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ebay verweigert mir die abhollung !!

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  1. Autor dieses Themas

    xtreme

    Kostenloser Webspace von xtreme

    xtreme hat kostenlosen Webspace.

    Hallo leute ich weiss falsche seite aber hier komme ich besser klar und habe hier ne ubersicht und finde auch das thema wieder !!

    und zwar ist das nicht das erste mal das ich das problem habe !
    ich habe ne artikel fur ne euro ersteigert will es gerne abhollen !!

    er verkaufer weigert sich und will das ich ihm das geld uberweisse !
    dan lugt noch rum das er nicht in dusseldorf wohnt !!
    auf ein mal bei ne 4 mail oder so !!!

    gasatzlich darf er so was doch nicht verweigern es gab da doch so ne seite wo der drine steht ich finde leider nicht die seite wolte ihm den text schicken !!

    kann mir da jemand helfen ???
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  3. zwiebeldoener

    Moderator Kostenloser Webspace von zwiebeldoener

    zwiebeldoener hat kostenlosen Webspace.


    Hallo leute ich weiss falsche seite aber hier komme ich besser klar und habe hier ne ubersicht und finde auch das thema wieder !!

    und zwar ist das nicht das erste mal das ich das problem habe !
    ich habe ne artikel fur ne euro ersteigert will es gerne abhollen !!

    er verkaufer weigert sich und will das ich ihm das geld uberweisse !
    dan lugt noch rum das er nicht in dusseldorf wohnt !!
    auf ein mal bei ne 4 mail oder so !!!

    gasatzlich darf er so was doch nicht verweigern es gab da doch so ne seite wo der drine steht ich finde leider nicht die seite wolte ihm den text schicken !!

    kann mir da jemand helfen ???

    Also wenn du mal leserlich schreiben könntest, dann könnte man dir vielleicht auch helfen. Bislang verstehe ich nur Bahnhof.
  4. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Ich reime mir einfach mal etwas zusammen und versuche das zu übersetzen. xtreme hat sich für einen Euro bei Ebay etwas ersteigert/bestellt. Jetzt will er das Teil beim Verkäufer abholen und hat sein Auftauchen per E-Mail angekündigt. Jetzt verweigert der Verkäufer die direkte abholung, aus irgendwelchen Gründen. Der Verkäufer will das Geld überwiesen haben. Und irgendwie meint xtreme gelesen zu haben daß der Verkäufer sich gegen direktabholung nicht weigern darf, gerade weil der Verkäufer, so siehts aus, in Düsseldorf wohnt und eigentlich bei xtreme um die ecke.

    Bitte berichtige mich wenn ich daneben liege irgendwie.

    Normalerweise bestimmt der Händler, wie er seine Ware loswerden will, ob jemand das abholen soll/darf oder ob er es per DHL/DPD oder sonst wie versendet. Wenn der Händler nix von Abholung geschrieben hat, dann braucht er dir das auch nicht persönlich rauszugeben und kann es wie vereinbart zu deiner Adresse senden.


    Beitrag geändert: 22.4.2008 22:15:09 von kalinawalsjakoff
  5. Ich hab mal übersetzt:


    Hallo Leute!
    Ich weiß, das ist das falsche Forum [für sowas], aber hier komme ich besser klar [weil die User so nett sind], habe eine bessere Übersicht [weil das Forum so toll ist] und finde auch das Thema wieder [weil ich eine bessere Übersicht habe].

    Und zwar ist es nicht das erste Mal, dass ich dieses Problem habe:
    Ich habe einen Artikel [bei eBay] für einen Euro ersteigert und möchte ihn nun gerne abholen.

    Der Verkäufer weigert sich aber und will, dass ich ihm das Geld überweise. Außerdem lügt er und behauptet, er würde nicht in Düsseldorf wohnen.
    auf ein mal bei ne 4 mail oder so !!! [ich vermute mal, dass er ihm schon vier Mails geschickt hat, aber meine althochdeutschen Übersetzungskünste sind leider doch nicht so fit, wie ich dachte]

    Gesetzlich ist sowas doch verboten und er darf die Herausgabe nicht verweigern, oder? Gibt es nicht vielleicht eine Seite, wo die Rechtslage dazu nachzulesen ist und die ich ihm zu schicken könnte? Ich habe bisher leider nichts dazu gefunden.

