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Darf man fremde Bilder bearbeiten bzw. veröffentlichen?

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  1. Autor dieses Themas

    hutba

    hutba hat kostenlosen Webspace.


    Hallo,

    ich hätte ganz kürz zwei Fragen:

    1. Darf man Bilder aus anderen Webseiten auf seine eigene Webseite (mit oder ohne Quellen Angaben) veröffentlichen ?

    2. Darf man diese Bilder Bearbeiten bzw. ein bisschen Verändern und so veröffentlichen? Also als Bildergalerie oder als Grafik in einem Text eingebaut.

    Mfg
    Hutba
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  3. Wenn die Bilder ausdrücklich freigegen sind ja die Quelle solltest du eigentlich immer anführen, meist gibt es auf der Seite auch entsprechende Hinweise ob du es aufführen musst oder ob es feiwillig ist.
  4. m******e

    hutba schrieb:

    Hallo,

    ich hätte ganz kürz zwei Fragen:

    1. Darf man Bilder aus anderen Webseiten auf seine eigene Webseite (mit oder ohne Quellen Angaben) veröffentlichen ?

    2. Darf man diese Bilder Bearbeiten bzw. ein bisschen Verändern und so veröffentlichen? Also als Bildergalerie oder als Grafik in einem Text eingebaut.

    Mfg
    Hutba


    1. Nur mit Genehmigung der Rechteinhaber.
    2. Nur mit Genehmigung der Rechteinhaber.

    Soll heißen:
    Angenommen, ich stelle ein Bild online, das nicht mir gehört, ich jedoch die Erlaubnis dafür habe.
    Nun willst Du es auch haben, bearbeiten, und online stellen.
    Dafür brauchst Du dann die Erlaubnis vom Rechteinhaber des Bildes, und nicht von mir.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.5.2011 23:00:38 von menschle
  5. r******r

    Vermutlich wirst Du auf Deine Frage viele unterschiedliche Antworten bekommen, die wahrscheinlich alle keine Allgemeingültigkeit haben. :eek: Es ist nämlich keiner allwissend. :holy:

    Eins hoffe ich aber dennoch, Dir verbindlich mitteilen zu können : Selbst wenn Du auf Webseiten kommst, auf denen Dir Bilder zur freien Verfügbarkeit kostenlos zum Download angeboten werden, ist das dennoch keine 100% Garantie dafür, daß dies auch wirklich stimmt.

    Andererseits ( und das ist jetzt meine ganz persönliche Ansicht ) erstaunen mich immer wieder die Leute, die erst voller Stolz Bilder und persönliche Daten ins Internet stellen und sich dann irgendwann wundern, daß andere davon Gebrauch machen und sich fragen, woher die das denn bloß alles haben. Manche verwechseln eben das vertrauliche Gespräch mit sonstwem mit der Preisgabe derselben Information für alle Welt. :lol:

    Oh, das/der kluge menschle kam mir zuvor, während ich hier noch am Text feilte. Obwohl "Nur mir Genehmigung der Rechteinhaber." meinte er sicher nicht wirklich, sondern "mit", denke ich jetzt einfach mal so. Was er meint, stimmt allerdings wirklich. :thumb:

    Ach, und wie ich erst später sah, hatte auch harrybotter zuvor schon was getippt. Da sieht man mal, wie lange es dauern kann, ein paar Sätze vor dem Abschicken noch auf Schreibfehler durchzusehen. Als ich auf diese Seite kam, war da bloß die pure Frage zu lesen.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.5.2011 23:05:47 von rorambur
  6. Autor dieses Themas

    hutba

    hutba hat kostenlosen Webspace.

    menschle schrieb:


    1. Nur mit Genehmigung der Rechteinhaber.
    2. Nur mit Genehmigung der Rechteinhaber.



    Hmmm ... das heißt ja wenn ich aus unterschiedlichen Seiten/Quellen Bilder habe, muss ich alle um Erlaubnis fragen. Das hört sich nach viel Arbeit an.
    Danke an euch alle für die super schnellen Antworten, hätte ich gar nicht gedacht, dass ich so schnell eine Antwort bekomme.
  7. m******e

    hutba schrieb:
    Hmmm ... das heißt ja wenn ich aus unterschiedlichen Seiten/Quellen Bilder habe, muss ich alle um Erlaubnis fragen. Das hört sich nach viel Arbeit an.
    Danke an euch alle für die super schnellen Antworten, hätte ich gar nicht gedacht, dass ich so schnell eine Antwort bekomme.

