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Ist es gesetzlich verboten Leute zu bespucken?

lima-cityForumSonstigesReallife

  1. Autor dieses Themas

    s***w

    Hallo!

    Ist es gesetzlich verboten Leute zu bespucken?
    Das würde mich einmal sehr interessieren!!!
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  3. s***h

    Natürlich ist das verboten. Was für eine Frage^^
  4. Autor dieses Themas

    s***w

    Wieso sollte das verboten sein gesetzlich??? - Ich meine kann man deswegen angezeigt werden?? Tut ja keinem weh....
  5. hk1992

    Moderator Kostenloser Webspace von hk1992

    hk1992 hat kostenlosen Webspace.

    Ich würde einfach mal sagen: Ja, weil schon Beleidigungen Verboten sind. Du kannst eine Geldstrafe bekommen, wenn du z.B. einem Polizisten deinen Mittelfinger zeigst.
    Ich weiß kein Gesetz o.ä. aber ich denke, dass es Verboten ist.
    hk1992
  6. Autor dieses Themas

    s***w

    Es ist klar, dass wenn man einen Polizisten beleidigt man eine Geldstrafe bekommt! Aber ich meine ist man dann vorbestraft oder so, also wenn man jemande bespuckt?

    Beitrag geändert: 25.6.2007 20:32:35 von sinew
  7. s***h

    sinew schrieb:
    Wieso sollte das verboten sein gesetzlich??? - Ich meine kann man deswegen angezeigt werden?? Tut ja keinem weh....



    Schon Artikel 1 Absatz 1 spricht klar dagegen:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.





    Beitrag geändert: 25.6.2007 20:34:31 von sesch
  8. Falls du das nochnicht gelsen hast: http://ml.42.org/nick-fun/msg00310.html . Ist zwar zum Ammiland, aber sicher lustig. Spucken müsste den Tatbestand der Körperverletzung und EDIT: "Nötigung" erfüllen (?)

    Beitrag geändert: 25.6.2007 20:35:45 von erasmuz
  9. Autor dieses Themas

    s***w

    Okay, gut, dann ist es eben verboten - aber welche rechtlichen Konsequenzen kann es da geben? Ist man dann vorbestraft?
  10. s***h


    Okay, gut, dann ist es eben verboten - aber welche rechtlichen Konsequenzen kann es da geben? Ist man dann vorbestraft?



    Nein, vorbestraft wirst du nur, wenn du deswegen verurteilt wirst.

    Und wegen so einer Kleinigkeit kommt es wohl kaum zu einer Verhandlung.

    -Angaben ohne Gewähr-
  11. Autor dieses Themas

    s***w

    Na, dann hoffen wir das mal! HARHARHARHARHAR ^^
  12. Gilt nicht für auf Leute spucken:
    In asien gibt es Stadte wo ein Spucken auf die Strasse 1000¤ Kostet oder man muss sich mit gesiebter Luft begnügen. In Deutschland müssen solche Strafen nicht sein.
    Hier ist es eine Ordnungswiedrigkeit und wird vom Ordnungsamt geahndet! Aber nicht Bundesweit sondern von Stadt zu Stadt. In Köln kostet es 35¤. :biggrin:

    Und bevor weitere Fragen auftretten: Pinkeln bis 35¤. Dosen, Papier 25¤. Hundescheiße bis 350¤ (bei harten fällen zB aufn Kinderspielplatz)

    Aber warum fragst haste einen angespuckt? Denke das es eine Beleidigung ist und sowas is nicht billig in Deutschland

    Beitrag geändert: 25.6.2007 20:43:32 von phyroad
  13. Autor dieses Themas

    s***w



    phyroad schrieb:
    In asien gibt es Stadte wo ein Spucken auf die Strasse 1000¤ Kostet oder man muss sich mit gesiebter Luft begnügen. In Deutschland müssen solche Strafen nicht sein.
    Hier ist es eine Ordnungswiedrigkeit und wird vom Ordnungsamt geahndet! Aber nicht Bundesweit sondern von Stadt zu Stadt. In Köln kostet es 35¤. :biggrin:

    Und bevor weitere Fragen auftretten: Pinkeln bis 35¤. Dosen, Papier 25¤. Hundescheiße bis 350¤ (bei harten fällen zB aufn Kinderspielplatz)


    Heeee - gschmeidige Antwort, Dankeschön!

