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Ab wann überholt man rechtlich rechts?

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  1. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Ich habe gerade gelesen, dass man 100 Euronen zahlen muss und 3 Punkte rein gedrückt bekommt, wenn man außerorts rechts überholt. Doch wann tritt dieser Fall ein? Ein Szenario:

    Ein PKW fährt außerorts vor einem Motorrad und hat vor, links in eine untergeordnete Straße ab zu biegen. Eine Spur, auf der man sich vom anderen Verkehr gesondert einordnen kann, existiert nicht. Der PKW wird langsamer und kommt schließlich zum Stillstand, weil der Gegenverkehr nicht abreist. Da der PKW auf der eigenen Fahrspur ganz links steht, hat das Motorrad rechts mehr, als genug Platz, um geradeaus weiter zu fahren. Würde ein anderer PWK langsam fahren, würde sogar dieser vorbei kommen.

    Ab wann darf das Motorrad rechts vorbei fahren? Muss es vorher etwa stehen und neu anfahren? Oder darf es gar nicht weiterfahren, so lange der PKW steht?

    Mir fiel außerdem noch ein, dass bei verkehrsbedingtes Warten (Ampel, Bahnübergang, oder eben das Warten auf einen Linksabbieger) nur Fahrräder und Mofas rechts überholen dürfen. Muss der gesamte nachfolgende Verkehr also auf den Linksabbieger warten, auch, wenn er zwei Minuten lang steht und so ein hunderte Meter langer Stau entstehen würde?
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  3. a************n

    Also verkehrsbedingtes Warten (Stau) ist ein grund Rechts zu überholen, macht man ja nun mal wenn man im Stau steckt. Bei dem Rest kann ich dir leider nicht helfen.
  4. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Ist aber irgendwie dumm, wenn der nachfolgende PKW ein Polizeiwagen ist :biggrin:.

    Übrigens hält sich die Polizei auch gar nicht daran: Ich fuhr auf meiner 125er einem Lieferwagen, der ziemlich unregelmäßig, im großen und Ganzen aber sehr langsam fuhr, hinterher. Aufgrund der Verkehrslage und weil ich genug Zeit hatte, überholte ich ihn nicht, auch auf einer langen Geraden nicht. Auf dieser langen Geraden ging es aus der Ortschaft hinaus und nach einer Ampel (Linkskurve) auf eine Bundesstraße, auf der man 70 fahren darf. Die Ampel war rot, der Lieferwagen und ich hielten natürlich. Ich wartete auf der linken Seite der Fahrspur. Von hinten kam ein Polizeimotorrad angefahren. Der Fahrer hatte weder seine Sirene, noch sein Blaulicht an. Er stand auch nicht unter Zeitdruck: Als ich ihn kurz zuvor Innerorts sah, hatte er sehr viel Zeit. Die Ampel wurde grün, der Lieferwagen fuhr langsam an und nach links auf die Bundesstraße. Ich klebte praktisch an ihm, weil er so langsam war. Der Polizist fuhr rechts neben mir und überholte mich in der Linkskurve auf der rechten Seite. Das versuchte er zumindest. Wäre ich normal weiter gefahren, weil ich ihn nicht gesehen hätte (es war wohl Zufall, dass ich da in den rechten Rückspiegel sah), hätte ich ihn in den Straßengraben gedrängt und wir wären beide auf die Schnauze geflogen. Ich gab dann nach und wich etwas nach links aus und ließ mich zurück fallen, damit er rechts vorbei konnte. Obwohl der Lieferwagen lange brauchte, bis er die 70 Sachen hatte, überholte er diesen nicht.

    Edit: Dass das, was der Polizist da gemacht hat, eindeutig verboten ist, weiß ich natürlich, ich wollte nur zeigen, dass selbst Polizisten diese Regelung nicht so erst nehmen. Und das, obwohl eine solch hohe Strafe darauf steht. Die Strafe entspricht 80 (real, nicht nach Tacho) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.5.2011 22:01:54 von drafed-map
  5. Hallo drafed-map,

    zuerst einmal die Definition von Überholen und Vorbeifahren:


    Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.

    Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. ein parkendes Kraftfahrzeug.


    Deine Fragestellung ist insoweit ungeschickt, du solltest lieber fragen wann ist ausserhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen erlaubt? Dies ist meines Wissens nur auf Autobahnen und Autobahn ähnlich ausgebauten Strassen erlaubt wenn auf dem linken Farstreifen der Verkehr sich mit <60 km/h bewegt und man selbst max. 20 km/h schneller fährt als links.

