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Muss ich Paidmails meinem Arbeitgeber melden?

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  1. Autor dieses Themas

    web-dienstleistungen

    web-dienstleistungen hat kostenlosen Webspace.

    Wie die Überschrift bereits sagt, habe ich nen kleinen Job nebenbei am laufen. Ich möchte nun Paidmails geschickt bekommen, die ich mir dann gegen Geld eintausche.
    Meine Fragen hierbei wären:
    - Zählt das als Job?
    - Muss ich meinem Arbeitgeber melden, dass ich das mache?

    LG
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  3. web-dienstleistungen schrieb: Ich möchte nun Paidmails geschickt bekommen, die ich mir dann gegen Geld eintausche.

    Also eine dauerhafte Tätigkeit, die auf Gewinn abzielt. Für mich ist das recht eindeutig: Gewerbe. Also Gewerbeschein beantragen oder noch viel besser: Zum Gewerbeamt spazieren und einfach mal nachfragen. Die geben dir sicherlich eine gute Antwort und vielleicht stufen die deine geplante Tätigkeit auch als nettes Hobby ein ...

    web-dienstleistungen schrieb:
    - Zählt das als Job?


    Meines Erachtens würde die richtige Frage lauten: Zählt das als Gewerbe?

    web-dienstleistungen schrieb:
    - Muss ich meinem Arbeitgeber melden, dass ich das mache?


    Ein Gewerbe musst du melden. Und du kannst es nur dann weiterführen, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist.
  4. Autor dieses Themas

    web-dienstleistungen

    web-dienstleistungen hat kostenlosen Webspace.

    //EDIT: Völlig neuer Beitrag

    Ab wieviel € muss ich ein Gewerbe Anmelden
    Laut der Auskunft meines zuständigen Finanzamtes wird ein verdienst bis zu 410€/jahr nicht berücksichtigt. Erst ab einem Gewinn von mehr als 410€ muss ein Gewinn beim Finanzamt gemeldet werden. Auch eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall der überschreitung erforderlich.
    Dieses gilt nicht überall und ein nachfragen beim Wohnsitz-Finanzamt kann nie schaden und kostet nichts!

    Somit bin ich befreit, frage aber trotzdem mal nach...

    LG

    Beitrag zuletzt geändert: 29.3.2009 3:00:23 von web-dienstleistungen
  5. LG[/quote]
    web-dienstleistungen schrieb: //EDIT: Völlig neuer Beitrag

    Ab wieviel € muss ich ein Gewerbe Anmelden
    Laut der Auskunft meines zuständigen Finanzamtes wird ein verdienst bis zu 410€/jahr nicht berücksichtigt. Erst ab einem Gewinn von mehr als 410€ muss ein Gewinn beim Finanzamt gemeldet werden. Auch eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall der überschreitung erforderlich.
    Dieses gilt nicht überall und ein nachfragen beim Wohnsitz-Finanzamt kann nie schaden und kostet nichts!

    Somit bin ich befreit, frage aber trotzdem mal nach...

    LG

    http://www.lima-city.de/thread/achtung-werbung-auf-der-hp-gewerbe
    LERNT DIE SUFU ZU BENUTZEN!!!
    An dem Tag wo das hier die meisten lernen, wird Mussolini und Buish zusammen den Friedensnobelpreis gewinnen und China sich an die Menschenrechte halten -.-

    Beitrag zuletzt geändert: 29.3.2009 3:11:26 von mergener
  6. web-dienstleistungen schrieb:
    Kostet so ein Gewerbe etwas?


    Ja ... und mit der Gewerbeanmeldung alleine ist es nicht getan. Allerdings ist in der Regel eine Anfrage beim Gewerbeamt erst einmal kostenlos.

    web-dienstleistungen schrieb:
    Ab welchem Alter geht das beantragen?


    Meines Wissens ab 18. Aber auch hier könnte es ggf. Sonderregelungen geben.

    web-dienstleistungen schrieb:
    Gibt es da Richtlinien wie viel ich maximal verdienen darf?


