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Ki Texte auf Homepage legal?

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  1. Autor dieses Themas

    joachimhahn

    joachimhahn hat kostenlosen Webspace.

    Sind Texte die mit chatgpt usw. Generiert wurden legal zu posten oder wie sehen da die Gesetze aus...
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  3. bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    joachimhahn schrieb:
    Sind Texte die mit chatgpt usw. Generiert wurden legal zu posten oder wie sehen da die Gesetze aus...


    An sich ist es absolut Legal. ChatGPT ist eine KI, welche genau dafür gemacht ist.

    Das heißt also, dass ChatGPT dich nicht verklagen kann wegen Urheberstreitigkeiten oder dergleichen :megarofl:

    Ne aber es ist legal ChatGPT zu nutzen und dessen Texte zu verwenden. Es spricht nichts dagegen dies zu tun. Solange diese Fachlich richtig sind und nicht gelogen sehe ich da kein Problem.

    Beitrag zuletzt geändert: 12.5.2023 14:32:30 von bruchpilotnr1
  4. prinz-und-gloeckner

    prinz-und-gloeckner hat kostenlosen Webspace.

    Es könnte davon abhängen, ob man irgendwelchen Nutzungsbedingungen zugestimmt hat.
    Das hängt wohl davon ab, welches Programm man da genau verwendet.

    Sofern also keine Nutzungsbedingungen oder Lizenzen vorliegen, ein paar Ideen als Ansätze:

    Nach deutschem Urheberrecht kann dieses lediglich von einer Person für ein Werk beansprucht werden.
    Solch eine KI ist keine Person, fällt also auch nicht unter das Urheberrecht.
    Weil nun die Ausgabe nach einer Eingabe durch eine Person (prompt) erfolgt, können auch die Programmierer der KI für die Ausgabe in Kombination mit der Eingabe kein Urheberrecht beanspruchen.

    Bei solch einer Plauderei handelt es sich wiederum um keine allgemeine Veröffentlichung, von daher stellt sich erst einmal auch nicht die Frage, welches Landesrecht dabei gilt (amerikanisches copyright funktioniert anders als deutsches Urheberrecht, gleichwohl gibt es gegenseitige Anerkennung).
    Veröffentlicht eine deutsche Person solch einen Text erstmals für deutsches Publikum deutschsprachig, so sollte wohl das deutsche Urheberrecht gelten.
    Hat diese Person auch die Eingabe (prompt) erdacht, mag sie wohl im Sinne eines 'ready mades' die Textkombination als eigenes (Kunst-)Werk einordnen können, damit auch die Rechte beanspruchen.
    Wobei es strittig bleiben kann, denn aus einer anderen Perspektive kann man auch nicht einfach Schöpfungen anderer als eigene ausgeben, bei 'ready mades' kann es also auf den künstlerischen oder inhaltlichen Gehalt vor der Ernennung ankommen, ob die fragliche Entität bereits zuvor als (Kunst-)Werk angesehen wurde.

    Aber wie immer bei der Juristerei hängt im Streitfalle stets viel davon ab, wer in die rhetorisch besser geschulten Rechtsanwälte investiert hat, welche die besseren Argumente liefern. ;o)
    Ohne juristischen Streitfall kann man sich natürlich eine eigene Argumentation zurechtlegen, welche alsdann einstweilen gelten kann, solange sie niemand bezweifelt.
  5. witze-dschungel

    witze-dschungel hat kostenlosen Webspace.

    Du solltest auch die Nutzungsbedingungen von OpenAI beachten. Du musst von ChatGPT generierte Texte entsprechend kennzeichnen.

    (c) Restrictions. You may not [...] (v) represent that output from the Services was human-generated when it is not or otherwise violate our Usage Policies;
    https://openai.com/policies/terms-of-use

    Beitrag zuletzt geändert: 15.5.2023 15:15:44 von witze-dschungel
  6. bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    witze-dschungel schrieb:
    Du solltest auch die Nutzungsbedingungen von OpenAI beachten. Du musst von ChatGPT generierte Texte entsprechend kennzeichnen.

