Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)
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-
siebentupel schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas vor Gericht landet. Die sind doch nur auf das schnelle Geld aus und hoffen, dass jemand aus Angst sofort zahlt. Wäre natürlich toll, wenn man denen gerichtlich das Handwerk legen könnte, doch ich schätze mal wer die "Media Art Holland b.v" sucht, wird wohl ins Leere laufen...
Auf jeden Fall: nicht einfach klein bei geben, auch wenn ein Verfahren vor Gericht immer stressig ist und man das eigentlich nicht haben möchte. -
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menschle schrieb:
bladehunter schrieb:
Dateien von der Größe eines CD-Images sollte man wirklich nicht über einen Proxy runterladen. Damit bremst man andere Proxy-Nutzer unnötig aus.
Wäre dabei völlig irrelevant. ^^
Das verstehe ich nicht. Wenn du einen Proxy nutzt, dann hat dieser Proxy eine begrenzte Bandbreite. Wenn du isos darüber ziehst, dann belastest du diese Bandbreite erheblich. Und da du den Proxy wahrscheinlich nicht alleine nutzt, ist dann weniger Bandbreite für andere übrig.
Warum wäre das also irrelevant? -
Er erkundigte sich, und schickte eine modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben zurück.
Seitdem hat er nix mehr gehört.
Das mag bei klassischen Abmahnungen im Bereich Filesharing ein guter Tipp sein, wenn man tatsächlich beim Up-/Download erwischt wurde, ohne über die entsprechenden Rechte zu verfügen.
Bei $FreierSoftware hingegen ist eine ModUe ein Schuss mit Anlauf von hinten ins Knie. Und zwar mit einem Granatwerfer.
Und zwar schlicht ergreifend, weil man sich gegenüber einem bis zum Zeitpunkt der Abgabe völlig unbeteiligten Gegner verpflichtet, die $FreieSoftware nicht mehr hoch/runterzuladen (und vsl. genau das tut, was der Gegner beabbsichtigt)? *PENG*
Und zwar, sofern nicht anders vereinbart (was keine gegnerische Kanzlei mit machen lässt) ein Leben lang (andere behaupten 30 Jahre, tatsächlich gibt es aber keine klar definierte Höchstgrenze). Verstößt man die lebenslang gültige Erklärung, wird in der Regel eine durch den Gegner festzusetzende Vertragsstrafe fällig.
Wie dumm kann also sein, für $FreieSoftware eine ModUe abzugeben? -
espa schrieb:
Ihr seit alle zu empfindlich und regt euch zu sehr auf. Es passieren halt mal kleine Missgeschicke, niemand ist perfekt
http://www.gulli.com/news/kanzlei-u-c-mahnt-22-mal-das-falsche-werk-ab-2010-10-17
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filmlobby-entdeckt-angeblich-illegale-Kopien-bei-Linux-Australia-Update-105543.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Koeln-zweifelt-IP-Adressen-Erfassung-fuer-Tauschboersen-Abmahnungen-an-1199730.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Falscher-Anschluss-unter-dieser-IP-Nummer-184448.html
http://www.heise.de/tp/blogs/6/146946
Es kreht kein Hahn nach so was. Mal schnell ein paar IP-adressen sammeln und dann per Copy&Paste einen Wäschekorb an Post rauhauen... Wenn genug abgemahnte zahlen und am Ende des Monats der Kontostand stimmt, dann ist doch alles gut. Habt ihr ein Problem mit Geld verdinen? Die Berufssparte Abmahner läuft doch seit Jahren toll
Kümmertt euch mal um die wichtigen Dinge. Es kann nicht sein, dass Kaffee, Benzin, Strom jedes Jahr teuerer wird. Irgendwer muss halt die Rechnungen zahlen
Das ist ein eher unnötiger Beitrag von dir. Sitzt du auf einmal vor einer ungerechtfertigten Abmahnung, dann sieht die Welt mit Strom und Benzin für dich Mau aus. 700 Euro für sowas zu berappen ist nicht gerade ein Pappenstil, dafür kann ich 8 bis 9 mal bei aktuellen an die Tanke fahrn und mein Auto samt 20 Liter Kanister zusätzlich vollknacken.
kaetzle7 schrieb:
siebentupel schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas vor Gericht landet. Die sind doch nur auf das schnelle Geld aus und hoffen, dass jemand aus Angst sofort zahlt. Wäre natürlich toll, wenn man denen gerichtlich das Handwerk legen könnte, doch ich schätze mal wer die "Media Art Holland b.v" sucht, wird wohl ins Leere laufen...
Auf jeden Fall: nicht einfach klein bei geben, auch wenn ein Verfahren vor Gericht immer stressig ist und man das eigentlich nicht haben möchte.