    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?
    [vielen Dank im Voraus
    xtreme]

  6. Autor dieses Themas

    xtreme

    Kostenloser Webspace von xtreme

    xtreme hat kostenlosen Webspace.


    Ich reime mir einfach mal etwas zusammen und versuche das zu übersetzen. xtreme hat sich für einen Euro bei Ebay etwas ersteigert/bestellt. Jetzt will er das Teil beim Verkäufer abholen und hat sein Auftauchen per E-Mail angekündigt. Jetzt verweigert der Verkäufer die direkte abholung, aus irgendwelchen Gründen. Der Verkäufer will das Geld überwiesen haben. Und irgendwie meint xtreme gelesen zu haben daß der Verkäufer sich gegen direktabholung nicht weigern darf, gerade weil der Verkäufer, so siehts aus, in Düsseldorf wohnt und eigentlich bei xtreme um die ecke.

    genau das meine ich :)

  7. also ich habe was ersteigert :) und nun wolte ich den artikel auch abhollen !
    der Verkaufer antwortet er will es uberweissen haben die zahlung !!!

    er verweigert also die abhollung ... !!


    und das andere thema was ich im text rein gemischt habe :)
    es gab doch da so ne seite uber ebaye irgend was wen die leute verweigern ne abhollung so ne` gesetzt ... nun ich finde die seite nicht mehr !!



    Hoffe jetzt gehts :)



    Um himmels Willen, noch schlimmer. Schreib bitte langsamer und ließ dir deinen Text nochmal durch, bevor du ihn abschickst.
  8. Autor dieses Themas

    xtreme

    Kostenloser Webspace von xtreme

    xtreme hat kostenlosen Webspace.


    Um himmels Willen, noch schlimmer. Schreib bitte langsamer und ließ dir deinen Text nochmal durch, bevor du ihn abschickst.


    ooopsss ja sorry mitlerweille wisst ihr schon was ich euch sagen wolte :)

    also habt ihr ne tipp oder so fur mich ?


    Beitrag geändert: 22.4.2008 22:30:07 von xtreme
  9. malia

    Moderator Kostenloser Webspace von malia

    malia hat kostenlosen Webspace.

    xtreme schrieb:
    also ich habe was ersteigert :) und nun wolte ich den artikel auch abhollen !
    der Verkaufer antwortet er will es uberweissen haben die zahlung !!!

    er verweigert also die abhollung ... !!

    Hoffe jetzt gehts :)


    Dazu habe ich folgendes gefunden:

    Da bei eBay Vorkasse üblich ist, muss der Verkäufer erst liefern, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist.

    nachzulesen hier:

    http://www.ecc-handel.de/sieben_grundregeln_die_ebay-verkaeufer_beachten.php

    Also kann der Verkäufer erst sein Geld verlangen, bevor du die Ware bekommst.

    Ob das jetzt genau stimmt, kann ich dir nicht sagen, soll nur ein Tipp zum Nachlesen sein.


    Grüsse Malia






    Beitrag geändert: 22.4.2008 22:41:12 von malia
  10. Autor dieses Themas

    xtreme

    Kostenloser Webspace von xtreme

    xtreme hat kostenlosen Webspace.


    xtreme schrieb:
    also ich habe was ersteigert :) und nun wolte ich den artikel auch abhollen !
    der Verkaufer antwortet er will es uberweissen haben die zahlung !!!

    er verweigert also die abhollung ... !!

    Hoffe jetzt gehts :)


    Dazu habe ich folgendes gefunden:

    Da bei eBay Vorkasse üblich ist, muss der Verkäufer erst liefern, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist.

    nachzulesen hier:

    http://www.ecc-handel.de/sieben_grundregeln_die_ebay-verkaeufer_beachten.php

    Also kann der Verkäufer erst sein Geld verlangen, bevor du die Ware bekommst.