    (c) Restrictions. You may not [...] (v) represent that output from the Services was human-generated when it is not or otherwise violate our Usage Policies;
    https://openai.com/policies/terms-of-use


    Das ist tatsächlich etwas, was ich nicht Gelesen habe. Ich dachte, dass OpenAI "offen" für alle sei. Quasi wie das Wikipedia.

    Aber gut es jetzt besser zu wissen. :prost:
  7. prinz-und-gloeckner

    prinz-und-gloeckner hat kostenlosen Webspace.

    Ähm, auch wikipedia, wikibooks, wikimedia etc haben genaue Lizenzvorgaben, was man tun, beachten, angeben muß, wenn man den Inhalt anderweitig veröffentlichen will ;o)

    Da gibt es allenfalls mal Bilder von wikimedia commons, welche als public domain oder cc 0 gekennzeichnet sind.
  8. bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    prinz-und-gloeckner schrieb:
    Ähm, auch wikipedia, wikibooks, wikimedia etc haben genaue Lizenzvorgaben, was man tun, beachten, angeben muß, wenn man den Inhalt anderweitig veröffentlichen will ;o)

    Da gibt es allenfalls mal Bilder von wikimedia commons, welche als public domain oder cc 0 gekennzeichnet sind.


    Man merkt irgendwie schon, dass der großteil der Menschen, die das Internet nutzen, sich keine AGBs anschaut, geschweige denn liest:lol: Und ich bin einer davon :megarofl:

    Naja, was solls. Jetzt kann ich es ja nur besser machen xD

    Wenigstens liege ich mit der Fachlichen richtigkeit richtig :holy:

    Gilt das denn auch für Eventuelle Bilder, Videos, Spiele, Webseiten etc. wenn eine KI diese erstellt hat ? Ich gehe davon auch mal aus, dass man dann die KI verlinken muss.
  9. prinz-und-gloeckner

    prinz-und-gloeckner hat kostenlosen Webspace.

    Also, mit Koautorin veröffentliche ich Bildbände mit Bildern von stable diffusion.
    Unsere Interpretation ist jedenfalls, daß bei diesem Dienst das Werk erst entsteht durch:
    a) Texteingabe
    b) Bildantwort von stable diffusion
    c) Erstellung von Alternativtexten zu den Bildern
    d) Gegebenenfalls Nachbearbeitung der Bilder mit Gimp
    e) Kombination von allem zu einem EPUB (digitales Buch) als Gesamtwerk.

    Da steht dann auch drin, daß die Bilder von stable diffusion stammen, warum auch sollte man dies verschweigen?
    Sonst könnte ja noch der Eindruck entstehen, man hätte sie selbst photographiert ;o)
    Wir deklarieren jedenfalls im Sinne eines 'ready mades' einen eigenen künstlerischen Anspruch auf das Ergebnis ;o)

    Ob man stable diffusion angeben muß, ist eine andere Frage, die schreiben dort freie Verfügung solange man damit sonst niemanden angeht.
    Zudem meldet man sich gar nicht an oder muß den Bedingungen zustimmen.
    Insofern also brauchbar für Kurzweil, welche man veröffentlichen kann.
    Sein künstlerisches Hauptwerk sollte man nun nicht gerade auf solch einem Fundament bauen oder solch ein Programm schlicht alles machen lassen - wo bleibt denn da der eigene Spaß am Tun? ;o)

