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Was darf man unter welchen Umständen besitzen und handhaben?

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  1. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Die Rechtslage beim Besitz von vielerlei Gegenständen und Objekten ist eigentlich fast keinem klar. Deswegen eröffne ich dieses Thema. Ich werde hier im Eröffnungsbeitrag eine Liste mit ausstehenden Fragen führen. Das soll die Übersichtlichkeit und die Geschwindigkeit der Antwort erhöhen. Dieses Thema ist nicht klar einzuordnen. Fast hätte ich es in "Off Topic" geschrieben, aber es hat doch eher etwas mit diesem Forum zu tun, immerhin geht es um Rechtslagen.

    So viel zu dem Thema, jetzt komme ich gleich mit der ersten Frage. Also betrachtet dies hier bitte als meinen Beitrag: In der Sendung "Ausgesetzt in der Wildnis" auf DMAX hat Bear Grylls immer ein Überlebensmesser dabei. Es handelt sich um ein feststehendes, einseitig geschliffenes Messer. Es ist spitz. Die geschliffene Seite ist wellenartig. Genaue Angaben zur Länge kann ich nicht machen, aber es sieht sehr groß aus. Darf man als Privatperson ein solches Messer überhaupt besitzen? PS: Dass man bei einer Klingenlänge von mehr als 12cm und einem nicht ordentlich eingepacktem Messer das eigene Grundstück damit nicht mehr verlassen darf ist mir klar.
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  3. Naja, bei rechtlichen Fragen steht immer im Vordergrund, wo sich die betreffende Person aufhällt. In den vereinigten Staaten dürfte er teils mit einem Maschinengewehr rumlaufen und es stört sich keiner daran. Für einen Nuklearsprengkopf klopft man dir sicher überall auf die Finger. Aber ein Messer - ich denke da wirst du so gut wie nirgendwo ernsthafte Probleme bekommen, vor allem nicht irgendwo im tropischen Regenwald. Wenn du damit jedoch auf den nächsten Sommerrave in Deutschland auftauchst, könntest du durchaus ernstzunehmende Probleme bekommen.
    Von der 12-cm-Regel (in Deutschland) sind im übrigen Messer ausgenommen, welche zum sportlichen oder beruflichen Gebrauch vorgesehen sind. Da sollte man allerdings beachten, dass es wenig Sinn macht, im Fussballstadion darauf zu hoffen, dass man den 30cm langen Hirschfänger behalten darf, weil man behauptet danach noch jagen gehen zu wollen. ;)

    Am Ende ist es nicht zuletzt eine Frage dessen, wie glaubwürdig du verkaufen kannst, was du mit dem jeweiligen Messer vor hast. Ich habe mir einst ein Katana gekauft und wurde damit auf dem Weg nach hause angehalten. Den werten beamten reichte die Begründung, dass ich das Ding lediglich nach hause bringe.
    ... Wie die wohl geschaut hätten, wenn ich damit um die Ecke gegangen wäre und den nächsten Menschen geköpft hätte. :shaft:

    PS: Deine Idee zur Ordnung ist lobenswert - ich habe allerdings meine Zweifel, dass das so klappen wird ;)
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