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Ist das eigentlich legal?

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. groovestreet schrieb:
    Ich denke man bewegt sich da in einer Grauzone, weil es zwar durch die Youtube Richtlinien verboten wird, aber man muss nirgendwo diese richtlinien gelesen haben um das Video anschauen zu können, also sind diese Richtlinien hinfällig.


    Jedoch: Unwissen schützt vor Strafe nicht! Regeln müssen eingehalten werden, egal ob man sie kennt oder nicht (so stehts jedenfalls im Gesetz)
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  3. m**********n

    Schau doch bitte mal aufs Datum!

    Für alle, die hier trotzdem nochmal nachlesen jetzt aus Neugier:

    Ja, solche Programme an sich sind legal! Was nicht legal ist, wenn man damit urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet, ohne dafür dem Urheber Gebühr zu zollen, falls er denn eine dafür verlangt. Stellt der Urheber sein(!) Werk ins Netz mit der ausdrücklichen Genehmigung zur Weiterverbreitung (z.B. in Richtung "Creative Commons" o.ä.), dann geht das i.d.R. in Ordnung.

    Es kommt also nicht auf das Programm an, sondern was man damit macht. Niemand würde z.B. auf die Idee kommen, Hämmer zu verbieten, bloss weil mal jemand mit einem erschlagen wurde. Okay, Herr Schäuble vielleicht, aber das ist ein anderes Thema

    ~CHIP Online Forum

    Mfg

    Mator
  4. e****1

    Erlaubt oder nicht erlaubt: ich habe heute mit Schrecken und Entsetzern einen Beitrag im Fernsehen zu sehen bekommen, wo berichtet wird, dass es legal ist, Leute wegen Downloads zu belangen, die gar nichts downgeloaded haben. Es muss das auch nicht bewiesen werden. Einfach schon dadurch, dass die zugewiesene IP in der Nähe von Downloadseiten gesichtet wurde, macht man sich "schuldig". Die Rechtsprechung ist ja nicht nur auf diesem Gebiet komplett bescheuert, so dass auch kein "Rechtsgelehrter" sich darüber entrüstet.
  5. drafed-map schrieb:
    So, ihr selbsternannten Rechtsexperten: Wer zum Teufel erlaubt euch denn, die multimedialen Inhalte von einem Server auf euren Rechner zu kopieren, wenn dies nicht im Sinne des Internetangebots ist?
    Erlauben tut es sich jeder Nutzer selbst. Strafbar ist es nur wenn es sich klar erkennbar um illegalen Inhalt handelt, z.B.: Kinderporno, Urhheberrechtsverstoss etc.
    Ein Beispiel für illegalen Inhalt ist meines Erachtens: Prince Of Persiar Sandr Zeit (Der komplet film) German/Deutsch.

    expat1 schrieb:
    Erlaubt oder nicht erlaubt: ich habe heute mit Schrecken und Entsetzern einen Beitrag im Fernsehen zu sehen bekommen, wo berichtet wird, dass es legal ist, Leute wegen Downloads zu belangen, die gar nichts downgeloaded haben. Es muss das auch nicht bewiesen werden. Einfach schon dadurch, dass die zugewiesene IP in der Nähe von Downloadseiten gesichtet wurde, macht man sich "schuldig". Die Rechtsprechung ist ja nicht nur auf diesem Gebiet komplett bescheuert, so dass auch kein "Rechtsgelehrter" sich darüber entrüstet.
    Name der Sendung?

    Beitrag zuletzt geändert: 22.7.2011 20:52:04 von harrybotter
  6. e****1

    Ich hätte es geschrieben, wenn ich es genau wüsste, Aber auch hier wurde ich fündig:
    http://www.youtube.com/watch?v=a6pEaMG9Z3s
  7. malia

    Moderator Kostenloser Webspace von malia

    malia hat kostenlosen Webspace.

    expat1 schrieb:
    Ich hätte es geschrieben, wenn ich es genau wüsste, Aber auch hier wurde ich fündig:
    http://www.youtube.com/watch?v=a6pEaMG9Z3s


    Meine Frage warum haben die Leute so bereitwillig bezahlt, das ist ja schon Dummheit. Ich bin auch ein solches Opfer aber da ich nichts gemacht habe sah ich nicht ein auch nur einen Cent zu bezahlen. Es kann auch kein Mensch von mir verlangen mein W-Lan so professionell zu sichern denn ich bin Laie und somit verlasse ich mich auf die Betriebsanleitung.