Ich hoffe eigentzlich, daß sich genug Leute finden um eben diese Leute vor Gericht zu kriegen
siebentupel schrieb:
Interessant wäre auch noch zu hinterfragen
a. Es ist rechtlich äußerst zweifelhaft, wenn irgendein "Experte" mit einem beliebigen Tool überwacht, wer eine bestimmte Datei runterläd, obwohl diese ganz deutlich frei verfügbar sein darf. Die Frage ist, ist das nicht schon illegale Überwachung/Spionage (-> Verstoß gegen Grundgesetz!) ?
b. Offensichtlich hat die Firma aus der IP Adresse deine Daten bekommen. Diese sind aber nicht frei verfügbar, sondern dürfen nur durch einen Richterlichen Beschluss von dem zuständigen Provider weitergegeben werde.
Entweder hat sich der Provider hier strafbar gemacht, weil er die Daten ohne einen solchen Richterlichen Beschluss weitergegeben hat, oder aber irgend ein Richter hat die Erlaubnis erteilt, ohne Informationen über die Rechtmäßigkeit der Anfrage zu haben.
Im ersten Fall sollte man den Provider auf jeden Fall belangen können. Wie es im zweiten aussieht weiß ich nicht, fürchte aber das man hier rechtlich nicht viel machen kann. Ich würde aber meinen Anwalt oder bei einer entsprechenden Stelle nachfragen.
Auch ich kann dir das Blog www.netzpolitik.org und www.ccc.de wärmstens empfehlen. Die haben öfters mit Fällen dieser Art zu tun und können dich an entsprechende Experten weitervermitteln und dazu eine Öffentlichkeit schaffen.
Auf jeden Fall: nicht einfach klein bei geben, auch wenn ein Verfahren vor Gericht immer stressig ist und man das eigentlich nicht haben möchte.
*ich bin kein Jurist und gebe keine Gewähr auf die Korrektheit meiner Aussagen
Nun kann ichs dir auch sagen, es ist nur von einem "Zuständigen Landgericht" die Rede welches den Beschluss erlassen hat, daß die Telekomm die Daten herausgegeben hat. Ich gehe mal stark davon aus, daß es das Landgericht Augsburg bzw ein in Holland ansässiges Gericht war, welches die Telekomm dazu beauftragt hat.
Aber das ist auch solch eine Frage, die ich mit dem Anwalt nächsten Dienstag klären werde, weil es mich schon interessiert, welches Gericht die Telekomm dazu verdonnert hat meine Daten rauszugeben.
Aber ich nehme mal stark an, daß das besagte Gericht nicht wirklich nachgegrast hat um was es da ging bei dem Download sondern nur auf eine Klage der Abmahnflut reagiert hat ohne grünclich zu lesen. Was da zu machen ist diskutiere ich nächste Woche mit meinem Anwalt.
bladehunter schrieb:
pflanzenfreund schrieb:
@menschle :Und demnächst saugste halt über Proxys
Dachtest Du noch an was anderes als an JonDo und Tor ?
Dateien von der Größe eines CD-Images sollte man wirklich nicht über einen Proxy runterladen. Damit bremst man andere Proxy-Nutzer unnötig aus. Und im Falle von Debian ist es ja auch vollkommen legitim: es ist kostenlos und die Weiterverbreitung ist ein explizit erlaubt.
Einer der Gründe, warum Tor so langsam ist, ist, dass nicht gerade wenig Leute sich illegales Zeugs darüber runterladen. Dafür ist das Tor-Netzwerk aber nicht gedacht.
@kalina: Mich würde interessieren, ob die Abmahnung überhaupt die benötigte Form hat, um gültig zu sein. Wenn da einfach nur "Urheberrechtsverletzung" steht, dann ist das meiner Einschätzung nach (bewusst?) zu ungenau. Mal sehen, was dein Anwalt dazu sagt.
@bladehunter
Was die Formsache angeht, befrage ich auf alle fälle meinen Anwalt und gebe dir nächste woche hier oder im Messenger diesbezüglich gern Auskunft.
Was einen Proxy angeht..... hätte ich nutzen können, aber woher soll denn jemand wissen, daß bei freier Software gleich ne Abmahnung ins Hause Flattert?
zeri schrieb:
. Weitere E-Mails an Heise, die Computerbild und die Akte-Redaktion bei Sat1 folghen jetzt noch, mit Kopien des Schreibens. Weiterhin gehe ich mit meinem Anwalt dagegen vor.
Guten Tag Du ;).
Mit der Blöd-Zeitung und dem Akte-Mist wirst Du nichts erreichen. Dann wende dich lieber an Leute, die etwas von der Sache verstehen bzw sich mit dem Thema beschäftigen.
www.netzpolitik.org (kontakt: http://beckedahl.org/kontakt/ )
www.piratenpartei.de
www.gulli.com
www.internet-law.de (sehr gute Anlaufstelle!)
Da erreichst Du in kürzester Zeit mehr Menschen ;).
Scanne die Schreiben doch mal ein (Namen schwärzen) und lade diese hoch.
Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg.
MfG
Zeri
Erstmal danke für die Info. Die Mails an Akte, an Heise und an die Bildzeitung sind bereits raus. Aber ich werde auf alle fälle noch die anderen Stellen die du mir genannt hast und die Verbraucherzentrale in Sachsen informieren, das werde ich aber am Dienstag in persönlichen Gesprächen via Telefon erledigen und nicht n ur per Mail. -
bladehunter schrieb:
menschle schrieb:
bladehunter schrieb:
Dateien von der Größe eines CD-Images sollte man wirklich nicht über einen Proxy runterladen. Damit bremst man andere Proxy-Nutzer unnötig aus.
Wäre dabei völlig irrelevant. ^^
Das verstehe ich nicht. Wenn du einen Proxy nutzt, dann hat dieser Proxy eine begrenzte Bandbreite. Wenn du isos darüber ziehst, dann belastest du diese Bandbreite erheblich. Und da du den Proxy wahrscheinlich nicht alleine nutzt, ist dann weniger Bandbreite für andere übrig.
Warum wäre das also irrelevant?
Zitiere bitte richtig.
Das Zitat bezog sich auf die Uni-Proxys, und ist so ^^ aus dem Zusammenhang gerissen.
menschle schrieb:
pflanzenfreund schrieb:
Jepp.
@menschle :Und demnächst saugste halt über Proxys
Dachtest Du noch an was anderes als an JonDo und Tor ?
Es gibt Proxy-Zugänge, die innerhalb von US-Universitäten die IPs bei jeder Anfrage austauschen. Coole Sache, das. Das wird auch von deren Abgeordneten genutzt, und hat nix mit JohnDo oder TOR zu tun - sollte allerdings auch nicht für gewisse Zwecke mißbraucht werden. Jedenfalls kommen keine normalen Anwälte an weitere Infos.
bladehunter schrieb:
Dateien von der Größe eines CD-Images sollte man wirklich nicht über einen Proxy runterladen. Damit bremst man andere Proxy-Nutzer unnötig aus.
Wäre dabei völlig irrelevant. ^^
@briangriffin
Danke für Deine Neu-Anmeldung, extra, um hier antworten zu können.
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Ich denke Du solltest maximal zurückschießen, denn Du hast hier sehr gute Karten.
1) Du kannst negative Feststellungsklage erheben (googeln & wikipedia)
2) Du kannst eine Gegenabmahnung vornehmen lassen. In dieser läßt Du dann das Gegenüber bestätigen, dass SIE DICH nicht mehr unberechtigt abmahnen dürfen, sonst $$$
Und, am spannendsten ist das:
3) Schadensersatz bei offensichtlich ungerechtfertigter Abmahnung. Denn: Es geht hier um ein Stück Software, bei dem Du das RECHT hast, sie weiter zu verbreiten. Daher ist das offensichtlich ungerechtfertigt. Das ist DIR aufgrund des Fehlers der Kanzlei Kosten verursacht , Mühen, Schweiß und Ärger - und dafür willst DU nun Schadenersatz.
Es gibt ein ganz gutes FAQ dazu:
http://www.abmahnungs-faq.de/pages/de_index_reaktionen.html
Viel Glück !! -
@bidorian
Erstmal danke für die Auskunft. Was alles möglich ist, werde ich mir allerdings von meinem Anwalt nächste Woche sagen. Und ich denke da kommt sicher etwas zusammen. -
Hi Kalina,
ich hoffe du schießt mit maximaler Kraft zurück. Wenn du finanzielle Hilfe brauchst, falls es nach hinten los geht, lass es uns wissen. Ich bin bereit einen kleinen Teil meines bescheidenen Gehalts zu opfern um diesen Typen mal ordentlich auf die Finger zu kloppen. Da finden sich bestimmt noch mehr die helfen würden.
Du hast zwar schon einen Antwalt, aber möglicherweise ist es hilfreich die Meinung von einem Zweiten einzuholen. Da fallen mir z.B. die Free Software Foundation Europe und Harald Welte's großartige Projekt gpl-violations.org als Anlaufstelle ein.
Das European Legal Network der FSFE empfiehlt ein paar Juristen und Harald Welte als technischen Kontakt. Der Fall hat ja wenig mit der GPL direkt zu tun, aber vielleicht hat Harald Erfahrung mit ähnlichen Fällen und kann ein paar Tipps geben. Ich glaube interessieren würde es ihn auf jeden Fall.
FSF, European Legal Network: http://fsfe.org/projects/ftf/recommended.de.html
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gobuki schrieb:
Hi Kalina,
ich hoffe du schießt mit maximaler Kraft zurück. Wenn du finanzielle Hilfe brauchst, falls es nach hinten los geht, lass es uns wissen. Ich bin bereit einen kleinen Teil meines bescheidenen Gehalts zu opfern um diesen Typen mal ordentlich auf die Finger zu kloppen. Da finden sich bestimmt noch mehr die helfen würden.
