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  1. Autor dieses Themas

    project-physik-x

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    project-physik-x hat kostenlosen Webspace.

    census schrieb:
    Die Diskussion ist auch hinfällig.
    Alles, was du erschaffst ist durch das Gesetz geschützt. Diese albernen Floskeln mit "(c) 2001 by Schokobär" oder "urheberrechtlich geschützt" sind unnötig. Das Gesetzt schützt die Rechte des Urhebers auch ohne diese coolen Sätze. Wenn sich allerdings andere nicht daran halten und gegen das Gesetz verstoßen (was hier in der Community einige tun: Ich erinnere mich an einen Promotionsthread, in dem eine HP vorgestellt wurde, die nur aus einem Bild bestand, das geklaut war, auf das der Nutzer allerdings sein eigenes "(c) by X" hingepinselt hatte.) ist das eine andere Sache. Verhindern kannst du das schlecht. Sobald es dir allerdings bekannt wird, kannst du rechtliche Schritte dagegen einlegen. Wenn der Übeltäter eine Privatperson ist, wird das ganze wenig Auswirkungen haben. Wird allerdings urheberrechtlich geschütztes Material von dir zum Beispiel auf einer Firmenhomepage benutzt, dann hast du gewonnen. In diesem Fall kannst du schön Geld damit verdienen. Und dieser Fall ist nicht so ungewöhnlich. Die meisten Homepage-"Entwickler" sind halt nunmal Laien, die auch schon mal ihre Hintergrundbilder aus der Google-Bildersuche ziehen. Bei einer Homepage eines großen Unternehmens wird das nicht passieren, aber durchaus bei der Landmetzgerei Müller und dem Kunstschmied Ripplinger. In diesem Falle kannst du dann deine Rechte einklagen und bei Schiedsspruch zu deinen Gunsten bekommst du auch noch ein schönes Taschengeld.


    Wenn das also "nur" von einer Privatperson "geklaut" wird, kann ich nichts dagegen machen, oder wie?
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  3. e********l

    Ich würde an deiner Stelle einfach ein Wasserzeichen bei den Bildern einfügen die kenntlich machen das jenes Bild von dir ist. Natürlich kann derjenige der das Bild abspeichert es bearbeiten/abschneiden. Aber wie schon gesagt wurde, gibt es im Netz keinen 100%igen Schutz, denn was erstmal im Browser angezeigt wird, ist auch auf dessen Rechner.
    Der einzige Schutz den es gibt ist die Daten gar nicht zu veröffentlichen.
  4. Autor dieses Themas

    project-physik-x

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    project-physik-x hat kostenlosen Webspace.

    jmuc schrieb: Wenn es dir nur darum geht, das markieren zu verhindern (per Maus), könntest du über den Text eine 1x1px transparente .png Grafik drüberlegen.
    Damit würde man zumindest das Markieren & Kopieren der meisten "normaluser" verhindern können. Unabhängig von Javascript.

    Aber wie bereits gesagt wurde, lässt sich das Kopieren von Grafiken und Texten auf einer Webseite effektiv nicht 100%ig verhindern.


    Kann mir jemand sagen, wie das geht? Würde mich wirklich brennend interessieren, wie das geht.

    Dürfte mir wohl am meisten nützen.
  5. e********l

    Das ist ganz einfach.
    Du erstellst dir ein transparentes Gif in der Größe von 1x1 Bildpunkten und gibst das als Bildquelle an. Im Style des Bildes definierst du dann das eigentliche Bild als Hintergrund. Das sieht dann wie folgt aus
    <img src="./img/transgif.gif" width="640" height="480" style="background: url(./img/meinTollesBild.jpg) no-repeat;" alt="Hier sehr ihr mein tolles Bild" />

    Ganz einfach.

