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Impressumpflicht?

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  1. Autor dieses Themas

    l******6

    Da das deutsche Gesetzt in einer "Geheimsprache" geschieben ist, wollte ich hier mal ein paar "Bäume fällen", in dem ihr mit ein paar Fragen beantwortet:

    Wann ist ein Impressum notwendig?
    Was muss da alles drinn stehen?
    Dürfen da auch Minderjährige als Seitenbetreiber genannt wernden?
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  3. h***e

    lukky776 schrieb:
    Da das deutsche Gesetzt in einer "Geheimsprache" geschieben ist, wollte ich hier mal ein paar "Bäume fällen", in dem ihr mit ein paar Fragen beantwortet:


    Falsch das Gesetz ist in Deutsch geschrieben!
    Im Impressum muss der Name und die Adresse des Seitenbetreibers stehen.
    Eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist auch Pflicht.

    ürfen da auch Minderjährige als Seitenbetreiber genannt wernden?

    Es hat nichts mit dem Alter zu tun.
    Als Seitenbetreiber muss der Seitenbetreiber genannt werden und sonst niemand.



    Ein Impressum ist immer notwendig außer bei Baustellenseiten und Privatenseiten die Passwortgeschützt sind.

    Ein kleiner Tipp du kannst auch die Suche benutzen.
    http://www.lima-city.de/thread/ab-wann-impressumspflicht
    [url]http://www.lima-city.de/thread/impressumspflicht

    .......
    [/url]

    Beitrag zuletzt geändert: 29.6.2014 14:06:48 von hpage
  4. Autor dieses Themas

    l******6

    Und wer über nimmt dann die Haftung bei einem Minderjährigen?
  5. senshi-network

    senshi-network hat kostenlosen Webspace.

    lukky776 schrieb:
    Und wer über nimmt dann die Haftung bei einem Minderjährigen?


    Ich würde mal sagen die Eltern da auf deren Name auch der Anschluss läuft Bzw. das Konto von dem aus die Domain / Webspace bezahlt wurde. Aber es ist auch immer eine frage was dort betrieben wird, bei Kinder pornographische Inhalte versteht der Staat natürlich kein Spaß.
  6. i****9

    senshi-network schrieb:
    lukky776 schrieb:
    Und wer über nimmt dann die Haftung bei einem Minderjährigen?


    Ich würde mal sagen die Eltern da auf deren Name auch der Anschluss läuft Bzw. das Konto von dem aus die Domain / Webspace bezahlt wurde. Aber es ist auch immer eine frage was dort betrieben wird, bei Kinder pornographische Inhalte versteht der Staat natürlich kein Spaß.

    Oft wissen die Eltern leider nichts davon.
    Es sind gerade 3-4 Wochen her wo bei meiner Schwester der Fall gewesen ist.
    Einer der Kinder hat über 1 Jahr eine Domain registriert mit 13 Jahren und sich mit 18 Jahren ausgegeben. Bezahlt wurde die Domain mit so einen genannten Kinderkonto was meine Schwester für die Kinder eingerichtet hat als Taschengeld was auch mittlerweile viele Eltern machen.
    Nun war jetzt ein Brief gekommen von Denic wegen bezahlen für das nächste Jahr oder eben kündigen. Sollte das nicht geschehen mit der angegebenen Frist, hätte das ganze dann über 100,- € gekostet für die Bearbeitung und Aufwand.

    Also eine Domain kann man ganz leicht als minderjähriger beantragen und benutzen, bis jetzt!
  7. Autor dieses Themas

    l******6

    Müssen die Personen, die für "Straftaten2 haften auch genannt werden?

    Beitrag zuletzt geändert: 29.6.2014 19:33:41 von lukky776
  8. i****9

    lukky776 schrieb:
    Müssen die Personen, die für "Straftaten2 haften auch genannt werden?

    Das weiß ich nicht genau wie das abläuft, aber meine Schwester, bzw. mein Schwager hat dort dann angerufen und Dampf abgelassen weil er auch sauer war, dass in heutigen Zeiten die Kinder in der Lage sind alles zu manipulieren.
  9. Autor dieses Themas

    l******6

    igel99 schrieb:
    lukky776 schrieb:
    Müssen die Personen, die für "Straftaten2 haften auch genannt werden?

