eine Person, die Webseiten für andere mithilfe von Wordpress baut, eigenlich ein Job, und darf man das überhaupt ?


    Eine Person ist nie ein Job, außer für Ärzte, Plfeger und Bestatter. ;)

    Webseiten mit WP zu basteln, kann ein Job sein. Ob er einträglich ist, ist eine andere Frage.
    Erlaubt ist es.
  5. t************o

    Ich denke schon das soetwas erlaubt ist. Immerhin erbringt man ja eine Dienstleistung für die man entgeltlich entlohnt werden kann. Natürlich geht es nicht (wie mein Vorposter bereits erwähnt hat), dass man sein Werk vollständig als eigenes angibt. Schliesslich ist Wordpress OpenSource und lebt davon weitergeteilt zu werden. Deswegen dürfte man glaube ich nicht den Copyright Text im HTML-Code entfernen der generiert wird. Fraglich ist das ganze natürlich wenn man dem Auftragsgeber nicht sagt wie "einfach" Wordpress aufgebaut ist und er sich hintergangen fühlt. Allerdings liegt ja genau ein Vorteil von Wordpress darin dass der Auftraggeber nach dem Aufsetzen der Seite (was auch nicht sonderlich schwer ist) ein Interface hat das man "idiotensicher" nennen kann.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.2.2013 18:29:56 von theaustrianpro
  6. alles kann sowohl professionell, als auch hobbymäßig ausgeübt werden. daher kommt es immer auf den einzelfall an. verlangt man geld für die hilfe ist es ein job, macht man dies aus idealismus und erhält dafür lediglich eine aufwandsentschädigung - etwa für die pflege der homepage in einem verein - kann dies nicht als berufstätigkeit angesehen werden. auf einen etwaigen steuerfreibetrag bzw. steuerfreien jahresbezug ist natürlich immer zu achten. wer darüber kommt, muss dann sein einkommen auch versteuern.
  7. publicastaffing

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    publicastaffing hat kostenlosen Webspace.

    Natürlich kann er als Webdesigner einen solchen Service anbieten. Ist die Frage Spam oder ernst gemeint?
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