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Auswirkung von Fitness-Studio Urteil auf DSL-Verträge?

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  1. Autor dieses Themas

    invalidenturm

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    Der BGH hat gestern zu langfristigen Verträgen wie folgt geurteilt - auch wer berufsbedingt umziehen muss, darf seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio nicht vorzeitig kündigen. Wer solch langfristige Verträge abschließe, um Kosten zu sparen, müsse auch entsprechende Risiken tragen, heißt es in dem Urteil. Ich meine dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf langfristige DSL-Verträge in der Art haben, dass die Anbieter still und heimlich AGB´s anpassen um im Umzugsfall für den alten Standort weiter zu kassieren. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-kuendigung-fitnessstudio-101.html
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  3. turmfalken-nikolai

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    Bei 1&1 habe ich das bereits erlebt vor einigen Jahren. Hatten bei denen einen 24 Monatsvertrag. Nun ergab es sich nach knapp einem Jahr das wir umziehen mußten. 1&1 war nun der Meinung das sei unser Problem. Schließlich hätten wir einen Vertrag für Adresse 1. Den könnten wir zum Laufzeitende kündigen. Für die neue Adresse bot man uns frech einen Neuvertrag an parallel zum alten.

    Erst das Einschalten eines Anwalts brachte dann Klärung.
    Den neuen Vertrag haben wir dann natürlich woanders abgeschlossen :wink:
  4. Wird bestimmt auch bei anderen Abo's zum Problem. Die Tageszeitung oder Zeitschriften zum Beispiel. Hier hat man ja auch oft Verträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit.

    Man ist also immer auf die Kulanz der Geschäftsleute angewiesen, zumindest was dieses Urteil angeht.
  5. Autor dieses Themas

    invalidenturm

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    turmfalken-nikolai schrieb:
    Erst das Einschalten eines Anwalts brachte dann Klärung.
    Den neuen Vertrag haben wir dann natürlich woanders abgeschlossen :wink:
    Ich vermute mal, damals erfolgte die Klärung in deinem Sinne. Das dürfte ab dem aktuellen Urteil vorbei sein.
  6. turmfalken-nikolai

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    Naja bei Kabel Vodafone zum Beispiel ist es kein Problem ( zumindest bisher nicht ). Die haben das sogar so in den AGB zu stehen das ich im Falle eines Umzuges und Nicht Verfügbarkeit von Vodafone Kabel der Kunde ein ausserordentliches Kündigungsrecht hat. :wave:
  7. Autor dieses Themas

    invalidenturm

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    Ja, aber ich habe z.B. bei freenet-dsl das Erlebnis gehabt dass zwar in den freenet AGB´s bei Vertragsabschluss sinngemäß stand "wird das vertraglich vereinbarte Übertragungsvolumen um mehr als 10% unterschritten gilt der nächstniedrigere Tarif"...
    1&1 hat freenet-dsl geschluckt und Pustekuchen! 16GB vereinbart 9GB kamen an, keine Preisreduzierung. Auch ein beliebter weg unsere AGB´ss ändern sich zum ... Du denkst: "die 4 Seiten lese ich nicht nochmal gründlich" und schwupp verschwindet vielleicht der Sonderkündigungsgrund Umzug.
  8. g****e

    Hä, das ist doch gang und gebe, dass dein DSL Vertrag mit umzieht. Wenn du umziehst, bleibt ein DSL Vertrag, oder auch Kabel Vertrag, selbstverständlich bestehen, und kann an die neue Adresse überschrieben werden. Nur im krassen Fall, dass das Angebot gar nicht erst an die neue Adresse gegeben werden kann (kein DSL Anschluss, kein Kabel Anschluss), kann ein Sonderkündigungsrecht beansprucht werden. Sollte ein entsprechender Anschluss an der neuen Adresse existieren, wird der Vertrag umgeschrieben, und fertig.
    Das ist bei jedem Anbieter seit Jahren Standard soweit ich weiß, zumindest gibt es die Hilfeseiten zum Thema Umzug schon ewig. Ein Sonderkündigungsrecht für Umziehen gibt es allerdings natürlich nicht, wozu auch? Wenn die Leistung woanders auch erbracht werden kann, ist der Ausführungsort egal.
    Nur wer ins Ausland zieht hat je nach Anbieter unterschiedliche Karten. 1&1 kündigt den Vertrag dann ohne wenn und aber. Im Ausland kann die Leistung nicht mehr erbracht werden und fertig. Die deutsche Telekom hingegen kündigt den Vertrag mit einer 70-80% Restwert-Pauschale, weil ja Geld verloren geht (laut Telekom-hilft). Kabeldeutschland hingegen kann mit einer 3 Monate Kündigungsfrist ab Umzug gekündigt werden.

