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Geblitzt in Probezeit ?

lima-cityForumSonstigesAuto & Motorrad

  1. Autor dieses Themas

    n*******3

    Guten Tag,
    also auch wenn der Tag für mich nicht gerade gut war, möchte ich eine kleine Rechtliche sache gerne wissen. Vll. kann mir einer hier in der Sache helfen.

    Wurde heute morgen geblitzt, mit wahrscheinlich 70 km/h, innerorts bei 50 km/h erlaubt, das Problem an der Sache ist erstmal ich weiß nicht genau wieviel ich gefahren bin. Ein kollege hintermir wurde auch geblitzt und er meinte er hatte um die 65 km/h drauf, er hatte nen abstand zu mir von 4-5 m, war ich dann schneller als 70? Ich hoffe mal nicht, da meine Probezeit erst in einer Woche zuende ist :D Ich weiß, das es meine Schuld war, und das ist nun auch mein erster Strafzettel, aber was soll man machen, ändern kann ich es nun nicht mehr...

    Das Auto so wie die Versicherung laufen auf mich, und nun ist die Frage, ob ansich meine Eltern denn Punkt auf sich nehmen können, sollte es hart auf hart kommen?

    Bin etwas "rundlicher" im Gesicht, wie meine Mum ansich könnte man doch sagen sie ist gefahren oder, oder sind die Fotos wirklich schon extram scharf?

    Hoffe nun das es wirklich nicht mehr als 20 Km/h waren, da die 35 Euro ganz in Ordnung wären, wielange dauert es dann bis so eine Anzeige da ist?

    mfg
    Thomas
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  3. Ich würde mir eher Gedanken machen, ob es über 20 km/h sind, weil das einen Punkt in Flensburg bedeuten würde. Und soweit ich weiss, ist sowas in der Probezeit nicht gut. Da sind die damit verbundenen 80 ein Witz. Denn soweit ich informiert bin verlängert sich durch den Punkt deine Probezeit.

    Deine Mutter als Fahrer(in) zu nennen würde dann wohl unter Betrug fallen und wird teuer, wenn das herauskommt.

    Aber diese Auskunft ist ohne rechtliche Garantie!
  4. 1. man erkennt dich ganz gut auf dem Foto...

    2. und wegen 15km/h drüber brauchst du dir nun wirklich keine sorgen machen... maximal ein kleiner strafzettel... aber es dürfte ohne Probezeitverlängerung durchgehen... wenn du unter 15km/h drüber bist...

    ich bin 3 monate vor ablauf meiner Probezeit auf der Autobahn geblitzt worden... es waren 80 erlaubt, ich war um die 130-140 unterwegs... wahrscheinlich hatte ich glück, dass die das gerät noch justiert hatten oder jemand anderes noch auf dem bild war, auf jeden fall kam bei mir bisher auch noch nix... das war anfang august... also kommt jetzt auch nix mehr... wenn nach 3 monaten nix ist, sagt man, kommt auch nix mehr... und meine Probezeit ist mittlerweile rum... die haben eextra wegen dem gerät das limit von den üblichen 120 auf 80 runtergesetzt... aber nach etwas über 400km fahrt bin ich dann auch nciht mehr so wach, dass ich das bemerkt hätte...
  5. Hi,

    Also 1. die Fotos sind eigentlich schon scharf.

    2. Wenn dein Kumpel laut Tacho 65 gefahren ist dann - Tachoungenauigkeit kommt drauf an wie viel aber meistens so ca. 5 km/h Toleranz ist unter 100 km/h 3 km/h. Das bedeutet dass Sie Ihn mit 57 km/h geblitzt!!!!