    Nö. Das Gewerbeamt ist nur daran interessiert, ob deine Tätigkeit unter Gewerbe fällt oder nicht. Das Finanzamt hingegen ist dann an deinen Einnahmen interessiert und wird dich um eine Erklärung (eine Steuererklärung) erfragen. Je mehr du verdienst, desto mehr will das Finanzamt mitbeteiligt werden. Aber es kann durchaus sein, dass du ein Gewerbe hast und keine Steuern bezahlen musst, sofern du kaum was verdienst. Obwohl die beiden Institutionen Hand in Hand arbeiten, sind sie als unabhängig zu betrachten (z.B. bedeutet es nicht, dass wenn du keine Steuern bezahlen musst, dass du auch kein Gewerbe anmelden musst).

    web-dienstleistungen schrieb:
    Wozu zählen denn Paidmails?


    Offengestanden ist mir „Paidmail“ kein Begriff. Ich nehme einfach mal an, dass du E-Mails lesen oder beantworten musst, um dafür Geld zu erhalten. Na ja, es ist schwer zu sagen, denn du verkaufst ja in dem Sinne nichts. Es ist vielmehr eine Dienstleistung. Aber letztlich ist es egal, ob das Gewerbeamt dich als Dienstleister oder Gewerbetreibender einstuft, so oder so musst du deinem Arbeitgeber Bescheid sagen und ggf. Steuern für deine Tätigkeit bezahlen.

    Mach’s dir nicht unnötig kompliziert, gehe in die Stadt (Bürgerbüro oder Gewerbeamt) und ziehe einen Bon. Warte bis du aufgerufen wirst und erkläre dem Beamten wahrheitsgemäß deine Lage. Merke: Da arbeiten Beamten und du wirst vielleicht von Hinz nach Kunz geschickt, aber am Ende wird dir einer sagen, was du tun musst. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du diesen „Paidmail“-Service weiter nutzen willst oder nicht.

    Ich kann dir wirklich nicht sagen, wie der zuständige Beamte sich entscheiden wird. Ich tendiere dazu, dass er dich zu einer Gewerbepflicht verdonnert (und erst ab 18 erlauben wird), aber möglich ist eben auch, dass er die Sachlage anders sieht und die Angelegenheit als Hobby einstuft. Dann bist du fein raus und brauchst weder dem Finanzamt noch dem Arbeitgeber von deinem Hobby zu erzählen.

    So oder so hast du folgendes gewonnen: Klarheit.

    web-dienstleistungen schrieb:
    Somit bin ich befreit, (...)


    Sagt wer? Meinst du, du kannst bei einer Steuerprüfung argumentieren, dass du in einem Forum gelesen hättest, dass ...
    Abgesehen davon hast du die Aussage falsch interpretiert. Es ist tatsächlich so, dass das Finanzamt erst ab einem bestimmten Umsatz Kohle von dir will. Aber das besagt rein gar nichts über ein Gewerbeanmeldungspflicht aus. Um das Finanzamt musst du dich nicht kümmern, keine Sorge, das meldet sich von ganz alleine bei dir, sobald du einen Gewerbeschein besitzt ...

    Das ist im übrigen auch der Grund, weshalb ich den Kurzbesuch beim Gewerbeamt vorschlage und nicht beim Steuerberater. Wenn dich der Steuerberater falsch berät, ist das letztlich dein Problem, denn der Steuerberater haftet nicht für deine Steuervergehen. Wenn du aber vom Gewerbeamt eine Auskunft erhältst, kannst du die als bindend ansehen. Wer sollte dir letztlich eine verbindlichere Antwort auf deine Fragen geben als das entsprechende Amt selbst?
  7. Autor dieses Themas

    web-dienstleistungen

    web-dienstleistungen hat kostenlosen Webspace.

    Ich bin bereits von dem Paidmailanbieter beim Finanzamt gemeldet.
    Danke für alle Antworten!!

    LG
  8. web-dienstleistungen schrieb:
    Ich bin bereits von dem Paidmailanbieter beim Finanzamt gemeldet.
    Danke für alle Antworten!!

    LG


    Und das klappt?? Mit einem Paidmaildienst??? Also wenn man dort wirklich so viel verdient, möchte ich da auch gerne mitmachen.

