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Buchführung bei Gewerbe

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  1. Autor dieses Themas

    mermadalis

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    mermadalis hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Limas,

    Da ich im Moment darüber nachdenke, ein Web-Projekt zu starten, habe ich ein paar rechtliche Fragen.

    Zunächst zur Info: Auf der Internet-Seite wird Werbung eingeblendet, zusätzlich sollen Werbeplätze auf der Seite verkauft werden, sodass eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ein Gewerbe ist somit anzumelden (oder sehe ich das falsch?).

    Ich gehe also davon aus, dass ich für das Projekt ein Gewerbe anmelden werde. Meine Frage ist nun, was genau ich dann zu beachten habe:

    - Wie ist das mit der Buchführung? Normalerweise muss ein Unternehmen dem Finanzamt ja die Umsätze offenlegen, allerdings wird es sich bei dem Verdienst voraussichtlich zunächst um kleinere Euro-Beträge handeln. Inwieweit muss ich also Buchführung betreiben?

    - Wie ist das mit der Umsatzsteuer? Ab welchem Gewinn/Umsatz ist man zahlungspflichtig? Muss ich auch eine Umsatzsteuer-ID im Impressum angeben?

    - Wie ist das mit der Haftung? Hafte ich aus privater Tasche für das Gewerbe?

    - Wie ist das mit dem Impressum? Kann ich einen "Firmennamen" für mein Gewerbe angeben, oder muss ich im Impressum meinen eigenen Namen samt Adresse veröffentlichen?


    Ich bedanke mich schon einmal für alle Antworten. Mir ist auch klar, dass ich mir bei einigen der Fragen evtl. noch Beratung beim Anwalt/Steuerberater holen sollte.

    Gruß
    mermadalis
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  3. mermadalis schrieb:
    Zunächst zur Info: Auf der Internet-Seite wird Werbung eingeblendet, zusätzlich sollen Werbeplätze auf der Seite verkauft werden, sodass eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ein Gewerbe ist somit anzumelden (oder sehe ich das falsch?).

    Vermarktung von Werbung gehört nicht zu den sog. "freien Berufen", ergo ist die Gewerbeanmeldung Pflicht. Näheres entnimmst Du bitte der GewO.



    - Wie ist das mit der Buchführung? Normalerweise muss ein Unternehmen dem Finanzamt ja die Umsätze offenlegen, allerdings wird es sich bei dem Verdienst voraussichtlich zunächst um kleinere Euro-Beträge handeln. Inwieweit muss ich also Buchführung betreiben?

    Für dieses einfache Gewerbe reicht wohl eine Einnahme-/Überschußrechnung, die Du deiner Einkommensteuererklärung beilegst. Sowie die jährliche Umsatzsteuererklärung, wenn Du nicht die nachfolgend genannte Regelung nutzt.

    Gute, kostenlose Software dazu: easy cash & tax

    - Wie ist das mit der Umsatzsteuer? Ab welchem Gewinn/Umsatz ist man zahlungspflichtig?

    Ab dem ersten Euro muß die einbehaltene Umsatzsteuer gezahlt werden. Ausnahme: Du nimmst die sog. "Kleinunternehmerregelung" gemäß § 19 UStG in Anspruch. (Ist zu beantragen!)
    Das halte ich aber nicht für sinnvoll, da dir damit auch jegliche Möglichkeit genommen ist, dir geleistete Vorsteuer erstatten zu lassen.(Der neue, für das Gewerbe genutzte PC z.B. ist halt für den Kleinunternehmer 19% teurer. :wink: )
    Die, je nach Volumen, monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung macht aber, geeignete Software (s.o. damit ist die UStVa nur noch ein Tastendruck) vorausgesetzt, so wenig Arbeit, daß sich dieser Verzicht eigentlich nicht lohnt.

    Muss ich auch eine Umsatzsteuer-ID im Impressum angeben?

    Wenn eine vorhanden ist, ist sie anzugeben. Sie zu haben, ist aber nicht grundsätzlich Pflicht. Du wirst aber vermutlich eine beantragen müssen, wenn Du mit Google, oder Amazon zusammenarbeiten willst.

    Die normale Steuernummer solltest Du hingegen NICHT auf der Website angeben. Das fördert nur eventuellen Mißbrauch.
    Auf Rechnungen/Gutschriften müssen beide stehen.

    - Wie ist das mit der Haftung? Hafte ich aus privater Tasche für das Gewerbe?

    Ja! Als Einzelkaufmann haftest Du voll.
    Ob eine Betriebshaftpflicht und eine Rechtsschutzversicherung für dich sinnvoll sind, solltest Du mit einem Anwalt klären.
    Achtung: Wettbewerbsrecht schließen die meisten Versicherer eh aus, oder lassen sich diesen Schutz mit unverschämten Prämien bezahlen. Im Zweifelsfalle genau lesen und einen zugesagten Einschluss schriftlich bestätigen lassen



    - Wie ist das mit dem Impressum? Kann ich einen "Firmennamen" für mein Gewerbe angeben, oder muss ich im Impressum meinen eigenen Namen samt Adresse veröffentlichen?