    Am besten ist direkt einen Anwalt einschalten und bloss nichts unterschreiben was diese Abmahnanwälte geschickt haben.
    Das kommt einem Schuldeingeständnis gleich und wie man im Video gesehen hat steht direkt die nächste Abmahnung ins Haus.

    Ich habe nie wieder etwas von diesem Internetanwalt gehört nachdem ich meinen Anwalt eingeschalten habe.

    Grüsse Malia



  8. Was ist so schwer daran seinen Router zu sichern? WPA oder WPA2 und ein eigenes Passwort setzen (> 8 Zeichen reicht schon). "Professionell sichern" ist was anderes.

    Auf Abmahnungen muss man leider reagieren. Zahlen sollte man aber tatsächlich nicht.
    Ob ein Anwalt nötig ist... naja... es ist ein Massengeschäft und bei Massengeschäften braucht man nicht unbedingt eine individuelle Beratung. Eine Abmahnung ist wie zigtausend andere, deswegen denke ich persönlich, reicht die vom Abmahnwahn-Verein vorgefertigte modifizierte Unterlassungserklärung aus.
    zusätzlich VERBIETET es youtube in den AGB's sprich wenn sie wollten könnten sie rechtliche Schritte gegen dich einleiten.
    Das hat nix zu bedeuten, man darf nicht alles in die AGB reinschreiben. War doch bei iqfight.de genauso, da stand versteckt der Preis in den AGB drin, was ungültig ist. Außerdem müsste vorher ein Vertrag geschlossen worden sein, damit die AGB gelten... durch reines Ansurfen einer Seite? Sehr fraglich...
    Erlaubt oder nicht erlaubt: ich habe heute mit Schrecken und Entsetzern einen Beitrag im Fernsehen zu sehen bekommen, wo berichtet wird, dass es legal ist, Leute wegen Downloads zu belangen, die gar nichts downgeloaded haben.
    Ich sag's nochmal: es geht hier um Uploads und nicht um Downloads.
    Natürlich sind Downloads aus illegalen Quellen mittlerweile auch nicht mehr legal, jedoch ist nicht bei allem was illegal ist, eine Abmahnung möglich.
    Wenn ich beim Klauen im Kaufhaus erwischt werde, ist es auch nicht möglich mir eine Abmahnung zu schicken. Das Kaufhaus kann Strafanzeige erstatten, von mir verlangen das Diebesgut zurückzugeben oder zu ersetzen, mir eine Fangprämie aufbrummen, aber eine Abmahnung ist nicht möglich.

    Eine Abmahnung ist ein Spezialfall im deutschen Recht, es ist etwas völlig anderes als Schadensersatz, siehe hier. Eine Abmahnung ist ein Hinweis an den Rechtsverletzer, das rechtsverletzende Verhalten einzustellen.
    Das setzt aber voraus dass in irgendeiner Form eine Wiederholungsgefahr besteht. Bei Uploads ist die klar gegeben, wie soll diese aber bei reinen Downloads bitte bestehen?

    Abgesehen davon gibt es weitere Hürden, z. B. dass immer noch nicht wegen jedem **** die Identität hinter der IP-Adresse rausgegeben werden darf (und das ist auch ganz gut so), nur bei Urheberrechtsverletzung "im großen Stil" und die ist bei einem reinem Download ja wohl kaum anzunehmen, da ja nur eine einzige Kopie angefertigt wird.
    Die AGB von Youtube verbiten den Download, das stimmt. Damit ist es auch nciht erlaubt, ganz einfach. Bevor Du etwas herunterlädst, brauchst Du die Genehmigung dessen, der die Rechte an dem Material hat. Entweder gibt er die Berechtigung direkt auf der Seite, oder Du fragst an, ob Du Inhalte herunter laden darfst. Ohne Einverständnis ist es nun mal verboten.
    So funktioniert das aber nicht. Siehe das Beispiel mit der OEM-Software, auch wenn Microsoft sagt, dass ich die nicht separat von der Hardware verkaufen darf, darf ich es trotzdem. Und wenn auf einer (nicht kopiergeschützten) CD draufsteht, dass sämtliches kopieren verboten ist, darf man sie im privaten Rahmen eben doch kopieren, dieses Recht kann er einem nicht nehmen. Genauso muss ich mich nicht an die EULA halten, selbst wenn ich sie mit einem Klick auf den Akzeptieren-Button bei der Installation der Software bestätige. Es kam in all diesen Fällen vorher kein Vertrag zustande.