Du hast zwar schon einen Antwalt, aber möglicherweise ist es hilfreich die Meinung von einem Zweiten einzuholen. Da fallen mir z.B. die Free Software Foundation Europe und Harald Welte's großartige Projekt gpl-violations.org als Anlaufstelle ein.
Das European Legal Network der FSFE empfiehlt ein paar Juristen und Harald Welte als technischen Kontakt. Der Fall hat ja wenig mit der GPL direkt zu tun, aber vielleicht hat Harald Erfahrung mit ähnlichen Fällen und kann ein paar Tipps geben. Ich glaube interessieren würde es ihn auf jeden Fall.
FSF, European Legal Network: http://fsfe.org/projects/ftf/recommended.de.html
Oki erstmal danke für das Angebot. Ich selber bin mir schon fast sicher, daß ich nix zahlen muss, der Anwalt der mich vertritt hat sich selbst auf Internet und Markenrechtspezialisiert und das geht ja nun in diese Ecke. Außerdem ist der mein Semester, ich kenn den Persönlich, er war ein Klassenkamerad von mir (wir haben beide 10 Jahre und den Realschulabschluss gemacht) und er hat dann noch nach der Schule sein Abi und sein Jurastudium gemacht. von daher kennen wir uns ganz gut und er kennt sich was GPL und Opensolurce angeht schon recht gut aus, vielleicht besser als ältere Anwälte hier in der Gegend.
Aber momentan geb ich mich damit zufrfieden die 700 Euro nicht zahlen zu müssen, das ist schonmal nen kleiner soieg für mich. und ich währe auch bereit diuese 700 Euro einem Opensourceprojekt zu spenden
Beitrag zuletzt geändert: 23.4.2011 20:13:12 von kalinawalsjakoff -
menschle schrieb:
bladehunter schrieb:
menschle schrieb:
bladehunter schrieb:
Dateien von der Größe eines CD-Images sollte man wirklich nicht über einen Proxy runterladen. Damit bremst man andere Proxy-Nutzer unnötig aus.
Wäre dabei völlig irrelevant. ^^
Das verstehe ich nicht. Wenn du einen Proxy nutzt, dann hat dieser Proxy eine begrenzte Bandbreite. Wenn du isos darüber ziehst, dann belastest du diese Bandbreite erheblich. Und da du den Proxy wahrscheinlich nicht alleine nutzt, ist dann weniger Bandbreite für andere übrig.
Warum wäre das also irrelevant?
Zitiere bitte richtig.
Das Zitat bezog sich auf die Uni-Proxys, und ist so ^^ aus dem Zusammenhang gerissen.
Den Teil davor habe ich auch nicht so wirklich verstanden. Es ist ja schön und gut, dass in Uni-netzen in der USA die IPs ständig wechseln, aber was hat man als Privatperson in Deutschland davon? -
bladehunter schrieb:
^^ Nicht nur innerhalb der Unis.
Den Teil davor habe ich auch nicht so wirklich verstanden. Es ist ja schön und gut, dass in Uni-netzen in der USA die IPs ständig wechseln, aber was hat man als Privatperson in Deutschland davon?
Es gibt Proxys, welche sich der IPs der Unis wechselnd bedienen, und sich nutzen lassen.
Mein Post war ja auch eher als eine direkte Antwort auf pflanzenfreund gedacht. ;) -
Edit: Okay, mein Fehler. Hab Video Art gefunden, hier hieß es aber Media Art ;) Damit erübrigt sich zum großen Teil auch mein restlicher Post ;)
___________________________________________________________________________________________________________
alt:
Hat sich echt noch niemand die mühe gemacht, nach der Firma zu googeln? Die hat sogar einen deutschen Wikipedia Eintrag.
Daher auch meine Spekulation:
Firma (oder die Überwachungsfirma) haben beim Übermitteln der Liste der eigenen Werke mist gebaut (oder jemand hat sich ein schlechten scherz erlaubt) und Debian ist mit rein gerutscht. Da alles über Templates/Automatismen abläuft hats auch kein Schwein gemerkt und so wurde eine ungerechtfertigte Unterlassungserklärung abgeschickt (ich geh mal davon aus, dass die unberechtigt ist).
Das "schöne" daran ist, das das zumind. für mich wie eine Steilvorlage zum zurückschießen erscheint. Da du ja auch schon einen Anwalt eingeschaltet hast würde ich versuchen (und ich denke die Chancen stehen dafür auch recht gut) die Kosten für diesen von der Kanzlei wieder rein zu holen.
Ist in dem Schreiben von Anwaltskosten die Rede? Weil dann könnte man ja auch noch irgendwie mit Anbringen, dass wenn solche schreiben durchkommen es scheinbar wirklich automatisch ablaufen muss und somit die Anwaltskosten nicht gerechtfertigt sind. Aber das muss natürlich ein geeigner Anwalt machen ;)
So ärgerlich das für dich auch ist, aus meiner User-Sicht ist dies ein sehr unterhaltsammer und spannender Fall. Ich hoffe hier kommen auhc weiterhin details dazu.
