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downloads anbieten - was ist erlaubt, was nicht?

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  1. Autor dieses Themas

    c*********m

    okay... bin mir nicht sicher, ob das hier im richtigem forum ist...

    mein problem: ich hab ne fanpage ?ber miss lavigne. bin in letzter zeit auf anderen fanpages gewesen (unter anderem auch ausl?ndische) und fand da ziemlich viele videos, songs etc. zum downloaden. nun dachte ich mir "hey, kannste doch auch ein paar videos und mp3s zum download anbieten". nur stellt sich mir die frage, ob ich das denn ?berhaupt darf? das ich keine songs zum download anbieten darf, die auch im handel erh?ltlich sind ist mir klar. gilt das auch f?r videos? (z.b.: das video "he wasn't" erscheint auf der maxi cd. darf ich es trotzdem anbieten?) was ist mit liveaufnahmen? videos und songs, die nicht im handel erh?ltlich sind?

    ich w?re echt froh ?ber schnelle antworten!!
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  3. u****b

    bei der anmeldung hier stand ...
    was f?r dateien erlaubt sind und was f?r welche nich auf deinem speicher hier haben darfst und damit von deiner seite aus anbieten (also agb noch mal lesen w?rd ich sagen)...
    wenn externe links nimmst isses ok ...aber dann bitte mit einverst?ndnis des jeweiligen betreiber des externen webspaces

    mfg
  4. @ uv-web lie? erst mal die Frage richtig durch, bevor du antwortest.

    Zur Frage: Soweit ich wei?, darfst du nur Sachen zum Download anbieten, die von der Person, die die Rechte daran hat, daf?r freigegeben worden sind.
    Das sind z.B Videos, die du vom Fernsehen aufgenommen hast.
    Bei allem enderen machst du dich strafbar

    mfg KorbiW
  5. Autor dieses Themas

    c*********m

    ?hm, ich hab da wohl was vergessen: die seite wird nicht bei lima, sondern all-inkl.com gehostet... und dort darf ich ja downloads anbieten, meine frage war aber eher auf urheberrecht, copyright etc. bezogen. ich m?chte keinen ?rger mit leuten bekommen, nur weil ich mich schlecht informiert habe.

    edit: sorry, korbiw war schneller :)
    okay, dann bin ich schon beim n?chstem problem: auf den fanpage war weder ein credit, noch ein anderer hinweis darauf, wem das jeweilige video geh?rt. wenn aber andere fanpages diese videos angeboten haben (und ich rede nicht von beepworldseiten, sondern wirklich guten seiten), d?rfte ich das nicht auch?
  6. Du kannst die Videos (oder Mp3?s usw.) solange es externe links sind (also ausserhalb deiner Seite ) anbieten , du musst allerdings vorher darauf verweisen , dass du keine Haftung oder Einfluss f?r die verlinkten Seiten hast.
    Das ist rechtlich so abgesichert ^^
    Viel Spass

  7. Du kannst die Videos (oder Mp3?s usw.) solange es externe links sind (also ausserhalb deiner Seite ) anbieten , du musst allerdings vorher darauf verweisen , dass du keine Haftung oder Einfluss f?r die verlinkten Seiten hast.
    Das ist rechtlich so abgesichert ^^
    Viel Spass

    ?berhaupt nicht
    das is voll kommener schwachsinn
    du bist f?r alle links haftbar
    du kannst zwar schreiben, dass du dich davon distanzierst, aber wenn dir bewusst ist, dass das angebot etc. illegal ist oder gegen deutsches recht verst?sst dann bis du haftbar

    zum copyright
    alles is urheberrechtlich gesch?tzt
    immer von der person, die das foto etc. gemacht hat
    aber das gr??te probs is glaub ich, dass du miss lavigne fragen musst, ob du ein video, auf dem sie zu sehen ist, verbreiten darfst, denn das darf man nur wenn die abgebildete person damit einverstanden ist
    ausnahmen sind aber personen, die sich zuf?llig auf dem bild befinden, also fans etc.
    also es is ein "gef?hrliches" pflaster und du solltest die sites erst mal ausdr?cklich um erlaubnis fragen(schriftliche wohlgemerkt) und solltest auch fragen, ob sie auch eine erlaubnis daf?r haben
  8. Hallo!

    Der Mythos, sich mit einer pauschalen Distanzierung gegen irgendein ?EU-Gerichtshof-Urteil ?ber neues Urheberrecht von 1998? abzusichern, h?lt sich hartn?ckig. Das Gegenteil ist der Fall: Wer sich pauschal davon freikaufen will, gibt damit indirekt zu, dass er die Rechtssprechung zum Thema kennt. Da kann man sich vor Gericht nicht mehr mit Unkenntnis herausreden.

    Videoaufnahmen vom TV d?rfen nicht ?ffentlich gezeigt oder verbreitet werden, auch nicht ?bers Web. Selbstgemachte Fotos oder Videos d?rfen eingeschr?nkt ver?ffentlicht werden: Personen, die ?ffentlich bekannt sind, sowie Menschen, die nicht eindeutig erkennbar sind (weil sie zum Beispiel weit entfernt von der Kamera standen) m?ssen nicht um ihr Einverst?ndnis gebeten werden. Alle anderen dagegen schon. Du darfst also prinzipiell Fotos deines Lieblingsstars ver?ffentlichen, wenn du diese selbst geschossen hast, und der-/diejenige nicht in einer Situation dargestellt wird, in der du auch nicht fotografiert und ?ffentlich ausgestellt werden m?chtest (z.B. Nackaufnahmen). Ich bin aber kein Rechtsanwalt, dies war keine Rechtsberatung und ich ?bernehme auch keine Haftung f?r diese Aussagen.

    Also bietet nur das an, was euch geh?rt, was ihr selbst gemacht habt und unterlasst es auch auf Downloadangebote fremder Seiten zu verlinken. Dann braucht ihr keinen unwirksamen Link-Disclaimer. Und die Abmahnanw?lte lassen euch in Ruhe.

    MfG
    alopex
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