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Impressum gefällig?

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  1. Autor dieses Themas

    webmaster123

    Kostenloser Webspace von webmaster123, auf Homepage erstellen warten

    webmaster123 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    Ist für http://webmaster123.lima-city.de/chrys/ ein Impressum nötig ?
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  3. Ja, da eine Dienstleistung angeboten wird - nämlich die News.

    MfG Lucas
  4. Wo wird denn da eine Dienstleistung angeboten?

    Die News sind keine, und der Hinweis auf P2P-Fernsehen ist eher rechtlich bedenklich, als eine wirkliche Dienstleistung...

    Man sollte viel mehr vor Abmahnwellen vorbeugen, und das Impressum weglassen, da hier die Anschrift stehen muss.
  5. Autor dieses Themas

    webmaster123

    Kostenloser Webspace von webmaster123, auf Homepage erstellen warten

    webmaster123 hat kostenlosen Webspace.

    Ich weiss nicht, warum eine Dienstleistung angeboten wird.
    1. (sollen) sind das keine News (sein), denn ich schreibe ja nicht eine aktuelle Nachricht, eher neuigkeiten, die meine Seite dierekt betreffen und keine anderen...
  6. b*********x

    FALLS tvants illegal sein sollte nimm den link weg... kann sonst strafrechtliche folgen für dich haben ;)
  7. eigentlich sollte jede homepage eine impressum haben.
  8. f****y

    mach einfach ein impressum wo dein vorname drin steht ne mail addy und vlt icq nummer oder sowas,

    hab mal irgendswo im netz gelesen das für privat HP\'s keine adress/telefon angabe gemacht werden muss!

    kannst ja mal googlen ;)
  9. bembelkandidat

    Kostenloser Webspace von bembelkandidat

    bembelkandidat hat kostenlosen Webspace.

    Leider ist die Rechtslage da nicht so eindeutig und in Deutschland sind mal wieder die Über-Regulierer am Werk, d.h. hier wird eigentlich von so gut wie jeder Seite ein Impressum gefordert.

    Auf jeden Fall beschränkt sich die Impressumspflicht nicht auf gewerbliche Seiten, auch Seiten mit redaktionellem Inhalt sind Impressumspflichtig.

    Sicher ist sicher, Impressum rein und zweifelhafte Inhalt nicht direkt verlinken, redaktionelles Erwähnen sollte ja noch erlaubt sein.
  10. cbhp

    Co-Admin Kostenloser Webspace von cbhp

    cbhp hat kostenlosen Webspace.

    Also eigentlich ist die Rechtslage für ein Impressum ziemlich klar in Deutschland:

    Rein private Seiten ohne kommerziellen Zweck brauchen kein Impressum.
    Nachzulesen hier: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php

    Und hier ein Assistent zum Erstellen eines Impressums:
    http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php
  11. Ein Impressum ist dann Pflicht, wenn eine Dienstleistung angeboten wird.
    Dies ist bereits bei der Bereitstellung von Downloads/Nachrichten (auch wenn sie nur deine HP betreffen) der Fall.
    Auch wenn du es nicht glaubst, dass, was du anbietest, ist eine Dienstleistung.

    In ein Impressum gehören:
    - Vor- und Nachname
    - Anschrift (PLZ, Ort, Straße und Hausnummer)
    - Telefonnummer (wichtig!)
    - E-Mail Adresse
    - ggf. Steuernummer
  12. bembelkandidat

    Kostenloser Webspace von bembelkandidat

    bembelkandidat hat kostenlosen Webspace.

    Also eigentlich ist die Rechtslage für ein Impressum ziemlich klar in Deutschland:
    Rein private Seiten ohne kommerziellen Zweck brauchen kein Impressum.
    Nachzulesen hier: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php

    Leider ist es eben nicht so eindeutig, in dem verlinkten Text heißt es ja auch:
    Die früher umstrittene Frage SCHEINT nunmehr geklärt. [...] Demnach SOLLEN Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, von der Impressumspflicht befreit sein.
    [...]
    Nach Paragraph 55 Abs. 1 RStV müssen die Betreiber einer Homepage, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, keine Pflichtangaben machen. Alle anderen Anbieter müssen den Namen und die Anschrift angeben.
    [...]
    Etwas kniffliger ist die Regelung in Paragraph 55 Abs. 2 RStV, die inhaltlich dem früheren Paragraphen 10 Abs. 3 MDStV entspricht. Sie stellt an geschäftsmäßige Online-Angebote mit meinungsbildenden Inhalten besondere Anforderungen. [...] Juristen verstehen unter »journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten« Beiträge, die zu einer Meinungsbildung beitragen können. Wann aber ist ein Beitrag meinungsbildend und wann liegt ein periodisches Druckwerk vor? Beide Fragen sind in jedem Einzelfall ohne Rückgriff auf die einschlägige Rechtsprechung schwer zu beantworten.

    genau da liegt der Hase begraben, letztlich wird also doch immer von Einzelfall zu Einzelfall entschieden... :slant:
    zudem legen die Gerichte kommerziell/ gewerblich/ Dienstleistung sehr eng aus, so reichen schon Google-Ads, um als gewerblich zu gelten...

    Beitrag geändert: 23.9.2007 2:46:39 von bembelkandidat
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