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Geschäftsidee schützen

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  1. Autor dieses Themas

    koki1

    koki1 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    Ich hab eine kurze Frage:

    Wie kann ich eine Geschäftsidee ( idee für eine Internetseite ) schützen?

    Das Problem ist, dass dir Idee nur auf einer Internetseite umgesetzt wird...
    Ich hoffe, man kann mir helfen

    koki1
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  3. portfolio-dream

    Kostenloser Webspace von portfolio-dream, auf Homepage erstellen warten

    portfolio-dream hat kostenlosen Webspace.

    Ich hoffe ich kann dir helfen

    -> http://www.patentamt.de/
  4. Geschäftsmethoden sind (genauso wie Software) in Deutschland nicht patentierbar.

    *verschoben nach Geld verdienen im Internet*

    Beitrag zuletzt geändert: 31.7.2010 21:39:34 von bladehunter
  5. Wie bladehunter schon richtig erwähnte ist die auf deutschem Grund und Boden nicht zu schützen. Patente sind nur auf technische Methoden zu erheben, bzw eine geschütze Marke auf einen Namen.
    Ich arbeite selbst an einem kleinen Startup, einer Internetplatform die genau solche Dinge behandelt, allgemeiner betrachtet thematisiert sie das Geld im Zusammenhang mit dem Internet und der Weg zur Selbstständigkeit. Dort wäre bestimmt auch etwas für dich dabei wenn du noch ein paar Wochen warten kannst ;) Andernfalls schreib mich via pm an dann kann ich dir evtl weiterhelfen.
  6. bladehunter schrieb:
    Geschäftsmethoden sind (genauso wie Software) in Deutschland nicht patentierbar.


    Das ist korrekt, aber vielleicht fällt die "Geschäftsidee" in das Urheberrecht. Da die Geschäftsidee nur auf einer Internetseite umgesetzt wird, handelt es sich dabei um ein Computerprogramm. Und ein Computerprogramm ist urheberrechtlich geschützt! Aber erst ab der Umetzung, denn die blose Idee ist nicht urheberrechtlich schützbar. Aber da solltest du, um auf Nummer sicher zu gehen, eher einen Spezialisten, also einen Anwalt, fragen!
  7. Eine auf einer Internetseite umgesetzt Geschäftsidee ist ein Gewerbe und kein Kunstwerk. Damit greift das Urheberrecht nicht.
  8. drafed-map schrieb:
    Eine auf einer Internetseite umgesetzt Geschäftsidee ist ein Gewerbe und kein Kunstwerk. Damit greift das Urheberrecht nicht.


    Das siehst du zu eng. Es gibt keine direkten Kategorien dafür, sondern nur Bedingungen. Die werden von einem Kunstwerk erfüllt, aber auch von einigem mehr.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Schutzgegenstand_des_Urheberrechts:_Das_Werk
    Da kann man sie nachlesen.
    Das heißt sollte deine Idee originell sein, mit einem gewissen Umfang, von dir in einem Prozess erdacht, und dann auch ausgeführt und wahrnehmbar ist sie geschützt. Solange sie nur im Kopf besteht allerdings nicht.
    Ich würde dann aber auch mal jemand konsultieren, der da sicher besser Bescheid weiß, denn Rechtsberatung ist in Deutschland nunmal den Anwälten vorbehalten.
  9. Autor dieses Themas

    koki1

    koki1 hat kostenlosen Webspace.

    Ok,

    Das heist also, dass ich die Seite schützen kann, aber nicht meine Idee. wenn also jemand kommt, und die Idee nur etwas verändert, dann greift das Urheberrecht nicht mehr, oder?


    Danke an alle, die geantwortet haben!!!

    koki1

    Beitrag zuletzt geändert: 1.8.2010 18:37:28 von koki1
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