    Ich bin kein Jurist, deswegen kann ich nicht sagen, wie das mit Youtube ist. Mich würde es sehr wundern, wenn hier nicht das Recht auf eine Privatkopie gelten würde. Und irgendwelche Verträge hat man mit Youtube auch nicht geschlossen, nur weil man die Seite ansurft.


    Ich bei der Gelegenheit nochmal vor dieser Laien-Juristerei warnen. Ich mache das zwar auch wie in diesem Beitrag, aber ich tu auch nicht so, als wüsste ich felsenfest Bescheid.

    Wenn sich sich-selbst-überschätzende Laien dazu berufen fühlen juristische Sachverhalte zu analysieren, da werden Böcke geschossen, das ist nicht mehr feierlich.

    Es ist nicht generell schlecht sich mit juristischen Themen als Laie zu beschäftigen, schließlich verdienen genug Anwälte an der Ahnungslosigkeit der Leute auf dem Gebiet, jedoch bitte mit ausreichend Selbstkritik, der Tatsache dass man Laie ist, sollte man sich immer bewusst bleiben.
  9. l********e

    Ist es nicht. Wie er schon schrieb steht auch in den Regeln auf YouTube.
  10. ah, unser light-mine musste jetzt auch noch einen überflüssigen Post schreiben.

    Aber ok, ich sehe, vielleicht ging es in dem langen Beitrag von mir evtl. etwas unter, deswegen noch mal:

    Das hier:
    light-mine schrieb:
    Ist es nicht. Wie er schon schrieb steht auch in den Regeln auf YouTube.
    ist kein Argument.

    1. VIELE AGB KLAUSELN SIND UNGÜLTIG.

    2. ICH FINDE ÜBERHAUPT KEINE AGB AUF YOUTUBE.

    3. EIN ZITAT/LINK DIESES OMINÖSEN DOWNLOADVERBOTS WÄRE SCHÖN.
  11. lama-no2 schrieb:

    Das hier:
    light-mine schrieb:
    Ist es nicht. Wie er schon schrieb steht auch in den Regeln auf YouTube.
    ist kein Argument.

    1. VIELE AGB KLAUSELN SIND UNGÜLTIG.

    2. ICH FINDE ÜBERHAUPT KEINE AGB AUF YOUTUBE.

    3. EIN ZITAT/LINK DIESES OMINÖSEN DOWNLOADVERBOTS WÄRE SCHÖN.

    (überflüssige Fettung entfernt)

    Warum ist es kein Argument? Ein Argument ist auch existenzfähig, ohne dass Du ihm zustimmst. :holy:

    ad 1) damit werden nicht automatisch alle Klauseln ungültig. Nur weil Du Klauseln in anderen AGB gefunden hast, die ungültig sind, kannst Du das nicht ohne weiteres auf die Regeln bei YT übertragen.

    Dein Hinweis auf das Recht zur Provatkopie ist hier ebenfalls nicht angebracht, da es dazu bei der YT-Nutzung keine Grundlage gibt.

    ad 2) Nennen wir es Nutzungsbedingungen statt AGB und man wird fündig. ;)

    ad 3) Ich zitiere einfach mal meinen Beitrag vom Anfang dieses Threads.
    fatfreddy schrieb:
    Die Nutzungsbedingungen von Youtube sagen in §6 C und K deutlich NEIN.



    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 24.7.2011 20:34:31 von fatfreddy
  12. infinitysounds

    Kostenloser Webspace von infinitysounds

    infinitysounds hat kostenlosen Webspace.

