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Hochphilosophische Diskussion

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  1. Herr Richter. Ist das nicht ein wenig hart? Ich hab nicht abgeschrieben. Ich hab nur das nachgefaselt, was mein Vorredner gesagt hat. Weil ich meine Hausaufgaben mal wieder nicht habe.


    Eigentlich schade, dass es die Todesstrafe an den Schulen nicht mehr gibt...

    Todesstrafen?
    Wo kommst du denn wech? :biggrin:


    Na, Hamburg. Da wurde die Todesstrafe von den Sch?lern wieder eingef?hrt... untereinander.
    [...]

    Da m?sst ihr euch noch nicht mal die Finger schmutzig machen. :biggrin:
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  3. Knights sind gebildet.
    Bundesrecht bricht Landesrecht.
  4. Autor dieses Themas

    j***e

    Joa, das ist Artikel 31, wenn mich nicht alles t?uscht...

    Edit: blubb

    Beitrag ge?ndert am 4.10.2005 23:41 von judge

  5. Joa, das ist Artikel 31, wenn mich nicht alles t?uscht...


    Studiert da jemand Jura? Oder ist das ein interessanter LK? GMK?

    Beitrag ge?ndert am 4.10.2005 23:41 von judge
  6. t*****t



    Joa, das ist Artikel 64, wenn mich nicht alles t?uscht...


    Studiert da jemand Jura? Oder ist das ein interessanter LK? GMK?


    Allgemeinbildung --> Artikel 102
    Abschaffung der Todesstrafe


    Beitrag ge?ndert am 4.10.2005 23:42 von judge


  7. Joa, das ist Artikel 31, wenn mich nicht alles t?uscht...


    Studiert da jemand Jura? Oder ist das ein interessanter LK? GMK?

    Der ist ein Knight, sagt das nicht alles? :biggrin:

    Beitrag ge?ndert am 4.10.2005 23:42 von judge
  8. Artikel 31 Bundesrecht bricht Landesrecht.
  9. t*****t

  10. Autor dieses Themas

    j***e

    Ja , LEute was hab ich denn geschrieben -.-
  11. Präambel Im Bewu?tsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. I. Die Grundrechte Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräu?erlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmä?ige Ordnung oder das Sittengesetz verstö?t. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äu?ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  12. t*****t


    Ja , LEute was hab ich denn geschrieben -.-


    Ich wiederhole mich: *LOL*
  13. Autor dieses Themas

    j***e

    lagerhaus, lern das auswendig und sei stolz auf dich!
  14. t*****t


    lagerhaus, lern das auswendig und sei stolz auf dich!


    Zum Dritten: *LOL* *ichbrechzusammen*

  15. lagerhaus, lern das auswendig und sei stolz auf dich!


    Hiermit widersetze ich mich der Anweisung eines Knights. :wink:

  16. Ja , LEute was hab ich denn geschrieben -.-

    Willst du das ehrlich wissen? ^^


    Joa, das ist Artikel 64, wenn mich nicht alles t?uscht...
  17. Wie sch?n. Das ist der Thread des Tages.
  18. t*****t

    So, zur?ck zum Thema des Threads...

  19. So, zur?ck zum Thema des Threads...

    Ok...
    *zur?ck_watschel*
  20. Ich bin dann weg :biggrin:

  21. Ich bin dann weg :biggrin:

    Tsch??????????????s :wink:
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