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Impressumspflicht

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  1. Bei berechtigtem Interesse kann derjenige der Abmahnen möchte über Lima-City die Herasgabe der Email-Adresse verlangen und dann über den jeweiligen Maildienst die Herausgabe der Anmeldedaten und dieser Ermittlungsaufwand darf dann auch noch der Abgemahnte zusätzlich zahlen.


    Ist ja ganz nett, wenn man nicht bei der email adresse Max Mustermann, Musterstadt, Musterstraße angegeben hat :D




    Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2011 18:59:16 von mf-hd
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    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. mf-hd schrieb:
    Bei berechtigtem Interesse kann derjenige der Abmahnen möchte über Lima-City die Herasgabe der Email-Adresse verlangen und dann über den jeweiligen Maildienst die Herausgabe der Anmeldedaten und dieser Ermittlungsaufwand darf dann auch noch der Abgemahnte zusätzlich zahlen.


    Ist ja ganz nett, wenn man nicht bei der email adresse Max Mustermann, Musterstadt, Musterstraße angegeben hat :D
    dann wärst du ja ein illegaler, pass auf dass du nicht aus Lima-City abgeschoben wirst :wink:

    Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2011 21:14:29 von harrybotter
  4. Habe mich auf lima city mit meiner email von "epic-net.eu" angemeldet, die ebenfalls bei Lima-City gehostet ist.
    http://epic-net.eu

    Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2011 21:31:21 von mf-hd
  5. r******r

    E-Mail-Adresse ? Was ist das denn ? :lol: Wenn ich mich im Internet irgendwo anmelden muß, benutze ich doch keine echten Daten. Dann wird man doch mit Werbung zugemüllt. Meine gültige E-Mail-Adresse rorambur@quantentunnel.de ist doch nicht auf eine real existierende Person angemeldet. Sowas wäre ja lebensmüde.
  6. die email adresse ist ja nicht der wesentliche punkt, sondern die möglichkeit die verantwortliche person für die publikation kontaktieren zu können, was eine vertretbare kontaktmöglichkeit ist, bleibt diskusionswürdig
  7. r******r

    Stimmt natürlich. Aber so wie es möglich ist, sich bei kostenlosen E-Mail-Diensten wie freenet, gmx, yahoo usw. mit völlig fingierten Daten ( es muß nur einer gültige Straße in einem gültigen Ort sein ) anzumelden, so ist auch möglich, in einem Impressum falsche Daten zu nennen. Das stellt sich in der Regel erst dann raus, wenn jemand wirklich was angestellt hat und dann dort gesucht wird.

    Die Impressumspflicht bei gewerblichen Seiten hat natürlich rechtliche und gut nachvollziehbare Gründe. Wenn jemand etwas verkauft und dann damit später was nicht stimmt, muß der Verkäufer erreichbar sein. Aber was gibt es alles für Briefkastenfirmen und sonstige Betrügereien, mitunter auch bei EBay-Verkäufen - und das sogar trotz paypal. Immer wieder gibt es Fernsehberichte darüber.

    Wenn jemand seine Identität bei einer privaten Homepage nicht preisgeben möchte, kann das doch gute Gründe haben. Sobald derjenige dann aber Gesetze verletzt, löscht der Provider ggf. die Homepage auf Anordnung dazu berechtigter Stellen oder bei sofort erkennbaren Rechtsverletzungen auch durch anonyme Hinweise. So einfach sehe ich das.

    Beitrag zuletzt geändert: 2.4.2011 19:19:59 von rorambur
  8. rorambur schrieb:
    Wenn jemand seine Identität bei einer privaten Homepage nicht preisgeben möchte, kann das doch gute Gründe haben. Sobald derjenige dann aber Gesetze verletzt, löscht der Provider ggf. die Homepage auf Anordnung dazu berechtigter Stellen oder bei sofort erkennbaren Rechtsverletzungen auch durch anonyme Hinweise. So einfach sehe ich das.

    So einfach ist das aber auch wieder nicht. Wenn eine Person gegen ein Gesetz verstößt und damit zum Beispiel auch noch Schaden anrichtet, in welcher Form auch immer, dann ist der geschädigte mehr oder minder daran interessiert, Entschädigung zu erlangen. Oder was auch immer... also muss es auch in diesem Fall möglich sein mit dem Impressum den Betreiber ausfindig machen zu können.

