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Können Webspace-Anbieter abgemahnt / verklagt werden?

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  1. Autor dieses Themas

    werbeparadise

    werbeparadise hat kostenlosen Webspace.

    Hallo liebe Community!
    Ich habe da mal eine Frage: Ich habe in vielen AGBs von Webspace-Anbieter gelesen, dass diese nicht für ihre Nutzer haften wollen. Kann denn ein Webspace-Anbieter überhaupt abgemahnt oder Verklagt werden? Auch, wenn er sich in den AGBs rausredet? Wenn ja, warum ist der Anbieter schuld, wenn ein Kunde einen Fehler macht?
    Oder ab wann kann der Anbieter verklagt / abgemahnt werden?
    Woher soll der Anbieter wissen, wenn ein Kunde etwas illegales treibt, wenn er nicht informiert wird? Er kann ja schlecht, wenn er viele Kunden hat, jeden Webspace Minütlich (oder so) überprüfen.
    Wenn der Webspace mal Down ist bei einem Freemium-Paket, muss der Anbieter Schadensersatz oder ähnliches dann leisten, wenn dem Kostenlosen Kunden ein (Finazieller) Schaden entstanden ist? Und wie sieht es bei Premium aus?
    Ich habe mir deshalb diese Frage gestellt, da ich oft solche "rausrede" Klauseln (sagt man das so?) in den AGBs gefunden habe. Das hat mich etwas Neugierig gemacht :-D

    Beitrag zuletzt geändert: 4.1.2015 15:41:40 von werbeparadise
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  3. Hallo :wave:

    Eigentlich haftet ein Provider ja nicht für das, was die Kunden machen. Bloß weil es in den AGB steht, muss es aber noch lange nicht rechtens sein.

    In Deutschland kann man sich vermutlich nie sicher sein. Hat nicht irgendein Gericht mal geurteilt, dass Rapidshare verhindern muss, dass Kunden urheberrechtlich geschützte Dateien hochladen?


    Im Normalfall wird bei Downtime kein Schadensersatz gezahlt, außer es steht im Vertrag. Cloudflare hat(te?) z.B. 2500% SLA, d.h. für jeden Monat Downtime wird der 25-fache monatliche Preis dem Kunden zurückerstattet. Solche Klauseln sind aber selten und Cloudflare schließt bestimmt trotzdem jegliche Haftung jenseits der 2500% SLA aus.

    https://i.imgur.com/xAsuqw9.png

    mfg :wave:
  4. werbeparadise schrieb:
    Kann denn ein Webspace-Anbieter überhaupt abgemahnt oder Verklagt werden? Auch, wenn er sich in den AGBs rausredet? Wenn ja, warum ist der Anbieter schuld, wenn ein Kunde einen Fehler macht?

    Klar geht das, ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn beispielsweise eine Kinderporno-Seite auf lima-city gehostet wird und diese extrem hohe Zugriffszahlen aufweist und schon seit 2005 auf lima-city gehostet wird, wird kaum jemand glauben, dass lima-city davon nichts wusste und lima-city würde bestimmt eine Mitschuld bekommen ... (Auch wenn lima-city sich rausreden würde, denn bei so langer Zeit und sehr hohen Zugriffszahlen ist es schlicht schlecht möglich, dass lima-city nichts mitbekommen hätte ...)

    Bei derselben Situation, allerdings erst seit 2014 und mit niedrigen Zugriffszahlen, würde lima-city vielleicht keine Mitschuld bekommen.

    Wenn Webspace-Anbieter mit solchen Klauseln nicht abgemahnt werden könnten, würden alle möglichen Anbieter unter dem Tisch Webspace an Kriminelle verkaufen und danach behaupten, sie wüssten nichts davon.
  5. hallo werbeparadise,


    dieses thema ist nicht so einfach zu beantworten und treibt sogar spezialisierten juristen pippi in die augen...
    generell kann man wohl sagen das die vielzahl an möglichen verstößen und begebenheiten wohl dazu führt das im streitfalle nur ein richter im einzelfall darüber entscheiden kann.

    aus meiner langjährigen berufserfahrung (leider auch in zweifelhaften ecken des www) kann ich dir sagen das in erster linie der betreiber (also im impressum eingetragener eigentümer) der webseite für die inhalte verantwortlich ist. in wie weit diese verantwortung an dritte übergeht (zb bei redaktionellen inhalten oder verlinkungen externer quellen) ist wie gesagt nicht so pauschalisierbar. diese verantwortliche person ist dazu angehalten alles technisch mögliche und zumutbare zu tun um dafür zu sorgen das keine verstöße entstehen (hier merkt man schon wie schwammig das ganze ist)

    wenn klauseln in den agb enthalten sind die nicht mit geltendem recht vereinbar sind, sind diese natürlich hinfällig.

    abmahnungen werden ja nicht unbedingt vom gericht oder staatsanwalt verschickt sondern meist von anwälten im auftrag von personen oder firmen oder organisationen. der empfänger dieser abmahnung steht also nicht vor einem rechtswirksamen beschluß sondern hat vielmehr die möglichkeit sich dazu zu verpflichten die strittigen inhalte aus dem netz zu nehmen (meist noch mit einer kostennote des anwalts versehen).

