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Existenzgründungsbeihilfe für Azubis?

lima-cityForumSonstigesReallife

  1. Autor dieses Themas

    p***o

    Guten Abend,

    es gibt ja Existenzgründungsbeihilfe für Hartz-IV-Empfänger. Gibt es sowas auch für tag/azubi">Azubis? Wenn Ja, wo kann man das beantragen und wie viel ist das?

    Falls jemand Erfahrung damit hat oder meine Frage beantworten kann, bitte melden. Es ist dringend.

    Grüße, pluto

    EDIT Rechtschreibfehler verbessert!

    Beitrag zuletzt geändert: 15.6.2009 18:09:49 von pluto
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  3. Für die Zeit NACH der Ausbildung? Da wäre die örtliche IHK eine gute Informationsquelle. Eine Informationsübersicht und Ansprechpartner für erste Fragen gibt es hier.
    Während der Ausbildung kann ich mir sowas nicht vorstellen.Aber Fragen kostet ja nix. ;-)

    FF
  4. Autor dieses Themas

    p***o

    fatfreddy schrieb: Für die Zeit NACH der Ausbildung?


    Guten Abend,

    Nein, WÄHREND der Ausbildung. Es geht darum, auf der einen Seite seinen Ausbildungsplatz zu haben und gleichzeitig eine eigene Existenz aufzubauen, sprich 2 Einkommen zu haben durch Ausbildung und eigene Existenz.

    Grüße, pluto
  5. pluto schrieb:
    Nein, WÄHREND der Ausbildung.


    Also erst mal als "Nebenerwerb".

    Da müßte eigentlich das KfW-Startgeld in Frage kommen.

    Zitat aus den Förderungsbedingungen:

    " Förderung auch für einen Nebenerwerb, wenn er mittelfristig zum Haupterwerb wird"

    Quelle: KfW-Mittelstandsbank.de

    FF
  6. Autor dieses Themas

    p***o

    Guten Abend,

    genauso schauts aus. Erst soll es als Nebeneinkommen dienen und nach der Ausbildung zum Haupterwerb werden.

    Das Programm der KfW Mittelstandsbank hört sich ja nicht schlecht an, aber gibt es sowas nicht auch vom Staat? Schließlich gibt es sowas ja auch für Hartz-IV-Empfänger.

    Grüße, pluto
  7. pluto schrieb:
    Das Programm der KfW Mittelstandsbank hört sich ja nicht schlecht an, aber gibt es sowas nicht auch vom Staat? Schließlich gibt es sowas ja auch für Hartz-IV-Empfänger.


    KfW ist doch so gut wie staatllich.
    Oder meinst Du eigentlich "Zuschüsse". Da verweise ich dann noch mal auf die Beratungsstellen der IHK.

    Das Förderprogramm für Hartz-IV-Empfänger dient schließlich anderen Zwecken. Die sollen aus der Statistik.
    Wer einen Ausbildungsplatz hat, ist schließlich vorerst versorgt.

    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 15.6.2009 22:47:47 von fatfreddy
  8. t*****b

    Die meisten Ausbildungsverträge unterlassen eine nebengewerbliche Tätigkeit, das solltest du also als allererstes überprüfen. Solltest du das laut deinem Arbeitgeber dürfen, bekommst du dennoch nur Existenzgründerhilfe, wenn du Arbeitslosengeld II (Harz4) erhältst UND die Tätigkeit im Hauptgewerbe machen willst, was wärend der Ausbildung nicht der Fall ist. Die einzigste Möglichkeit ist also, nach deiner Ausbildung Alg 2 zu beziehen (und wenns für ein Tag ist, das reicht schon fürs Papier) und dann kannst du Existenzgründerzuschüsse (soweit ich weiß 9 Monate 1100€ und dann noch 3 Monate etwas weniger) geltend machen. Jedoch ist der Staat (bzw. das Arbeitsamt) nicht verpflichtet dir das zu zahlen. Da du also sowieso bis nach deiner Ausbildung warten musst, solltest du schon einmal darauf hin arbeiten und einen Businessplan entwickeln, denn dieser verlangt auch die Arbeitsagentur um dir die Zuschüsse zu genehmigen. Ich habe die Planung für meine Selbständigkeit ca. ein halbes Jahr vor dem Start begonnen.
  9. Soweit ich mich informeirt habe kann man generell bei einem Gewerb als Nebentätigkeit keine Zuschüsse erhalten, lediglich (evtl. vergünstigste) Kredite.
    Konkret ist mein beruflicher Status Student und deshalb kann ich mit meinem Gewerbe keine Zuschüsse, wie ein ALGII-Empfänger beantragen. Ziemlich Schade. :/
  10. trueweb schrieb:
    Solltest du das laut deinem Arbeitgeber dürfen, bekommst du dennoch nur Existenzgründerhilfe, wenn du Arbeitslosengeld II (Harz4) erhältst UND die Tätigkeit im Hauptgewerbe machen willst, was wärend der Ausbildung nicht der Fall ist. Die einzigste Möglichkeit ist also, nach deiner Ausbildung Alg 2 zu beziehen (und wenns für ein Tag ist, ..

    Das ist so nicht richtig.

    1. Pluto hat nach Beendigung der Ausbildung Anspruch auf ALG I
    2. Die von dir genannten Bedingungen gelten z.B. für den Bezug des sogenannten Einstiegsgeldes.
    Gründerzuschuß hingegen ist nicht an ALG II gebunden.

    Darüber hinaus gibt es noch diverse andere Fördermöglichkeiten von Bund, Land und EU (!), die an unterschiedlichste Bedingungen/Voraussetzungen (z.B an den, eventuell sogar hausnummergenauen Standort des Betriebes) gebunden sind.
    Darum mein Rat, sich bei der IHK zu informieren.

    Weitere Informationen finden sich auch auf den Fachportalen des Wirtschaftsministeriums:

    Allgemeine Informationen: http://www.existenzgruender.de/
    Suche nach Förderprogrammen: http://www.foerderdatenbank.de/

    Das Angebot für Azubis im Nebenerwerb ist vermutlich gering, aber sich im Vorfeld einer Gründing zu informieren und einen Überblick zu verschaffen, ist wichtig. Es kann sonst passieren, daß eine unbedachte, voreilige Gründung im Nebenerwerb zur Folge hat, daß lukrative Ansprüche verloren gehen, die erst später für den Haupterwerbsunternehmer zugänglich werden

    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 16.6.2009 11:59:59 von fatfreddy
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