    Einen Firmennamen darfst Du dir zulegen, da sind die Regelungen mittlerweile recht offen. Deinen eigenen Namen mußt Du aber ebenfalls angeben. Auch in jeglichem Schriftverkehr ist der Name des Inhabers anzugeben.
    Weiteres dazu verraten TMG (in §5 und 6) und RstV (§§54ff)


    Mir ist auch klar, dass ich mir bei einigen der Fragen evtl. noch Beratung beim Anwalt/Steuerberater holen sollte.

    Auf jeden Fall! Hier bekommst Du keine Beratung sondern nur Erfahrungsberichte. :wink:
    Der Steuerberater kann dir zudem sagen, welche Pauschalen Du noch, ohne detaillierten Nachweis, in deine Kosten einrechnen darfst/kannst. Der Steuerberater gibt auch Tipps zur Abrechnung gefahrener Autokilometer, ohne daß ein Fahrtenbuch nötig ist.

    Du wirst auch Post von der IHK bekommen. Anfänglich kannst Du dich dort aber von Mitgliedsbeiträgen befreien lassen. Infos zu den Bedingungen gibt die zuständige IHK.


    Wie üblich bei solchen Themen soll, will und kann meine Meinung keine Fachberatung darstellen und/oder ersetzen!


    Beitrag zuletzt geändert: 25.2.2013 19:08:31 von fatfreddy
  4. Hatte mir das auch mal überlegt und gute Infos gibt es auf:

    http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/index.php

    dort kann man sich auch ganz viel Infomaterial kostenlos bestellen!

    Ebenfalls empfehle ich Dir Bücher zu diesem Thema zu lesen die vielleicht dadurch aspekte beleuchten an dehnen Du noch nicht gedacht hast.

    Ich hatte mir damals diese Buch gekauft:

    http://www.amazon.de/Der-Online-Shop-Existenzgr%C3%BCnder-erfolgreiche/dp/3827246903/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1362087108&sr=8-1

    Viel Erfolg!
  5. Kurzfassung:

    Du brauchst bis zu einem Betrag xy Weder eine wirklich großartige Buchführung zu machen bzw Bilanz aufzustellen,

    Nehmen wir mal an du verdienst im jahr einen Betrag von 5000 dann kannst du eine Buchführung machen (T-konten usw.) ist aber wie gesagt keine Plicht

    Du brauchst auch bis zu einem Betrag xy keine Steuern ans Finanzamt abzugeben ich glaub der lag bei 17900 im Jahr

    Das Gewerbe musst du jedoch auf jeden Fall anmelden, ein Kleingewerbe denke ich mal sollte dir aber auch reichen, google mal nach was für dein Anliegen passender ist :)
  6. Ist es nicht so das man bei einem Gewerbe jährlich den Gewinn/Verlust dem Finanzamt melden muss?
  7. fatfreddy schrieb:Wenn eine vorhanden ist, ist sie anzugeben. Sie zu haben, ist aber nicht grundsätzlich Pflicht. Du wirst aber vermutlich eine beantragen müssen, wenn Du mit Google, oder Amazon zusammenarbeiten willst.


    Ganz allgemein: Warum soll man sie beantragen müssen?
    Wenn man mit seinem Gewerbe z.Bsp. nur vierstellige Umsätze im Jahr macht, also innerhalb der Kleinunternehmergrenze bleibt und keine nennenswerten gewerblichen Investitionen hat, macht eine Umsatzsteuernummer aus meiner Sicht keinen Sinn. Für die paar Euro Erstattung jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, ist wenig effizient. Also vor der Gewerbeanmeldung selbst durchrechnen bzw den Steuerberater fragen.

    Adsense, amazon usw. scheren sich jedenfalls nicht darum.
  8. evok schrieb:
    fatfreddy schrieb:Wenn eine vorhanden ist, ist sie anzugeben. Sie zu haben, ist aber nicht grundsätzlich Pflicht. Du wirst aber vermutlich eine beantragen müssen, wenn Du mit Google, oder Amazon zusammenarbeiten willst.


    Ganz allgemein: Warum soll man sie beantragen müssen?
    Wenn man mit seinem Gewerbe z.Bsp. nur vierstellige Umsätze im Jahr macht, also innerhalb der Kleinunternehmergrenze bleibt und keine nennenswerten gewerblichen Investitionen hat, macht eine Umsatzsteuernummer aus meiner Sicht keinen Sinn. Für die paar Euro Erstattung jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, ist wenig effizient.

    Also vor der Gewerbeanmeldung selbst durchrechnen bzw den Steuerberater fragen.