    Mich haben se mal mit 140 (Tacho) geblitzt und aufm Zettel stand 20 zu schnell also 120. Von dem her würd ich mir jetzt nicht so große Sorgen machen.
  6. zwiebeldoener

    Moderator Kostenloser Webspace von zwiebeldoener

    zwiebeldoener hat kostenlosen Webspace.

    n3oth3on3 schrieb:
    Ein kollege hintermir wurde auch geblitzt und er meinte er hatte um die 65 km/h drauf, er hatte nen abstand zu mir von 4-5 m, war ich dann schneller als 70?


    [ironie]
    Ja, pro m Abstand zwischen Autos kann man auch die Differenz der Geschwindigkeit in km/h berechnen. Wenn zwei Autos 3 m auseinanderstehend parken ist das eine 3 km/h schneller als das andere. Und zwar das vordere. Aber wenn bei einem Überholvorgang beide Autos gleichauf sind, dann sind sie auch gleich schnell!
    [/ironie]

    Natürlich könntest du sagen, dass deine Ma gefahren ist. Aber du könntest auch einfach behaupten, du seist nicht gefahren. Manchmal glauben sie es, manchmal nicht. Und wenn du das öfter machst, dann verlangen sie irgendwann das Führen eines Fahrtenbuchs für dein Fahrzeug.

    Ansonsten sollte es wirklich drauf ankommen, wieviel du zu schnell gefahren bist.
    Bis max. 20 km/h schneller als erlaubt, sollte es keine Straftat und damit nicht führerscheingefährdend sein, da zahlst du nur ein Verwarn-, Ordnungs- oder Bußgeld oder wie auch immer das heißt.
    Ab 21 km/h ist es meine ich eine Straftat und damit punktepflichtig und in der Probezeit nicht so gut. Ob ein Punkt schon eine Verlängerung, eine MPU oder sonstwas nach sich zieht, weiß ich nicht.

    Mir hat mal jemand gesagt, dass die Auswertung und das Verschicken ca. 4-6 Wochen dauert.

    Alle Angaben wie immer ohne Gewähr! *peng*
  7. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    zwiebeldoener schrieb:
    Ob ein Punkt schon eine Verlängerung, eine MPU oder sonstwas nach sich zieht, weiß ich nicht.

    Jeder A-Verstoß bedeutet innerhalb der Probezeit eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit um zusätzliche 2 Jahre. Ein Verstoß mit Punkten (1 Punkt reicht) ist ein A-Verstoß.

    2 B-Verstöße (bspw. falsch parken, zu schnell gefahren im Verwarngeldbereich) stehen dem A-Verstoß im Übrigen gleich, was ebenfalls zu Nachschulung und Verlängerung der Probezeit führt.

    Zustellung dauert i.d.R. nicht länger als 8 Wochen.

    Auch hier gilt: Alle Angaben ohne Gewähr. Es handelt sich um keine offizielle Rechtsberatung.
  8. Was???

    2 mal Falschparken zählt als A-Verstoß???

    scheiße, ich hab mindestens 20 Park-Verstöße in den letzten 14 monaten gesammelt!!! vielleicht 5 davon noch in der Probezeit...
  9. Bei so vielen Verstößen würde ich das Auto besser wieder gegen ein Bobbycar tauschen, kommt im Zweifel billiger.

    Zu den A und B Verstößen kann man sich sogar bei Wiki informieren:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit

    Dazu ist unter "B Verstoß" zu finden:


    Ordnungswidrigkeiten:

    Alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens € 40,- Geldbuße oder einem Fahrverbot belegt sind und die nicht in Abschnitt A aufgeführt sind.


    Ist also eine Frage, wie teuer die Strafe ausfällt, inwiefern das nun alles konsequent verfolgt wird kann ich nicht sagen.
  10. ach so^^

    dann sind die 15 bzw. 25 €nicht erwähnenswert^^
  11. Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Keine 2 Wochen den Führerschein und schon geblitzt. Ich war mri nicht sicher wie schnell ich wirklich war. Ich dachte irgendwas zwischen 90 und 95 in ner 70er Zone.

    Hab mich dann natürlich auch erstmal erkundigt ob ich jetzt ganz tief in der sch*** stecke.