    Hi,

    ja ich denke das ist legal, weil diese Inhalte bei Youtube fri zur verfügung stehen, und die Betreiber von Youtube selber dafür verantwortlich sind, was sie af ihren Seiten veröffentlichen. Und außerdem wird es wohl kaum jemand bemerken, dass man diese Videos herunterläd!!!!!
  13. @fatfreddy: Ich bin schon lange hier, aber, Gratulation, du hast es geschafft, du hast den mit Abstand dümmsten Beitrag geschrieben, den ich hier überhaupt jemals gelesen habe.

    AGB != Nutzungsbedingungen

    Wenn ich AGB schreibe, meine ich AGB und nicht "Nutzungsbedingungen".


    Denkst du ich schreibe hier einen ellenlangen Post ohne, dass ich selbst auf YouTube war und mir da alles durchgelesen habe? Da habe ich natürlich diese "Nutzungsbedingungen" gefunden, aber irgendwelche AGB, die so was verbieten würden? Fehlanzeige.

    Nochmal:

    AGB != Nutzungsbedingungen

    (ich würde es farbig blinkend machen, wenn ich es könnte, damit es in deinen Kopp reingeht)

    Warum denkst du, ich schreibe AGB und mein Nutzungsbedingungen? WARUM???? Warum nur, warum? Bitte, erkläre mir das mal, ich mein... soll ich's dir in Bildern erklären, damit du's verstehst?

    Zwischen AGB und allen anderen Vereinbarungen besteht ein bedeutender Unterschied, ein gewaltiger Unterschied! Und du kommst daher und schreibst "Nennen wir es Nutzungsbedingungen statt AGB und man wird fündig. ;)", es ist zum verzweifeln.

    Einzig AGB können wirksam sein, ohne dass sie explizit vom Vertragspartner abgesegnet werden. Wenn ich eine ALDI-Filiale betrete, gelten da auch die AGB von ALDI für mich (die irgendwo im Gebäude ausgehängt sind), auch wenn ich ihnen nicht explizit zugestimmt habe (d. h. ich sie beim Betreten des ALDIs weder präsentiert bekommen habe noch ihnen anschließend schriftlich, mündlich oder durch klare Willensäußerung zugestimmt habe). Aus diesem Grund darf da auch nicht alles rein, ALDI darf nicht in seine AGB schreiben "Im übrigen verpflichte ich mich als Eintrittsgebühr 100 € zu zahlen".

    Dem einfachen User, der YouTube nur ansurft (bei denen, die da angemeldet sind, sieht's anders aus), werden die Nutzungsbedingungen aka der Vertrag aber nicht präsentiert, er klickt nicht auf "Ja, ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen", stattdessen ist da unten irgendwo ein Link für die Nutzungsbedingungen versteckt.

    Daraus folgt:
    Es kommt kein Vertrag zwischen YouTube und dem User zustande.

    Er kann daher alles machen, was nach deutschem Recht erlaubt ist, und damit auch Videos downloaden (Privatkopie, nix anderes als Videos aufnehmen).

    Beitrag zuletzt geändert: 25.7.2011 1:28:01 von lama-no2
  14. Stimmt. Die AGB sind wie ein lokales Gesetz: Man muss sich an sie halten, ohne ihnen zu zu stimmen, ja sogar ohne sie auch nur angesehen zu haben.
  15. lama-no2 schrieb:
    @fatfreddy: Ich bin schon lange hier, aber, Gratulation, du hast es geschafft, du hast den mit Abstand dümmsten Beitrag geschrieben, den ich hier überhaupt jemals gelesen habe.

    Hört, hört! Dann hättest Du diese Zeit besser nutzen sollen.

    lama-no2 schrieb:
    AGB != Nutzungsbedingungen

    Wenn ich AGB schreibe, meine ich AGB und nicht "Nutzungsbedingungen".

    Dann empfehle ich die Lektüre des §305 Satz 1 des BGB !

    Eine Pflicht, die als allgemeingültig gewünschten Vertragsbedingungen als AGB zu bezeichnen, gibt es im Übrigen nicht!


    lama-no2 schrieb:
    Denkst du ich schreibe hier einen ellenlangen Post ohne, dass ich selbst auf YouTube war und mir da alles durchgelesen habe? Da habe ich natürlich diese "Nutzungsbedingungen" gefunden, aber irgendwelche AGB, die so was verbieten würden? Fehlanzeige.