    Ob das jetzt genau stimmt, kann ich dir nicht sagen, soll nur ein Tipp zum Nachlesen sein.


    Grüsse Malia






    Beitrag geändert: 22.4.2008 22:41:12 von malia




    ist mir schon klar das er das geld erst haben will !!

    ich will den artikel ja auch abhollen dan bekommt er ja sein geld auf die hand !
    aber das will er ja nicht er weigert sich ....

    und lugt da nach das er nicht in dusseldorf wohnt habe dem geschreiben dan geben sie mir doch die adresse dan komme ich vorbei und und ...
    ein sehr komischer ebayer !!
  11. Hat dir der Verkäufer denn die Möglichkeit offengegeben, den Artikel abzuholen?
    Wenn cih als Verkäufer die Abholung nicht als Möglichkeit im Verkaufsformular angebe, dann mache ich das, weil cih nicht möchte, dass jemand die Ware abholt. Wenn dann jemand daherkommt und ankündigt, er wolle die Ware abholen, würde ich auch intervenieren.
    Und mal ehrlich: Wenn ich als Verkäufer mit dir kommunizieren müsste (zumindest sofern du das auf eBay in ähnlich grausamem und unverständlichem Stil tust, wie hier), würde ich auch jeglichen weiteren Kontakt mit dir verhindern wollen...


    gruß
    ferdinand24
  12. Autor dieses Themas

    xtreme

    Kostenloser Webspace von xtreme

    xtreme hat kostenlosen Webspace.

    ich habe den ganz nett gefragt !!!

    ob ne abhollung móglich wer er meinte er muss lange arbeiten !
    aber hat mit mir mails bis abends geschreiben und bei ne 4te mail meinte er das er gar nicht in d-dorf wohnt ist ihm ne fehler unterlaufen das glaube ich dem nicht !!!

    jor er meinte nur das ich ihm das geld uberweissen soll !!


    ich sehe das nicht ein weil ich fast jedes mal in dusseldorf bin bei meine freundin
    warum solte ich den die versand kosten zahlen das regt mich nur auf :(



    Das Amtsgerichts Koblenz hat entschieden, dass ein eBay-Kunde die Ware beim Verkäufer auch dann abholen darf, wenn dies nicht vorher vereinbart wurde. Die einzige Möglichkeit, rechtsmäßig auf den Versand zu bestehen, ist bereits im Auktions-Text darauf hinzuweisen, dass eine Abholung vor Ort nicht möglich ist.

    Eine, wie ich finde, sehr gute Entscheidung. Mich ärgert es auch immer wieder, wenn ich für Kleinst-Artikel wie Akkus oder so 6 Euro Versand zahlen soll, obwohl der Verkäufer sogar hier in Köln wohnt.

    und hier noch ein link:
    http://www.jurablogs.com/de/ebay-kaeufer-darf-ware-auch-abholen-1

    und den text habe ich im internet gefunden also so wie ich das verstehe !
    kann ich den artikel nicht abhollen wen er nicht ja sagt ??
  13. wie wärs mal mit nem Link zu der Auktion?
  14. Autor dieses Themas

    xtreme

    Kostenloser Webspace von xtreme

    xtreme hat kostenlosen Webspace.


    wie wärs mal mit nem Link zu der Auktion?


    220221549723 ja und da zu noch unversichert

    also erlich, da nach schickt er mir das gar nicht mehr ab !!!

  15. 220221549723 ja und da zu noch unversichert

    also erlich, da nach schickt er mir das gar nicht mehr ab !!!


    Bezahl ihm halt noch den Versand. Ich hab auch mal alle 3 HdR-Bände in extrem Aufwändiger Gestaltung (WErt über 200€) für 2,80€ ersteigert und dem Typen dann aus Mitleid 15€ +Versand + überwiesen.
    Das wird dich jedenfalls glücklicher machen als ewige Streiterein und letztendlich eine schlechte Bewertung.