    Das weiß ich nicht genau wie das abläuft, aber meine Schwester, bzw. mein Schwager hat dort dann angerufen und Dampf abgelassen weil er auch sauer war, dass in heutigen Zeiten die Kinder in der Lage sind alles zu manipulieren.


    Was meinst du mit manipulieren?
  10. i****9

    lukky776 schrieb:
    igel99 schrieb:
    lukky776 schrieb:
    Müssen die Personen, die für "Straftaten2 haften auch genannt werden?

    Das weiß ich nicht genau wie das abläuft, aber meine Schwester, bzw. mein Schwager hat dort dann angerufen und Dampf abgelassen weil er auch sauer war, dass in heutigen Zeiten die Kinder in der Lage sind alles zu manipulieren.


    Was meinst du mit manipulieren?

    Na dass die Kinder sich bei solchen Sachen als volljährige ausgeben und alles erreichen was die wollen.
    Das passiert auch oft in andern Bereichen im Internet, nicht nur bei so eine Domain.
    Ich finde die Überwachung wer volljährig ist und wer nicht, noch nicht ausgereift um die Kontrolle voll zu bekommen.
  11. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    lukky776 schrieb:
    Da das deutsche Gesetzt in einer "Geheimsprache" geschieben ist, wollte ich hier mal ein paar "Bäume fällen", in dem ihr mit ein paar Fragen beantwortet:

    Wann ist ein Impressum notwendig?
    Was muss da alles drinn stehen?
    Dürfen da auch Minderjährige als Seitenbetreiber genannt wernden?


    Ein Impressum ist immer Pflicht, außer du hast deine Webseite so geschützt (beispielsweise durch htaccess und passwörter) daß nur deine besten Freunde und deine Verwandten drauf Zugriff haben, wenn nur genannter Personenkreis Zugriff darauf hat gilt die Seite als Privat und bräuchte eigentlich kein Impressum

    Also ersteinmal muß dein Name drinnen stehen, dazu die Kontaktdaten (Adresse, Mail, vielleicht Telefon). Auch wenn Disclaimer zur Verwendung von Externen Links, oder Like-Buttons von Facebook, G+, Twitter und Co nicht vorgeschrieben sind, solltest du dazu auch etwas aufsetzen, gerade wenn der Inhalt extern verlinkter Seiten sich nach Jahren vielleicht ins illegale Millieu verabschiedet, bist du dann fein raus, denn du guckst dir die Seiten ja auch nicht täglich an.

    Minderjährige Personen: Ja. Da gilt ja die Regel "nicht geschäftsfähig" (bis wohl 13 Jahre oder so) da brauchste denke ich kein Impressum, denn da erübrigt sich das ganze ja man ist nicht Geschäftsfähig, also braucht man kein Impressum. Beschränkt Geschäftsfähig (ab 14 Jahre glaube ich) ist es nötig, denn man ist ja zum Teil auch geschäftsfähig und fals irgendwas auf dich zukommt wegen illegalen Inhalten, fällst du unters Jugendstrafrecht...

    Edit:

    Auf http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html findest du einen guten Impressumgenerator, der dir die ganzen Sachen halbwegs rechtssicher formuliert.

    Ach auch eine Erklärung zum Datenschutz währe notwendig, fals du beispielsweise ein Forum oder ein Blog betreibst, wo persönliche Daten deiner Nutzer wie Mailadresse und dergleichen verarbeitet werden.

    Beitrag zuletzt geändert: 29.6.2014 21:33:00 von kalinawalsjakoff
  12. igel99 schrieb:
    senshi-network schrieb:
    lukky776 schrieb:
    Und wer über nimmt dann die Haftung bei einem Minderjährigen?


    Ich würde mal sagen die Eltern da auf deren Name auch der Anschluss läuft Bzw. das Konto von dem aus die Domain / Webspace bezahlt wurde. Aber es ist auch immer eine frage was dort betrieben wird, bei Kinder pornographische Inhalte versteht der Staat natürlich kein Spaß.