    Die Pfade musst du natürlich entsprechend anpassen, wenn deine Bilddaten an anderen Orten liegen ;)

    Beitrag zuletzt geändert: 4.9.2009 10:08:48 von evil-devil
  6. Autor dieses Themas

    project-physik-x

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    evil-devil schrieb:
    Das ist ganz einfach.
    Du erstellst dir ein transparentes Gif in der Größe von 1x1 Bildpunkten und gibst das als Bildquelle an. Im Style des Bildes definierst du dann das eigentliche Bild als Hintergrund. Das sieht dann wie folgt aus
    <img src="./img/transgif.gif" width="640" height="480" style="background: url(./img/meinTollesBild.jpg) no-repeat;" alt="Hier sehr ihr mein tolles Bild" />

    Ganz einfach.

    Die Pfade musst du natürlich entsprechend anpassen, wenn deine Bilddaten an anderen Orten liegen ;)


    Kann ich als Hintergrund auch eine Textdatei nehmen?

    Das war ja auch dein ursprünglicher Ratschlag
  7. e********l

    Von Texten hab ich nichts geschrieben. Aber wenn der Text ein Bild ist geht das natürlich.

    Wie gesagt, sobald die Seite im Browser angezeigt wird hat der Benutzer des Browsers die Daten der jeweiligen Seite lokal auf seinem Rechner. Und Texte lassen sich per Google häufig leicht wiederfinden, dann könntest theoretisch den "Dieb" verklagen.
  8. d*************s

    project-physik-x schrieb:
    Ich will Inhalte einfügen, auf die Ich ein Urheberrecht erhebe. Lässt sich dieses Urheberrecht denn irgendwie schützen?

    Muss ich da was im Quelltext verändern?


    du kannst nichts schützten, was als text im browser ausgegeben wird.
    das einzige wäre, du könntest die bilder mit php generieren, aber dann kann man diese ja runterladen!
  9. Wieso ist dir das eigentlich so wichtig? Die meisten Schutzsysteme machen mehr Arbeit, als sie nützen. Wenn dir jemand etwas wirklich extrem wichtiges klauen sollte (was ich nicht denke), dann schick eine E-Mail an die Adresse, die beim Dieb im Impressum steht, und drohe ihm mit einer Klage. In schätzungsweise 99,99% der Fälle ist das aber reine Übertreibung, also überlege dir vorher, ob es wirklich so extrem wichtig ist.
  10. Autor dieses Themas

    project-physik-x

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    drafed-map schrieb:
    Wieso ist dir das eigentlich so wichtig? Die meisten Schutzsysteme machen mehr Arbeit, als sie nützen. Wenn dir jemand etwas wirklich extrem wichtiges klauen sollte (was ich nicht denke), dann schick eine E-Mail an die Adresse, die beim Dieb im Impressum steht, und drohe ihm mit einer Klage. In schätzungsweise 99,99% der Fälle ist das aber reine Übertreibung, also überlege dir vorher, ob es wirklich so extrem wichtig ist.


    Wenn es um Geld geht, ist es mir sehr wichtig!!!

    Da verstehe ich in diesem Fall keinen Spaß.
  11. t*****b

    1. Muss man überprüfen, ob das was man macht vom Urheberrecht gegriffen wird, also ob es überhaupt darauf gilt. Zum Beispiel lassen sich keine HTML-Scripte schützen. Wenn das nicht griefen sollte, kann man nichts anfechten.

    2. Sollte das Urheberrechtgesetz greifen und etwas "geklaut" werden, kann man den "Dieb" über einen Anwalt abmahnen lassen. Der Täter muss dann die Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen. Ich würde aber nur abmahnen, wenn tatsächlich eine finanzielle Schädigung vorliegt. Sollte der Täter vors Gericht gehen und kriegt recht (zB wenn das Urheberrecht nicht greift), bleibst du auf den Abmahn- und Gerichtskosten sitzen.
  12. Autor dieses Themas

    project-physik-x

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    project-physik-x hat kostenlosen Webspace.

    trueweb schrieb:
    1. Muss man überprüfen, ob das was man macht vom Urheberrecht gegriffen wird, also ob es überhaupt darauf gilt. Zum Beispiel lassen sich keine HTML-Scripte schützen. Wenn das nicht griefen sollte, kann man nichts anfechten.

