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  1. sebulon schrieb:
    Das geht in Ordnung, es muss eine gewisse Schöpfungshöhe bei dem Bild erkannt werden, also nicht nur wasserzeichen übermalen, oder Farbe wechseln, sondern wirklich derart ändern, dass es sich stark vom ursprung unterscheidet...


    Wieso sollte das erlaubt sein? Es Ist und bleibt das Werk eines anderen, egal wieviel ich nun daran ändere.



    Screenshot als Digitales Medium ist als Beweismittel umstritten... es sollte dann schon gescheit gespeichert sein (pdf könnte reichen)


    Hast du an der Stelle evtl eine Quelle? Weil Ob es nun ein Bild, eine PDF oder ganz einfach der Text kopiert ist, ist doch egal, in allen 3 Varianten könnte ich den Inhalt manipulieren..

    Edit:
    rushclan schrieb:
    Ziemlich unterschiedlich aber ich lass es mal besser und mach mir die Bilder selbst..is wahrscheinlich am sichersten


    Das ist immer die sicherste Lösung.

    Beitrag zuletzt geändert: 9.1.2013 0:00:17 von copynpaste
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  3. copynpaste schrieb:
    sebulon schrieb:
    Das geht in Ordnung, es muss eine gewisse Schöpfungshöhe bei dem Bild erkannt werden, also nicht nur wasserzeichen übermalen, oder Farbe wechseln, sondern wirklich derart ändern, dass es sich stark vom ursprung unterscheidet...


    Wieso sollte das erlaubt sein? Es Ist und bleibt das Werk eines anderen, egal wieviel ich nun daran ändere.




    weil wenn du wissen würdest, was der begriff schöpfungshöhe bedeutet, du auch wissne würdest, warum. und wenn du logisch denken würdest, dann würdest du auch dahinter kommen, warum das so ist...

    beispiel: EIn fiktives unternehmen namens A.pl malt einen Apfel. Muss der Rest der Welt auf das malen irgendeiner Form eines Apfels verzichtne, weil a.pl das einmalig gemalt hat?

    Ich hoffe, das Beispiel hat dich angeregt, logisch zu denken. wenn copy&paste, dann bitte auch mit quelle und nicht von Nullpointer -.-


    copynpaste schrieb:


    Hast du an der Stelle evtl eine Quelle? Weil Ob es nun ein Bild, eine PDF oder ganz einfach der Text kopiert ist, ist doch egal, in allen 3 Varianten könnte ich den Inhalt manipulieren..




    Weil Digitalbilder in vielen Verhandlungen nicht anerkannt wurden... wenigstens hast du erkannt, dass es um manipulationen geht. was digital ist, kann man alles manipulieren... wenn du sichergehen willst, screenshot, ausdrucken mit datum, zum Notar damit und beglaubigen lassen... das wär der Sichere Weg. Wenn die Lizenz offen erreichbar war, prüfen ob die Seite über die Wayback-machine aufrufbar ist, das können rechteinhaber nicht so leicht entfernen lassen, aber es muss da sein... aber da kommst du besser, dir eine schriftliche Zusage vom rechteinhaber zusenden zu lassen, notarielle beglaubigungne kosten...

    und du bist der letzte, der hier quellen fordern sollte, denn deine behauptungen sind allgemeintotschlagsfloskeln, die dir die allgemeine berichterstattung eingetrichtert hat. Herzlichen Glückwunsch, du hast sie angenommen, ohne nachzudenken...


    gruß,

    sebulon


    PS: falls meine argumentation etwas zu krass ist, ich bin bei sowas von unbelehrbaren Personen, die irgendwas behaupten ziemlich allergisch....
  4. sebulon schrieb:
    weil wenn du wissen würdest, was der begriff schöpfungshöhe bedeutet, du auch wissne würdest, warum. und wenn du logisch denken würdest, dann würdest du auch dahinter kommen, warum das so ist...

    beispiel: EIn fiktives unternehmen namens A.pl malt einen Apfel. Muss der Rest der Welt auf das malen irgendeiner Form eines Apfels verzichtne, weil a.pl das einmalig gemalt hat?

