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Recht zum Selbstmord?

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  1. Zunächst einmal ist das Wort Selbstmord vollkommen unpassend.

    Im §211 Abs. 2 StGB heißt es zum Thema Mord:
    Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    einen Menschen tötet.

    Das hat also im Allgemeinen nichts mit der Selbsttötung oder dem Suizid zu tun.

    Darüber hinaus scheint hier eine gewisse Leichtigkeit in der Diskussion vorzuherrschen, was die Beweggründe für eine Selbsttötung angeht. Man wacht nicht morgens auf und beschließt sich umzubringen.

    Zum einen können psychische Faktoren oder gar Erkrankungen eine Rolle spielen. Oder habe ich vielleich einen wichtigen Menschen verloren? Hatte ich einen schweren Unfall und bin dadurch entstellt, behindert oder muss täglich mit unerträglichen Schmerzen leben? Habe ich vielleicht astronomische Schulden, die ich wahrscheinlich nie abbezahlen kann? All das können Gründe für eine Selbsttötung sein.

    Aber auch alte Menschen haben ein hohes Suizidrisiko. Viele müssen eine Vielzahl Medikamente nehmen, alltägliche Dinge, wie Treppensteigen, Einkaufen oder Ankleiden funktionieren vielleicht nicht mehr so wie früher.

    Die Entscheidung, sich zu suizidieren wird nicht leichtfertig gefällt. In der Regel ist sie das Ergebnis, eines Prozesses der schon Jahre lang im Gang ist. Wenn man merken sollte, dass es einem selbst oder einem Freund oder Mitmenschen so geht, sollte man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen bzw. anbieten.

    Zur rechtlich/moralischen Frage:

    Ich vertrete das Recht auf Selbsteigentum, d.h. ich besitze meinen Körper und kann damit tun, was mir beliebt, solange ich das Recht auf Selbsteigentum anderer nicht verletze. Daraus folgt sogleich, dass ich selbstverständlich das Recht habe, mich zu suizidieren, nicht aber das Recht, dies auf Kosten anderer zu tun, also mich bspw. vor einen Zug zu werfen.
    Ebenso ist die Selbsttötung nicht moralisch verwerflich, sondern nach gründlicher Abwägung erfolgt, eine zu respektierende Entscheidung und Lebensentwurf.

    Ebenso sollte passive wie aktive Sterbehilfe erlaubt werden. Das funktioniert ja nicht so, dass Du dort hingehst und der Arzt Dir Gift spritzt. Sondern Du bekommst eine Mindestbedenkzeit von ca. 6 Monaten. Vorher passiert da gar nichts.
    Es ist ja geradezu heuchlerisch vom Recht auf menschenwürdiges Leben zu sprechen, den Menschen dann aber das Recht auf ein würdiges Sterben zu verweigern. Das ist im höchsten Maße antihumanistisch!
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  3. Autor dieses Themas

    drafed-map

    Kostenloser Webspace von drafed-map

    drafed-map hat kostenlosen Webspace.

    bettcrew schrieb:
    Darüber hinaus scheint hier eine gewisse Leichtigkeit in der Diskussion vorzuherrschen, was die Beweggründe für eine Selbsttötung angeht. Man wacht nicht morgens auf und beschließt sich umzubringen.
    Genau, wenn sich heute jemand umbringt, hat er sich bestimmt schon jahrelang damit herum gequält, ob er das tun soll, oder nicht. Der Körper hat ja einen sehr großen Trieb zur Selbsterhaltung, egal in welcher Lage man sich befindet. Ist jemand für den Rest seines Lebens eingesperrt, also hat keine Chance jemals wieder lebendig aus dem Gefängnis frei zu kommen, dann müsste er sich eigentlich auf dem schnellstmöglichen Ziel selbst töten (habe "umbringen bewusst vermieden :wink:), was er aber aufgrund des unglaublich starken Bestrebens nach Selbsterhaltung nicht, oder erst nach Langer Zeit, wenn die Depressionen den Wert der Selbsterhaltung langfristig überstiegen haben, oder wenn er es lange geplant hat, plötzlich an eine Schusswaffe kommt, wozu er jahrelang nicht die Möglichkeit gehabt hat, und sich selbst, ohne nachzudenken, erschießt.


    bettcrew schrieb:
    Zum einen können psychische Faktoren oder gar Erkrankungen eine Rolle spielen. Oder habe ich vielleich einen wichtigen Menschen verloren? Hatte ich einen schweren Unfall und bin dadurch entstellt, behindert oder muss täglich mit unerträglichen Schmerzen leben? Habe ich vielleicht astronomische Schulden, die ich wahrscheinlich nie abbezahlen kann? All das können Gründe für eine Selbsttötung sein.
    Bis auf die Schulden und die Erkrankung / Behinderung halte ich alles von dir aufgezählte für eine Verzweiflungstat, und nicht für langfristig geplant, was aber die von dir aufgezählten Gründe zur Selbsttötung nicht in Frage stellt.