    Und ich finde das nur verständlich. Wenn du dir ein Jahresabo von etwas holst, dann planst du es ja auch ein Jahr lang zu benutzen. Entweder du zahlst dann eine Strafgebühr für eine Vertragsaufhebung, welche dem entgangenem Erlös gleichkommt, oder du lässt den Vertrag auslaufen. Finde ich nur richtig.

    Also für meinen Kenntnisstand weder für DSL, noch für andere Verträge eine Änderung. Ein geschlossener Vertrag muss beidseitig eingehalten werden, und fertig. Nur weil du dir die Nutzung der Leistung selbst erschwerst oder verhinderst, kann die Gegenpartei, welche die Leistung erbringt, ja nix dafür. Wenn du Essen bestellst, sagst du holst es ab und stellst dann erst fest "ok, ich hab gar kein Auto zum abholen fahren", dann ist das letzendlich auch deine Schuld, und du musst das Essen selbstverständlich auch vollumfänglich bezahlen. Auch wenn du es vllt nie gegessen hast. Da kann man nur auf die Kulanz der Gegenseite hoffen.
  9. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Na das ist Quatsch! Manchmal muß man zum Beispiel aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen kurzfristig umziehen! Bei uns war der Umzug damals kurzfristig notwendig weil unsere Miete erhöht wurde und wir zu dieser Zeit ergänzendes Hartz 4 erhielten da ich nicht allzu viel verdiente und meine Frau gar keinen Job bekam. Das Amt wollte uns die Leistungen streichen da unsere Miete zu hoch war. Was kann man dann dafür?

    Im Übrigen war es genau 1&1 bei denen wir das Problem hatten! Nix mit Umschreibung auf die neue Adresse! Wir sollten den Vertrag an der alten Adresse behalten und für die neue Adresse einen Neuvertrag machen ( also 2x zahlen ).

    Und Kabel Vodafone hat mir neulich am Telefon bestätigt das ein Umzug kein Problem darstelle. Sowie am neuen Wohnort deren Leistungen nicht erbracht werden können gilt das Sonderkündigungsrecht.
  10. michaelkoepke

    michaelkoepke hat kostenlosen Webspace.

    Hi,

    nun melde ich mich auch mal zu diesem Thema.
    Es ist doch ganz einfach, was in den AGBs steht, das gilt auch!

    Fall a) In den AGBs steht drin, das ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn ...
    -> Dann ist klar, ich darf z.B. wegen Umzug kündigen. Sowas steht in den meisten Fitness-Verträgen, sollte das nicht drinnen stehen, hast du Pech, bei so einem Fitness-Studio würde ich nie einen Vertrag machen.

    Fall b) In den AGBs steht nix von wegen Sonderkündigungsrecht drinnen.
    -> Ja dazu ist wohl alles gesagt oder?

    So, du hast nun einen DSL-Vertrag und hast Angst, dass diese Ihre AGBs ändern und ihre bislang Sonderkündigungsregelung entfernen.
    -> Auch ganz einfach! Wenn die AGBs geändert werden hast du das Recht zur sofortigen Kündigung (glaube bis 2 Wochen nach Kenntnisnahme) und gehst zur Konkurrenz.

    Zu turmfalken-nikolai
    turmfalken-nikolai schrieb:
    Im Übrigen war es genau 1&1 bei denen wir das Problem hatten! Nix mit Umschreibung auf die neue Adresse! Wir sollten den Vertrag an der alten Adresse behalten und für die neue Adresse einen Neuvertrag machen ( also 2x zahlen ).