    Geschwindigkeitsüberschreitung <= 20 km/h bedeutet für dich lediglich eine Geldstrafe. Bekommst halt nen Foto, welches zum einem ne scheiss Qualität hat und zum anderen dann doch vergleichsweise teuer. Auf deine Problezeit oder deinen Führerschein hat das aber keine Auswirkungen. Wie viel du genau bezahlen musst bei ner Geschwindigkeitsüberschreitung von <= 20km/h musst du selber mal googlen. Da gibt es natürlich noch Unterscheide zwischen Innerorts und Außerorts. Unabhängig davon bleibt es aber bei ner Geldstrafe ;-)

    Geschwindigkeitsüberschreitung >=21 km/h bedeutet für dich "große sch****". Zusätlich zu der Geldstrafe bekommst du dann einen Punkt in Flensburg. Ein Punkt bewirkt in der Probezeit, dass deine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und du dich einer Nachprüfung unterziehen muss. Soweit ich mich erinnern kann, kostet die Nachprüfung immer so zwischen 250 und 400€. Wobei das ganze natürlich auch teurer werden kann, wenn du den Test verkackst.

    Um dich ein wenig zu beruigen lässt sich noch folgendes sagen:
    1. Die Tacho-Anzeige zeigt in der Regel eine zu hohe Geschwindigkeit an. Oft kann man von der abgelesenen Geschwindigkeit gut und gerne mal 3-5 km/h abziehen. Das liegt aber dann auch daran, in welchem Geschwindigkeitsbereich du dich befindest, ob du grade beschleunigst oder abbremst, etc. Wenn du dir wirklich sorgen machst kannst du dir am besten ein GPS-Gerät (Navi, ...) nehmen und in etwa die Situation "nachstellen".
    2. Die Polizei muss von der gemessenen Geschwindigkeit immer einen Toleranzwert abziehen. Für Geschwindigkeiten unter 100 km/h liegt dieser Wert bei 3 km/h. Bei Geschwindigkeiten über 100km/h liegt dieser bei 3% der gemessenen Geschwindigkeit.

    -edit-

    Bei meinem Foto stand übrigends eine Überschreitung von 17 km/h ;-)

    MfG

    Faultier

    Beitrag zuletzt geändert: 10.12.2009 16:49:52 von faultier89
  12. ich habe die selbe erfahrung gemacht wie du, nur das ich 36km/h zu schnell war.
    hab mich dann bei der nachschulung aufklären lassen.
    wen du weniger als 20km/h zu schnell warst kostet das glaub (nach neuem bußgeldkatalog) 40€ (ehmals 20€)
    alles was darüber hinausgeht gibt min.1 punkt (die genaue stafflung aufwärts kenn ich nicht)

    punkt in der probezeit ==>nachschulung (zwischen 120€-open end / guter schnitt liegt bei 400€) + 2jahre probezeitverlängerung

    und das foto kommt inerhalb der nächsten 2monate und je nach blitzer sind die verdammt scharf!!!
    auch wen du nur ein verpixeltes schwarz-weißfoto in miniaturgröße auf dem anzeigeschreiben zugesand bekommst!


    greez
  13. man kann ja streiten, dass man auf dem bild gar nix erkennen kann, wenn du ein shcärferes bild von dir haben willst... kumpel von mir haben die mit 110 in der Ortschaft, beide hände vom lenkrad, unangeschnallt, beim Jacke ausziehen geblitzt... nun... nun ist er erstmal Fußgänger...
  14. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    Ich habe gerade nochmal wegen der Falschparker-Sache nachgelesen.

    So wie ich das sehe, ist es genaugenommen entgegen der Wikipedia Aussage ein B-Verstoß. Das ergibt sich aus § 34 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit der dazugehöriogen Anlage 12 Abschnitt B Nr. 2 zur FeV.