    Ich kenne zwar schon viele Anbieter dieser Richtung aber das man da gleich was anmelden muss ist mir neu. Immerhin bekommt man da wirklich nur ein paar *Kröten* so wie ich es aus erfahrung weiss aber lass mich auch gern eines besseren belehren :-))
  9. arthur-kieffer

    arthur-kieffer hat kostenlosen Webspace.

    Hier gibts ja auch nen Thread, wo drinne steht dass man 6€ pro Stunde verdient, ist das bei dem wo du für klicken willst hoffentlich mehr, oder?
  10. g********e

    Beim "Arbeitgeber" (Begriffsvertauschung zur Volksverdummung) mußt Du gar nichts melden, was nicht unmittelbar Einfluß auf Deinen Job hat. Beispiel : Du hast wegen Bankraubes 5 Jahre eingesessen. Solange Du nicht bei einer Bank arbeitest, mußt Du Deinem Arbeitgeber nichts davon sagen. Erfährt der Arbeitgeber (wie gesagt : nicht die Bank) hinterher davon, darf er Dir nicht kündigen, weil Du die Angaben nicht gemacht hast (zur Verdeutlichung : Es sei denn, Dein Arbeitgeber ist eine Bank.) Er kann Dir aber aus anderen Gründen kündigen.
    Beim Finanzamt existiert der Begriff des "zu versteuernden Einkommens", dazu gehören nicht alleine die Einkünfte aus Deinem Nebenerwerb, sondern alle regelmäßigen Einkünfte, die Du hast. Überschreitet dieser Betrag die Freigrenze (weiß nicht, wo die im Moment liegt), bist Du zur Angabe verpflichtet.
    Das Ordnungsamt ist im Wesentlichen Kommunalsache, weshalb das überhaupt keinen Sinn hat, Dir zu erzählen, wie das hier gehandhabt wird. Beispiel : Als Strassenmusiker brauchte ich bislang keinen Gewerbeschein. Wuppertal und Bochum erwarten eine gebührenpflichtige Voranmeldung. Und letzthin habe ich von einer Stadt gehört (in den Nachrichten , hat mich nicht weiter belastet, ist eh zu weit weg. Deshalb weiß ich´s nicht mehr ganz genau und will hier nix Falsches sagen),. da braucht man als Strassenmusiker einen Gewerbeschein.
    Ich komm ja nun ein Bißchen rum und hab deshalb schon mit mehr als einem Ordnungsamt zu tun gehabt. In der Regel sind die ganz umgänglich und verständig. Red einfach mal mit denen.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.5.2009 12:34:59 von greenslade
  11. greenslade schrieb:
    Beim "Arbeitgeber" (Begriffsvertauschung zur Volksverdummung) mußt Du gar nichts melden, was nicht unmittelbar Einfluß auf Deinen Job hat. Beispiel : Du hast wegen Bankraubes 5 Jahre eingesessen. Solange Du nicht bei einer Bank arbeitest, mußt Du Deinem Arbeitgeber nichts davon sagen. Erfährt der Arbeitgeber (wie gesagt : nicht die Bank) hinterher davon, darf er Dir nicht kündigen, weil Du die Angaben nicht gemacht hast (zur Verdeutlichung : Es sei denn, Dein Arbeitgeber ist eine Bank.) Er kann Dir aber aus anderen Gründen kündigen.
    Beim Finanzamt existiert der Begriff des "zu versteuernden Einkommens", dazu gehören nicht alleine die Einkünfte aus Deinem Nebenerwerb, sondern alle regelmäßigen Einkünfte, die Du hast. Überschreitet dieser Betrag die Freigrenze (weiß nicht, wo die im Moment liegt), bist Du zur Angabe verpflichtet.
    Das Ordnungsamt ist im Wesentlichen Kommunalsache, weshalb das überhaupt keinen Sinn hat, Dir zu erzählen, wie das hier gehandhabt wird. Beispiel : Als Strassenmusiker brauchte ich bislang keinen Gewerbeschein. Wuppertal und Bochum erwarten eine gebührenpflichtige Voranmeldung. Und letzthin habe ich von einer Stadt gehört (in den Nachrichten , hat mich nicht weiter belastet, ist eh zu weit weg. Deshalb weiß ich´s nicht mehr ganz genau und will hier nix Falsches sagen),. da braucht man als Strassenmusiker einen Gewerbeschein.
    Ich komm ja nun ein Bißchen rum und hab deshalb schon mit mehr als einem Ordnungsamt zu tun gehabt. In der Regel sind die ganz umgänglich und verständig. Red einfach mal mit denen.