    Wenn er es letztendlich nicht abschickt kannst du rechtliche Schritte einleiten.
  16. Autor dieses Themas

    xtreme

    Kostenloser Webspace von xtreme

    xtreme hat kostenlosen Webspace.

    ich will ihm nicht uberweissen

    weil unter seinen bewertungen hat er 2-3 mal nicht abgeschickt hat !!

    haha sehr witzig wegen 1+versand euro rechtlich schrite machen
    bringt alles nix habe alles hinter mir !!!

  17. ich will ihm nicht uberweissen

    weil unter seinen bewertungen hat er 2-3 mal nicht abgeschickt hat !!

    haha sehr witzig wegen 1+versand euro rechtlich schrite machen
    bringt alles nix habe alles hinter mir !!!


    ja, dann leb mit einer Bewertung \"hat nicht gezahlt\". Ansonsten könntest du ja noch immer hinfahren wenn du überwiesen hast und er nicht abschickt.
    Durch das Bankkonto hast du seinen Namen und wirst ihn schon finden.
  18. Autor dieses Themas

    xtreme

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    xtreme hat kostenlosen Webspace.



    ich will ihm nicht uberweissen

    weil unter seinen bewertungen hat er 2-3 mal nicht abgeschickt hat !!

    haha sehr witzig wegen 1+versand euro rechtlich schrite machen
    bringt alles nix habe alles hinter mir !!!


    ja, dann leb mit einer Bewertung \"hat nicht gezahlt\". Ansonsten könntest du ja noch immer hinfahren wenn du überwiesen hast und er nicht abschickt.
    Durch das Bankkonto hast du seinen Namen und wirst ihn schon finden.

    ja super der verschickt ja unversichert !
    wen ich es versichert haben will ist es noch mehr geld :(

    und wen er es unversichert schickt kann er ja sagen hat er doch gemacht !!

    tja das ist so ne scheisse namlich :(
  19. Du bietest auf ein Angebot eines Verkäufers, dem du nicht vertraust. Du klärst auch nicht vor dem Kauf ab, ob eine Abholung problemlos möglich ist. Dein Recht vor Gericht erstreiten willst du nicht. Und nun beschwerst du dich!

    Ich an deiner Stelle würde den vollen Betrag überweisen und egal was passiert, die 4,50 Euro als Lehrgeld ansehen.
  20. Du bist ja selber blöd, wenn du auf den Artikel bietest? Warum machst du das?
    Warum willst du einen versicherten Versand? Ist ja Schwachsinn, wenn die Versandkosten dann noch höher sind, als der Artikel eigentlich Wert ist.

    In der Zeit wo du mit dem rumzickst, hättest du den Artikel schon längst bekommen und dir den ganzen Ärger sparen können.
    Mit Leuten wie dir, würde ich auch Abstand halten. Lerne lieber erst mal dich richtig und verständlich auszudrücken, bevor du irgendwo irgendwas kaufst.

    Wenn ich wegen 1 Euro bei uns im Geschäft so einen Aufstand verbringen würde, wären wir schon längst pleite gegangen.
    Und eBayer die nicht einmal die Groß- und Kleinschreibung beherrschen und sich nicht klar und deutlich ausdrücken können, sollten sowieso Abstand halten - hat bisher immer nur Ärger gegeben.

  21. ich will ihm nicht uberweissen

    weil unter seinen bewertungen hat er 2-3 mal nicht abgeschickt hat !!

    haha sehr witzig wegen 1+versand euro rechtlich schrite machen
    bringt alles nix habe alles hinter mir !!!


    Habt ihr Probleme... Haste dir das mal angeschaut? Als VK hat der 2 Negative Bewertungen eine ist EIN Jahr alt und die andere DREI Jahre!

    Deine Bewertungen sind übrigens auch Interessant:
    - vorsätzl. Betrug, erhebl. Mängel verschwiegen, uneinsichtig, nie wieder ! ! !
    - Saler wrote wrong postal code and no claim. I didn\'t received object or refund
    - 100% Schrott! Gemäss Beschreibung war dies so nicht zu erwarten! (Betrug?)

    Als Hinweis die Bewertungen sind vom letzten Sommer

    Mein Tipp: Zahl die 4,50€ (für ein PS2 Spiel) und lass dir das zuschicken. Wenn du nicht die Ware bekommst erstatte Anzeige.
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