    Das heist also, dass, selbst wenn du falsche Daten angibst, du damit noch lange nicht frei von Strafverfolgung bisst.

    Auch wenn natürlich falsche Angaben die Sache etwas schwieriger gestalten.

    Aber wie schon erwähnt:
    harrybotter schrieb:
    ... und dieser Ermittlungsaufwand darf dann auch noch der [...] [Angeklagte] zusätzlich zahlen.

    Es gibt viel Wege nach Rom, verlasst euch nicht darauf, dass Falschangaben eine Sicherheit geben, nicht gefunden zu werden.

    LG
    DTLO
  9. r******r

    @dtlo : Natürlich sprichst Du völlig wahr !
    Das heist also, dass, selbst wenn du falsche Daten angibst, du damit noch lange nicht frei von Strafverfolgung bisst.
    Es gibt viel Wege nach Rom, verlasst euch nicht darauf, dass Falschangaben eine Sicherheit geben, nicht gefunden zu werden.
    Aber wer nichts Verbotenes anstellt, hat auch nichts zu befürchten. So herum meinte ich das. :wave: Darum fühle ich mich in diesem Fall mit dem "du" und dem "ihr" auch gar nicht angesprochen, sondern sehe es als übliche, wenn auch leider immer wieder falsch angewandte Verallgemeinerungsfloskel.

    Beitrag zuletzt geändert: 2.4.2011 20:52:15 von rorambur
  10. und schon darin allein liegt der irrglaube "private homepage", egal wie du es betitelst, in dem moment wo du etwas zum besten gibst (und erst recht wenn es fotos von irgendwelchen personen sind) wirst du publizist gleich einer zeitung, auch wenn du kein geld damit machst oder was auch immer du publizierst, publizieren hat nichts mit gewerbe zu tun, sondern ist das veröffentlichen von inhalten in text bild oder sonst welcher formen, tust du dies in einem forum geschieht es unter dem schirm des foren betreibers und die verantwortung dafür geht teilweise auf ihn über, da dieser die beiträge im auftrag des erstellers publiziert

    wie es im internet allgemein üblich ist, also einfach gemacht wird, hat nichts mit den grundsätzen zu tun die als basis für das impressum für publikationen dienen
  11. r******r

    Schon wieder dieses "du" :holy: Meine Links hier bei lima-city gehen alle auf anderweitige Seiten.

    Ich werde noch den Hinweis montieren, daß ich mich aber auch sowas von "davon" distanziere, daß die Leute da überhaupt was veröffentlichen. ( und zwar mit so ähnlichen Worten wie hier genannt )
    :prost:

    So - dort ( Stand vom 3.4.2011, ca. 1:14 Uhr ) steht jetzt :
    Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich davon, daß auf den von mir verlinkten Seiten überhaupt irgendwas veröffentlicht wird.
    Ach ja : Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von all meinen Äußerungen hier bei lima-city in Vergangenheit und Zukunft. Sie stellen lediglich meine persönliche Meinung dar oder zitieren Ansichten anderer, selbst wenn es vom jeweiligen Satzbau den Eindruck erwecken könnte, es wäre meine Überzeugung oder gar eine verbindliche Rechtsauskunft. Für den Inhalt meiner Äußerungen bin nicht ich, sondern ist lima-city verantwortlich.

    So dürfte es zwar formaljuristisch korrekt klingen, ist aber trotzdem großer Blödsinn. Wer sich bei jedem Satz dreimal überlegen soll, ob wir Meinungs- und Pressefreiheit haben, wird sich als nächstes fragen müssen, ob wir vielleicht in einer Diktatur leben.