Grüße
Beitrag zuletzt geändert: 23.4.2011 21:41:51 von brunosmurf -
Hallo,
ich habe heute das gleiche Schreiben aus meinem Briefkasten gezogen nur ein anderer Vorwurf und der Urheber kommt hier aber auch aus Holland. Von mir will man 705€ haben. Nach meiner Erinnerung habe ich das sogar gezogen, soll ich Zahlen oder komme ich da noch irgendwie Raus?
Danke -
brunosmurf schrieb:
Edit: Okay, mein Fehler. Hab Video Art gefunden, hier hieß es aber Media Art ;) Damit erübrigt sich zum großen Teil auch mein restlicher Post ;)
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alt:
Hat sich echt noch niemand die mühe gemacht, nach der Firma zu googeln? Die hat sogar einen deutschen Wikipedia Eintrag.
Daher auch meine Spekulation:
Firma (oder die Überwachungsfirma) haben beim Übermitteln der Liste der eigenen Werke mist gebaut (oder jemand hat sich ein schlechten scherz erlaubt) und Debian ist mit rein gerutscht. Da alles über Templates/Automatismen abläuft hats auch kein Schwein gemerkt und so wurde eine ungerechtfertigte Unterlassungserklärung abgeschickt (ich geh mal davon aus, dass die unberechtigt ist).
Das "schöne" daran ist, das das zumind. für mich wie eine Steilvorlage zum zurückschießen erscheint. Da du ja auch schon einen Anwalt eingeschaltet hast würde ich versuchen (und ich denke die Chancen stehen dafür auch recht gut) die Kosten für diesen von der Kanzlei wieder rein zu holen.
Ist in dem Schreiben von Anwaltskosten die Rede? Weil dann könnte man ja auch noch irgendwie mit Anbringen, dass wenn solche schreiben durchkommen es scheinbar wirklich automatisch ablaufen muss und somit die Anwaltskosten nicht gerechtfertigt sind. Aber das muss natürlich ein geeigner Anwalt machen ;)
So ärgerlich das für dich auch ist, aus meiner User-Sicht ist dies ein sehr unterhaltsammer und spannender Fall. Ich hoffe hier kommen auhc weiterhin details dazu.
Grüße
Anwaltskosten sind nicht explizit aufgeführt es geht hier um die rund 700 Euro Abmahngebühren, die natürlich auf das Konto der oben genannten Anwaltskanzlei zu überweisen währen. Was die Kosten für meinen Anwalt angeht, so denke ich daß der das über meine Versicherung kassieren wird oder eben selbst Mittel und wege hat die von den richtigen Stellen einzufordern. Schön währe es wenn die Gegner die zahlen müssten samt Gerichtskosten und >entschädigung für meinen entstandenen Aufwand.
Aber auf alle fälle schreib ich den Fortgang hier rein. Aber um von übermäßigen Anfragen über Jabber, PM, Mail und so rate ich ab sonst krieg ich vor lauter schreiben keine ruhige Minute und Blasen an den Fingern wenn ich alles doppelt und dreifach schreiben müsste. Deswegen richtet eure Fragen hauptsächlöich hier in diesem Fred damit ich so wenig wie möglich doppelt und dreifach antworten muss.
mrsmith85 schrieb:
Hallo,
ich habe heute das gleiche Schreiben aus meinem Briefkasten gezogen nur ein anderer Vorwurf und der Urheber kommt hier aber auch aus Holland. Von mir will man 705? haben. Nach meiner Erinnerung habe ich das sogar gezogen, soll ich Zahlen oder komme ich da noch irgendwie Raus?
Danke
Kommt drauf an was du gezogen hast. Schreib doch mal bitte um was es sich da handelt
Beitrag zuletzt geändert: 23.4.2011 22:18:09 von kalinawalsjakoff -
vorgeworfen wird mir über BitTorrent zum Download zur Verfügung gestellt zu haben "Sporty Teens Vol. 10" mit aufgelisteter IP Datum und Uhrzeit.
Nur nach meiner Erinnerung war ich da Arbeiten. -
kalinawalsjakoff schrieb:
Hallo Community,
heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg. Der Tatbestand, den ich hier zittiere:
Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, über Ihren Anschluss beganngene Verletzung an der Software Debian 5
Das ist völliger Blödsinn. Debian ist freie Software und kann unter den Bedingungen der GPL frei heruntergeladen, weitergegeben und sogar modifiziert werden. Daß du eine GPL-Verletzung begangen hast, glaube ich nicht. Daher ist die Abmahnung gegenstandslos.