    im zuge eines gerichtsbeschlusses oder staatsanwaltschaflicher ermittlungen kann tatsächlich auch ein webspace-anbieter dazu verpflichtet werden bestimmte inhalte seiner kunden vom netz zu nehmen.

    ein problem bei dem thema sind wohl auch die verschiedenen rechtsräume in denen sich die verschiedenen domains aufhalten - so sind de-domains recht unkompliziert was die rechts-verfolgung angeht, wenn du aber zum beispiel an to-domains denkst ist wohl jegliche verfolgung zum scheitern verurteilt...

    wenn dir ein webspace-anbieter eine gewisse up-time garantiert (zb. 99,5%) aber nicht erreicht und dir dadurch finanzieller schaden entsteht kannst du schadensersatz geltend machen. diese up-time garantie müsste dann aber uneingeschränkt im vertrag/agb vorhanden sein (und du müsstest in der lage sein deinen schaden zu belegen etc).

    wie gesagt bin ich kein jurist und dieser beitrag ist in keinster weise als verbindliche rechtsberatung zu verstehen.


    lg hechma
  6. webfreclan schrieb:
    Klar geht das, ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn beispielsweise eine Kinderporno-Seite auf lima-city gehostet wird und diese extrem hohe Zugriffszahlen aufweist und schon seit 2005 auf lima-city gehostet wird, wird kaum jemand glauben, dass lima-city davon nichts wusste und lima-city würde bestimmt eine Mitschuld bekommen ... (Auch wenn lima-city sich rausreden würde, denn bei so langer Zeit und sehr hohen Zugriffszahlen ist es schlicht schlecht möglich, dass lima-city nichts mitbekommen hätte ...)


    Wenn du nach entsprechender Kenntnisnahme reagierst, wird der Anbieter nicht abgemahnt - ist auch kaum haltbar. Es läuft ja auch nicht so, dass sich z.B. eine Anzeige / Abmahnung gegen den Webspace-Anbieter richtet sondern - in den Regelfällen - ermitteln die jeweiligen Behörden die Umstände, stellt sich heraus, auf welchen Server / Hoster der Webspace liegt wird der Hoster informiert (dann musst du die Seite natürlich entfernen ) und um die Herausgabe der Daten " gebeten " ( IP's, ggf. Adressdetails sofern bekannt bei Paidhostern) - danach läuft die Ermittlung in die Richtung der Urheber und nicht gegen den Webhoster (ausser es kann ihm entsprechend nachgewiesen werden, dass er vom Inhalt wusste und dies so akzeptiert hat). Die Ermittlungsbehörden, Anwälte, Gerichte wissen da schon wie und an wen sie sich wenden müssen.



    Beitrag zuletzt geändert: 4.1.2015 16:44:38 von c22
  7. r******o

    Webhoster sind verpflichtete solche Webseiten zu löschen.
    Wenn ein Webhoster weiß das ein Nutzer etwas illegales hochgeladen hat und es nicht löscht oder sperrt kann ein hoster mitverantwortlich gemacht werden.
    Wenn der hoster nicht weiß das ein Nutzer etwas illegales hochgeladen hat ist ein Webhoster nicht verantwortlich und kann auch nicht bestraft werden.
  8. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    rocococo schrieb:
    Webhoster sind verpflichtete solche Webseiten zu löschen.
    ...


    Ich weiß zwar nicht, ob sie verpflichtet sind, aber auf jeden Fall haben sie es getan:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-Loeschen-statt-Sperren-von-Online-Kinderporno-funktioniert-2123725.html
  9. johanneskirchgemeinde

    johanneskirchgemeinde hat kostenlosen Webspace.

    mein-wunschname schrieb:
    Ich weiß zwar nicht, ob sie verpflichtet sind, aber auf jeden Fall haben sie es getan:
    Wenn es eindeutig illegale Inhalte sind (im Land des Hosters) ist das für den Hoster bestimmt auch sinnvoll. Davon abgesehen richtet sich meiner Meinung nach der Löschanspruch natürlich vorrangig gegen den Betreiber der Site, nicht den Hoster, und muss im Zweifel gerichtlich überprüft werden, um Zensur zu vermeiden. Ist der Betreiber nicht greifbar, was bei eindeutig illegalen Inhalten der Fall sein dürfte, ist eben der Hoster der Ansprechpartner.

    "Löschen statt Sperren" richtete sich ja gegen den Versuch, durch erzwungenes Wegsehen die illegalen Inhalte zu ignorieren, unter dem Vorwand, dass man im Ausland eben nichts machen kann. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch die ausländischen Hoster durchaus ein Problembewusstsein haben und die meisten betroffenen Sites werden in derr Regel in westlichen Ländern gehostet, sodass ein juristisches Vorgehen gegen illegale Inhalte problemlos möglich wäre. Entweder etwas ist illegal, dann muss es gelöscht werden, oder es ist nicht illegal, dann wäre eine Sperrung Zensur.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.1.2015 7:09:57 von johanneskirchgemeinde
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