    Nun stehen 2 Fragen im Raum, wann habt Ihr den Vertrag geschlossen und habt ihr vorher mal in die AGBs geschaut?
    Laut 1und1 ist es in C.3 Ihrer AGBs (seit 03/2015) klar geregelt, ist das oder ein ähnliches Produkt an der neuen Adresse verfügbar, dann geht’s normal weiter, evtl. mit Paketwechsel aber die Laufzeit bleibt die Selbe. Ist kein Produkt verfügbar, dann kannst du mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.
    Hier noch ein kleiner Link dazu http://var.uicdn.net/pdfs/1und1-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf

    Im Allgemeinen gilt, wenn ein Vertrag angeschlossen wird, gelten diese AGBs! Da kann auch kein Richter was daran ändern, warum auch! Ihr habt diese ja mit eurer Unterschrift oder Zustimmung abgesegnet.

    Ein Beispiel: Eine bekannte Social-Media-Plattform bietet Speicherplatz um ein Profil über dich zu erstellen und Inhalte mit anderen zu teilen. Du Registrierst dich zu diesem Service und akzeptierst die AGBs. Nun teilt Ihr schöne Urlaubsbilder und und und. Was mit den geteilten Daten passiert steht in den AGBs. Und wenn da steht das diese Social-Media-Plattform eure Bilder für ??? verwenden darf, dann ist das auch so. Ihr habt schließlich zugestimmt oder!? Die einzige Möglichkeit ist euer Profil zu löschen (und kein Bild mit: Ich widerspreche...).

    Und so ist es auch in diesem Fitness-Vertrag. Diese Zustimmung ist nun mal bindend! Wie das JA-Wort in einer Ehe, denn hier weiß man ja auch (bzw. sollte man wissen), was oder wem man heiratet.

    Damit denke ich habe ich alles gesagt, was ich sagen wollte.

    MFG Micha

    Beitrag zuletzt geändert: 8.5.2016 17:51:53 von michaelkoepke
  11. Autor dieses Themas

    invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

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    Schön formuliert, nur war das vor dem BGH-Urteil rechtlich noch in der Schwebe, nun ist es geklärt. Könnte doch sein, dass durch die nun eingetretene Rechtssicherheit infolge BGH-Urteil nun einige DSL-Anbieter zumindest bei Neuverträgen gierig werden und ihre AGB´s entsprechend anpassen...
    Übrigens bei Übernahme meines DSL-Vertrages, es war ja kein Wechsel, sondern eine Fortsetzung eines bestehenden Vertrages sah 1&1 keinen Anlass, sich an die freenet AGB´s zu halten.
  12. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

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    michaelkoepke schrieb:

    Nun stehen 2 Fragen im Raum, wann habt Ihr den Vertrag geschlossen und habt ihr vorher mal in die AGBs geschaut?
    Laut 1und1 ist es in C.3 Ihrer AGBs (seit 03/2015) klar geregelt, ist das oder ein ähnliches Produkt an der neuen Adresse verfügbar, dann geht’s normal weiter, evtl. mit Paketwechsel aber die Laufzeit bleibt die Selbe. Ist kein Produkt verfügbar, dann kannst du mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.
    Hier noch ein kleiner Link dazu http://var.uicdn.net/pdfs/1und1-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf


    Damit denke ich habe ich alles gesagt, was ich sagen wollte.

    MFG Micha


    Das ist bereits einige Jahre her ( etwa 2007/2008 ), wie die damaligen AGBs lauteten kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen.
    Vorher bei anderen Umzügen war es merkwürdigerweise kein Problem!
    Verfügbarkeit wäre gegeben gewesen, der Umzug fand innerhalb Berlins und sogar des selben Bezirks statt. 3 km Luftlinie! Und die Verfügbarkeitsprüfung war auch positiv!

    Beitrag zuletzt geändert: 8.5.2016 19:59:11 von turmfalken-nikolai
  13. r******o

    Ein Internet Anschluss ist etwas anderes. Zu einen Fitness Studio kannst du ja hinfahren bei einen Internet Anschluss ist es anderes da kannst du ja nicht hinfahren.

