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Veranstaltung (Verordnung) mit KFZ im Publikumbereich

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  1. Autor dieses Themas

    rankweb

    rankweb hat kostenlosen Webspace.

    Hallo

    bei einer Veranstaltung soll ein KFZ im Publikums-Bereich stehen (im Foyer)
    Das Fahrzeug ist bei Veranstaltung der Haupt-Preis für Gewinner bei Tanz-Wettbewerb

    habe dazu gehört, dass bei KFZ im geschlossenem Raum mit Publikumsverkehr
    dieses KFZ nur unter den folgenden Bedingungen ausgestellt werden darf:
    a) kein (bzw kaum) Benzin im Tank
    b) abgeklemmte Batterie, so dass Motor nicht starten kann
    c) das Auto darf nicht (mit eigener Motorkraft) bewegt werden, soweit Publikum anwesend ist, sondern nur während dem Auf- und Abbau für die Veranstaltung (ohne Publikum)

    Leider finde ich den dazu passenden Text nicht (Versammlungsstättenverordnung)
    siehe hier: http://www.veranstaltungstechniker.de/Gesetze/VStaettVO/bayern.pdf
    nur Hinweise zu Stellplätze (Parkplatz) außerhalb des Gebäude
    aber ich brauche die Verordnung (Gesetze), die für KFZ innerhalb Gebäude gelten.

    gefunden habe ich zwar eine BGV zu Fahrzeuge http://www.veranstaltungstechniker.de/BGV.html
    darin steht zwar ALLES über den Betrieb und Umgang mit Fahrzeugen, aber nicht, wie ein Fahrzeug bei Austellug im Publikumsbereich "gesichert" werden muss ?!

    Es geht nicht um ein Autohaus, sondern um Ausstellung von 1 Fahrzeug in einem
    Foyer von einem sonst als Konzertsaal genutzem Gebäude.

    jemand ne Idee, wo ich die passende Verordnung / Gesetze her bekomme ?
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  3. Ist die Veranstalltung genehmigungspflichtig wäre die erste Anlaufstelle die zuständige Behörde, in dem Falle sicherlich das Ordnungsamt.

    Ist die Veranstalltung nicht genehmigungspflichtig dann gilt zunächst einmal die Hausordnung des Betreibes der Veranstaltungsräumlichkeiten und eigentlich muss er dann entsprechende Vorgaben machen weil ja bei dieser Sache noch andere Dinge zu berücksichtigen sind bspw. Brandschutzfragen, Offenhaltung von Fluchtwegen, Boden und Deckenlasten, tragfähigkeit des Bodens, Erhöhter Verschleiß bspw. beim Bodenbelag usw. usf.

    Am einfachsten wäre es sicher man stellt den Hauptpreis unter einen Pavilion auf den Parkplatz.
  4. rankweb schrieb:
    jemand ne Idee, wo ich die passende Verordnung / Gesetze her bekomme ?


    Frag beim Ordnungsamt an. Von dort wird man dich eventuell zusätzlich an die Feuerwehr (Brandschutz, Fluchtwege) verweisen und unter Umständen, ich weiß ja nicht, was für ein Fahrzeug ihr dort aufstellen wollt, auch nach der Eignung des Raumes hinsichtlich Tragfähigkeit des Bodens fragen.
    Die Versicherung des Veranstalters zu befragen kann auch nicht schaden, damit sich diese im Schadensfalle nicht vor der Regulierung drücken kann.

    Beitrag zuletzt geändert: 7.12.2013 17:22:18 von fatfreddy
  5. s**************3

    Ein Stellplatz in einem Gebäude nennt man im Allgemeinen Garage (in D, in der Schweiz ist eine Garage eine Autowerkstatt).
    Dazu gibt es in fast allen Ländern eine Garagenverordnung: http://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung oder es ist anderswo geregelt, was eine Garage braucht. Das Ordnungsamt ist sicher nicht der falsche Ansprechpartner, wenn es darum geht, wie ein Auto zu "kastrieren" ist, wenn man es abseits einer Garage ausstellen will.
    Der Eingangsbereich wird ja auch Teil eines Fluchtwegs sein und da verbietet sich vieles. Auch Fluchtwege müssen ja geplant und abgenommen werden (meist von der Feuerwehr).


    Beitrag zuletzt geändert: 9.12.2013 18:42:00 von strommanager2013
  6. Autor dieses Themas

    rankweb

    rankweb hat kostenlosen Webspace.