    Ist jedoch so, und sooo viel Arbeit ist es auch nicht.
    Schreib ne Email an Dich selbst, mit BCC an alle, bei denen Du anfragen möchtest.
    Nett formuliert führt die Anfrage meistens zum Erfolg, und Du bist auf der sicheren Seite.

    Selbiges gilt übrigens auch für alle anderen Files:
    Musik, Film, Flash, Text, Doc, (HTML ?), Script -Files etc. Die Rechte sind stets geistiges Eigentum der Ersteller, es sei denn, sie wurden an andere abgetreten.

    Klingt jedoch schlimmer, als es ist; höfliche Formulierung öffnet Tür & Tor.
    ZB habe ich in Foren und Websites bereits einige Cartoons gepostet, und in unserem Webradio durfte ich von mir veränderte Versionen von Songs spielen. Stets mit eingeholter Erlaubnis über Email, jedoch auch mit (oftmals freiwilliger) Quellenangabe - schließlich schätze ich die Werke anderer.

    Die Erfolgsquote meiner Anfragen liegt bislang bei 100%, was Dir hoffentlich Mut macht. :wink:

    Edit:
    Weil drafed-map Mut macht :-P

    Beitrag zuletzt geändert: 6.5.2011 14:10:48 von menschle
  8. menschle schrieb:
    Selbiges gilt übrigens auch für alle anderen Files:
    Musik, Film, Flash, Text, Doc, HTML, Script -Files etc. Die Rechte sind stets geistiges Eigentum der Ersteller, es sei denn, sie wurden an andere abgetreten.
    Es wurde man gerichtlich beschlossen, dass kein HTML-Code eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen kann, weswegen sie alle urheberrechtlich ungeschützt sind. HTML-Codes kann man also bedenkenlos verwenden, egal, wie lange sie auch sind. Bei allem anderen, was man so speichern kann, sollte man das aber unbedingt unterlassen.


    menschle schrieb:
    Stets mit schriftlich eingeholter Erlaubnis (Email)
    E-Mail != schriftlich.
  9. m******e

    drafed-map schrieb:
    Es wurde man gerichtlich beschlossen, dass kein HTML-Code eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen kann, weswegen sie alle urheberrechtlich ungeschützt sind. HTML-Codes kann man also bedenkenlos verwenden, egal, wie lange sie auch sind.
    Wo wurde es gerichtlich beschlossen? Afrika? Australien? :biggrin:

    Quellenangaben wären ganz toll ! :wink:
  10. menschle schrieb:
    drafed-map schrieb:
    Es wurde man gerichtlich beschlossen, dass kein HTML-Code eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen kann, weswegen sie alle urheberrechtlich ungeschützt sind. HTML-Codes kann man also bedenkenlos verwenden, egal, wie lange sie auch sind.
    Wo wurde es gerichtlich beschlossen? Afrika? Australien? :biggrin:Quellenangaben wären ganz toll ! :wink:
    Etwas nördlicher :wink:.
  11. Deine Quelle benennt, was HTML-Code angeht, keine richterlichen "Beschlüsse", sondern interpretiert nur das Gesetz.
    Wie dieses im Einzelfall von einem Richter ausgelegt wird, ist offen. Stützen würde ich mich auf so einen Artikel nicht!