    Nochmal:

    AGB != Nutzungsbedingungen

    (ich würde es farbig blinkend machen, wenn ich es könnte, damit es in deinen Kopp reingeht)

    Warum denkst du, ich schreibe AGB und mein Nutzungsbedingungen? WARUM???? Warum nur, warum? Bitte, erkläre mir das mal, ich mein... soll ich's dir in Bildern erklären, damit du's verstehst?

    Du mußt hier nicht verbal rumhüpfen wie das HB-Männlein, mit Fettungen und Wiederholungen um dich schmeißen, nur weil jemand deine Ansicht nicht teilt!
    Warum Du etwas schreibst, kannst nur Du erklären. Ich kann nur deinen Beitrag lesen.
    Warum Du "ellenlange Posts" schreiibst und aus der Länge dann einen Qualitätsanspruch herleitest, kann ich nicht nachvollziehen. Das erklärst Du mir am besten auch mit farbigen und blinkenden Hervorhebungen.

    Eine diskussionsfähige Begründung deiner Meinung bleibst Du trotz der Länge deiner Beiträge schuldig.


    lama-no2 schrieb:
    Zwischen AGB und allen anderen Vereinbarungen besteht ein bedeutender Unterschied, ein gewaltiger Unterschied! Und du kommst daher und schreibst "Nennen wir es Nutzungsbedingungen statt AGB und man wird fündig. ;)", es ist zum verzweifeln.

    Tut mir Leid, daß ich dich zur Verzweiflung bringe. Gedacht war eigentlich nur, Zweifel zu wecken, bzw. dich zum Nachdenken anzuregen..

    lama-no2 schrieb:
    Einzig AGB können wirksam sein, ohne dass sie explizit vom Vertragspartner abgesegnet werden.

    Und wieder falsch!
    siehe dazu §305 Satz 2 des BGB. Ohne Einverständnis des Kunden sind auch AGB nicht gültig. Wie der Kunde sein Einverständnis zu geben hat, ist eine andere Frage. Das Einzige, was allgemeine Geschäfts-, Vertrags- und/oder Nutzungsbedingungen von Individualvereinbarungen unterscheidet, ist der Umstand, daß diese nicht in jedem Vertrag gesondert aufgelistet sein müssen.


    lama-no2 schrieb:
    Wenn ich eine ALDI-Filiale betrete, gelten da auch die AGB von ALDI für mich (die irgendwo im Gebäude ausgehängt sind), auch wenn ich ihnen nicht explizit zugestimmt habe (d. h. ich sie beim Betreten des ALDIs weder präsentiert bekommen habe noch ihnen anschließend schriftlich, mündlich oder durch klare Willensäußerung zugestimmt habe). Aus diesem Grund darf da auch nicht alles rein, ALDI darf nicht in seine AGB schreiben "Im übrigen verpflichte ich mich als Eintrittsgebühr 100 € zu zahlen".

    Dem einfachen User, der YouTube nur ansurft (bei denen, die da angemeldet sind, sieht's anders aus), werden die Nutzungsbedingungen aka der Vertrag aber nicht präsentiert, er klickt nicht auf "Ja, ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen", stattdessen ist da unten irgendwo ein Link für die Nutzungsbedingungen versteckt.

    Daraus folgt:
    Es kommt kein Vertrag zwischen YouTube und dem User zustande.

    Die Schlußfolgerung ist falsch!
    Die einzige Frage, um die es letztendlich geht, ist die, ob überhaupt eine wirksame Einbindung von allgemeingültigen Regelungen möglich ist, da die Nutzung von YT ohne Kenntnisnahme der Regelungen möglich ist.
    Dies beträfe aber auch, eventuell vorhandene AGB.
    Ein deutlich sichtbarer Hinweis auf AGB und/oder Nutzungsbedingungen wird von Juristen aber durchaus als ausreichend betrachtet. Eine begründete gegenteilige Meinung ist mir nicht bekannt. Im Zweifelsfalle wird ein Gericht entscheiden, ob der Hinweis deutlich genug war.

