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  1. Autor dieses Themas

    abcs

    abcs hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    ich bin gerade mit einer Design Firma in Kontakt mir ein Neues Design erstellen zu lassen und ein paar änderungen vorzunehmen.
    Diese Firma hat mir nun einen Vertrag vorgelegt, den ich unterzeichnen soll, in dem Folgendes steht:

    Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.

    Was ich hier nicht genau definieren kann, ist dieser Satz: "Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. "

    Wenn ich die geschuldete Vergütung (bezahlung) Vollständig beglichen habe, bin ich dann der Besitzers davon und kann damit machen was ich will, oder gehört das weiterhin der Firma oder wie muss ich das verstehen?

    Viele Grüße
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  3. Ja.

    Das steht da. Ist doch klar, dass sich ein Dienstleister absichern will. Für den Fall, dass nicht gezahlt wird, behält er sich das Nutzungsrecht. Zudem bist du dann der Eigentümer.

    bg, mb

    Beitrag zuletzt geändert: 6.1.2011 0:23:19 von michabraun
  4. abcs schrieb:
    Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.

    Duchaus normal und will sagen: Bevor Du nicht bezshlt hast, hast Du keinerlei Rechte.

    abcs schrieb:
    Was ich hier nicht genau definieren kann, ist dieser Satz: "Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. "

    Wenn ich die geschuldete Vergütung (bezahlung) Vollständig beglichen habe, bin ich dann der Besitzers davon und kann damit machen was ich will, oder gehört das weiterhin der Firma oder wie muss ich das verstehen?


    Und da wird es schon schwieriger!

    1. Das Urheberrecht ist unveräußerlich und verbleibt bei dem, der das Design gestaltet hat. Fakt und nicht strittig.

    2. Dir wird, nach Bezahlung, das Recht eingeräumt, die Website zu nutzen. Nicht mehr und nicht weniger! Die Formulierung ist üblich, aber durchaus diskussionswürdig.

    3. Ob man aus dieser Vereinbarung ein beliebiges Nutzen und Verwerten des Designs herleiten kann, ist fraglich und könnte im Zweifelsfalle hervorragend geeignet sein, Anwälte zu beschäftigen.

    4. Besitzer bist Du, sobald Du rechtmäßig Verfügungsgewalt hast. Interessanter wäre, ob Du auch Eigentümer bist/wirst. :wink:

    Wenn ich diesen Vertrag unterzeichnen sollte, würde ich vorher etwas deutlichere Regelungen darin aufnehmen.
    In dieser Form würde ich von einer Unterzeichnung Abstand nehmen, es sei denn, der Preis ist unschlagbar.
    Meinen Kunden würde ich so eine unklare Vertragsklausel nicht zumuten.

    FF
  5. Autor dieses Themas

    abcs

    abcs hat kostenlosen Webspace.

    fatfreddy schrieb:
    abcs schrieb:
    Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.

    Duchaus normal und will sagen: Bevor Du nicht bezshlt hast, hast Du keinerlei Rechte.

    abcs schrieb:
    Was ich hier nicht genau definieren kann, ist dieser Satz: "Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. "

    Wenn ich die geschuldete Vergütung (bezahlung) Vollständig beglichen habe, bin ich dann der Besitzers davon und kann damit machen was ich will, oder gehört das weiterhin der Firma oder wie muss ich das verstehen?


    Und da wird es schon schwieriger!

    1. Das Urheberrecht ist unveräußerlich und verbleibt bei dem, der das Design gestaltet hat. Fakt und nicht strittig.

    2. Dir wird, nach Bezahlung, das Recht eingeräumt, die Website zu nutzen. Nicht mehr und nicht weniger! Die Formulierung ist üblich, aber durchaus diskussionswürdig.

    3. Ob man aus dieser Vereinbarung ein beliebiges Nutzen und Verwerten des Designs herleiten kann, ist fraglich und könnte im Zweifelsfalle hervorragend geeignet sein, Anwälte zu beschäftigen.

