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Frage in Wirtschaft & Recht

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  1. Autor dieses Themas

    elianeb

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    Hallo!
    Ich habe seit neustem das Fach Wirtschaft und Recht, was heisst das ich da noch nicht wirklich viel Ahnung habe. Nun habe ich Aufgaben bekommen, das Meiste hab ich ohne Probleme lösen können, doch bei diesen zwei komm ich nicht weiter:
    Oft hört man den Ausspruch "Wo kein Kläger, da kein Richter". Was bedeutet dies? Gilt dieser Grundsatz uneingeschränkt im ganzen Recht? Erklären Sie in ein bis zwei Sätzen.

    und

    Gegen welchen Rechtsgrundsatz verstösst folgende Person
    Peter Pläuschli nimmt eine Lehrstelle an, obwohl er weiss, dass er in drei Monaten eine zweijährige Weltresise antreten wird.


    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Ty,

    mfg Eliane
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  3. "Wo kein Kläger, da kein Richter", könnte man an Beispielen erklären, z.b. Mord. Paule Panzer bringt Helge Hellermann um, nur kann Helge Paule jetzt nichtmehr Anklagen, weil er ja Tod ist ^^. Scheint also keinesfalles für alles zu gelten, sondern eher für kleine Bagatelldelikte.

    Peters Lehrstellenproblem kann ich leider nicht beurteilen :confused:

    Ich hoffe, ich konnte etwas helfen :biggrin:
  4. hamburgdragon

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    Bei dem Lehrstellen-Problem kann ich auch nichts genaues sagen, vermute aber, dass er "bewust" Vertragsbrüchig werden wird.

    Meist ist der Ausspruch "Wo kein Kläger da kein Richter" auf alle Vorfälle bezogen, in denen der Geschädigte keine Anzeige vornimmt.
    z.B.:
    Der Kioskbesitzer wird immer wieder von einem Jungen(16) beklaut, und weiß das auch. Nun wäre das eine Straftat, der Junge tut dem Kioskbesitzer aber leid und er zeigt ihn nich an...

    Auf alle Bereiche des Rechts lässt sich das sicherlich nicht anwenden, da Mord, Totschlag und Co immer verfolgt werden.

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