    An anderer Stelle verweist Du übrigens selbst darauf, kein Jurist zu sein. In diesem Falle wäre doch angeraten, sich mit seinen Formulierungen ein wenig mehr zurückzuhalten und hier nicht den Anschein einer Beratung zu wecken.

    lama-no2 schrieb:
    Er kann daher alles machen, was nach deutschem Recht erlaubt ist, und damit auch Videos downloaden (Privatkopie, nix anderes als Videos aufnehmen).

    Damit sind wir wieder beim ursprünglichen Thema des Threads.
    Wer sich Filmchen von YT runterläd, macht eine Kopie. Die Umwandlung in MP3 wäre schon eine weitergehende Bearbeitung, bei der nicht klar ist, ob dies noch als das zu bezeichnen ist, was der Gesetzgeber als "Privatkopie" benennt. Wenn ja, wäre jetzt noch herauszufinden, ob es statthaft ist, den § 53 1.1 UrhG auf Vertragsebene einzuschränken, bzw. ob die von mir genannten Paragraphen der Nutzungsbedingungen, sofern gültig, nicht schon einen legalen Erwerb, der erst zur Privatkopie berechtigt, ausschließen .

    BTW: Eine Antwort kannst Du dir sparen, sofern sie nicht sachlich ausfällt und Du nicht zumindest versuchst, fundiert (gerne auch mit fachlich sicheren Quellen) zu begründen, worauf Du deine Meinung gründest.



    drafed-map schrieb:
    Stimmt. Die AGB sind wie ein lokales Gesetz: Man muss sich an sie halten, ohne ihnen zu zu stimmen, ja sogar ohne sie auch nur angesehen zu haben.

    Auch das ist falsch! AGB haben keinen Gesetzesrang, sondern sind nur eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Und eine Zustimmung ist, wie bereits oben geschrieben erforderlich. Die Zustimmung kann aber eben auch implizit durch Vertragsannahme erfolgen.


    FF


    Beitrag zuletzt geändert: 25.7.2011 17:03:49 von fatfreddy
  16. fatfreddy schrieb:
    drafed-map schrieb:
    Stimmt. Die AGB sind wie ein lokales Gesetz: Man muss sich an sie halten, ohne ihnen zu zu stimmen, ja sogar ohne sie auch nur angesehen zu haben.
    Auch das ist falsch! AGB haben keinen Gesetzesrang, sondern sind nur eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Und eine Zustimmung ist, wie bereits oben geschrieben erforderlich. Die Zustimmung kann aber eben auch implizit durch Vertragsannahme erfolgen.
    Was ich damit sagen wollte ist doch wohl eindeutig. Das ist wie, wenn ich
    Stühle sind wie Bänke: Auf beiden kann man sitzen.
    sagen wollte und du mit den nicht angesprochenen Unterschieden kommst, die nichts, aber auch gar nichts an der angesprochenen Tatsache ändern.


    fatfreddy schrieb:
    lama-no2 schrieb:
    @fatfreddy: Ich bin schon lange hier, aber, Gratulation, du hast es geschafft, du hast den mit Abstand dümmsten Beitrag geschrieben, den ich hier überhaupt jemals gelesen habe.

    Hört, hört! Dann hättest Du diese Zeit besser nutzen sollen.

    lama-no2 schrieb:
    AGB != Nutzungsbedingungen

    Wenn ich AGB schreibe, meine ich AGB und nicht "Nutzungsbedingungen".
    Dann empfehle ich die Lektüre des §305 Satz 1 des BGB !

    Eine Pflicht, die als allgemeingültig gewünschten Vertragsbedingungen als AGB zu bezeichnen, gibt es im Übrigen nicht!
    Was allgemeine Geschäftsbedingungen sind, ist aber sehr wohl definiert:
    § 305 (1):
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.



    fatfreddy schrieb:
    lama-no2 schrieb:
    Einzig AGB können wirksam sein, ohne dass sie explizit vom Vertragspartner abgesegnet werden.
    Und wieder falsch!
    siehe dazu §305 Satz 2 des BGB. Ohne Einverständnis des Kunden sind auch AGB nicht gültig.
    Du meinst
    § 305 (2) 1.:
    die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
    ? Wäre es lästig, dauernd auf "ja, ich akzeptiere ..." zu klicken, wenn man gerade nicht eingeloggt ist? Und ist es klar, dass man sich an die Regeln der Seite, auf der man sich befindet, halten muss?


