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Muss ich mich Melden?

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  1. Autor dieses Themas

    g****e

    Heyho

    Ich werde nächstes Semester ein Semester wo anders Verbringen. Momentan wohn ich zu Hause, dann wohne ich für ne Weile in ner Wohnung. Muss ich mich dafür ummelden? Ich bin in der Zeit noch fast jedes Wochenende zu Hause, und Post die zu mir nach Hause kommt wird mir entweder nachgeschickt wenn sie wichtig ist, ich lese sie am Wochenende, ich kriege sie per Mail weitergeleitet wenn nötig (gescannt), und werde auf jeden Fall telefonisch benachrichtigt. Auch bleibt mein Hauptwohnsitz definitv hier zu Hause. Also, muss ich das ganze in der neuen "Zwischenstadt" melden?
    In meinen Augen ist es unnötiges gerenne, weil ich immernoch jederzeit erreichbar bin, und es nur für 5-6 Monate ist. Wie seht ihr das? Wie steht das ganze?

    Liebe Grüße
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  3. Solange du nicht dauerhaft in eine andere Stadt ziehst, brauchst du dich nicht ummelden
  4. michl27 schrieb:
    Solange du nicht dauerhaft in eine andere Stadt ziehst, brauchst du dich nicht ummelden
    Falsch:
    In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnsitz
  5. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wenn du nicht durch ein Straffverfahren auf dich aufmerksam machst oder nicht auf amtliche Post reagierst sodass Jemand auf die Idee kommt nachzuschauen ob es dich noch gibt wird das kaum jemand bemerken. Und wenn doch kannst du immernoch eine Lebensmittelpunktserklärung abgeben und erklären das sich das zentrum deines sozialen Lebens an deinem Hauptwohnsitz abspielt...was man ev. überlegen muss ist falls die 2.Heimat eine Zweitwohnsitzsteuer haben möchte, was in studentenstädten oft der Fall ist, sollte man einen Zweitwohnsitz anmelden, denn das könnte sonst zur Steuerhinterziehung werden.
  6. Autor dieses Themas

    g****e

    galerietbb schrieb:
    michl27 schrieb:
    Solange du nicht dauerhaft in eine andere Stadt ziehst, brauchst du dich nicht ummelden
    Falsch:
    In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnsitz

    Wikipedia ist hier ganz schlecht zu zitieren, denn es ist bei rechtlichen Sachen viel zu Oberflächlich.

    Ich habe heute morgen von einem Komilitonen erfahren, dass ich dazu im Meldegesetz Schleswig Holstein direkt rein schauen kann, denn es gibt fristen, für was für eine Zeit ich mich nicht Melden müsste. Hier der entsprechende Satz:
    Wer im Inland nach den §§ 11 oder 19 gemeldet ist und zum Zwecke eines nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 11.

    Zitat: Meldegesetz Schleswig Holstein §11 Abs.2 http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=MeldeG+SH+%C2%A7+18&psml=bsshoprod.psml&max=true
    Da ich nur 5 Monate, bzw 1 Semester dort hin ziehe, muss ich es also nicht melden.

    Das mit der Zweitwohnsitzsteuer hatte ich auch gelesen, diese entfällt aber dadurch, dass es nur ein zeitlich befristeter Aufenthalt ist, denk ich mal. Notfalls berufe ich mich auf des Gesetz, und hoffe, dass die Stadtverwaltung das versteht. Ich werd ja nicht der erste Fall sein der sowas hat, in einer Studentenstadt :-D

    Danke :)

    Liebe Grüße
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