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Schreckschusswaffen, woran muss an Feiertagen und Anlässen geachtet werden?

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  1. Autor dieses Themas

    cheapsms

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    Hallo,

    Ich hole mir bis zum Nikolaus eine 9mm Schreckschußwaffe (RG 96) der Firma Röhm.

    Dazu habe ich jetzt einige Fragen an Jura-Insider und Menschen mit einem guten Bauchgefühl :D


    Hier meine Fragen, zudenen ich in Google nicht viel gefunden habe:

    1. Wann darf ich mit meiner Schreckschußwaffe auch Pyromunition verschießen? (Geburtstage, zwichendurch und Silvester...)
    2. Wo darf ich schießen, gibts auch außnahmen wie z.B.: auf öffentlichen Straßen?
    3. Worauf muss ich achten (Gehörschutz, Gefahrensituationen und und und..)
    4. Wie darf ich diese Waffe ohne kleinen Waffenschein Transportieren?
    Habe einen guten Zahlenkoffer mit Schaumstoff gekauft und dort die Waffe und Munition im Schaumstoff ausgeschnitten.
    Munition, Waffe und Magazin sind also getrennt, ist das so richtig?)


    Danke an euch!!



    Gruß CSMS

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  3. Ein normaler Böller sollte höchstens 130-140 Dezibel laut sein.
    Solltest vllt drauf achten, dass nicht so viele Menschen in der Umgebung sind und du auf keine Hochhäuser oder so schießt.

    Fällt bestimmt in die 2.Klasse von diesen Feuerwerkszeug.
    Ich kenn mich nicht aus und musste nach Schreckschusspistole erstmal googlen, da ich nicht genau wusste was das ist.
    Aber Böller darf man ja auch nur um Silvester bentuzen, d.h. das wird für die Schreckschusspistole nicht anders sein.


    EDIT: Hab grad noch gelesen, dass du ,um ihn zu transportieren außerhalb von Geschäftsräumen und/oder Wohnung , einen kleinen Waffenschein brauchst.

    Beitrag geändert: 23.11.2008 20:08:53 von seth93

  4. 1. Wann darf ich mit meiner Schreckschußwaffe auch Pyromunition verschießen? (Geburtstage, zwichendurch und Silvester...)

    Erstmal garnicht, nur zur Verteidigung und nur an Sylvester auf deinem eigenen Grundstück.

    2. Wo darf ich schießen, gibts auch außnahmen wie z.B.: auf öffentlichen Straßen?

    Du darfst nur dort damit schiessen, wo du auf deinem eigenen Grundstück lärmtechnisch Isoliert bist. Also in der Garage z.B.

    3. Worauf muss ich achten (Gehörschutz, Gefahrensituationen und und und..)

    Wenn du bei dir auf dem Grundstück unter den oben genannten Umständen ballerst, dann brauchst du dich an nichts zu halten, da es dort nur zu verletzungen bei dir selber kommen könnte und soetwas nicht Gesetzmässig eingeschränkt ist.

    4. Wie darf ich diese Waffe ohne kleinen Waffenschein Transportieren?

    Entladen, verrigelt, gesichert. Eingeschlossen in eine Metallbox die von dritten nicht geöffnet werden kann, da sonst der Transport als "Führen einer Waffe" gilt und ohne den kleinen Waffenschein strafbar ist.


    Habe einen guten Zahlenkoffer mit Schaumstoff gekauft und dort die Waffe und Munition im Schaumstoff ausgeschnitten.
    Munition, Waffe und Magazin sind also getrennt, ist das so richtig?)

    Ja, dabei gilt aber immernoch der alte Grundsatz: Niemals Waffe UND Munition an einem Ort aufbewahren!
  5. Naja zum Beispiel der Transport zu Waffenhändler oder Schoeßstand ist ja erlaubt. Das heißt wenn du sie als Abschussgerät für Feuerwerk zu dem Veranstalltungsort bringst ist das ja ähnlich.
    Aber frag lieber jemand mit mehr Ahnung;)

    €dit: Wird doch nichts benötigt wie Vorposter richtig geschrieben hat. Allerdings eben beides getrennt. Ansonsten gilts als Führen und dafür siehe weiter unten.

    Wenn du auch außerhalb von deinen eigenen vier Wänden damit schießen willst (brauchst du aber den großen) oder sie griff und einsatzbereit mitführen willst, brauchst du allerdings einen (wenn halt auch den kleinen) Waffenschein.

    Außerdem gibts halt noch die Regel: bei öffentlichen Veranstalltungen bleibt das Ding schön im Köfferchen. Dort sind jegliche Waffen durch das Versammlungsrecht verboten;)
    €dit: Jaja meint ich doch. Der Koffer bleibt auch daheeme.


