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Gespielte Stücke = Eigentum?

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  1. Autor dieses Themas

    super-geil

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    super-geil hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Leute,
    ich will mal wieder was wissen... Wenn ich ein Lied spiele (Mozart Beethoven & Co) darf ich es dann auf meiner Website nutzen und sogar als Download anbieten? Was darf ich damit alles machen?
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  3. Also wenn das Urheberrecht abgelaufen ist (70 Jahre nach dem Tod), dann ist das keine Frage, die Melodie ist zwar nicht dein Eigentum, aber das Lied schon. Also, wenn du solche Stücke spielst, kannst du damit machen, was du willst.

    Wenn du jedoch Werke mit bestehendem Urheberrecht kopierst, ist das im Grunde illegal (Insbesondere, wenn du das Stück bewusst kopierst und nicht aus Versehen neu schreibst :wink: ). Allerdings gibt es auch hier Künstler, die ihre Werke absichtlich ohne Uhrheberrecht publizieren, die könnte man nachspielen, oder sogar die Originalaufnahmen verwenden.


    Aber: Ich bin kein Jurist und meine Angabe ist ohne Gewähr, ich kann mich auch irren...

    Beitrag zuletzt geändert: 8.9.2009 20:48:35 von toolz
  4. super-geil schrieb:
    Hallo Leute,
    ich will mal wieder was wissen... Wenn ich ein Lied spiele (Mozart Beethoven & Co) darf ich es dann auf meiner Website nutzen und sogar als Download anbieten? Was darf ich damit alles machen?
    Ja, du darfst die Lieder zum Download anbieten (Höchstwahrscheinlich(95%).
  5. Autor dieses Themas

    super-geil

    Kostenloser Webspace von super-geil

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    ok haben wir noch einen juristen oder musik experten der mir das bestätigen kann?
    ich will nur auf nummer sicher gehen...
  6. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

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    So weit ich weiß, gibt es irgendwo eine Klausel (in den Urheberrechtssachen und so) daß du zwar von bekannten Komponisten, Bands usw (sein sie schon sein ein paar Hundert jahren Tot oder haben sie die Stücke erst gespielt) du ein Cover erstellen darfst. Das muß laut meinem Kenntnisstand aber es muß zu erkennen sein, daß du es gecovert hast.

    Beispiel: Du kennst sicherlich (zumindestens vom Hörensagen) die Beatles. Die werden ständig von irgendwelchen Leuten gecovert, obwohl deren Musik sagen wir erst 40 Jahre alt ist obwohl im Urheberrechtsgesetz steht, daß man die Inhalte erst nach 70 Jahren verkaufen könnte.
  7. Autor dieses Themas

    super-geil

    Kostenloser Webspace von super-geil

    super-geil hat kostenlosen Webspace.

    also nehmen wir mal an ich würde jetzt ein classic album (jetzt mal NUR mozart [† 5. Dezember 1791]) zussamenstellen..
    müsste ich dort dann auf das bild cover draufschreiben oder nicht?
  8. Nein, du kannst mit den Werken Mozarts machen was du willst. Es stimmt, was toolz geschrieben hat. In Deutschland erlischt das Urheberrecht des Werkes 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, ist der Urheber unbekannt geht das Werk 70 Jahre nach dem Veröffentlichungsdatum in die Gemeinfreiheit über.
  9. v*****f

    darf man als Band einen bekannten song covern (dessen Uhrheber nicht gestorben ist)
    z.B. bei einem Event, wofür eintritt bezahlt wird?


    mfg

    Beitrag zuletzt geändert: 1.11.2009 14:23:15 von vindolf
  10. vindolf schrieb: darf man als Band einen bekannten song covern (dessen Uhrheber nicht gestorben ist) z.B. bei einem Event, wofür eintritt bezahlt wird? mfg


    hey,
    ich glaube schon...du musst dafür lediglich die original band nennen, den titel und das du es coverst...dann denk ich gibts keine probleme....