    2. Sollte das Urheberrechtgesetz greifen und etwas "geklaut" werden, kann man den "Dieb" über einen Anwalt abmahnen lassen. Der Täter muss dann die Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen. Ich würde aber nur abmahnen, wenn tatsächlich eine finanzielle Schädigung vorliegt. Sollte der Täter vors Gericht gehen und kriegt recht (zB wenn das Urheberrecht nicht greift), bleibst du auf den Abmahn- und Gerichtskosten sitzen.


    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Urheberrecht bei Gedankengut (Leseprobe zu einem Buch, zeitlich begrenzt) greift?
  13. t*****b

    project-physik-x schrieb:
    trueweb schrieb:
    1. Muss man überprüfen, ob das was man macht vom Urheberrecht gegriffen wird, also ob es überhaupt darauf gilt. Zum Beispiel lassen sich keine HTML-Scripte schützen. Wenn das nicht griefen sollte, kann man nichts anfechten.

    2. Sollte das Urheberrechtgesetz greifen und etwas "geklaut" werden, kann man den "Dieb" über einen Anwalt abmahnen lassen. Der Täter muss dann die Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen. Ich würde aber nur abmahnen, wenn tatsächlich eine finanzielle Schädigung vorliegt. Sollte der Täter vors Gericht gehen und kriegt recht (zB wenn das Urheberrecht nicht greift), bleibst du auf den Abmahn- und Gerichtskosten sitzen.


    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Urheberrecht bei Gedankengut (Leseprobe zu einem Buch, zeitlich begrenzt) greift?



    Ich denke sehr warscheinlich. Wobei ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung geben darf. Aber es ist doch aus marketinggründen viel besser, wenn deine Leseprobe von möglichst vielen veröffentlicht wird, das ist immerhin Werbung für dein Buch! Geschädigt bist du erst, wenn das jemand als sein Eigentum oder ohne Veröffentlichungsrechte verkauft, was aber unwarscheinlich ist.
  14. Autor dieses Themas

    project-physik-x

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    trueweb schrieb:
    project-physik-x schrieb:
    trueweb schrieb:
    1. Muss man überprüfen, ob das was man macht vom Urheberrecht gegriffen wird, also ob es überhaupt darauf gilt. Zum Beispiel lassen sich keine HTML-Scripte schützen. Wenn das nicht griefen sollte, kann man nichts anfechten.

    2. Sollte das Urheberrechtgesetz greifen und etwas "geklaut" werden, kann man den "Dieb" über einen Anwalt abmahnen lassen. Der Täter muss dann die Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen. Ich würde aber nur abmahnen, wenn tatsächlich eine finanzielle Schädigung vorliegt. Sollte der Täter vors Gericht gehen und kriegt recht (zB wenn das Urheberrecht nicht greift), bleibst du auf den Abmahn- und Gerichtskosten sitzen.


    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Urheberrecht bei Gedankengut (Leseprobe zu einem Buch, zeitlich begrenzt) greift?



    Ich denke sehr warscheinlich. Wobei ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung geben darf. Aber es ist doch aus marketinggründen viel besser, wenn deine Leseprobe von möglichst vielen veröffentlicht wird, das ist immerhin Werbung für dein Buch! Geschädigt bist du erst, wenn das jemand als sein Eigentum oder ohne Veröffentlichungsrechte verkauft, was aber unwarscheinlich ist.


    Du glaubst nicht, wie wahrscheinlich es ist, dass soetwas von anderen weiterverwendet wird.