Würde mir das passieren, hätte ich Spaß mit denen. Erstens würde ich in Erwägung ziehen, die abmahnende Kanzlei ihrerseits wegen Datenschutzverletzungen gegenabzumahnen, da der Vorwurf offensichtlich unbegründet ist und die somit nicht in meinen Daten rumzumüllen haben. Zudem würde ich in dem Fall meinem Access-Provider auf die Füße steigen, weil der dann ganz offensichtlich. wegen nix und wieder nix meine Daten rausgegeben hätte. Doch, ich hätte einen Heidenspaß, und meine IT-Fachanwältin auch. Und diese Firma würde sowas nie wieder tun. -
Die haben´s ja mit Holland: http://blog.abmahnung.net/category/video-art-holland/
http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/videoart-holland.htm
Ob das wohl "ZUFÄLLIG" der gleiche Laden ist?
Interessiert mich echt was da rauskommt...
Beitrag zuletzt geändert: 23.4.2011 23:38:20 von bewahrer -
Die Geschichte ist spannend.
Leider fehlt noch ein Beweis ob sie echt ist.
Ich hoffe es stellt sich in den nächsten Tagen heraus das alles der Wahrheit entspricht. -
Könnte es sein, dass die "Kanzlei" garnicht echt ist? Ob nun Media-Art-Holland oder Video-Art-Holland ... der Namensteil "Art" klingt für mich eher nach einer Künstlergruppe.
Was steht denn genau im Absender des Schreibens? -
twitwi schrieb:
Könnte es sein, dass die "Kanzlei" garnicht echt ist? Ob nun Media-Art-Holland oder Video-Art-Holland ... der Namensteil "Art" klingt für mich eher nach einer Künstlergruppe.
Was steht denn genau im Absender des Schreibens?
Wie bereits genannt, ist nicht Media-Art-Holland der Name der Kanzlei, sondern der Name der Softwarefirma, für die die Kanzlei abmahnt, das steht aber alles schon im bisherigen Teil des Threads, lies ihn dir doch nochmal aufmerksam durch
-
Ahh, sorry. Mein Fehler.
Trotzdem bleibt die grundsätzliche Frage:
Was genau steht im Absender des Schreibens (Name und Adresse der Kanzlei)? Ist die echt?
Außerdem, wenn ich "Media Art Holland b.v" google, kommen nur Ergebnisse, die diese Abmahnung betreffen.
Keine Webseite, keine Adresse ... nichts.
Die Vermutung, dass einfach irgendein Firmenname dafür herhalten musste, also einer erfunden wurde, liegt nahe. -
Leute nun lasst doch mal die Kirche im Dorf...
Diese Anwaltskanzleien sind meist Briefkastenfirmen die von den Hintermännern zur Deckung verwendet werden, wenn Klagen gegen diese Firmen anhänig werden werden sie aufgegeben und unter neuen Namen und anderem Standort wiedereröffnet.
Wichtig ist in so einem Falle nur:
a) Auf keinen Fall Zahlen !
b) Rechtsbeistand konsultieren
c) Auf keinen Fall irgendwas allein unternehmen oder schreiben.
Natürlich ist so eine Masche gerade bei Open Source Software besonders unschön weswegen man in einem Solchen Falle auch auf jedenfall das betreffende Projekt informieren sollte (die können im Zweifel die rechtmäßige Weitergabe und Echtheit der heruntergeladenen Software verifizieren)
Aber alles in allem ist das ein leider nur allzu gängiger Betrugsversuch und eine Handhabe dagegen ist schwierig, langwierig, teuer und nicht mit hohen Erfolgschancen versehen, deswegen regt euch halt nicht auf, reagiert in so einem Falle mit den Punkten a) bis c) und fertig ist die Laube. -
Wenn das eine echte Abmahnung sein sollte, dann wäre das einzig richtige eine negative Feststellungsklage. Ansonsten vermutlich eher ein Fall für die Staatsanwalt (Betrug, etc.). Aber ich denke darauf wird es auch mit einem Anwalt hinauslaufen, bei welchem Du ja schon einen Termin hast.
Kann es ansonsten nicht sein, dass das gar kein echter Torrent von 'debian.org' war, sondern irgendwas von einem Abzock-Portal? -
Tatsächlich ein interessanter Fall
@ kalinawalsjakoff
1. Könntest Du nicht zügig einen Scan des Schreibens herstellen. Schwärze natürlich Deine persönlichen Daten, auch AZ, usw... Die Angelegenheit ist natürlich einen schönen Bericht bei Netzwelt.de wert. Am Besten informierst Du auch mal den Steffen Heintsch von der Seite hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/ Sowas gabs schon 4,5 Jahre nicht mehr.
2. Falls sich die Geschichte bestätigen sollte (wovon mal auszugehen ist) kann der Abgemahnte natürlich selbst/anwaltlich reagieren und die Kanzlei N. auffordern die Abmahnung zurück zu ziehen.