    Allein das kleine Wörtchen "wie" im §2 1.1 UrHG läßt im Zweifelsfalle den Juristen einigen Spielraum. :wink:

    FF



    Beitrag zuletzt geändert: 6.5.2011 15:00:31 von fatfreddy
  12. m******e

    drafed-map schrieb:
    menschle schrieb:
    Wo wurde es gerichtlich beschlossen? Afrika? Australien? :biggrin:
    Quellenangaben wären ganz toll ! :wink:
    Etwas nördlicher :wink:.
    :lol:

    Thx for it. :thumb: Post wurde angepasst. :wink:
  13. fatfreddy schrieb:
    Deine Quelle benennt, was HTML-Code angeht, keine richterlichen "Beschlüsse", sondern interpretiert nur das Gesetz.
    Ist klar. Das wurde aber auch mal festgelegt, nur leider war in der Richtung nichts auf den ersten beiden Seiten bei Google :biggrin:.

    Edit: Nur, um ganz sicher Recht zu haben, habe ich jetzt nochmal gesucht und dabei habe ich das gefunden:
    Webseiten, die lediglich auf einer HTML-Datei (Hyper Text Markup Language) basieren, sind deshalb regelmäßig keine Computerprogramme. Denn der HTML-Code allein enthält keine ablauffähige Folge von Einzelanweisungen, die dazu dient, den Computer zur Ausführung einer bestimmten Funktion zu veranlassen. Vielmehr werden mit Hilfe der im Internet gebräuchlichen HTML-Codierung die Formatierung der Seite niedergelegt und Texte sowie Grafiken sichtbar gemacht. Die HTML-Befehle im Quelltext einer Webseite bewirken daher nur, dass die vorgegebene Bildschirmgestaltung im Internet kommuniziert werden kann (OLG Frankfurt MMR 2005, 705; Wandtke/Bullinger/Grützmacher, a.a.O., Rn. 18; Mestmäcker/Schulze/Haberstumpf, Urheberrecht, § 69 a UrhG, Rn 10; Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 69 a, Rn. 12; Möhring/Nicolini/Hoeren, UrhG, 2. Aufl., § 69 a, Rn. 7).
    Quelle: http://www.duessellegal.de/2007/08/21/urheberrechtsschutz-von-suchmaschinenoptimierten-websites/

    Beitrag zuletzt geändert: 6.5.2011 15:38:22 von drafed-map
  14. m******e

    drafed-map schrieb:
    fatfreddy schrieb:
    Deine Quelle benennt, was HTML-Code angeht, keine richterlichen "Beschlüsse", sondern interpretiert nur das Gesetz.
    Ist klar. Das wurde aber auch mal festgelegt, nur leider war in der Richtung nichts auf den ersten beiden Seiten bei Google :biggrin:.

    Faulpelz! :biggrin:

    Wichtig für den TE war ja ursprünglich die Frage bzgl der Bilder.
    Allerdings ist ja auch das Thema für die Genehmigungen anderer Formate nicht uninteressant.
    Und da sind halt Quellennachweise von Vorteil, damit es jede(r) Interessierte nachlesen kann. :wink:

    Edit:
    Ich nehme den Faulpelz zurück! :-P

    Beitrag zuletzt geändert: 6.5.2011 15:43:44 von menschle
  15. Autor dieses Themas

    hutba

    hutba hat kostenlosen Webspace.

    Gestern wurde eine Freund von mir bzw. seine Internetseite auf 400 Euro angeklagt, ohne eine Warnung oder sonst der geleichen. Dies nur weil er ein Foto benutzt hatte ohne um Erlaubnis zu bitten.
    Er meinte es käme wahrscheinlich nicht dazu wenn er das Foto vorher bearbeitet hätte. Leider aber war er sich nicht sicher, bzw. er hat auch keinen Beweis.
  16. hutba schrieb:
    Er meinte es käme wahrscheinlich nicht dazu wenn er das Foto vorher bearbeitet hätte.

    Das Bearbeiten eines Fotos verringert nur die Chance einer (automatischen) Erkennung - rechtlich erlaubter wird es dadurch nicht ;)
  17. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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