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Nachträgliche Probezeitverlängerung

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  1. Autor dieses Themas

    norky

    Kostenloser Webspace von norky

    norky hat kostenlosen Webspace.

    Hi @ all ;)

    Iiiich hab da mal ne Fraaage^^
    Und zwar habe ich am 28.09.07 meinen Führerschein gemacht und am 28.01.09 einen böööösen Autounfall gebaut^^ xDD
    Hab da zwar mal zwischendurch tag/bescheid">Bescheide von den Behörden gekriegt, wegen Punkten und Verlängerung und Bußgeld etc., wogegen mein Anwalt allerdings immer Beufung eigelegt hat.

    am 28.09 diesen Jahres wäre ich also eigentlich aus der Probezeit raus gewesen. Meine Frage ist nun, da bisher noch keine Verlängerung entschieden ist, ob diese, wenn sie nach dem 28.09 ausgesprochen wird rückwirkend meine Probezeit nochmal wieder neu aufleben lassen kann oder nicht?!
    Heißt einmal abgelaufen = ABGELAUFEN oder kann sie auch wenn sie abgelaufen ist für einen Verstoß der noch während der Probezeit stattfand wieder "aktiviert" werden?! Ich finde da im Internet leider nicht wirklich was drüber^^
    Hat da jemand Ahnung von und/oder könnte mir vllt. sogar einen schriftlichen "Beweis" für seine Aussage liefern?! Irgendein Gesetzestext oder so?!^^

    Wäre sehr freundlich und ich bedanke mich schonmal im Voraus
    Mit freundlichstem Gruß und in der Hoffnung am 28.09. aufatmen zu können

    Lukas
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  3. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vergehens, wenn du am Unfall schuld bist wirst du dich auf eine Verlängerung einstellen können.

    Belegen kann ich es nicht aber in aller Regel wird das m.E.n. so gehandhabt, sonst würde jeder einfach eine Verzögerungsklage anstrengen und unsere Gerichte würden noch mehr zugesumpft als das ohnehin schon der Fall ist.
  4. r************e

    Stimme zu:
    Entscheidend ist der Tag des Vorfalls.
    Verzögerungen lohnen sich nur um unnötige Zusatzpunkte zu vermeiden.
    z.B. in der Zwischenzeit würden Punkte verfallen, die bei "vorzeitigem Urteil" aber verlängert würden.
  5. Autor dieses Themas

    norky

    Kostenloser Webspace von norky

    norky hat kostenlosen Webspace.

    mhmhm, klingt einleuchtend^^ Danke =)
    Noch ne Frage...
    wenn ich jezz erst n halbes Jahr nach Ablauf der Probezeit n "Urteil" bekomme, dass sie um 2 Jahre verlängert wird, gilt sie dann ab dem Zeitpunkt noch weitere zwei Jahre oder ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der normalen Probezeit (in dem Falle also dann nurnoch anderthalb Jahre) ?!

    mit bestem Dank...
  6. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    norky schrieb:
    mhmhm, klingt einleuchtend^^ Danke =)
    Noch ne Frage...
    wenn ich jezz erst n halbes Jahr nach Ablauf der Probezeit n "Urteil" bekomme, dass sie um 2 Jahre verlängert wird, gilt sie dann ab dem Zeitpunkt noch weitere zwei Jahre oder ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der normalen Probezeit (in dem Falle also dann nurnoch anderthalb Jahre) ?!

    mit bestem Dank...


    wird soweit ich weiß aufaddiert - aus zwei mach vier.
    stell dir vor du hast den führerschein seit gestern, heute baust du unsinn und die probezeit wird verlängert. nach deiner theorie hast du dann einen probezeitaufschlag von gerade mal einem tag ...
  7. Autor dieses Themas

    norky

    Kostenloser Webspace von norky

    norky hat kostenlosen Webspace.