    Entsprechend hat die Koautorin auch vor der Pandemie wohl noch surreale Texte mit GPT-2-Varianten verfaßt.
    Ebenfalls mit Angabe des Programms als Koautor.
    Das war so stark zu ergänzen oder zu überarbeiten, daß man davon ausgehen kann, daß sie die Autorin ist und die vollen Rechte hat.
    Auch bei den Diensten gibt es keine Anmeldung, keine Einschränkung der Nutzung.
    Auch bei perplexity.ai (GPT 3 oder so) muß man sich nicht anmelden, keinen Nutzungsbedingungen zustimmen.
    Wenn die Ausgaben auch eher nervig sind, sollte man das so verwenden können.
    Das Programm macht sogar Quellenangaben - im direkten Vergleich ist da auch gut erkennbar, daß es selbst bei der Erzeugung keine Urheberrechtsverletzung begeht, also lediglich Informationen übernimmt oder eben auf Seiten verweist, welche zum Thema passen, nicht jedoch kopiert.
    Denn es wäre ja dumm, wenn man unwissentlich etwas übernehmen würde, was schon von der KI kopiert wurde, was aber wohl bei den GPT-Varianten nicht der Fall ist, in der Hinsicht also wohl Entwarnung.

    Da gibt es allenfalls wegen der europäischen Datenschutzverordnung Fragen, welche Daten überhaupt zum Training verwendet wurden und ob dies ohne Zustimmung der Autoren statthaft war - das Drama betrifft aber wohl einstweilen nicht jene, welche von der Unterhaltung mit einem GPT-Programm Nutzen ziehen.

    Bei kleinen Programmstücken ist wohl zumeist nicht von einer Schöpfungshöhe auszugehen.
    Sofern da ein Programm selbst etwas Sinnvolles hinbekommt (CSS, js), ist die Lage oftmals so, daß man zum Thema ohnehin kaum Variationsmöglichkeiten in der Formulierung hätte, weshalb da niemand einschränkende Rechte beanspruchen kann.
    Dies wird allerdings spannend, wenn solch ein Programm gleich eine komplette CSS-Stilvorlage mit einem ästhetisch erkennbaren Stil oder einer Alleinstellung, Originalität bastelt oder anderweitig übernimmt - das könnte ähnlich wie bei einem umfangreichen Skript hinreichend Gehalt haben, um einem Werk äquivalent zu sein, was dann wieder obige Fragen aufwirft, unter welches Recht dies fiele, wenn jemand den juristischen Streit darüber suchen würde.

    Interessant etwa die Angelegenheit, weil eben nach deutschem Recht eine Person als Urheber gefordert wird, dies woanders nicht so eindeutig sein mag - gilt dann überhaupt die entsprechende Vereinbarung, dies gegenseitig zu akzeptieren?
    Immerhin geht es ja für deutsche Bürger gar nicht um schützenswerte Werke, also fraglich, was da gegenseitig genau akzeptiert wurde.
    Bislang war das ja Schnurz, solange bloß Menschen etwas von Schöpfungshöhe fabriziert haben.
    Nun, das ist wohl nun im Fluß, man darf gespannt sein, was sich in der Juristerei für Haarspaltereien entwickeln werden ...
  10. Rechtliche Fragen in Foren sind immer mit Vorsicht zu genießen. Um nicht allzu ausufernd zu antworten, möchte ich dir einen erst kürzlich gelesenen, guten Beitrag verlinken. Hier wird das Thema KI und Urheberrecht gut dargestellt. Wie es bei Juristen nunmal ist, gibt es natürlich keine eindeutige Antwort. Dafür ist die Problematik aber auch einfach zu frisch.

    https://haerting.de/wissen/ki-und-copyright-wie-haelt-es-chatgpt-mit-dem-urheberrecht/



    Beitrag zuletzt geändert: 17.5.2023 11:44:39 von hyde
  11. Autor dieses Themas

    joachimhahn

    joachimhahn hat kostenlosen Webspace.

    Hmm also doch wieder auf die Tasten klopfen und die ki den anderen überlassen.... wäre ja zu schön geworden seitenweise ki generierte Webseiten voll mit Content gg... hoffentlich endet das nicht mal so...
  12. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Ich halte das ganze KI-generierte rechtlich für eine Grauzone und würde derartige Texte, Bilder oder Videosequenzen mit dem zur Erstellung eingesetzten Generator kennzeichnen. Damit dürfte man momentan auf der sicheren Seite sein. Immerhin hat man ja bei der "Erschaffung" mitgewirkt.
  13. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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