Es ist jedoch zu empfehlen den richtigen Weg einzuschlagen. Die Kanzlei N. ist über ein Auskunftsverfahren beim Landgericht Köln an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gekommen. Hiergegen ist nun Beschwerde beim LG köln einzureichen.
Vergleichsfall = http://vsberg.blogspot.com/2011/02/olg-koln-6-w-511-beschluss-vom-10022011.html
Wenn Du für das Beschwerdeverfahren eine Kostenunterstützung benötigst ... melde Dich einfach diesbezüglich per mail. Bei erfolgreicher Beschwerde bekommst Du natürlich einen Teil Deiner Kosten vom Gegner erstattet.
3. Kernfrage wird natürlich sein, ob man Dir Deine eigenen Rechtsanwaltskosten erstattet. Das wird nicht so einfach. Eventuell mußt Du gegen diese Leute klagen.
Du kannst Dich zwecks allgemeiner Unterstützung und Informationsaustausch hier anmelden:
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/
"negative Feststellungsklage"/Betrug
Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.
Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2011 11:21:24 von shual -
mrsmith85 schrieb:
Kannst du deine IT-Fachanwältin Weiterempfehlen?
Gerne im Bedarfsfall privat, aber nicht hier anlaßlos. Das muß ja auch örtlich passen. -
shual schrieb:
"negative Feststellungsklage"/Betrug
Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.
Ja, vermutlich unnötig. Ich würde das aber aus Prinzip machen. Wenn ich der Abgemahnte in so einem Fall wäre, würde ich alles daran setzen, dass die Sache für die Abzocker selbst möglichst teuer wird. -
shual schrieb:
Tatsächlich ein interessanter Fall
@ kalinawalsjakoff
1. Könntest Du nicht zügig einen Scan des Schreibens herstellen. Schwärze natürlich Deine persönlichen Daten, auch AZ, usw... Die Angelegenheit ist natürlich einen schönen Bericht bei Netzwelt.de wert. Am Besten informierst Du auch mal den Steffen Heintsch von der Seite hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/ Sowas gabs schon 4,5 Jahre nicht mehr.
2. Falls sich die Geschichte bestätigen sollte (wovon mal auszugehen ist) kann der Abgemahnte natürlich selbst/anwaltlich reagieren und die Kanzlei N. auffordern die Abmahnung zurück zu ziehen.
Es ist jedoch zu empfehlen den richtigen Weg einzuschlagen. Die Kanzlei N. ist über ein Auskunftsverfahren beim Landgericht Köln an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gekommen. Hiergegen ist nun Beschwerde beim LG köln einzureichen.
Vergleichsfall = http://vsberg.blogspot.com/2011/02/olg-koln-6-w-511-beschluss-vom-10022011.html
Wenn Du für das Beschwerdeverfahren eine Kostenunterstützung benötigst ... melde Dich einfach diesbezüglich per mail. Bei erfolgreicher Beschwerde bekommst Du natürlich einen Teil Deiner Kosten vom Gegner erstattet.
3. Kernfrage wird natürlich sein, ob man Dir Deine eigenen Rechtsanwaltskosten erstattet. Das wird nicht so einfach. Eventuell mußt Du gegen diese Leute klagen.
Du kannst Dich zwecks allgemeiner Unterstützung und Informationsaustausch hier anmelden:
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/
"negative Feststellungsklage"/Betrug
Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.
zu 1) Was das weitere Veröffentlichen der Sachlage und so angeht werde ich erstmal den Termin bei meinem Anwalt am Dienstag abwarten und mit dem das einmal besprechen. Ich werde hier wie ich schon gesagt habe im Thread den weiteren Fortgang dieser Sache berichten
zu 2) Japp da steht ewas vom Landgericht Köln in diesem Schreiben und dazu eine Urteils oder Aktennummer
zu 3) Was die Kostenunterstützung angeht, so bin ich ersteinmal Rechtschutzversichert und in der Police steht daß ich in jedem Fall ob verloren oder gewonnen nur die Selbstbeteiligung von ca 150 Euronen zu zahlen habe. Deswegen warte ich einmal ab wie sich die Sache entwickelt. Weitere Schritte werde ich natürlich erstmal mit meinem Anwalt diskutieren. Vielleicht reicht ja auch der Schritt aus, daß sich das vermeintliche Opfer schon anwaltlich helfen lässt und nicht einfach so die 700 Euro zahlt. Vielleicht reicht schon die Drohung mit dem Gang vor Gericht aus. In jedem Fall hätte ich dann nur die oben genannte Selbstbeteiligung der Rechtschutz zu zahlen was auf alle fälle billiger ist als irgendwelchen Abmahnanwälten das Geld in den Rachen zu schieben.
twitwi schrieb:
Könnte es sein, dass die "Kanzlei" garnicht echt ist? Ob nun Media-Art-Holland oder Video-Art-Holland ... der Namensteil "Art" klingt für mich eher nach einer Künstlergruppe.
Was steht denn genau im Absender des Schreibens?