    Ja für sowas braucht man sicher in einigen Regionen einen Gewerbeschein aber für Paidmailer???

    Bitte nicht böse sein, aber für die 2 Euro's im Monat von einem Maildienst??????? wirklich lächerlich
    Wenn ich jeden Monat bei Ebay meine alten krempel fürn Appel und nen Ei verkaufe und 2-3 Euro rauskriege renn ich auch nicht gleich zum gewerbeamt. Ausserdem macht man das eh nicht lange mit so einem maildienst, da der Aufwand wirklich enorm ist um bissal mehr damit zu verdienen, wenn nicht gar unmöglich !!
  12. g********e

    Nur der Neugier halber, wenn Du alle Antworten auf Deine Frage kennst, warum fragtst Du ? Ich hätte die Zeit, die ich aufgewandt habe, Dir möglichst umfassend zu helfen auch in eine sinnvolle Sache stecken können.
    Du wirst von mir keine Hilfe mehr erwarten können, und ich denke auch andere werden sich das einmal mehr überlegen. Herzlichen Glückwunsch !

    Beitrag zuletzt geändert: 5.5.2009 14:11:18 von greenslade
  13. Autor dieses Themas

    web-dienstleistungen

    web-dienstleistungen hat kostenlosen Webspace.

    shiava schrieb:
    web-dienstleistungen schrieb:
    Ich bin bereits von dem Paidmailanbieter beim Finanzamt gemeldet.
    Danke für alle Antworten!!

    LG


    Und das klappt?? Mit einem Paidmaildienst??? Also wenn man dort wirklich so viel verdient, möchte ich da auch gerne mitmachen.

    Ich kenne zwar schon viele Anbieter dieser Richtung aber das man da gleich was anmelden muss ist mir neu. Immerhin bekommt man da wirklich nur ein paar *Kröten* so wie ich es aus erfahrung weiss aber lass mich auch gern eines besseren belehren :-))


    Nee, klappt nicht...
    Bin wieder weg. Der Aufwand war dafür echt zu hoch...
    Das große Geld macht man nur wenn man der Eigentümer der Anbieterseite ist, denn die verdienen mit den "Dummen" die das machen echt viel. Und das ohne großen Aufwand derer Seite. Naja, ich hab es versucht und wieder sein gelassen. Ich widme mich jetzt Radio, Fernsehen etc.
  14. nahja nun biste ebend um eine Erfahrung reicher.

    Aber für die Zukunft: Dein grundgedanke ist nicht schlecht..Schwarzarbeit ist nicht gut und zahlt sich meist auch nicht wirkich aus. Aber dennoch .......erst was *checken* , wenn was bei rauskommt ans Gewerbe denken. Weil so einfach ist es nämlich nicht und das schnelle Geld gibt es nicht. Man muss sich zwar bücken aber mühsehlig wird das aufheben:-)

    LG

    shiava
  15. Man sollte definitiv im Arbeitsvertrag schauen, ob man solche Sachen melden muss. Steht es da drin, dann wirst du nicht drum rum kommen. Schliesslich will der Arbeitgeber vermeiden, dass seine eigenen Angestellten zur Konkurrenz werden oder die normale Arbeit durch den Nebenjob nicht beeinflusst wird. In der Regel muss man sowas auch schriftlich fixieren. Klickst du dann in der Arbeit die Paidmails bekommst du evtl. dann Probleme.

    Siehe auch hier:

    Klick mich

    Beitrag zuletzt geändert: 5.5.2009 23:34:03 von karpfen
  16. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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