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demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegungen

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  1. Autor dieses Themas

    querdenker

    querdenker hat kostenlosen Webspace.

    Ich hab im http://www.schulrecht-sh.de/archiv/schulgesetz/gesetze/004_bildungs_und_erziehungsziele.htm das gefunden :

    Neu geregelt in § 4 SchulG 2007


    (2) Es ist die Aufgabe der Schule, die geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu entwickeln. Der Bildungsauftrag der Schule ist ausgerichtet an den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten, den sie begründenden christlichen und humanistischen Wertvorstellungen und an den Ideen der demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegungen.

    Was ist das genau wo kann man da nachschauen , im I-net finde ich da nichts genaues , hat da jemand eine vorstellung?
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  3. daswing

    Moderator Kostenloser Webspace von daswing

    daswing hat kostenlosen Webspace.

    Der Bildungsauftrag der Schule ist ausgerichtet an den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten, den sie begründenden christlichen und humanistischen Wertvorstellungen und an den Ideen der demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegungen.


    In den Satz sind verschiedene politische und religiöse Ansichten erwähnt: Christentum (Bibel bestes Buch), Humanismus, Demokratie, Soziale Freiheit und Liberalismus.

    Ein anderes Schulgesetz was es ein wenig konkreter fasst ist das Niedersächsiche Schulgesetz:
    (1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln.


    Wenn du alles das zusammenfasst kommst du in etwa bei der Verfassung von Deutschland heraus. So wie es auch genannt wird empfehle ich dir dafür einfach dasGrundgesetz durchzulesen.

    Allein schon dir Präambel sind viele dieser Ansichten genannt:
    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.


    MfG Stephan
  4. Autor dieses Themas

    querdenker

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    Mit einfachen Worten heißt das, das die Schulen auch über das GG hinaus sich bemühen das Menschliche welches schon zum GG geführt hat, mit als Bildungsauftrag sehen.
  5. querdenker schrieb:
    Mit einfachen Worten heißt das, das die Schulen auch über das GG hinaus sich bemühen das Menschliche welches schon zum GG geführt hat, mit als Bildungsauftrag sehen.



    Nicht immer ist Vereinfachung das, was zum Erfolg führt!

    Woraus schließt Du, daß das Bemühen über das GG hinaus geht?
    Was ist, in deiner Interpretation, "das Menschliche"? Führst Du diesen Begriff auf das Wort Humanismus zurück?

    "Einfache Worte" zerstören manchmal die Diskussion über komplexe Themen.

    Mir stellt sich eher die Frage, wo das christliche Denken (was ist das per Definition überhaupt?) im GG zu finden ist. Den Humanismus vermag ich wiederzufinden. Das "christliche Menschenbild" hingegen nur in Form von Interpretation und Teilmenge des Humanismus.
    Abgesehen von der Präambel, die einen, nicht näher definierten, Gott erwähnt ist, meines Wissens (ohne jetzt das GG komplett nachgelesen zu haben) nur in Art.4 , Satz 1 u.2 und in Art. 7, Satz 3 von Glauben und Religion die Rede. Eine Verpflichtung auf das Christentum ist mir nicht erinnerlich.

    Ich muß ehrlich zugeben, das mich die zitierten Schulgesetz von SH und Niedersachsen erschrecken! Deutschland ist, abgesehen von Bayern, wo man noch mit Kreuzen in Schulräumen leben muß, ein säkularer Staat. Und das ist gut so! Es ist mir sehr verwunderlich, daß Landesgesetze, mit ihrem Bezug auf das Christentum, zumindest meiner Meinung nach, im Wortlaut dem Art 4 Satz 1 u. 2 des GG (Glaubens- und Religionsfreiheit) zuwiderlaufen dürfen.

    Beitrag zuletzt geändert: 14.8.2012 2:53:37 von fatfreddy
  6. Autor dieses Themas

    querdenker

    querdenker hat kostenlosen Webspace.

    Wer weiter diskutieren will , gerne , da die Schulbildung Ländersache ist ist das auch immer wieder mehr oder weniger anders ausgelegt , im Grunde aber Ähnlich. Woraus ich schließe das es über das GG hinaus geht (oder wenigstens sollte) sind die Worte :
    auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus Das "Menschliche " ist ganz simpel meine Auffassung von dem was in " Humanismus, Demokratie, Soziale Freiheit und Liberalismus" ausgearbeitet ist. Das die Umsetzung nicht der ganz der Theorie entspricht ist klar.
    Ich wollte hauptsächlich erfahren was der Bildungsauftrag ist und auf welche Grundlagen er sich dabei stützt. Weil ich in anderen Beiträgen zu oft gehört habe , das dies und jenes nicht Sache der Schule ist, wobei diese Diskussion bzw. Informationen in den anderen Beiträgen fehl am Platz gewesen wäre.
    Alleine der satz : Es ist die Aufgabe der Schule, die geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu entwickeln.
    Sagt mir das die Schule mehr Verantwortung trägt wie den Schülern nur irgendwelchen Lehrstoff mehr oder weniger gut beizubringen. Z.B bei Mobbing in der Schule kommt demnach die Entwicklung der geistigen und seelischen Art zu Kurz und das vor allem nicht nur bei dem Opfer.
    Wie gesagt Danke Ihr könnt gerne weiter diskutieren ich weiß was ich wissen wollte.
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