    Edit: Ich hab mal Tante Google dazu befragt, Hier wird es gut erklärt.

    Edit: neue Fragestellung korrigiert.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.5.2011 11:47:15 von harrybotter
  6. Hallo

    harrybotter schrieb:
    Deine Fragestellung ist insoweit ungeschickt, du solltest lieber fragen wann rechts überholen erlaubt? Dies ist meines Wissens nur auf Autobahnen und Autobahn ähnlich ausgebauten Strassen erlaubt wenn auf dem linken Farstreifen der Verkehr sich mit <60 km/h bewegt und man selbst max. 20 km/h schneller fährt als links.


    ist nicht ganz korrekt. Man darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften, wo eine mehrspurige Fahrbahn ist. Oder auch außerhalb geschlossener Ortschaften, wo eine Linksabbieger-Spur vorhanden ist.


    Zur Fragestellung des TE: ich würde sagen, dass, wenn sich ein Fahrzeug zum Links abbiegen einordnet, aber keine Abbiege-Spur vorhanden ist, du, bei ausreichend Platz, vorbei fahren darfst. Am besten kann dir das sicher jemand auf deiner nächsten Polizeiwache erklären ;)
  7. groovestreet schrieb:
    harrybotter schrieb:
    Deine Fragestellung ist insoweit ungeschickt, du solltest lieber fragen wann rechts überholen erlaubt? Dies ist meines Wissens nur auf Autobahnen und Autobahn ähnlich ausgebauten Strassen erlaubt wenn auf dem linken Farstreifen der Verkehr sich mit <60 km/h bewegt und man selbst max. 20 km/h schneller fährt als links.

    Ups, da habe ich doch glatt das Wörtchen ausserhalb mit raus editiert. Im nachfolgend genannten Link sind aber alle Ausnahmen aufgeführt.[url][/url].
  8. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Ok, danke! Auf der verlinkten Seite steht u.A.:
    Wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat, auch wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, darf man rechts überholen. Selbstverständlich nur mit der nötigen Aufmerksamkeit und Vorsicht.
    Das bedeutet also, dass man rechts vorbei darf, sobald das Fahrzeug vor einem links blinkt und auf der eigenen Fahrspur ganz links fährt. Somit muss man nicht erst den Schwung verlieren, sofern der Vordermann die Güte hat, zu blinken und sich links ein zu ordnen, bevor er vom Gas geht und auf die Bremse drückt.
  9. Im Prinzip ja. Leider sind die Polizisten meistens selbst nicht richtig im Bilde wie es genau zu laufen hat. Deshalb wenn du im Recht bist das auch nachweisen und nicht einfach bezahlen, damit du deine Ruhe hast. Aber das hast du hiermit ja schon getan.
    Ich hoffe ja auch, dass du eben diese Vorsicht hast walten lassen.:wink:
    Das Polizisten sich nicht an die Verkehrsregeln halten, selbst wenn sie weder Blaulicht noch Sirene anhaben sollte doch schon geläufig sein. Meine Fahrschule war damals in einer Sackgasse, von der hinten noch ein Weg abging, der aber nur für Bus und Taxi erlaubt war. Außerdem war da ein Fleischer in der Straße und da der Polizist kein Bock hatte zu wenden, nachdem er seine Wurst gekauft hatte isser auch einfach da durch gefahren. Fand es nur lustig, weil es wie gesagt mit Fahrschule und Fahrlehrer passiert ist.:lol:
  10. drafed-map schrieb:
    Ok, danke! Auf der verlinkten Seite steht u.A.:
    Wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat, auch wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, darf man rechts überholen. Selbstverständlich nur mit der nötigen Aufmerksamkeit und Vorsicht.
    Das bedeutet also, dass man rechts vorbei darf, sobald das Fahrzeug vor einem links blinkt und auf der eigenen Fahrspur ganz links fährt. Somit muss man nicht erst den Schwung verlieren, sofern der Vordermann die Güte hat, zu blinken und sich links ein zu ordnen, bevor er vom Gas geht und auf die Bremse drückt.
    Rechts überholen ja, aber mit der nötigeb Aufmerksamkeit und Vorsicht. Dies würde ich so auslegen, dass du deine Geschwindigkeit veringerst und bremsbereit bist. Es ist für 2-Radfahrer eh gesünder mit evtl. Fehlern anderer zu rechnen also zu deinem Selbstschutz.
    In § 5 Abs. 7 steht:
    (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
    die Aufmerksamkeit und Vorsicht leitet sich also aus § 1
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
    ab.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.5.2011 18:33:52 von harrybotter
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