    Beitrag zuletzt geändert: 3.4.2011 1:13:53 von rorambur
  12. Kann man auf einer dienstleistenden, nicht-kommerziellen Projektwebseite schon auf ein Impressum verzichten? Oder sollte man doch eines haben? Ich weiß nicht, letztes Jahr hatte ich mit MyShortstory.de keine Probleme und hatte nie ein Impressum drauf. Achja, und werden .com Domänen aus der Impressumspflicht ausgeschlossen? Ich mein Eigentlich fallen die ja auch unter Deutsches Recht, da Lima-City mein Hoster ist..
  13. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    limabone schrieb:
    Kann man auf einer dienstleistenden, nicht-kommerziellen Projektwebseite schon auf ein Impressum verzichten? Oder sollte man doch eines haben? Ich weiß nicht, letztes Jahr hatte ich mit MyShortstory.de keine Probleme und hatte nie ein Impressum drauf. Achja, und werden .com Domänen aus der Impressumspflicht ausgeschlossen? Ich mein Eigentlich fallen die ja auch unter Deutsches Recht, da Lima-City mein Hoster ist..


    So lang dein Firmensitz bzw dein Wohnort in Deutschland liegen (auch wenn du auf ausländischen Hostern deine Seite hochlädtst und due .com und china domainendungen nimmst) fällst du klipp und klar unter deutsches Recht.
  14. irgendiwe versteh ich grad nich den zusammenhang von impressum und pressefreiheit nicht

  15. So lang dein Firmensitz bzw dein Wohnort in Deutschland liegen (auch wenn du auf ausländischen Hostern deine Seite hochlädtst und due .com und china domainendungen nimmst) fällst du klipp und klar unter deutsches Recht.

    Oh das is gut zu wissen, nur wie sieht das ganze in Österreich aus? Hat da jemand nen Link? Ich wohne und gehe nämlich zu Schule in Österreich..
  16. limabone schrieb:

    So lang dein Firmensitz bzw dein Wohnort in Deutschland liegen (auch wenn du auf ausländischen Hostern deine Seite hochlädtst und due .com und china domainendungen nimmst) fällst du klipp und klar unter deutsches Recht.

    Oh das is gut zu wissen, nur wie sieht das ganze in Österreich aus? Hat da jemand nen Link? Ich wohne und gehe nämlich zu Schule in Österreich..


    3,5 Sekunden Google:



    Wie ist die Impressumspflicht in Österreich geregelt?

    Am 12.5.2005 hat der österreichische Nationalrat eine umfassende Änderung des Mediengesetzes beschlossen. Vorausgegangen war diesem eine Unsicherheit vieler Betreiber "privater Webseiten", ob für sie in Zukunft auch eine Impressumspflicht gelten würde. Wie in einem ausführlichen Beitrag von Franz Schmidbauer nachzulesen ist, gilt zwar die Impressumspflicht nach § 24 MedienG nicht für Websites, sondern nur für Newsletter, die Betreiber von Webseiten trifft aber die Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG. Danach sind Name (bei Unternehmen die Firma) und Ort (bei Unternehmen: Sitz und Unternehmensgegenstand) anzugeben. Die genaue Anschrift muss nicht genannt werden.


    Wie ich schonmal sagte, frage ich mich aber ehrlich gesagt, woher die Besucher wissen wollen in welchem Land der Besitzer der Seite wohnt (wenn man einfach nichts angibt) und ob man der Impressumspflicht unterliegt oder nicht.

    Nullo actore, nullus index


    Wo kein Kläger, da kein Richter ;-) Wenn du aber ein Gewerbe betreibst würde ich dir schon raten, Kontaktinformationen anzugeben.
  17. Bei Wikipedia ist die Impressumspflicht in meinen Augen bestens erklärt:

    Im Teledienstegesetz war verankert, dass jede gewerbliche wie auch geschäftsmäßige Webpräsenz im Internet eine Anbieterkennung enthalten muss.

    Unter den Begriff „geschäftsmäßig“ fallen auch alle stetigen, nicht-gewerblichen Angebote. Demzufolge werden theoretisch auch alle privaten Webseiten als Teledienst interpretiert. Allerdings ist fraglich, inwieweit das durchgesetzt werden kann.

    Das neue Telemediengesetz (TMG) sieht eine ähnliche Regelung wie das TDG vor: Die allgemeinen Informationspflichten, darunter die Impressumspflicht, gelten nach § 5 nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Der Gesetzesentwurf vom 19. April 2005 enthielt noch eine allgemeine Impressumspflicht auch für nichtkommerzielle Angebote. Die aktuelle Formulierung bedeutet aber nicht, dass nichtkommerzielle Betreiber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, nur weil ihre Online-Angebote kostenlos sind


    Welche Daten ein Impressum (im Falle der Impressumspflicht) beinhalten muss, ist in § 5 TMG ersichtlich:

    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

    Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
    soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

    das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

    soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

    bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.