    Also, was ich so durchhöre, kann das nichts weiters als Geld kosten, wenn man "angezeigt" wird und hat sonst keine rechtlichen Folgen - richtig?
  14. s***h


    Na, dann hoffen wir das mal! HARHARHARHARHAR ^^


    Ich hoffe, du wirst bestraft :P

    Zu meinem vorherigen Post: Das hat sich natürlich auf ein Strafverfahren und NICHT auf einen Zivilprozess bezogen.
    Aber selbst, wenn es zu einem Zivilprozess kommen sollte, dann ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es bis zu einem Urteil kommt. In einem solchen Falle einigen sich meist beide Parteien außergerichtlich. Außerdem braucht der Kläger auch Zeugen ;)

    Zum Thema nochmal:
    Mit den Vorstrafen kann man sich das so merken: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (außer Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.
  15. Hab meinen Beitrag bearbeitet! (siehe oben) Der spass gilt nur wenn man auf den Boden spuckt. Es ist durchaus vorstellbar das man bei spucken auf Personen auf einen 4 Stelligen betrag kommt, je nachdem wie krass der vorfall war. ggf Sozialstunden.
  16. Autor dieses Themas

    s***w


    phyroad schrieb:
    Hab meinen Beitrag bearbeitet! (siehe oben) Der spass gilt nur wenn man auf den Boden spuckt. Es ist durchaus vorstellbar das man bei spucken auf Personen auf einen 4 Stelligen betrag kommt, je nachdem wie krass der vorfall war. ggf Sozialstunden.



    Fallen Sozialstunden dann schon unter Vorbestrafung? Also kann man doch vorbestraft werden?




    Beitrag geändert: 25.6.2007 20:50:49 von sinew
  17. s***h



    phyroad schrieb:
    Hab meinen Beitrag bearbeitet! (siehe oben) Der spass gilt nur wenn man auf den Boden spuckt. Es ist durchaus vorstellbar das man bei spucken auf Personen auf einen 4 Stelligen betrag kommt, je nachdem wie krass der vorfall war. ggf Sozialstunden.



    Fallen Sozialstunden dann schon unter Vorbestrafung? Also kann man doch vorbestraft werden?




    Beitrag geändert: 25.6.2007 20:50:49 von sinew


    Ich empfehle dir mal auf
    http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&p=7
    vorbeizuschauen, da gibt's alle möglichen Infos.
  18. himynameischris

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    himynameischris hat kostenlosen Webspace.

    ihr habt sorgen....
    wenn man sich zu benehmen weiß, dann hat man solche probleme nicht.
    (und wenn man schon auf jemanden spuckt, nicht gleich die panik kriegen, sondern lieber vorher überlegen....)

    mfg
  19. s***h


    ihr habt sorgen....
    wenn man sich zu benehmen weiß, dann hat man solche probleme nicht.
    (und wenn man schon auf jemanden spuckt, nicht gleich die panik kriegen, sondern lieber vorher überlegen....)

    mfg


    und sich danach bei der Person entschuldigen ;)


  20. Ich empfehle dir mal auf
    http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&p=7
    vorbeizuschauen, da gibt's alle möglichen Infos.


    Ich glaub nicht das du extra auf "Der Diebstahl und seine Konsequenzen" verlinkt hast oder?

    Es ist eher (wie ein dem 123recht-Forum diskutiert) eher eine "Beleidigung der Ehre" http://www.123recht.net/article.asp?a=364&f=ratgeber_strafrecht~besonderer~teil_ehrdelikte&p=2 Dh freiheitstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe dafür muss das Opfer denke ich aber in Spuke fast ertrinken :eek:

    Es würde mich eher interessieren wie du auf das Thema kommst! Biste du ein Täter oder ein Opfer. Je nach dem wünsche ich das du in der Hölle gegrillt wirst. :biggrin:

    Beitrag geändert: 25.6.2007 22:12:56 von phyroad
  21. Also das ist auf jeden Fall verboten ich glaube das gehört sogar zur Körperverletzung!
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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