    Beitrag geändert: 23.11.2008 20:42:56 von reimann

  6. Naja zum Beispiel der Transport zu Waffenhändler oder Schoeßstand ist ja erlaubt. Das heißt wenn du sie als Abschussgerät für Feuerwerk zu dem Veranstalltungsort bringst ist das ja ähnlich.
    Aber frag lieber jemand mit mehr Ahnung;)

    Ganz ehrlich, warum äusserst du dich dann dazu? Das verwirrt doch nur, weil:

    Generell würde ich denken reicht eine Waffenbesitzkarte.
    Ich denke du hast sowohl eine Eignung, Sachkunde und das Bedürfnis diese Waffe zu transportieren.

    Eine Waffenbesitz/berechtigungskarte ist der "grosse" Waffenschein für "echte" Waffen...

    Wenn du auch außerhalb von deinen eigenen vier Wänden damit schießen willst brauchst du allerdings einen (wenn halt auch den "kleinen") Waffenschein.

    Wenn das so wäre, dann hätte ich Angst. Wir leben nicht in Amerika!

    Außerdem gibts halt noch die Regel: bei öffentlichen Veranstalltungen bleibt das Ding schön im Köfferchen. Dort sind jegliche Waffen durch das Versammlungsrecht verboten;)

    Im Köfferchen sind sie dort auch verboten, wiso sollte man sie dort mit hinnehmen!??

    Oh man, nimms mir bitte nicht Persönlich, aber wenn man sich zu solchen Themen so unqualifiziert äussert, dann kommt immer dieses Neoamerikanisch Gefühl hoch...
    NOCH leben wir in einem rechtsstaat, in dem wir uns nicht auf Waffen oder dergleichen berufen müssen...
    Zitat von Churchill (Glaub ich)

    "A man with a gun is a man, who needs to be shot"

    Also bitte, Waffen mögen ja einen gewissen Pathos besitzen, aber ich halte nichts davon...
  7. Jaja wurde alles berichtigt.


    Generell würde ich denken reicht eine Waffenbesitzkarte.
    Ich denke du hast sowohl eine Eignung, Sachkunde und das Bedürfnis diese Waffe zu transportieren.

    Eine Waffenbesitz/berechtigungskarte ist der "grosse" Waffenschein für "echte" Waffen...


    Da liegst du mal falsch. Man sollte nie den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte verwechseln.:P
    Diese ist vor allem für Sportschützen oder Waffensammler.
    Aber für echte Waffen isser da magst du wohl recht haben. Naja aber eine Schreckschusswaffe als eine unechte Waffe zu bezeichnen klingt auch etwas gewagt.
    Das ist leider was anderes.;)
    Ähm aber wie du meinst.


    Also bitte, Waffen mögen ja einen gewissen Pathos besitzen, aber ich halte nichts davon...


    Aso vllt vergessen zu erwähnen. Ich bin Pazifist:lol:

    Beitrag geändert: 23.11.2008 20:48:45 von reimann
  8. Autor dieses Themas

    cheapsms

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    Danke an euch.

    Aber so ganz blicke ich noch nicht dahinter :(

    Ich darf also diese "Waffe" nur nicht zugänglich für Dritte transportieren und das ohne Munition im selben koffer?
    Ich will ja nichts sagen, aber ich machs trotzdem, dass die "Waffe" neber der Munition liegt.
    Habe einen Jäger dazu gefragt, seine Antwort: "Die Waffe darf nicht schuß und griffbereit so wie öffentlich zugänglich transportiert werden."

    Auch das mit dem öffentlich schießen werde ich mir nochmal gründlich durch den Kopf gehen lassen.
    Ob ich nun diese Pyromunition an Silvester auf der Straße benutze ist meine Sache^^
    Auf jedem Fall kann ich aber auch ohne Pyro jederzeit auf meinem Grund und Boden schießen, oder nicht?

    Was ich machen werde ist, dass ich bei meinem Vater zum Geburtstag (Ist am Nikolaus :D) es mal so richtig krachen lassen werde ;)


    Benötige ich fürs Schießen einen Gehörschutz?
    Habe nähmlich gehört, dass die RG 96 relativ laut ist.



    Gruß CSMS

  9. Ich darf also diese "Waffe" nur nicht zugänglich für Dritte transportieren und das ohne Munition im selben koffer?
    Ich will ja nichts sagen, aber ich machs trotzdem, dass die "Waffe" neber der Munition liegt.
    Habe einen Jäger dazu gefragt, seine Antwort: "Die Waffe darf nicht schuß und griffbereit so wie öffentlich zugänglich transportiert werden."


    Der Aussage ist nichts mehr hinzuzufügen.

    Auch das mit dem öffentlich schießen werde ich mir nochmal gründlich durch den Kopf gehen lassen.

