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Meldung eins UWG Verstoßes

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  1. Autor dieses Themas

    webdesignerin

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    Hallo :wave:

    Wollte mal fragen wo man Webseiten oder Unternehmen meldet, die gegen das UWG verstoßen (insb. unlauteren Wettbewerb, Falschwerbung usw.). :confused:


    LG
    Webdesignerin :angel:
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  3. Vielleicht beim Bundeskartellamt, aber ohne Garantie.
    Kannst du vielleicht anhand eines Fallbeispiels konkretisieren, um was für einen Verstoß es sich dabei handelt?
  4. Autor dieses Themas

    webdesignerin

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    Hallo :wave:

    Es handelt sich um einen Campingplatz der mit immernoch mit der Vermietung eines Wohnwagens wirbt, den Bekannte von mir schon gekauft haben. Und noch einige andere Dinger... :slant:

    Dort werden Plätze als frei im Netz auf der Homepage gekennzeichnet für Touristen, die gar nicht mehr frei sind bzw. falsche Angaben bzgl. der Plätze für Dauercamper und Mobilheime gemacht werden um Kunden zu locken und noch vieles mehr.


    LG
    Webdesignerin :angel:
  5. webdesignerin schrieb:
    Hallo :wave:

    Es handelt sich um einen Campingplatz der mit immernoch mit der Vermietung eines Wohnwagens wirbt, den Bekannte von mir schon gekauft haben. Und noch einige andere Dinger... :slant:

    Dort werden Plätze als frei im Netz auf der Homepage gekennzeichnet für Touristen, die gar nicht mehr frei sind bzw. falsche Angaben bzgl. der Plätze für Dauercamper und Mobilheime gemacht werden um Kunden zu locken und noch vieles mehr.


    LG
    Webdesignerin :angel:


    Dagen kannst du selber nur vorgehen, wenn du auch einen Campingplatz betreibst.

    Du kannst dich aber auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die können auch dagegen vorgehen.
    Schreib der entsprechenden Verbraucherzentrale einfach mal eine email mit den Fall.

    Hier noch ein Link:
    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

    Beitrag zuletzt geändert: 11.6.2009 12:26:13 von jacr
  6. Autor dieses Themas

    webdesignerin

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    webdesignerin hat kostenlosen Webspace.

    jacr schrieb:
    Dagen kannst du selber nur vorgehen, wenn du auch einen Campingplatz betreibst.

    Du kannst dich aber auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die können auch dagegen vorgehen.
    Schreib der entsprechenden Verbraucherzentrale einfach mal eine email mit den Fall.

    Hier noch ein Link:
    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/


    Da steht aber das die dafür nicht zuständig sind:

    [...] Daher können wir Ihnen nicht bei Fragen zum Steuerrecht, Mietrecht, Familien- oder Arbeitsrecht bzw. bei Problemen mit einem öffentlichen Anbieter (GEZ, Stadtverwaltung, öffentliche Schulen etc.) weiterhelfen. Das Gleiche gilt für Selbständige und Gewerbetreibende. Falls Sie zu dieser Personengruppe gehören und eine geschäftliche Rechtsfrage klären möchten, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an die zuständigen Verbände oder an einen Rechtsanwalt. [...]

    Soweit ich weiß, ist ein Campingplatz ein Gewerbe und fällt damit nicht in deren Zuständigkeitsbreich!


    MfG
    Webdesignerin :angel:
  7. Dann such doch den zuständigen Verband...(gibt es einen Verband der anonymen Campingplatzbetreiber ?)

    Ansonsten ist unlauterer Wettbewerb schwer zu vergelten...vieleicht so:

    Ruf da an geh auf die Werbung ein und miete genau den dort noch als frei beschriebenen Platz an (von dem du weißt das er belegt ist, wie du das auch immer erfahren hast) und lasse dir deine Buchung (genau dieses Platzes) schriftlich (per Mail) bestätigen, fahr hin und nimm deinen Platz in Anspruch jetzt wird man dir sagen das du leider einen anderen Platz nehmen sollst (der reservierte ist ja in Benutzung), du hast aber die verbindliche Zusage in deiner E-Mail und dann machst du ein Fass auf und drohst wegen einer nicht erbrachten Dienstleistung zu klagen...mach ein Video...das wird lustig...

    Beitrag zuletzt geändert: 11.6.2009 12:41:18 von fatfox
  8. webdesignerin schrieb:

    [...] Das Gleiche gilt für Selbständige und Gewerbetreibende. Falls Sie zu dieser Personengruppe gehören und eine geschäftliche Rechtsfrage klären möchten, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an die zuständigen Verbände oder an einen Rechtsanwalt. [...]

    Soweit ich weiß, ist ein Campingplatz ein Gewerbe und fällt damit nicht in deren Zuständigkeitsbreich!
    (Fettung von FF)

    Das SIE bezieht sich auf dich als Fragesteller und nicht auf den, der einen Verstoß begeht.

    Ansonsten wäre die Wettbewerbszentrale sinnfrei. ;)

    FF
  9. Autor dieses Themas

    webdesignerin

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    Hallo! :wave:

    Problem/Fragestellung hat sich erledigt - Thread kann geschlossen werden. :wink:

    Gruß,
    Webdesignerin :angel:
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