    Oft wissen die Eltern leider nichts davon.
    Es sind gerade 3-4 Wochen her wo bei meiner Schwester der Fall gewesen ist.
    Einer der Kinder hat über 1 Jahr eine Domain registriert mit 13 Jahren und sich mit 18 Jahren ausgegeben. Bezahlt wurde die Domain mit so einen genannten Kinderkonto was meine Schwester für die Kinder eingerichtet hat als Taschengeld was auch mittlerweile viele Eltern machen.
    Nun war jetzt ein Brief gekommen von Denic wegen bezahlen für das nächste Jahr oder eben kündigen. Sollte das nicht geschehen mit der angegebenen Frist, hätte das ganze dann über 100,- € gekostet für die Bearbeitung und Aufwand.

    Also eine Domain kann man ganz leicht als minderjähriger beantragen und benutzen, bis jetzt!


    In dem Fall lässt sich der Kaufvertrag aber relativ leicht rückgängig machen. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit wurde ja schon genannt.

    Grundsätzlich wurde ja das meiste schon gesagt. Auch Minderjährige können meiner Meinung nach eine Seite betreiben. Es bleibt aber immer, du bist beschränkt geschäftsfähig und am Besten informierst du deine Eltern über das, was du tust. Bist du über 14 kannst du aber ja selbst haftbar für deine Taten gemacht werden, also auch eine Internetseite führen.

    Eine Domain unter 18 erwerben, da würde ich grundsätzlich von meinem Rechtsverständnis aus erst einmal sagen, ist auch das möglich, nur die Bezahlung könnte sich schwierig gestalten. In der Regel sind online Transaktionen erst ab 18 möglich. Auch da am Besten mit den Eltern Rücksprache halten, die haben im Zweifelsfall sowieso das Letzte Wort, wobei ab 14 weniger als unter 14.

    Meine Aussagen ersetzen natürlich keine Rechtsberatung und stellen auch nur mein laienhaftes Wissen über Impressen dar, ich stelle keine Gewähr für Richtigkeit aus. Das deutsche TMG ist relativ komplex.

    Eine Telefonnummer sollte übrigens nicht gegebenenfalls erscheinen, sondern soweit ich weiß wird es empfohlen. Es gibt sogar Stimmen die sagen, dass man eine Faxnummer angeben muss (da Email Verkehr immer noch nicht rechtssicher ist!). Die Faxnummer habe ich bisher immer weggelassen, aber meine Webseiten waren bisher auch immer relativ klein.
  13. Ich würde immer ein Impressum angeben, sieht einfach besser aus und der Besucher weis mit wem er es zu tun hat.

    Der oben genannte Link zu E Recht24 kann ich nur Empfehlen, dann kann auch keiner jemand an das Bein ......

    Ich selber habe schon einige Webseiten online Shop Gewerbliche Seiten gehabt und habe IMMER ein Impressum angegeben. Wer nix zu verbergen hat hat auch kein Problem damit.

    Emailadresse würde ich immer Name(at)mail.de angeben, Warum? ganz einfach es gibt sogenannte Mail Scanner die Webseiten danach Scannen und dann dort hin Spams senden die meist Vieren enthalten.

    Das ist meine Sicht dazu.

  14. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Naja bei Minderjährigen von 14 bis 17 Jahre denke ich gilt immer noch der allseits beliebte Taschengeldparagraf. Und eine Domain, gerade mit Endung .de gibts ja im Prinzip schon im Jahr recht billig, damit würde ich denken, daß da ein Vertrag doch erstmal gültig ... bis die Eltern vielleicht widersprechen.
  15. kalinawalsjakoff schrieb:
    Naja bei Minderjährigen von 14 bis 17 Jahre denke ich gilt immer noch der allseits beliebte Taschengeldparagraf. Und eine Domain, gerade mit Endung .de gibts ja im Prinzip schon im Jahr recht billig, damit würde ich denken, daß da ein Vertrag doch erstmal gültig ... bis die Eltern vielleicht widersprechen.