    Für private Webseiten gibt es also meistens keine Impressumspflicht und falls man doch ein Impressum veröffentlichen möchte, kann theoretisch drin stehen, was man will.

    Weitaus schlimmere Folgen kann es haben, wenn man sog. "Allgemeine Geschäftsbedingungen" auf seiner Webseite unterbringt. Dazu neigen statistisch vorallem unwissende Chat, Foren und Spieleseitenbetreiber.

    Auch wenn das viel wichtiger und cooler klingt als "Nutzungsbedingungen" ist die Verwendung des Begriffs "Allgemeine Geschäftsbedingungen" nur Internetseiten vorbehalten, die irgendwelche Dienstleistungen erbringen (Allgemein gehaltene Definition). Hier zählt einfach: Wo kein Geschäft, da keine Geschäftsbedingungen.

    Auch wenn es hier um etwas anderes geht, spreche ich das lieber mal an. Viele Webseitenbetreiber verwechseln nämlich auch den Disclaimer/Haftungsausschluss mit Nutzungsbedingungen oder AGB.
  18. fabo schrieb:
    Weitaus schlimmere Folgen kann es haben, wenn man sog. "Allgemeine Geschäftsbedingungen" auf seiner Webseite unterbringt. Dazu neigen statistisch vorallem unwissende Chat, Foren und Spieleseitenbetreiber.

    Auch wenn das viel wichtiger und cooler klingt als "Nutzungsbedingungen" ist die Verwendung des Begriffs "Allgemeine Geschäftsbedingungen" nur Internetseiten vorbehalten, die irgendwelche Dienstleistungen erbringen (Allgemein gehaltene Definition). Hier zählt einfach: Wo kein Geschäft, da keine Geschäftsbedingungen.

    Auch wenn es hier um etwas anderes geht, spreche ich das lieber mal an. Viele Webseitenbetreiber verwechseln nämlich auch den Disclaimer/Haftungsausschluss mit Nutzungsbedingungen oder AGB.

    Das steht aber nirgendwo in meinem BGB.
    Nutzungsbedingungen sind, wenn sie für alle gelten, AGBs.
    Beides sind die "Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine (Geschäfts-)bedingungen".
    ("Das Recht der Schuldverhältnisse, Abschnitt 2")

    Steht auch nochmal hier

    Lustig wie hier immer unwahres Halbwissen verbreitet wird :biggrin:

    schönen Tag :wave:
  19. Identitätsklau ist eine ernste Sache. Es sollte in Deutschland verboten werden persönliche Daten im www preis zugeben. Ich finde es aber in Ordnung, wenn man die Daten auf Nachfrage preisgibt und für diesen Zweck eine E-Mail Adresse einrichtet. Derjenige, der sie braucht muss sich schon erst selbst vorstellen und seine Anfrage begründen.

    Stellt euch vor jemand benutzt eure Daten, um auf irgendwelchen Prono Seiten zu surfen oder fragwürdige Bestellungen zu machen. Für Seiten, die nicht in den Suchmaschinen auftauchen und nicht gewerblich sind, gibt es glaub auch keine Impressionspflicht.

    Beitrag zuletzt geändert: 3.4.2011 20:37:48 von pixilab
  20. brisch schrieb:
    Vergiss nicht auf die Info, dass Du für die Verlinkung auf Unterseiten ncht haftbar bist!


    Das ist soweit mir bekannt unnötig. Ein derartiger Disclaimer hat wohl keine rechtliche Relevanz oder wie sehen das die Profis ?
  21. geldscheich schrieb:
    brisch schrieb:
    Vergiss nicht auf die Info, dass Du für die Verlinkung auf Unterseiten ncht haftbar bist!


    Das ist soweit mir bekannt unnötig. Ein derartiger Disclaimer hat wohl keine rechtliche Relevanz oder wie sehen das die Profis ?



    Mir hat man gesagt das des sehr sinnvoll wär und man es auf jede seite klatschen sollt *konfuz*
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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