Oben ist der Absender des Schreibens aufgelistet und diese Scheiße ist wirklich wahr, sonst würd ich die hier nicht Posten. Bei nem SAcherz hätte ich den 1. April genommen und nicht fast das Ende des Monats. Ich kam mir gestern auch vor wie in nem Falschen Film.
mrsmith85 schrieb:
vorgeworfen wird mir über BitTorrent zum Download zur Verfügung gestellt zu haben "Sporty Teens Vol. 10" mit aufgelisteter IP Datum und Uhrzeit.
Nur nach meiner Erinnerung war ich da Arbeiten.
Naja hast du dir das mit Bittorrent angefangen runter zu laden und bist dann weils länger gedauert hat zur Arbeit? Dann denke ich sieht es Mau aus. SWenn dem nicht der Fall ist prüf mal dein Netzwerk ob das mit WPA abgesichert ist. Wenn das dann jemand gehackt hat siehts relativ gut für dich aus obwohl du dann in der Beweislast bist. Aber ich denke mal dein Router erstellt Logfiles mit denen du das dann nachweisen könntest ob ein Einbruchsversuch in dein Netzwerk passiert ist und so....
Edit
Was Veröffentlichungen angeht, so werde ich auf alle Fälle das dem Fortgang des ganzen Hickhacks abwarten. Wenn die die Abmahnung nicht zurückziehen und selbst mit vor Gericht ziehn dann werd ichs auf alle Fälle der Verbraucherzentrale und den oben genannten Websites und Blogs gerne zur Verfügung stellen. Jetzt wo ich ne Nacht drüber geschlafen habe und nochmal kurz mit meinem Anwalt deswegen telefoniert habe, wolln wir die Sache nicht überstürzt angehen.
Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 15:49:21 von kalinawalsjakoff -
kalinawalsjakoff schrieb:
Abmahnende Kanzelei:
Rechtsanwälte Negele - Zimmel - Greuter - Beller
BGM-Fischer-Str.12 86150 Augsburg
Wie gesagt, du solltest deinen Anwalt unbedingt fragen, ob hier nicht auch dein Access-Provider zur Rechenschaft gezogen werden kann. Denn der hat deine personenbezogenen Daten, die bei ihm gespeichert sind, an diese Kanzlei weitergegeben. Das steht m. E. zweifelsfrei fest, denn sonst hätten die dich nicht abmahnen können. Da aber ganz offensichtlich überhaupt kein Rechtsverstoß vorliegt, da es sich um freie Software handelt, hat dein Access-Provider den Fall vor der Weitergabe der Daten mindestens nicht ausreichend geprüft und hier fahrlässig auf Zuruf personenbezogene Daten rausgerückt, die er niemals hätte rausrücken dürfen. Inwiefern sich das verwerten läßt, muß dein Anwalt klären. Auch eine Beschwerde beim für den Access-Provider zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten solltet ihr in Erwägung ziehen, denn dann drohen dem hohe Bußgelder. Ich persönlich würde auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrags wegen einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Provider prüfen lassen. Vertrauen kann man dem nicht mehr. -
Also ich hab mir das nochmal genau durchgelesen. Es wird zwar auf Urteile von den Gerichten in Hamburg und Köln (Aktenzeichen erspar ich mir erstmal) daß ich auch als Störer belangt werden kann wenn fremde sich über meinen Anschluss das hätten beschaffen können. Aber leider hab ich mir Debian runtergeladen und es wird in diesem Zusammenhang mit dem Herausrücken der Daten von einem zuständigen Landgericht gesprochen, welches das war, wird nicht genauer angegeben.
Deswegen liegt eure Behauptung nahe, daß die Rechtsanwälte (es sind keine Staatsanwälte) die Telekom um die Daten gebeten hat ohne einen Gerichtsbeschluss. Aber ich habe mir vorgenommen das ganze anwaltlich klären zu lassen und wir werden da auch bei der Telekom nachhaken, entweder so oder über die Presse.
Wie und obwir den Provider zur Rechenschaft ziehen wird sich sicherlich ergeben was die zu dem Vorfall zu sagen haben.
Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2011 14:20:56 von kalinawalsjakoff -
Nun ja, ich hab mir mal alle Beiträge hier durchgelesen und alleine schon bei der Abmahnung selber konnte ich mich kaum vor Lachen halten.
Allerdings nicht deswegen, weil es Dir passiert ist, sondern der Tatsache an sich, das man Dich wegen der Verbreitung von OpenSource, welche auch noch der GPL (GNU Public Licens) unterliegt, belangen will.
Falls es für Deinen Anwalt noch Hilfreich seien könnte, würde ich Dir noch diesen Link hier http://www.debian.org/intro/free empfehlen.
Aber ich werde weiterhin gespannt abwarten was nun in dieser Sache weiter läuft.
Gruß und trotzdem Frohe Ostern
dathoschy -
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