    Adsense, amazon usw. scheren sich jedenfalls nicht darum.


    Hallo? Unterscheide bitte zwischen Umsatzsteuernummer und Umsatsteuer-ID-Nummer.

    Eine Umsatzsteuernummer hat jeder Gewerbetreibende in D automatisch. Sie ist identisch mit der pers. Steuernummer.

    Wir reden hier von der Umsatsteuer-ID, die gesondert zu beantragen ist.

    Ob sie aus deiner Sicht sinnvoll ist, oder nicht, ist irrelevant. Wenn Du innergemeinschaftliche Umsätze hast. ist sie Pflicht.
    Die beispielhaft genannten Firmen, erwarten übrigens, bei gewerblichen Partnern, durchaus die Angabe der USt-ID. Das zu Recht, da sie in ihrem Heimatland eine ordnungsgemäße Versteuerung der Umsätze nachweisen müssen und dazu die ID-Nr. ihrer Partner benötigen.

    Die sog. Kleinunternehmerregelung hat damit nichts zu tun und betrifft nicht die Handelspartner! Ihnen ist es wurscht, ob ausgewiesene USt von der Gegenseite als Vorsteuer geltend gemacht wird/werden kann, oder auch nicht. Sie dürfen aber nur umsatzsteuerfrei leisten, wenn ihnen die ID-Nr. vorliegt.


    Beitrag zuletzt geändert: 22.3.2013 0:05:47 von fatfreddy
  9. @fatfreddy

    Dann sag mir doch einmal bitte, wo Du bei Adsense die UST-ID hinterlegen möchtest! Wie ich das sehe, geht das nämlich nicht. Die führen die Steuer in Irland ab und du bekommst eine Gutschrift und die Überweisung - Fertig! Nur Einkommssteuer wären hier dann noch ggf. fällig. Mein Adsense-Account ist jetzt rund 10 Jahre alt und ich habe dort nie eine ID hinterlegen müssen oder können.

    Zu Amazon kann ich nichts sagen, da ich dort schon vor einer Weile auf Gutscheine umgestellt habe.

    Ich habe heute Mittag mit einer Sachbearbeiterin vom Finanzamt telefoniert und diese Frage zur Sicherheit auch gleich gestellt: UST-ID bei Google Adsense Irland ihrer Ansicht nach nicht notwendig. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, frage ich demnächst noch meinen Steuerfachmann. Da es vor 3 Jahren dazu eine Gesetzesänderung gab und es mich auch betrifft, ist diese Diskussion gar nicht mal so verkehrt.
  10. evok schrieb:

    Dann sag mir doch einmal bitte, wo Du bei Adsense die UST-ID hinterlegen möchtest! Wie ich das sehe, geht das nämlich nicht. Die führen die Steuer in Irland ab und du bekommst eine Gutschrift und die Überweisung - Fertig! Nur Einkommssteuer wären hier dann noch ggf. fällig. Mein Adsense-Account ist jetzt rund 10 Jahre alt und ich habe dort nie eine ID hinterlegen müssen oder können.


    Sowohl Google als auch Amazon nennen auf ihren Zahlungsbelegen/Gutschriften ihre eigene USt-ID und das ist gut. Warum sie darauf verzichten, die ID ihrer europäischen Partner abzufragen (das ist wirklich so, ich habe gerade mal nachgeschaut) ist mir schleierhaft und eigentlich auch nicht korrekt.

    Für mich ist es aber wesentlich, eine eigene ID zu haben, denn nur dann kann ich die umsatzsteuerfreie Zahlung europäischer Partner korrekt verbuchen. Stichwort zusammenfassende Meldung.

    Ich habe heute Mittag mit einer Sachbearbeiterin vom Finanzamt telefoniert und diese Frage zur Sicherheit auch gleich gestellt: UST-ID bei Google Adsense Irland ihrer Ansicht nach nicht notwendig.

    Die genaue Begründung der Dame wäre mal interessant. Es ist übrigens keine Seltenheit, daß Sachbearbeiter am Finanzamt sich mit den innergemeinschaftlichen Regelungen nicht auskennen. Befrage mal Google nach "Umsatzsteuer Adsense Finanzamt". Die Liste der Suchergebnisse, bei denen Steuerpflichtige Probleme mit ihrem lokalen Finanzamt haben, ist schier endlos.

    Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, frage ich demnächst noch meinen Steuerfachmann.

    Das solltest Du tun und ich wünsche dir, daß Du einen kompetenten Mann für diesen Bereich hast.

    Da es vor 3 Jahren dazu eine Gesetzesänderung gab und es mich auch betrifft, ist diese Diskussion gar nicht mal so verkehrt.

    Welche Änderung meinst Du?

    Beitrag zuletzt geändert: 23.3.2013 4:41:12 von fatfreddy
  11. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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