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Impressium Pflicht?

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  1. Autor dieses Themas

    fire-country

    fire-country hat kostenlosen Webspace.

    Moin, ich hoffe mal das ich hier in der richtigen Abteilung bin!

    Nun zu meinen problem. Ich bin 15 Jahre alt und habe mir mein eigenes Browsergame geproggt.

    Jetzt habe ich allerdings die Frage, was soll ich machen, und ab wann zählt die Impressumpflicht?

    Ist sie auf jeder Seite, egal ob unkommerziel oder kommerziel, pflicht?


    MfG fire


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    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. k*d

    Mit 15 Jahren hast du dein eigenes >Browsergame< Programmiert`?

    Impressumspflicht für Webseiten



    Auszüge aus dem "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland

    enthalten im "Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste" (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz – IuKDG)

    zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2001. BGBl I, 3721

    §2 Geltungsbereich (nur Absätze 1 und 3 wiedergegeben)

    (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).

    (3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

    §6 Allgemeine Informationspflichten

    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

    Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

    §12 Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


    Wenn deine Seite länger erreichbar sein soll und es keine Test seite ist musst du ein Impresium leicht sichtbar Hinterlassen

    Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.


    Ganz Netter Artikel im Web

    http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

    Also deine Seite wäre demnach Impresiums PFlichtig.


    MFG JT
  4. Da deine Seite nicht ausschließlich privater Natur ist sondern eine Dienstleistung anbietet muss ein Impressum sein.
  5. Autor dieses Themas

    fire-country

    fire-country hat kostenlosen Webspace.

    Ich habe daheim sehr viel Zeit, deshalb kann ich PHP zu großen Teilen schon fast perfekt, genauso wie SQL.


    Also muss ich für mein BG was ich online stellen will, jedoch alles gratis für die User ein Impresum schreiben?


    Muss ich da dann auch meine Adresse reinschreiben?
    Oder reicht da der Name und eine Kontakmöglichkeit (E-Mail)?
  6. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Ein Browsergame ist immer eine Möglichkeit zum Erwerb von Kapital (ja ich weis das klingt hochtrabend) durch Verkauf von irgendwelchen Spielrelevanten Zeug und so. Also schließt das eine Kommerzielle Verwendung nicht aus. Das heißt kurz: Du mußt eine ABG und ein Impressum schreiben.

    Ins Impressum kommt hinein:

    Mindestens: Dein Name und eine gültige E-Mail Adresse. Weiterhin kannst du noch deine Postanschrift angeben und wenn du eine eigene Firma hast, die dieses Game hostet (hast du mit 15 aber noch nicht) dann gehört dorthinben noch der Gerichtsstand und die Steueridentnummer (oder wie diese Nummer auch heißt)

    IN die AGB kommen eben deine Geschäftsbedingungen hinein, für was du haftest und für was nicht, für was die Nutzer haften bei eventuellen Schäden, Erklärungen daß Aufälle möglich sind und und und.....

    Auch wenn es gratis ist, es kann später ja auch kommerziell werden. Also Pflicht
  7. Autor dieses Themas

    fire-country

    fire-country hat kostenlosen Webspace.

    Hmm,

    dann sehen andere für mich unbekannte Personen vertrauliche Daten von mir?

    Dann such mir jemanden der meinem Projekt beitritt und das für mich hostet.

    Im Web ist mir das zu blöd. Dann bekomme ich vlt für meine gratis leistung noch ärger.

    mfg
  8. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    fire-country schrieb: Hmm,

    dann sehen andere für mich unbekannte Personen vertrauliche Daten von mir?

    Dann such mir jemanden der meinem Projekt beitritt und das für mich hostet.

    Im Web ist mir das zu blöd. Dann bekomme ich vlt für meine gratis leistung noch ärger.

    mfg


    Aber ich denke daß es reicht fürs erste deine Mailadresse dort anzugeben und deinen Namen, da es ja um ein "sehr sehr kleines" projekt geht. Aber fließt erstmal viel Geld denke ich mußt du das Impressum und die AGB ausweiten. Und das Browsergame stellt ja im prinzip schon eine Dienstleistung dar auch wenn diese anfangs unentgeldlich ist.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.4.2009 20:13:10 von kalinawalsjakoff
  9. Ich möchte dies nicht gesagt haben :wink:

    Also wenn dein Browser-Game so erfolgreich ist, dass viele Leute draufgehen und dann auch Leute nachsehen ob du deine Pfilchte bzgl. des Impressums und AGB eingehalten hast, wirst du sicherlich Werbung draufschalten weil es sich dann richtig lohnt. Du kannst es ja anfangs ohne Impressum "testen" wenns erfolgreich ist machste halt eins drauf. Wenn nicht, wird da glaub ich eh keiner dir was wollen wenn du keins drinn hast.

    PS: Kannste mal ein Link zu dem Game posten oder ist das TopSecret?