    Hallo

    Danke, habe das passende Formular gefunden: Aufstellen von Kraftfahrzeugen

    darin steht: "Sämtliche Fahrzeugbatterien sind abzuklemmen"

    daraus folgt wohl automatisch, dass das Fahrzeug nicht mit eigener Motor-Kraft
    bewegt werden darf, denn ohne Batterie ist das ja nicht möglich.

    ansceinend gibt es keine allgemeine Regelung für sowas,
    sondern jeder Veranstaltungs-Ort hat da wohl seine eigenen Regeln,
  7. s**************3

    rankweb schrieb:
    daraus folgt wohl automatisch, dass das Fahrzeug nicht mit eigener Motor-Kraft
    bewegt werden darf, denn ohne Batterie ist das ja nicht möglich.

    Wenn ein Diesel mal läuft, läuft er. Zumindest theoretisch, weil die heute praktisch auch nicht mehr gehen, wenn man die Elektronik ausschaltet.
    Bei allen Autos sollte die Lichtmaschine genug ranschaffen um weiter zu fahren. Je nach Auslegung, wird aber die Batterie zur Stabilisierung des Bordnetzes benötigt oder die gemeine Elektronik bemerkt das Fehlen und stellt die Arbeit ein :-(
  8. Na was denn jetzt? Läüft der Diesel, oder läuft er nicht? Du mußt dich schon entscheiden! Wer hat hier übrigens gesagt, daß es sich bei besagtem Fahrzeug überhaupt um einen Diesel handelt? Fragen über Fragen. :wall:

    @Topic: Die im verlinkten Formular genannten Bedingungen beziehen sich natürlich auf die Zeit der Ausstellung. Ich kenne Vergleichbares nur von Messen, da sehen die Bedingungen ähnlich aus. Außerhalb des Publikumsverkehrs, besonders während der Rüstzeiten (Auf- und Abbau), ist es meist problemlos möglich, das Fahrzeug mit eigenem Antrieb zu bewegen. Das ist sogar deutlich sichere, weil dem Fahrzeugführer nur dann unterstützende Hilfsmittel wie Servolenkung und Bremskraftverstärker zur Verfügung stehen. Durchaus vorteilhaft, wenn man auf engem, ungewohnten Terrain rangieren muß. :wink:

    Eine kurze Rückfrage beim Veranstalter wird aber jegliche, diesbezügliche Unklarheit aus dem Weg schaffen.
  9. Autor dieses Themas

    rankweb

    rankweb hat kostenlosen Webspace.

    Es ist kein Diesel, sondern Benzin (Super)
    Während der Rüstzeiten (Auf- und Abbau) ist es ja kein Problem

    Der Veranstalter und Sicherheitsdienst sind sich uneinig,
    ob Fahrzeug zur Preisverleihung (während Publikum anwesend ist) bewegt werden darf

    So wie ich das jetzt sehe, darf das Auto nicht aus eigener Motorkraft bewegt werden,
    auch wenn das so nicht Wort-Wörtlich im Formular steht, sondern (nur) daraus folgt.

    Problem ist,
    es reden 3 Parteien mit: Veranstalter und Veranstaltungs-Ort und Sicherheitsdienst,
    wobei der Sicherheitsdienst NEIN sagt, die anderen beiden es aber haben wollen.

    Da der Sicherheitsdienst vom Veranstalter bezahlt wird,
    meint der Veranstalter, er könne das selbst bestimmen,
    somit ist der Sicherheitsdienst in einer Zwickmühle,
    - lässt er es zu, handelt er gegen die Auflagen und bekommt Ärger vom Amt
    - lässt er es nicht zu, gibt es Ärger mit dem Veranstalter und Veranstaltungs-Ort

    daher wäre eine "klare amtliche Aussage" dazu sehr hilfreich,
    also werde ich wohl etwas schriftliches vom Ordnungsamt benötigen

    Als ich aber dort angerufen habe, hat man mich auch nur auf die
    Versammlungsstättenverordnung verwiesen, aber da steht nix davon drin,
    wie Ämter halt so sind ..... jetzt habe ich wieder nichts "offizielles" dazu,
    nur eben das Formular "Aufstellen von Kraftfahrzeugen" aber da steht
    auch nicht klipp und klar drin, das es nicht (mit Motor) bewegt werden darf
    .... nur kann ma es "daraus Folgern" ... und das gibt wieder DIakussionen,
    die sicher derjenige verliert, der finanziell vom anderen abhängig ist ...


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