    Das diese Art von Verstößen unter 40 € nicht zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit kommen, ist allerdings trotzdem richtig. Das ergibt sich aus § 2a Abs.2 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG. Hier steht nämlich, dass Verstöße unter 40 € nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anordung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit (vgl. § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG).

    In diesem Punkt lag ich also nicht ganz richtig. Ein B-Verstoß bleibt es meines Erachtens aber trotzdem.

    Beitrag zuletzt geändert: 10.12.2009 17:30:10 von thoba
  15. Autor dieses Themas

    n*******3

    Danke für die ganzen Beiträge, aber nun heißt es erstmal Abwarten :)

    Der Kollege meint der war definitiv unter 70 Km/H, da er eine Digitale Anzeige hat...

    Könnte noch gut gehen, da der Tacho des Autos auch nicht 100 % richtig anzeigt ( 3-4 km/h) und dann noch die Toleranz von 3 Km/h dann müsste ich ansich schon fast 80 gefahren sein und so schnell war ich definitiv nicht...

    Ohman, mein erster Strafzettel und dann gleich so ein bangen :D

    Hoffe die beeilen sich, mit dem Brief...
  16. Solange eben keinPunkte kannst du froh sein, denn ein Kumpel ist in der Probezeit über rot und muss nun so nen Seminar machen und das kostet. Kostet meistens mehr als das Bußgeld selbst. Wegen dem Punkt direkt würde ich mir keine Sorgen machen. Der währt nicht lange und wenn doch ist 1 mehr oder nicht dein geringstes Problem. :lol:

    Der Breif kann evtl. dauern: Mein Kumpel hat es 10 Tag vor Ablauf der 3 Monate bekommen(wahrscheinlich ein Polzist mit leerem Portemonnaie), aber das war ja rote Ampel, vllt ist es bei Geschwindigkeitsüberschreitung anders.
  17. Autor dieses Themas

    n*******3

    reimann schrieb:
    Solange eben keinPunkte kannst du froh sein, denn ein Kumpel ist in der Probezeit über rot und muss nun so nen Seminar machen und das kostet. Kostet meistens mehr als das Bußgeld selbst. Wegen dem Punkt direkt würde ich mir keine Sorgen machen. Der währt nicht lange und wenn doch ist 1 mehr oder nicht dein geringstes Problem. :lol:

    Der Breif kann evtl. dauern: Mein Kumpel hat es 10 Tag vor Ablauf der 3 Monate bekommen(wahrscheinlich ein Polzist mit leerem Portemonnaie), aber das war ja rote Ampel, vllt ist es bei Geschwindigkeitsüberschreitung anders.


    Wie 3 Monate ? Also darf der Brief nur innerhalb von 3 Monaten zu mir kommen, danach zählt er nicht mehr?
  18. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    n3oth3on3 schrieb:
    Wie 3 Monate ? Also darf der Brief nur innerhalb von 3 Monaten zu mir kommen, danach zählt er nicht mehr?

    In den meisten (so auch in deinem Fall); ja. Ergibt sich aus § 26 Abs. 3 StVG. Nach 3 Monaten ist ist die Verfolgungsverjährung eingetreten. Die Ordnungswidigkeit kann dann also nicht mehr verfolgt werden.

    Es gibt hier aber andere Verjährungsfristen bspw. im Bereich Alkohol. Aber das trifft auf deinen Fall nicht zu.
  19. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    So da hier sowieso immer nur das Gleiche kommt, mach ich mal zu.

    @threadersteller: Mach dir keinen Stress, wenn auf deinem Tacho 70 oder sogar knapp 80 drauf waren, kommt das mit Tachodifferenz und Messtoleranzen leicht unter die 21km/h zu schnell;-)
    Und wenn nicht, nimmt deine Mama den Punkt sicher gerne auf ihre Kappe. Solange sie es zugibt und bezahlt, wird in der Regel auch nicht nachgeforscht. Foto hin-oder her. Hauptsache die kriegen ihre Kohlen;-)

    closed
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