    Genau das würde ich auch sagen. Wobei immer noch geguckt werden muss, wo bestell ich die Domain und wie bezahle ich. Das könnte dem unter 18-jährigen dann Steine in den Weg legen, denn viele Onlinebezahlmöglichkeiten beschränken die Nutzung auf über 18 Jährige. Lastschrift sollte aber, bei vorhandenem Konto, auch bei so genannten Taschengeldkonten, möglich sein. Die funktionieren ja wie normale Konten, nur das sie nicht überzogen werden können.
  16. kalinawalsjakoff

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    Es gibt ja noch die allseits beliebte Paysafekarte, auf die die Eltern das taschengeld auch einzahlen können
  17. Autor dieses Themas

    l******6

    Das heißt also:
    Minderjährige brauchen kein Impressum?
  18. lukky776 schrieb:
    Das heißt also:
    Minderjährige brauchen kein Impressum?

    Nein, das heißt es nicht!
    Laß dich nicht dadurch verwirren, daß hier Vertragsrecht,und anderes mit den gesetzlichen Regelungen zur Anbieterkennzeichnung vermischt werden.

    Kommentar eines Juristen zum Thema minderjähriger Websitebetreiber:

    Ist ein Diensteanbieter noch minderjährig, so ist die Angabe seiner Vertretungsberechtigten (also in der Regel der Eltern) nicht erforderlich. Diesbzgl. dürfte eine gesetzliche Lücke bestehen, die nicht im Wege der Analogie geschlossen werden kann. Das Analogieverbot des Art. 103 II GG betrifft auch Ordnungswidrigkeiten.

    Quelle: linksandlaw.info

    Das befreit wohl deine Eltern davon, genannt zu werden, ändert aber nichts an der Impressumspflicht

    Andererseits verlangt Der RStV in $55 2.3 die volle Geschäftsfähigkeit, die ein Minderjähriger natürlich nicht hat.

    Sofern die Inhalte deiner Webseite öffentlich erreichbar sind,verlangt der Gesetzgeber ein einfaches Impressum (vollständiger Name und Anschrift). Sobald auch nur eine Werbeanzeige auf der Seite steht, ist auch die Angabe von Emailadresse und Telefonnummer erforderlich.

    So sieht es das Gesetz vor. Was Du daraus machst, ist deine Sache.

    Beitrag zuletzt geändert: 1.7.2014 14:17:25 von fatfreddy
  19. Hallo :wave:

    Das ist wohl der monatliche Impressumsthread. Gut, dass wir so viele Rechtsexperten hier haben. :thumb:

    Warum nicht einfach die Gesetze lesen?

    § 5 TMG(
    1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    [...]
    *alles halt*


    RStV (§ 55 Abs. 1) „Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Namen und Anschrift, bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“


    Wenn du aber eine .de Domain hast, würde ich sagen, dass die Diskussion hier beendet werden kann. Die Inhaberdaten stehen sowieso bereits im whois, also kannst du sie auch genauso gut auf deiner Seite angeben.

    Dann gibt es noch das Beispiel von Heftig.co. Anfangs eine Firma von Belize im Impressum -> kann gut sein, dass die Firma nie existierte. -> unmöglich nachweisbar, bzw. zu viel Aufwand -> wo kein Kläger, da kein Richter

    -> Quintessenz: Es interessiert niemanden, ob du ein Impressum hast, außer Mitbewerber und Abmahnanwälte, auch wenn ein fehlendes Impressum anscheinend sogar eine Ordnungswidrigkeit sein kann. Aber was für ein Bußgeld sollte dem Fünfzehnjährigen wegen seiner Minecraft Seite ohne Impressum auferlegt werden? Gab es überhaupt schon einen Fall, bei dem jemand wegen fehlenden Impressums ein Bußgeld bezahlen musste (Abmahnungen sind etwas anderes!)?

    Wenn du nicht strafmündig bist, kannst du trotzdem Abmahnungen bekommen.

    mfg :wave:

    Beitrag zuletzt geändert: 30.6.2014 7:50:41 von voloya
  20. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    igel99 schrieb:
    ...
    Oft wissen die Eltern leider nichts davon.
    ...


    Das liegt in der Natur der Sache. Kinder/Jugendliche, die im Kaufhaus klauen, sagen ihren Eltern (meistens) vorher auch nicht Bescheid.

  21. i****9

    Naja, egal wie es ist, Impressum ist immer pflicht. Egal ob Kinder oder Erwachsene.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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