    Sehr suizidale Formulierung Oo

    Ob ich nun diese Pyromunition an Silvester auf der Straße benutze ist meine Sache^^

    Nein, auch da zählt es als führe einer Waffe und ist ohne diese Berechtigung Strafbar

    Auf jedem Fall kann ich aber auch ohne Pyro jederzeit auf meinem Grund und Boden schießen, oder nicht?

    Nein, wegen Lärmbelästigung, wenn sich deine Nachbern nicht beschweren, dann theoretisch schon, da von Schreckschusspistolen keine Projektile abgeschossen werden.

    Was ich machen werde ist, dass ich bei meinem Vater zum Geburtstag (Ist am Nikolaus :D) es mal so richtig krachen lassen werde ;)

    Und wenn dich deine Nachbern anzeigen, dann hast du halt ein Problem :D


    Benötige ich fürs Schießen einen Gehörschutz?
    Habe nähmlich gehört, dass die RG 96 relativ laut ist.

    Afaik hat die 9mm PAK, ist also schon recht Laut.
    Gehörschutz empfehle ich genrell für alles, aber wenn du eh regelmässig in die Disco gehst, kannste dir den auch Sparen bzw wenn du Musik laut über Kopfhöhrer (In Ear) hörst, da soetwas das Gehör (noch)mehr schädigt.

    @reimann: Waffen verschiessen Projektile und Munition, Schreckschusswaffen sind grössere Spielzeugwaffen für Kinder mit halbautomatischer Selbstladevorrichtung.
    (D.h. im vergleich zu den aus Spielwarenladen nutzen sie den Gasdruck zu nachladen und Spannen des Schlagbolzens.)

    Die WKB (Waffenbesitzkarte) gilt ausschließlich für echte Waffen, die auch Munition mit Treibladung UND Projektil verschiessen.


    Und um zu guter letzt mal aus Wikipedia zu zitieren:


    Wird die Waffe nicht zugriffsbereit und getrennt von der Munition in einem verschließbaren Behältnis transportiert, dann handelt es sich nicht um Führen im Sinne des Waffengesetzes, sondern um einen Transport — eine Erlaubnis in Form des kleinen Waffenscheines ist dafür bei erlaubnisfreien Waffen mit einem PTB-Prüfzeichen nicht erforderlich.

    Die „Benutzung“ einer Schreckschusswaffe außerhalb eines befriedeten Grundstücks wiederum erlaubt auch der kleine Waffenschein nicht — eine Schussabgabe ist nur in tatsächlichen Notwehrsituationen erlaubt, dann jedoch auch ohne einen kleinen Waffenschein.


    Fazit:

    Wir sind nicht Amerika. Waffen ob "unecht" oder nicht sind nichts für Kinderhände. Auch aus "Jux und Dollerei" empfehle ich kein Geballer, auch nicht mit Schreckschusspistolen. Der Gasdruck, den eine PAK, also Schreckschusswaffe entwickelt ist etwa gleich dem einer echten. Hält man die Waffe z.b. direkt auf eine Melone ist der Effekt sichtbar. Bei Menschen kann das neben schwersten Verletzungen sogar zum Tod führen.

    Edit: Bold! :P


    Beitrag geändert: 24.11.2008 14:29:50 von erasmuz
  10. Autor dieses Themas

    cheapsms

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    Danke euch :D

    Ich habe mal ein Video von YouTube rausgekramt, was mit der Kraft von Schreckschuß zu tun hat.
    Hier zu finden --> http://de.youtube.com/watch?v=12nbJ6DyWcc&feature=related

    Was mich aber ein bisschen stört ist die Polizei (XD).
    Wenn ich nun an Silvester c.a. 20 Ratter u. co. Patronen abfeuere, auf einem Parkplatz oder beim Freund in der Einfahrt erwischt werde, was passiert dann? Auge zudrücken, Bußgeld ...?

    Und was passiert, wenn jemand, der nicht 18 ist diese Waffe benutzt, aber mit erlaubnis der Eltern?


    Gruß CSMS

    PS: Danke nochmal an erasmuz!


    EDIT: Ich habe so kleine Moosgummistöpsel in Keller gefunden, reichen die als Gehörschutz aus, oder muss ich meine guten Mikimausohren benutzen?



    Beitrag geändert: 24.11.2008 14:42:03 von cheapsms
  11. Dann werden die Eltern haften, da sie das erlaubt haben oder nicht?
    Also macht es im Garten, dann wird das höchstens von euren Nachbarn gesehen.
  12. Autor dieses Themas

    cheapsms

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    Ich sollte also keine Freunde damit schießen lassen?

    Wie hoch ist die Chance erwischt zu werden? Also wer hat schon Erfahrungen mit der Polizei gemacht? Oder wer ist hier Polizist?


