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  1. Autor dieses Themas

    xi-blog

    xi-blog hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,
    hier bin ich mal wieder mit einer Frage zum Recht ;)... Also, wie schaut es aus, wenn man einen komplett selbstgemachten Film (Bild und Video selbst aufgenommen bzw. bearbeitet etc.), dass mit Musik (und hier kommt der Hacken) an manchen Stellen unterlegt ist auf seine eigene Homepage stellt. Welche Gebühren muss man dabei an wen zahlen?
    Meine zweite Frage: wenn ich diesen Film auf DVD weitergebe, wie schaut es dann mit Gebühren aus?

    Vielen Dank im Voraus!!!
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  3. privatecitypage

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    privatecitypage hat kostenlosen Webspace.

    http://gema.de/

    Mehr Kann man echt nicht sagen.

  4. Autor dieses Themas

    xi-blog

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    Toll :D.. auf die Seite bin ich auch schon gestoßen... Aber auf wikipedia steht dass fürs Internet CELAS zuständig ist. Und genau deshalb frag ich ja ;), weil ich jetzt nicht weiß an wen ich wie viel (welcher Tarif trifft bei dem Film zu) zahlen muss.
  5. privatecitypage

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    privatecitypage hat kostenlosen Webspace.

    Normal ist das so wenn du ein Film machen willst musst du Strafe zahlen oder eigene Musik machen.


    Was auch erlaubt ist, es selbst zu singen :D

    Beitrag zuletzt geändert: 5.5.2009 15:09:21 von privatecitypage
  6. g********e

  7. Autor dieses Themas

    xi-blog

    xi-blog hat kostenlosen Webspace.

    privatecitypage schrieb:
    Was auch erlaubt ist, es selbst zu singen :D


    Hab ich mir auch schon überlegt... :biggrin:

    greenslade schrieb: Bei Musik ist in jedem Falle die Gema zuständig.


    Ok. Ich hab mir die verschiedenen Tarife aber angeschaut. Da scheint nichts auf meinen Film recht zuzutreffen, weil ich ihn ja im Internet zur verfügung stellen will.
  8. k****o

    Also, mein Tipp wäre, lass es!!!

    Ich will Dich nicht entmutigen, aber bevor Du Gebühren bezahlen "darfst", musst Du das Lied erst mal benutzen dürfen, dafür brauchst Du die Einverständnisserklärung von:
    --> Komponist
    --> Rechteinhaber (meist Plattenfirma)

    Wenn Du die hast, dann musst Du an die GEMA Geld bezahlen, und das nicht zu knapp.

    Das gilt für die Verbreitung im Internet sowie auf DVD oder auf was auch immer.

    Wenn Du Dein Video natürlich nur an ein paar Freunde weitergibst und nichts an die Öffentlichkeit dringt, gilt wo kein Kläger da kein Richter, aber Legal ist es damit natürlich nicht und schon mal überhaupt nicht 100%-ig sicher, weshalb ich auch davon abrate (die Kosten sind dann sagen wir mal sehr unschön).

    Sinnvoller ist es natürlich Du besorgst Dir GEMA-frei Musik, es gibt einige Seiten im I-net bei denen Du (teilweise sehr gute) Lieder erwerben kannst (wenn auch nicht immer Supergünstig), dazu gibt es noch einige Seiten mit Musik die Frei ist und auch Frei verwendbar ist, unter ein paar verschiedenen Lizenzen, z.B:
    --> http://www.archive.org/details/audio
    --> http://www.ourmedia.org/
    --> http://free.superhits.ch/
    --> http://www.jamendo.com/de/
    --> http://www.webstar.eu.tt/
    Ist natürlich nicht immer die erste Sahne, aber das durchschauen lohnt sich, hin und wieder endeckt man einige Perlen.
  9. Autor dieses Themas

    xi-blog

    xi-blog hat kostenlosen Webspace.

    Also Gema-frei heißt jetzt man darf sie komplett frei im Internet verbreiten??
  10. g********e

    Das mit dem selber singen funktioniert aber auch nur, wenn Text und Musik von Dir selber geschrieben sind.
    Bei Strassenmusikern wird das nicht so eng gesehen. Gehe ich in einer Kneipe spielen, sieht das schon anders aus. Und verkaufe ich CDs/DVDs wirds richtig teuer.
    Garth Brooks verklagt in Amerika sogar Strassenmusiker.
  11. Autor dieses Themas

    xi-blog

    xi-blog hat kostenlosen Webspace.

    greenslade schrieb:
    Das mit dem selber singen funktioniert aber auch nur, wenn Text und Musik von Dir selber geschrieben sind.
    Bei Strassenmusikern wird das nicht so eng gesehen. Gehe ich in einer Kneipe spielen, sieht das schon anders aus. Und verkaufe ich CDs/DVDs wirds richtig teuer.
    Garth Brooks verklagt in Amerika sogar Strassenmusiker.


    Das mit dem selber singen war eigentlich als Scherz gedacht ;).. aber das hab ich mir schon gedacht, dass man das Lied dann selbst komponieren muss.
  12. k****o

    xi-blog schrieb: Also Gema-frei heißt jetzt man darf sie komplett frei im Internet verbreiten??