    Beitrag zuletzt geändert: 20.4.2009 20:20:30 von webmaster123
  10. a**********t

    ganz einfach und ganz kurz ......

    alles was du ins internet stellst, was andere sehen können : impressum ja!!!!!

    anders wäre es, wenn du deinen interrnet-bereich NUR für bestimmte, ausgewählte
    personen bastelst.....die index datei währe dann eine reine login: impressum NEIN!



    vertrauliche daten gibt man ja in einem impressum nicht an, ausser die daten
    welche gestlich vorgeschrieben sind...

    bei einer privaten homepage wie z.b. meine ....reicht: vor- und zu- name,strasse und
    haussnummer, postleitzahl und ort., sowie eine erreichbare e-mail adresse.

    erzielst du finanzielen gewinn durch deine hp, reich das natürlich nicht.
    weil dann betreibst du unter umstäden ein gewerbe und must das verdiente geld
    auch den finanzamt melden.... also nen Gewerbeschein besorgen (ca 20 eurotacken).

    durch den finaziellen gewinn must du auch deine steuernummer im impressum
    angeben.......und nach möglichkeit eine telefonnummer unter der man dich
    erreichen kann.....



    also so schlimm ist das garnicht son impressum......und probs gibs auch keine
    ....bei mir nicht und auch bei keinen den ich kenne....


    gruss Andi

    aber mach dir mal nicht son kopf ums impressum.....stell einz rein und gut ist....
    ich kenne noch niemanden, dem ein ordentliches impressum geschadet hat...



    Beitrag zuletzt geändert: 20.4.2009 21:04:24 von andis-heimat
  11. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    andis-heimat schrieb: ganz einfach und ganz kurz ......

    alles was du ins internet stellst, was andere sehen können : impressum ja!!!!!

    anders wäre es, wenn du deinen interrnet-bereich NUR für bestimmte, ausgewählte
    personen bastelst.....die index datei währe dann eine reine login: impressum NEIN!

    aber mach dir mal nicht son kopf ums impressum.....stell einz rein und gut ist....
    ich kenne noch niemanden, dem ein ordentliches impressum geschadet hat...



    Impressum dachte ich eigentlich nur für Kommerzielle Inhalte. Geht auch aus dem Paragrafen vor, der hier schon gepostet wurde:


    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über


    Aber kann auch sein daß ich da wat mißverstanden habe :wave: aber geschäftsmäßige Teledienste definiere ich als "Kommerziell" oder "damit geld verdienen wollen"

    Beitrag zuletzt geändert: 20.4.2009 21:01:40 von kalinawalsjakoff
  12. a**********t

    @kalinawalsjakoff


    nöööö ....

    impressum-pflicht besteht für alle die etwas öffenticht darstellen ........

    egal ob das was kostet oder nicht !

    es gibt drei unterscheide .....private hp (durch speziellen login gesichert), geschäftigte und gewebliche (geschäftliche) homepage !

    geschäftigte und gewerbliche hp sind IMMER impressum-pflichtig ! ganz wichig....mach da ein impressum rein !

    edit fatfox:

    unnötige Ausrufezeichen entfernt, wir argumentieren hier mit daten und fakten, nicht mit satzzeichen.










    Beitrag zuletzt geändert: 20.4.2009 21:18:20 von fatfox
  13. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    @andis-heimat

    Ne Private HP muß nicht speziell durch nen Login gesichert werden
  14. radioparadise

    Kostenloser Webspace von radioparadise, auf Homepage erstellen warten

    radioparadise hat kostenlosen Webspace.

    Bei Kommerziellen seiten und bei dienstleistern muss ein Impressum rein.

    Wenn es eine HP ohne irgend einer Dienstleistung oder Kommerziellen nutzung brauch kein Impressum rein.

    Allerdings gibt es da Webhoster die von ihren Kunden ein Impressum auf der Seite verlangen.
    Sonst wird die Seite vom Hoster gleich wieder vom Netzt genommen.

    Und wie es einer meiner vorredner schon gesagt hat. Stell ein Impressum rein. Somit bist du auf der sicheren Seite.
    Und deine Adresse kannst du ebenfalls eintragen.

    Denn sobald dein Vor- und Zuname bekannt sind. brauch man nur zum Einwohnermeldeamt (Rathaus-Bürgerbüro) gehen. Und bekommt dann dort deine Adresse.
    Denn bei der Adresse handelt es sich um daten die öffentlich zugänglich sind. Ich möcht diesbezüglich nur mal auf das Telefonbuch verweisen. Sobald man Vor- und Zuname hat kann man Adresse un dTelenummer dort ebenfalls nachschlagen. In deinem Fall halt den Namen der Mutter oder des Vaters.

    Deswegen kannst du Ohne weiteres das Impressum komplett hinzufügen. Die Telefonnummer brauchst du dort nicht mit eintragen.
  15. eine privare hp muss weder mit login gesichert sein noch hat sie ein Impresum nötig,

    für ein Browsergame ist ein Impressum notwendig.

    Damit ist alles gesagt, zumal die sache im Internet bis zum vergasen juristisch erörtert ist, google ist hier hilfreich

    Tipp: google akzeptiert auch sinnige kurze deutsche fragen als suchbegriff,
    z.B.: Wann benötige ich ein Impressum ?

    damit ist hier *closed*
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