    Aber eigentlich hast du ja Recht, aus Marketinggründen wäre es sogar besser, wenn es viele kopieren würden.
  15. t*****b

    project-physik-x schrieb:
    trueweb schrieb:
    project-physik-x schrieb:
    trueweb schrieb:
    1. Muss man überprüfen, ob das was man macht vom Urheberrecht gegriffen wird, also ob es überhaupt darauf gilt. Zum Beispiel lassen sich keine HTML-Scripte schützen. Wenn das nicht griefen sollte, kann man nichts anfechten.

    2. Sollte das Urheberrechtgesetz greifen und etwas "geklaut" werden, kann man den "Dieb" über einen Anwalt abmahnen lassen. Der Täter muss dann die Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen. Ich würde aber nur abmahnen, wenn tatsächlich eine finanzielle Schädigung vorliegt. Sollte der Täter vors Gericht gehen und kriegt recht (zB wenn das Urheberrecht nicht greift), bleibst du auf den Abmahn- und Gerichtskosten sitzen.


    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Urheberrecht bei Gedankengut (Leseprobe zu einem Buch, zeitlich begrenzt) greift?



    Ich denke sehr warscheinlich. Wobei ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung geben darf. Aber es ist doch aus marketinggründen viel besser, wenn deine Leseprobe von möglichst vielen veröffentlicht wird, das ist immerhin Werbung für dein Buch! Geschädigt bist du erst, wenn das jemand als sein Eigentum oder ohne Veröffentlichungsrechte verkauft, was aber unwarscheinlich ist.


    Du glaubst nicht, wie wahrscheinlich es ist, dass soetwas von anderen weiterverwendet wird.

    Aber eigentlich hast du ja Recht, aus Marketinggründen wäre es sogar besser, wenn es viele kopieren würden.


    Kann aber auch sein, wenn das Buch gekauft wird. Ein Risiko besteht immer. Und wenn es jemand macht kannst du recht gut abkassieren. Verkauft jemand zum Beispiel dein Buch 100x und du merkst das und lässt darauf hin diesen Abmahnen, kannst du Schadensersatz in Höhe von 100 x dein Buchpreis verlangen. Und die Abmahnkosten muss er auch noch zahlen. Du bist somit in der Gewinnerposition - vorausgesetzt du merkst es, wenn jemand sowas macht. Und wenn nicht - was man nicht weiß, macht einen nicht heiß oder: wo kein Kläger da kein Richter. Das größere Problem sind eher die Filesharer, da man an diese nicht so leicht herankommt, aber diese laden meistens bei Uploaddiensten hoch, wo du dann die Datei sperren/löschen lassen kannst.
  16. Autor dieses Themas

    project-physik-x

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    trueweb schrieb:

    Kann aber auch sein, wenn das Buch gekauft wird. Ein Risiko besteht immer. Und wenn es jemand macht kannst du recht gut abkassieren. Verkauft jemand zum Beispiel dein Buch 100x und du merkst das und lässt darauf hin diesen Abmahnen, kannst du Schadensersatz in Höhe von 100 x dein Buchpreis verlangen. Und die Abmahnkosten muss er auch noch zahlen. Du bist somit in der Gewinnerposition - vorausgesetzt du merkst es, wenn jemand sowas macht. Und wenn nicht - was man nicht weiß, macht einen nicht heiß oder: wo kein Kläger da kein Richter. Das größere Problem sind eher die Filesharer, da man an diese nicht so leicht herankommt, aber diese laden meistens bei Uploaddiensten hoch, wo du dann die Datei sperren/löschen lassen kannst.


    Wie kann ich denn am besten beweisen, dass ich diesen Text zu erst geschaffen habe?