    Ja, solange Du den Urhaber im Abspann (oder sonstwo) nennst darfst Du es verwender wie Du willst (je nach Lizenz gibt es Einschränkungen, aber im Großen und Ganzen betreffen die Dich bei Deinem Vorhaben nicht).

    greenslade schrieb: Das mit dem selber singen funktioniert aber auch nur, wenn Text und Musik von Dir selber geschrieben sind.
    Bei Strassenmusikern wird das nicht so eng gesehen. Gehe ich in einer Kneipe spielen, sieht das schon anders aus. Und verkaufe ich CDs/DVDs wirds richtig teuer.
    Garth Brooks verklagt in Amerika sogar Strassenmusiker.


    Kommt natürlich darauf an, was es ist, Mozart usw. (alles bei dem das Urheberrecht erloschen ist --> 70 Jahre nach deren Tod) darf man selbst nachsummen oder auf der Mundharmonika spielen oder was auch immer, genauso alte Volkslieder wie Stille Nacht oder Happy Birthday.

    Aber das mit den Straßenmusikern ist hart, hast Du mir gerade einen Link oder so wo das ausführlich geschildert ist?
  13. Autor dieses Themas

    xi-blog

    xi-blog hat kostenlosen Webspace.

    kanexo schrieb:
    Ja, solange Du den Urhaber im Abspann (oder sonstwo) nennst darfst Du es verwender wie Du willst (je nach Lizenz gibt es Einschränkungen, aber im Großen und Ganzen betreffen die Dich bei Deinem Vorhaben nicht).


    Meinst du mit Urheber den Interpreten von dem Stück?
  14. privatecitypage

    Kostenloser Webspace von privatecitypage

    privatecitypage hat kostenlosen Webspace.

    das müsste Helfen

    http://www.slashcam.de/info/GEMA-Gebuehren-fuer-Musik-in-eigenen-Film-1035446.html

    edit fatfox:

    link klickbar gestalltet

    Beitrag zuletzt geändert: 6.5.2009 17:55:30 von fatfox
  15. k****o

    xi-blog schrieb: Meinst du mit Urheber den Interpreten von dem Stück?


    Ja, der oder die Urheber in dem Fall (kommt darauf an wieviele beteiligt sind) muss genannt werden, meist darfst Du die Lieder auch bearbeiten usw. dann kannst Du Deinen Namen noch dazuschreiben, musst aber dennoch die anderen auch nennen.

    Allerdings ist das, finde ich, ja eigentlich selbstverständlich, und gehört schon zur guten Kinderstube das man das ohnehin in seinem Video macht.
  16. g********e

    @ Kanexo

    Nee, war vor ein paar Jahren mal in der Scene im Gespräch.
    Naja, ich hatte inzwischen mal mit einem national übergreifendem Rechtsfall zu tun (also amerikanisches und deutsches Recht in einem Verfahren. Wegen meiner Englischkenntnisse bin ich da ran geholt worden. Der Typ war irgendwie ... merkwürdig. Er hatte Kenntnisse, die Otto-Normal-Amerikaner nicht hat. Also er hat mir da einige Sachen zum amerikanischen Recht erzählt. In Amerika kannst Du zum Beispiel Deinen Anwalt verklagen, wenn er vor Gericht Mist baut. Das geht in DLand definitiv nicht. Also mach ich mir wegen Garth Brooks auch nicht allzuviel Sorgen. (und mein Repertoire wächst und wächst und wächst....:biggrin:)
  17. m******s

    Also erstmal: Nie der Urheber, immer der Rechteinhaber. Das ist seltenst das gleiche.

    Zweitens: In Amerika gibt es theoretisch die fair-use-Doktrin, also wenn du das "in Amerika publizieren" würdest (auf nen Ami-Server laden) hättest du theoretische Chancen.

    Sonst, Creative-commons-Lizensierte Musik nutzen... kommt günstiger, und mit genug Sucher findest du genauso gute Musik...
  18. Autor dieses Themas

    xi-blog

    xi-blog hat kostenlosen Webspace.

    merovius schrieb: Also erstmal: Nie der Urheber, immer der Rechteinhaber. Das ist seltenst das gleiche.


    Und wer ist das bei einem Musikstück? Schon der Interpret oder?

    merovius schrieb:
    Sonst, Creative-commons-Lizensierte Musik nutzen... kommt günstiger, und mit genug Sucher findest du genauso gute Musik...


    Also damit meinst du jetzt die gema-freien Lieder?
  19. k****o

    xi-blog schrieb:
    merovius schrieb: Also erstmal: Nie der Urheber, immer der Rechteinhaber. Das ist seltenst das gleiche.


    Und wer ist das bei einem Musikstück? Schon der Interpret oder?


    Bei der GEMA freien ist das in der Regel so, steht aber bei jedem Lied i.d.R dabei, also keine Angst, schau einfach mal.
    Bei GEMA -Pflichtiger Musik brauchst Du meines wissens das einverständniss vom Komponist und dem
    Rechteinhaber (meist die Plattenfirma).

    merovius schrieb:
    Sonst, Creative-commons-Lizensierte Musik nutzen... kommt günstiger, und mit genug Sucher findest du genauso gute Musik...


    Also damit meinst du jetzt die gema-freien Lieder?[/quote]

    Ja, meinst er.
  20. Autor dieses Themas

    xi-blog

    xi-blog hat kostenlosen Webspace.

    Ok. Dann schau ich mich mal nach der lizenzfreien Musik um. Vielen Dank nochmal für die Antworten!!
  21. dann ist ja alles gesagt

    *closed*
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