    Und was wäre denn die Strafe für seine Eltern? Die wichtigste Frage :D


    Gruß CSMS

  13. Ich sollte also keine Freunde damit schießen lassen?

    Wie hoch ist die Chance erwischt zu werden? Also wer hat schon Erfahrungen mit der Polizei gemacht? Oder wer ist hier Polizist?


    Und was wäre denn die Strafe für seine Eltern? Die wichtigste Frage :D


    Och man Kinners. Lasst die Wumme zuhause und spielt besser an der Playstation. Das ist ungefährlicher Oo.

    Allerdings darf bei dir zuhause damit schiessen wer will, ZUHAUSE auf EIGENEN GRUNDSTÜCK wohl gemerkt. Das ist rechtlich kein Problem. Wenn dieser sich allerdings verletzt und euch anzeigt, dann ... Tjaaa... Dumm gelaufen.

    Wenn die Polizei dich mit sonem Ding in der Öffentlichkeit ohne Berechtigungskarte sieht, oder du das sogar einsetzt, dann sollte sie schon zu drastischen Maßnahmen greiffen und in aller Regel tut sie das auch.
  14. In einem Bericht habe ich gelesen dass ein Informatiker 60 Tagessätze a 70€ zahlen musste.
    Aber da er noch Auszubildener war, wird das wahrscheinlich gesenkt.(Verhandlung soll bald laufen soweit ich weiß)

    Es wird denke ich eine hohe Geldstrafe geben sowie ne Anzeige.
  15. Autor dieses Themas

    cheapsms

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    Ok, werde es mir merken.

    Danke, für eure guten und sehr hilfreichen Informationen.

    Aber nochmal zum merken:

    - Transportkoffer mit Schloss!
    Ich schneide mir die exakte Form aus dem Schaumstoff und lege dann dort die Pistole rein. Nebendran schneide ich Munition und Magazin aus. [Ich weiß, dass die Munition getrennt gelagert werden muss, aber es ist viel zu auffällig, wenn ich in der Öffentlichkeit mit einem großen Koffern mit Zahlenschloß rumrenne und aus meiner Jackentasche 9mm Munition raushängt. So werde ich mich nicht in den Bus getrauen ;). Wie sieht es aber mit der Pyromunition aus... ...darf ich die im gleichen Koffer lagern, wo die Waffe und ggf. Munition liegt?

    - Pyromunition wo und wann abschießen?
    Nur an Silvester, auf dem eigenen Grundstück ggf. mit erlaubnis des Besitzers und Umzäunung erlaubt.
    Bei toleranten Nachbarn auch gerne mal an Geburtstagen und Feiertage.

    - Freunde auch mal schießen lassen?
    Nur, wenn diese mindestens 18 Jahre alt sind und mit erlaubnis des Grundstückbesitzers.

    Jetzt also die wichtigsten Punkte.
    Wenn ich falsch liege oder mir jemand einen guten Rat zu einer meiner Meiner Meinungen abgeben will, dann korrigiert mich bitte.



    Gruß CSMS
  16. Wie sieht es mit Schreckschusswaffen auf der Bühne aus?
    Wir überlegen, in einem Theaterstück jene zu verwenden. Da wird dann natürlich auch Publikum im Saal zugegen sein...



    gruß
    ferdinand24
  17. Autor dieses Themas

    cheapsms

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    Meines Wissens her und Google habe ich folgende Antwort für dich:

    Eine Schreckschußwaffe ist in öffentlichen Veranstaltungen verboten.



    Gruß CSMS


    Wer von euch hat denn eine Schreckschußwaffe??? Bitte auch Zubehör wie z.b. 15mm Pyroaufsatz usw. nennen.

    Beitrag geändert: 24.11.2008 18:03:52 von cheapsms

  18. Wie sieht es mit Schreckschusswaffen auf der Bühne aus?
    Wir überlegen, in einem Theaterstück jene zu verwenden. Da wird dann natürlich auch Publikum im Saal zugegen sein...



    gruß
    ferdinand24


    Ihr seid dort in einem Privaten Raum: Folglich braucht ihr die Einverständnis des Veranstalters. Aber denkt drann, sone Wumme grad im Theater ist sehr Laut und der Gasstrahl sicher auf 1 - 2 Meter noch so heiss, das es zu Verbrennungen führen kann. (Zudem u.U. Gehörschädigung).

    Nehmt besser ein kleineres Kaliber, z.B. für die Typischen "Startschuss" Pistolen. Also Cal. 22 oder sowas ;)

  19. Autor dieses Themas

    cheapsms

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    Oder ihr benutzt einen Kompensator... sieht zwar wie ein Schalldämpfer aus, ist aber viel sicherer.


    Gruß CSMS


    Beitrag geändert: 24.11.2008 21:17:39 von cheapsms
  20. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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