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Abmahnung wegen „Like-Button“

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  1. Autor dieses Themas

    b******r

    Abmahnen ist ja scheinbar eine der Lieblingstätigkeit der unfähigen.
    http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/6549-abmahnung-facebook-like-button.html
    Warum selbst Gedanken machen wenn man einfach alle abmahnen kann die bessere Ideen haben?

    Ich finde es müsste Strafgelder wegen "unsinnigen Abmahnen" geben. Heutzutage kann man ja überhaupt nichts mehr machen ohne einen Anwalt einzuschalten.
    Wie krank ist das? Ok, gut für Anwälte, aber macht dass so noch Spaß?

    Meint ihr dass das ganze Gerechtfertigt ist, oder eher Unsinn?
    Ist es euch schonmal passiert?

    Beitrag zuletzt geändert: 31.3.2011 6:52:59 von bewahrer
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  3. Hallo :wave:

    Es ist nunmal Fakt, dass durch like-buttons oder Facebook-Login-Möglichkeiten genauso wie Facebook-Kommentar-Funktionen auf einer Webseite das Benutzerverhalten ausgespäht wird. Wenn man also gerade auf Facebook eingeloggt ist, weiß Mark Zuckerberg genau auf welchen Pornoseiten du gerade surfst :biggrin:

    Normalerweise wird auch keiner wegen so etwas abgemahnt, es handelt sich hier halt um Konkurrenten. Auch one-click-hoster zum Beispiel mahnen sich dauernd ab :-) Sowas passiert ständig im heutigen Leben, wegen den dümmsten Sachen, man bekommt es bloß nicht mit. Ob diese Firma Erfolg hat, steht aber auch noch in den Sternen, also..

    :wave:
  4. Autor dieses Themas

    b******r

    voloya schrieb:
    Hallo :wave:

    Es ist nunmal Fakt, dass durch like-buttons oder Facebook-Login-Möglichkeiten genauso wie Facebook-Kommentar-Funktionen auf einer Webseite das Benutzerverhalten ausgespäht wird. Wenn man also gerade auf Facebook eingeloggt ist, weiß Mark Zuckerberg genau auf welchen Pornoseiten du gerade surfst :biggrin:

    Ja, aber das meinte ich jetzt nicht, was den Datenschutz betrifft hast du natürlich recht.

    Mir geht es ben nur um die Abmahnflut heut zu Tage. Es gibt Anwälte die machen nichts anderes mehr, und Leute die ihre Verkaufsunfähigkeit darauf schieben, dass andere bessere Verkaufsstrategien haben.
  5. Glücklicherdings sind Gerichte mittlrweile dazu übergegangen, in Sachen Abmahnung differenzierter zu urteilen. Der hier angesprochene Fall ist bereits entschieden.

    Das Landgericht Berlin sagt. : "Facebook-Button "Gefällt mir" begründet in jedem Fall keinen Wettbewerbsverstoß".

    Quelle: Newsletter Dr. Bahr / (Urt. v. 24.03.2011 - Az.: 91 O 25/11)


    FF
  6. Manche Leute haben einfach Langeweile - und rein marketing-technisch ist es überhaupt nicht klug wegen jedem Schei* abzumahnen - zumindest nicht so dass es bis in die Medien reicht die die Kunden lesen.

    Denn solche Abmahnungen riechen verdächtig nach dem erbärmlichen Versuch Konkurrenz mit hinterlistigen Mitteln auszustechen weil die eigene Firma wohl nicht gut genug ist das auch ohne zu schaffen. Für mich riecht das nach Petze - wer mag schon Petzen?
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