    Daher denke ich nicht das das Urteil Auswirkungen auf DSL Verträge hat.
  14. Autor dieses Themas

    invalidenturm

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    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Nun hinfahren kannst du schon, aber es könnte tatsächlich ein Argument sein, dass dir der alte Anschluss nicht frei zugänglich ist.
  15. Ich meine, dass es vor Jahren bereits ein Urteil zu DSL-Verträgen gibt: Kann dir dein alter Anbieter an dem neuen Wohnort keinen Anschluss stellen, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
    Siehe: http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html
    Viel gibt der Artikel ja nicht her, aber wenn am neuen Wohnort eine Filiale besteht sehr gut verständlich.
  16. Autor dieses Themas

    invalidenturm

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    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    muellerlukas schrieb: Viel gibt der Artikel ja nicht her, aber wenn am neuen Wohnort eine Filiale besteht sehr gut verständlich.
    Er gibt noch mehr her:
    Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
    Das begrenzt das Weiterzahlen für den Altanschluss auf maximal knapp 4 Monate. Danke für den Link.
  17. Das mit dem "viel gibt er Artikel" nicht her war eher auf den Artikel zum Fitnessstudio bezogen.
    Mein Fitnessstudio hab ich z.B. auch monatlich bezahlt*, obwohl der Jahrestarif natürlich lukrativer wäre.
    Meine Meinung dazu: _Muss_ er beruflich umziehen und es gibt eine Filiale: Klar, muss weiter zahlen.
    Ist das nicht der Fall könnte man das in dem Fall bestimmt anders beurteilen.

    *: Ebenso wie Hosting-, DSL- und Mobilfunk. Ein _muss_ ist bei den genannten Verträgen ja nicht da.

    Beitrag zuletzt geändert: 9.5.2016 19:11:19 von muellerlukas
  18. k**l

    Es sollte keine auswirkungen geben ,
    da es auf Grund von ehemaligen Monopolstellungen die Kommunikationsgestze-Verordnungen gibt.
    Das ist auch der Grund warum es mit Anwalt plötzlich doch geht.

    Ich persönlich habe nur einen Vertrag(den für das Internet)
    Scheue mich Verträge ab zu schließen.
    So wie mir geht es zig tausende.
    Ich hoffe das die Unternehmen irgend wann daraus lernen, und nicht mehr versuchen einen ab zu zocken.
    Anderseits ist diese Mentalität auch eine Change für kleinere Unternehmen,die ihre Kunden nicht vergraulen
    wollen können.
  19. Rein rechtlich ist man an einen Laufzeitvertrag gebunden. Ein Sonderkuendigungsrecht ergibt sich nur, wenn der Anbieter die Dienstleistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann. Aber auch dann sind fristlose Kuendigungen oft nicht moeglich.
  20. Bei mir war es auch so das ich nur den alten Vertrag kündigen konnte, weil sie mir an der neuen Adresse nicht die gleiche Leistungen bieten konnten, in dem Fall war es Internet über Kabel. Sonst sieht es jetzt schon ziemlich mau aus mit Vorzeitiger Kündigung.
  21. @ turmfalken-nikolai
    Ich hatte mit Vodafone sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

    Die hatten mir zu meinem DSL-Auftrag noch einen Mobil-Vertrag für den Surfstick aufgedrückt und mit der Kündigung meines Auftrages wurde der Mobile-Vertrag nicht mit gekündigt.
    Eigentlich wurden durch den Auftrag ja beide Verträge geschlossen und müssten auch beide gekündigt werden können indem der Auftrag gekündigt wird.
    Ich habe dann Ewigkeiten versucht herauszufinden wie ich denn das mache und ob mir da mal jemand von Vodafone helfen kann.
    Ich wurde bei jedem Anruf eine Ebene tiefer geschickt. Zuerst habe ich noch mit normalem Servicepersonal geredet, später waren es dann irgend welche Personen in Call-Centern von Drittfirmen die nur Getto-Türkendeutsch sprechen konnten und ganz zum Schluss waren es Inder. Keiner wollte mir bei dem Problem helfen. (inzwischen haben die eine Seite mit der Beschreibung auf ihrer Homepage)

    Für nicht erbrachte Leistungen wollte ich natürlich auch nicht zahlen.
    Erst als ich den Verbraucherschutz eingeschaltet hatte ist etwas passiert und Vodafone hat nett geantwortet.

    Nie wieder Vodafone!

    Wer gehört eigentlich noch zur British Telekom ? Vodafone, Kabel Deutschland, ...
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