    Wie sonok (entschuldigt wenn ich mich irre) gesagt hat per Brief an mich selbst???
  17. t*****b

    project-physik-x schrieb:
    trueweb schrieb:

    Kann aber auch sein, wenn das Buch gekauft wird. Ein Risiko besteht immer. Und wenn es jemand macht kannst du recht gut abkassieren. Verkauft jemand zum Beispiel dein Buch 100x und du merkst das und lässt darauf hin diesen Abmahnen, kannst du Schadensersatz in Höhe von 100 x dein Buchpreis verlangen. Und die Abmahnkosten muss er auch noch zahlen. Du bist somit in der Gewinnerposition - vorausgesetzt du merkst es, wenn jemand sowas macht. Und wenn nicht - was man nicht weiß, macht einen nicht heiß oder: wo kein Kläger da kein Richter. Das größere Problem sind eher die Filesharer, da man an diese nicht so leicht herankommt, aber diese laden meistens bei Uploaddiensten hoch, wo du dann die Datei sperren/löschen lassen kannst.


    Wie kann ich denn am besten beweisen, dass ich diesen Text zu erst geschaffen habe?


    Wenn man jahrelang an einem Buch arbeitet hinterlässt es Spuren... Außerdem muss der andere Beweisen, dass er der Urheber ist wenn du ihn anklagst. Dann ziehst du außerdem sowieso einen Anwalt hinzu, der dir dann mehr helfen kann als ich.


    Wie sonok (entschuldigt wenn ich mich irre) gesagt hat per Brief an mich selbst???


    Nein, das ist kein Beweismittel vor gericht. Eher ein Notar der das beglaubigt.
  18. Autor dieses Themas

    project-physik-x

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    trueweb schrieb:
    Nein, das ist kein Beweismittel vor gericht. Eher ein Notar der das beglaubigt.


    Adieu du schönes Geld. Fliegst davon, befor ich dich so wirklich fest umarmen konnte.
    :thumb:

    Die Idee ist gut, aber derzeit noch ein wenig zu doll, glaube ich.

    Sollte mal beim Verlag nachfragen, mit dem ich in Verbindung stehe, inwieweit die das Urheberrecht schützen. Wahrscheinlich einfach, indem sie das Buch "anmelden" als von ihnen veröffentlich, oder?
  19. maechte-der-elemente

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    maechte-der-elemente hat kostenlosen Webspace.

    project-physik-x schrieb:
    trueweb schrieb:
    Nein, das ist kein Beweismittel vor gericht. Eher ein Notar der das beglaubigt.


    Adieu du schönes Geld. Fliegst davon, befor ich dich so wirklich fest umarmen konnte.
    :thumb:

    Die Idee ist gut, aber derzeit noch ein wenig zu doll, glaube ich.

    Sollte mal beim Verlag nachfragen, mit dem ich in Verbindung stehe, inwieweit die das Urheberrecht schützen. Wahrscheinlich einfach, indem sie das Buch "anmelden" als von ihnen veröffentlich, oder?

    Wikipedia meint dazu:

    Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht, das die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk schützt.] Als objektives Recht meint es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechts. Das Copyright des anglo-amerikanisches Rechts ist dagegen, wie der Name schon sagt, eher eine Art Verlagsrecht/Reproduktionsrecht, wird jedoch häufig damit verwechselt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Copyright nur die Reproduktionsrechte des Reproduzenten regelt – im Gegensatz zur obigen Beschreibung des Urheberrechts.



    Dementsprechend kann dein Verlag mit dem Urheberrecht gar nichts zu tun haben. Das einzige, was sie machen können, ist:

    Sie können in ihrem eigenen Interesse, den Urheber repräsentierend, um ihr Reproduktionsrecht zu schützen, Anklage gegenüber demjenigen erheben, der sich nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder dem Verlagsgesetz (VerlG) einer Rechtsverletzung schuldig gemacht hat.

    Der einklagbare Wert ist entsprechend des entstandenen Schadens zu ermitteln, wobei schon eine teilweise Übernahme des urheberrechtlich geschützten Textes, Bildes, etc. eine Urheberrechtsverletzung ist.
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