    Neh, das iss ja dann wieder ein völlig anderer Fall^^
    Das ist natürlich klar xDD
    Geht ja um die Verlängerung NACH, nicht WÄHREND der normalen Probzeit, naja, wir werden sehen, falls/wenn ich irgendwann mal nen Bescheid bekomme, lasse ichs euch wissen ;)
  8. d*******3

    hi! is definitiv eine aufrechnung! also imemr schön aufpassen! und auch nciht mehr so schenll fahren! :wink:
  9. Guten Abend,

    wenn du Pech hast, wirst du sogar noch gezwungen ein Aufbauseminar zu besuchen!
    Ansonsten ist dein Führerschein erstmal weg!

    Und der kostet dann gleich mal wieder um die 200 Euro!
  10. Autor dieses Themas

    norky

    Kostenloser Webspace von norky

    norky hat kostenlosen Webspace.

    Palimmpalimm, das trägt doch garnichts zur Sache, das ist mir natürlich klar, aber auch erst ab einem Bußgeld von 40€ und einem (mit 40€ Bußgeld automatisch verbundenen) Punkt, aber wie gesagt, darum geht es hier ja auch garnich, bitte bleib beim Topic^^
    Trotzdem danke für deine Antwort :P
    Geld spielt auch alles keine Rolle, es geht wirklich nur darum, diese fucking Probezeit nicht verlängert zu bekommen und die Frage ist einfach nur, ob ich mich nach Ablauf der eigentlichen Probezeit am 28.09. freuen kann, wenn ich bis dahin keinen weiteren Bescheid wegen Verlängerung bekommen habe, oder ob die nachträglich, nach Ablauf der Eigentlichen, noch verlängert werden kann...

    Alles andere weiß ich selbst und hat mein Anwalt mir schon erzählt^^
    Nur hatte ich das letzte Gespräch mit dem vor 5 Monaten und es ist mir jetzt auch zu doof, den deswegen anzurufen^^
    Bzw. finde ich im Netz keine brauchbaren Antworten, darum dachte ich einfach mal, ich frage hier, aber wie mir scheint, habt ihr auch alle diesbezüglich nur Vermutungen, bzw. geht garnicht erst auf die Frage ein^^
    Dachte einer aus der Community hätte Ahnung und könnte mir vllt. sogar einen Auszug aus der StVO zitieren, naaaaja, vllt. rufe ich meinen Anwalt die Tage doch mal diesbezüglich an, dann berichte ich euch natürlich von dem Ergebnis...

    Danke an alle und so ;)
    lG
    Lukas

    PS: @ derm80993: Der Unfall hatte mit Geschwindigkeitsüberschreitung nichts am Hut, sondern mit unerwartetem bei trockener Straße aufgetretenem Blitzeis. Ich halte mich immer grob an alle Vorschriften und habe mir auch sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen, also keine Sorge und vorsicht mit so voreiligen unqualifizierten Schlussfolgerungen ;) Und deiner Antwort ist auch nichts Brauchbares bezüglich meiner Frage zu entnehmen. Dass eine Probezeitverlängerung immer ab Ende der Eigentlichen Probezeit draufgerechnet wird und nicht ab dem Tag des Verstoßes zählt ist vermutlich jedem klar, der in den letzten 30 Jahren die Theorieprüfung bestanden hat ;)
    ebensso sonok, hatte auch nichts mit der gestellten Frage zu tun...

    Bitte lest immer bei so ellenlangen Erklärungen den entsprechenden erklärenden Text und nicht nur die Frage selbst, in meinen Augen kommt dabei mehr raus, denn so ist das nicht meh, als eine verdeckte Guldenmacherei^^
  11. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG):

    (2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

    1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

    2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

    3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend.

    (2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.


    Beitrag zuletzt geändert: 25.7.2009 8:13:37 von thoba
  12. Autor dieses Themas

    norky

    Kostenloser Webspace von norky

    norky hat kostenlosen Webspace.

    Herzlichsten Dank Thoba,

    genau SOWAS hab ich doch gesucht ;)
    Damit wäre meine Frage mehr als ausreichend beantwortet und ich denke, der Thread kann geclosed werden^^
    Schöinen Tag wünsche ich euch allen usw...^^

    lG
    Lukas
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