    Weil ich kein Jurist bin...würde ich mich nicht auf meine oben genannte Aussage verlassen!!!

    mfg
    Arrata
  11. arrata schrieb:

    hey,
    ich glaube schon...du musst dafür lediglich die original band nennen, den titel und das du es coverst...dann denk ich gibts keine probleme....


    So einfach ist das nicht. Der Rechteinhaber muß zustimmen und hat Anspruch auf Vergütung. Weiteres dazu findet sich auf der Homepage der GEMA

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Beispiel: Du kennst sicherlich (zumindestens vom Hörensagen) die Beatles. Die werden ständig von irgendwelchen Leuten gecovert, obwohl deren Musik sagen wir erst 40 Jahre alt ist obwohl im Urheberrechtsgesetz steht, daß man die Inhalte erst nach 70 Jahren verkaufen könnte.

    Schön, was sagt uns das? Nichts.
    Weil es getan wird, muß es noch lange nicht legal sein. Wenn es denn legal gecoverd wird, werden Lizenzgebühren an die Rechteinhaber fällig. Bei den Beatles werden z.B. die Erben von Michael JAckson die Hand aufhalten. ;)


    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 20.11.2009 16:30:27 von fatfreddy
  12. Hallo Leute! zum Thema Titel covern gibt es ein Beispiel mit TV-Interview. Es gab eine Cover-Version von Olli P., Flugzeuge im Bauch von Gröni. Dieser sagte mal in einem Fernsehinterview, er habe damals nicht aufgepaßt und diese Cover Version nicht unterbunden.

    Also, der Urheber muß ! insbesondere wenn er noch lebt - anderenfalls muß man die Vertreter also Inhaber der Verwertungsrechte um Erlaubnis fragen. Weiterhin sind diese aufgrund des Rechtebesitzes dann an den Gewinnen aus dem Cover zu beteiligen.

    Einer der die Sache ganz ganz eng sieht und kaum Ausnahmen macht ist z.B. Udo Jürgens.

    Er ist z.B. ein Vertreter der "Ansicht" man müsse das Urheberrecht noch weiter zugunsten des Künstlers gestalten.

    Ich möchte hier auch keine Polarisierung der Diskussion bewirken, sondern nur warnen bevor man sich einer Klage gegenüber sieht.

    Kunst ist eben leider nicht immer frei und kostenlos.

    mfg
  13. dasbandschlampen

    dasbandschlampen hat kostenlosen Webspace.

    Moin!
    Also, mit dieser Thematik kenne ich mich aus, da ich schon lange in der Musikbranche tätig bin. Hier mal ein paar Dinge die beim Covern von Liedern zu beachten sind:

    - Dass das Urheberecht 70 Jahre nach dem Tob erlischt ist korrekt!

    - Jeder darf im Prinzip jedes Lied covern! Vorraussetzung ist allerdings, dass nichts (!!!) an dem Text, an den Noten der Melodie, an dem Takt und dem kompletten ablauf des Liedes nichts geändert wird! Verändert man nichts, so darf man jedes Lied covern und auch verkaufen. In so einem Fall muss der Urheber nicht um Erlaubnis gefragt werden. Dies ist erst nötig wenn man irgendetwas daran verändern möchte!
    Allerdings sind trotzdem GEMA Gebühren fällig, insbesonders wenn man dieses Lied auch Live darbieten möchte.
    GEMA ist nicht fällig, wenn man auch kein Geld damit verdient, sprich: man spielt es nicht Live und setzt es zum kostenlosen download ins Internet.
    Man muss aber immer angeben, wer den Text geschrieben, wer die Melodie komponiert hat etc., an diesen Angaben darf nichts verändert werden und sie müssen immer mit angegeben werden!

    Ich hoffe ich konnte euch weiter helfen.

    vlg

    Beule
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