    4. Besitzer bist Du, sobald Du rechtmäßig Verfügungsgewalt hast. Interessanter wäre, ob Du auch Eigentümer bist/wirst. :wink:

    Wenn ich diesen Vertrag unterzeichnen sollte, würde ich vorher etwas deutlichere Regelungen darin aufnehmen.
    In dieser Form würde ich von einer Unterzeichnung Abstand nehmen, es sei denn, der Preis ist unschlagbar.
    Meinen Kunden würde ich so eine unklare Vertragsklausel nicht zumuten.

    FF


    Dank dir für deine info.
    Ich hab es so an den Anbieter weitergeleitet, worauf er den Vertrag nun auf folgendes geändert hat:

    (1) Der Kunde ist Eigentümer der erstellten Website.

    (2) Das Copyright erhält der Kunde. Der Anbieter verzichtet auf sichtbare Hinweise zum Design und der Realisierung auf der Website.
    Der Kunde hat das uneingeschränkte Nutzungsrecht sofern er gem. § 6 dieses Vertrages die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.

    Denkst du das ist soweit ok, oder sind darin ebefalls mängel festzustellen?

    Viele Grüße
  6. Da ich kein <del>Lügenkittel>/del> Anwalt bin, werde ich mich hüten, irgendwelche Mängel festzustellen. :wink:
    Ohne den kompletten Vertrag gelesen zu haben, würde ich mir auch nicht erlauben, zu sagen, ob ich ihn in dieser From unterschreiben würde.
    Die genannten Paragraphen betreffend, wären meine Bedenken aber zumindest reduziert.

    Ich halte es ()als jemand der selber Webseiten gestaltet) für überflüssig und unangemessen, daß die Agentur auf eine Nennung ihres Namens als Ersteller verzichtet.
    Als Betreiber der Webseite wäre es mir wichtig, ein unbegrenztes und uneingeschränktes Nutzungsrecht am, von der Agentur erstellten Design zugesichert zu haben. (Ein Passus, dem ich als Agentur naturgemäß auch nur unwillig zustimmen würde.)
    Die Formulierung "Eigentümer der erstellten Website" ist schlau. Eigentümer der Website bist Du eh. Die Domain ist (vermutlich) auf deinen Namen registriert und den Hostingvertrag mit dem Provider wirst auch DU abgeschlossen haben. Vertragsbestandteil mit der Agentur ist nur das Design, wenn ich das richtig verstanden habe. Insofern sagt der Satz, juristisch gesehen, wenig.
    Ich stelle fest, daß ich gerade dabei bin, mir das Leben selbst schwer zu machen :wink: und bin aber froh/stolz, solch schwammige Formulierung in den Verträgen mit meinen Kunden nicht zu verwenden.

    Kleiner Tipp am Rande: Wenn Du nicht explizit auf einzelne Teile des beantworteten Beitrages eingehen willst, ist die Nutzung der Zitatfunktion überflüssig.



    FF





    Beitrag zuletzt geändert: 7.1.2011 0:53:13 von fatfreddy
  7. Wenn er dir das Copyright zuspricht, hast du gar nichts davon. Das gibt es in unserem Land nämlich gar nicht. Bei uns heißt etwas vergleichbares "Urheberrecht", was allerdings (wie Fatfreddy bereits erwähnt hat) nicht, oder zumindest nur in sehr beschränktem Maße übertragbar ist. Geschäftlich ist es auf jeden Fall absolut unübertragbar.

    Egal, was in dem Vertrag auch stehen mag: Der Typ, der das Design erstellt hat, ist Urheber und wird es auch sein Leben lang bleiben. Nachdem er gestorben ist, können sich seine Kinder und Enkelkinder außerdem noch 70 Jahre lang an dem geerbtem Urheberrecht erfreuen, aber das nur so nebenbei.

    Lasse dir auf jeden Fall das Recht geben,
    a) das Design zu veröffentlichen.
    b) das Design zu verbreiten
    c) das Design zu verändern.
    und
    d) das Design in veränderter Form zu verbreiten und zu veröffentlichen.

    Ich bin kein Anwalt, daher stellt dies keine Rechtsauskunft dar (und betrachte es bitte auch nicht als solche), aber ich denke, mit den oben von mir genannten Rechten, bist du auf der sicheren Seite.
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