    fatfreddy schrieb:
    Die Umwandlung in MP3 wäre schon eine weitergehende Bearbeitung, bei der nicht klar ist, ob dies noch als das zu bezeichnen ist, was der Gesetzgeber als "Privatkopie" benennt. Wenn ja, wäre jetzt noch herauszufinden, ob es statthaft ist, den § 53 1.1 UrhG auf Vertragsebene einzuschränken, bzw. ob die von mir genannten Paragraphen der Nutzungsbedingungen, sofern gültig, nicht schon einen legalen Erwerb, der erst zur Privatkopie berechtigt, ausschließen .
    Angenommen, ich nehme ein Musikvideo, das im Fernsehen läuft, auf eine alte Videokassette auf. Weil ich das Video nicht brauche und außerdem Platz in meinem Schrank sparen will, öffne ich die Kassette, nehme das Band heraus, und trenne die Audiospur von der Videospur. Dann schmeiße ich das Gehäuse und die Videospur weg. War das nun so kriminell?
  17. Dann empfehle ich die Lektüre des §305 Satz 1 des BGB !

    Eine Pflicht, die als allgemeingültig gewünschten Vertragsbedingungen als AGB zu bezeichnen, gibt es im Übrigen nicht!
    Stimmt, es ist egal, ob man AGB drüber schreibt oder nicht. Trotzdem, wie drafed-map schon schrieb, ist der Begriff AGB einfach klar definiert und ob diese YouTube-Nutzungsbedingungen wirklich AGB sind, ist mir nicht ganz klar, aber nehmen wir mal zum Vorteil von YouTube an, es wäre so...

    jetzt kommt die totale Verwirrtheit:
    Das:
    siehe dazu §305 Satz 2 des BGB. Ohne Einverständnis des Kunden sind auch AGB nicht gültig.
    kombiniert mit dem:
    Die einzige Frage, um die es letztendlich geht, ist die, ob überhaupt eine wirksame Einbindung von allgemeingültigen Regelungen möglich ist, da die Nutzung von YT ohne Kenntnisnahme der Regelungen möglich ist.
    Ja was denn nun, AGB können doch nur gültig sein wenn, der Kunde damit einverstanden ist, oder nicht? Hast du doch oben gesagt? Wie kann man aber sicher gehen, dass er damit einverstanden ist, wenn er sie nicht einmal gesehen hat? Tja, konfus, konfus. Das kommt halt dabei raus wenn man meint, "AGB können wirksam sein, ohne dass sie explizit vom Vertragspartner abgesegnet werden" würde das gleiche bedeuten wie "sie gelten auch wenn der Vertragspartner nicht mit ihnen einverstanden ist".

    Der Knackpunkt ist der: AGB können nur gültig werden wenn ein Vertrag geschlossen wird.

    Ich kann ja verstehen, das man durch Betreten eines Busses einen Vertrag abschließt, aber durch Ansurfen und Benutzen einer Website, nö!
    An anderer Stelle verweist Du übrigens selbst darauf, kein Jurist zu sein. In diesem Falle wäre doch angeraten, sich mit seinen Formulierungen ein wenig mehr zurückzuhalten und hier nicht den Anschein einer Beratung zu wecken.
    Na und? Ich kann beraten so viel ich will, vom "geschäftsmäßig" bin ich weit entfernt.
    Damit sind wir wieder beim ursprünglichen Thema des Threads.
    Wer sich Filmchen von YT runterläd, macht eine Kopie. Die Umwandlung in MP3 wäre schon eine weitergehende Bearbeitung, bei der nicht klar ist, ob dies noch als das zu bezeichnen ist, was der Gesetzgeber als "Privatkopie" benennt.
    Das ist doch wirklich lächerlich. Steht irgendwo im UrhG, dass man an seiner Privatkopie nicht rumbasteln darf? Nicht das ich wüsste! Als ob remixen und der ganze Kram (solange man es nicht verbreitet) jetzt illegal wäre, lächerlich! Es gibt nur Ausnahmen für Computerprogramme, mit denen darf man nicht alles machen, was man will, z. B. darf man sie nicht dekompilieren.
  18. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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