    Ich hoffe, das Beispiel hat dich angeregt, logisch zu denken. wenn copy&paste, dann bitte auch mit quelle und nicht von Nullpointer -.-

    Was ist das für ein dämliches Beispiel, es geht nicht darum, einen eigenen Apfel zu malen, sondern das bestehende Original verändern. Richtig ich kann mit Schöpfungshöhe nicht viel anfangen, allerdings sehe ich persönlich das ganz klar so, dass mein geistiges Eigentum mir gehört und nicht andere dieses einfach mal verwenden können, auch wenn keiner mehr das Original erkennt war es schließlich mal das Werk eines anderen.


    PS: falls meine argumentation etwas zu krass ist, ich bin bei sowas von unbelehrbaren Personen, die irgendwas behaupten ziemlich allergisch....


    Ist schon ok ich lache drüber und versuche soweitgehend sachlich zu bleiben und vorallem zu lernen :wink:
  5. OK, dann ziehen wir den Schuh mal so an:

    Du hast mal ein langweiliges Wochenende, nimmst deine Freundin daher und malst drauf los.

    Irgendwas kommt bei raus, was vielleicht einem Werk von Picasso ähnlich sehen könnte. So, jetzt kommt einer der Rechteverwerter von Picasso daher und verklagt dich, weil du das Werk kopiert haben könntest. WEnn die Gesetzeslage so wäre, wie du es erählst, würde der rechteverwerter ganz klar recht bekommen.

    und um eben solch eine Situation nicht entstehen zu lassen, gibt es die Schöpfungshöhe, um Werken doch eine gewisse individualität zugestehen zu können...


    aber ich sehe, du hast den Sinn nicht begriffen, aber hoffe, du begreifst ihn jetzt...


    es geht ganz einfach darum, dass jemand mit dem rechten an einem Werk nciht anfängt, nciht kopierte Werke als Kopien seines Werkes zu deklarieren... so, jetzt hab ich es direkt ausgesprochen, denn rechtssprechung ist ein zweischneidiges Schwert... und wird es immer bleiben... deswegen gibt es gerichte, um die bewusst beibehaltenen Grauzonen auf "menschliche und moralisch angemessene" weise zu lösen, wo ein pauschales Gesetz einfach nichts bringen würde.



    copynpaste schrieb:

    Ist schon ok ich lache drüber und versuche soweitgehend sachlich zu bleiben und vorallem zu lernen :wink:


    Dann hoffe ich, dass deine Lernkurve noch steigt, sonst bleiben wir weiterhin horizontal...

    Beitrag zuletzt geändert: 9.1.2013 16:55:56 von sebulon
  6. midi-design schrieb:
    wenn man ein logo einfügt. macht man ja automatisch werbung für ihn.
    warum sollte es da schwierigkeiten geben?



    Da wäre ich mir nicht so sicher. Schließlich sind die Logos trotzdem geschützt. Und wenn der Eigentümer will, kann er dir trotzdem viel Ärger einbringen.
  7. livehacker schrieb:
    midi-design schrieb:
    wenn man ein logo einfügt. macht man ja automatisch werbung für ihn.
    warum sollte es da schwierigkeiten geben?


    Da wäre ich mir nicht so sicher. Schließlich sind die Logos trotzdem geschützt. Und wenn der Eigentümer will, kann er dir trotzdem viel Ärger einbringen.


    Richtig! Wer sagt denn, daß der Inhaber des Logos, Wert auf diese spezielle Art von "Werbung" legt? Sofern er sein Logo markenrechtlich geschützt hat, muß (!) er sogar dagegen vorgehen, um den Schutz nicht eventuell zu verlieren.
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