    bettcrew schrieb:
    Zur rechtlich/moralischen Frage:

    Ich vertrete das Recht auf Selbsteigentum, d.h. ich besitze meinen Körper und kann damit tun, was mir beliebt, solange ich das Recht auf Selbsteigentum anderer nicht verletze. Daraus folgt sogleich, dass ich selbstverständlich das Recht habe, mich zu suizidieren, nicht aber das Recht, dies auf Kosten anderer zu tun, also mich bspw. vor einen Zug zu werfen.
    So sehe ich das auch. Was man besitzt darf man auch vernichten, darüber sind wir uns ja auch im Thema "Auf MEINEM Grund und Boden darf ICH machen, was ICH will!" einig.


    bettcrew schrieb:
    Ebenso sollte passive wie aktive Sterbehilfe erlaubt werden. Das funktioniert ja nicht so, dass Du dort hingehst und der Arzt Dir Gift spritzt. Sondern Du bekommst eine Mindestbedenkzeit von ca. 6 Monaten. Vorher passiert da gar nichts.
    Es ist ja geradezu heuchlerisch vom Recht auf menschenwürdiges Leben zu sprechen, den Menschen dann aber das Recht auf ein würdiges Sterben zu verweigern. Das ist im höchsten Maße antihumanistisch!
    Dass aktive Sterbehilfe erlaubt sein sollte sehe ich auch so, da jemand, der vom Hals ab gelähmt ist sich das Gift ja nicht mehr selbst spritzen kann. Dass ich sage, dass aktive Sterbehilfe legal sein sollte bedeutet natürlich auch, dass passive Sterbehilfe meiner Meinung nach auch erlaubt sein sollte. Es muss ja nicht von einem Arzt getan werden, sondern kann auch von jeder anderen Person getätigt werden. Ich verweise nur mal auf den Eid des Hippokrates. An einem Gift zu sterben ist vielen Menschen auch deutlich lieber, als sich in den Kopf zu schießen, da der Körper nach einem Gift-Tod äußerlich in lebendem Zustand erhalten bleibt.
  4. d******9

    also in jura haben wir gelernt:

    der bilanzselbstmord darf durch beamte der staatsgewalt nicht verhindert werden, der "spontane" selbstmord aus einer sitaution heraus schon.
    die abgrenzung ist natürlich schwierig. jemand der schon längere zeit querschnittsgelähmt und das leben als solches nicht mehr erträgt, darf von seinem Recht auf leben (Art. 2 GG --> "Auch ein Recht, kein Leben zu haben, sprich sein eigenes Leben zu beenden." ) Gebrauch machen.
    Spontane Selbstmorde, wie ich sie hier nenne, (schreckliche wortwahl ich weiss), sind von beamten zu verhindern. zb. teenager auf der brücke nachdem freund sie verlassen hat.
  5. mystical-gaming schrieb:
    x-treme schrieb:
    Bezüglich der Frage:
    - Hat man das Recht, sein eigenes Leben zu beenden?
    ..kann ich nur sagen "ja" schliesslich darf jeder selbst bestimmen wann er sein Leben beenden möchte und wann nicht.


    Ja darin kommen dann sehr viele Komplikationen auf .

    Wer weiß im nachhinein dann wirklich ob er es wollte.
    Da muss dann wieder dass gerichtlich bestätigt werden.

    Es wird dann alles überhäuft an Menschen die Sterben würden.
    Manche Leute zb. im Spital werden wieder Gesund nur glauben Sie nicht daran und ändern zu schnell ihre Entscheidung


    Also wenn sich jemand für Selbstmord entscheidet dann weil Er oder Sie einfach nicht mehr klar kommt mit seinem bzw. ihrem Leben. Ein später gibt es dann nicht mehr. Wenn man immer davon ausgeht dass man sich später vielleicht doch anderst entschieden hätte dürfte man ja im Leben nie eine Entscheidung treffen.
    Oft geht man davon aus dass Selbstmord eine "Kurzschlusshandlung" ist, aber oftmals wird schon länger an einen Selbstmord gedacht bevor man diesen begeht. Meistens gibt es vielleicht einfach noch einen entscheidenenden Auslöser.

    Beitrag zuletzt geändert: 17.2.2010 20:58:08 von x-treme
  6. projectfreestyle

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    projectfreestyle hat kostenlosen Webspace.

    Auf einer Seite würde ich sagen jeder kann über sein eigenes Leben selbst entscheiden schließlich ist jeder für sein Leben selbst verantwortlich aber auf der anderen Seite kann man nicht einfach jemanden sterben lassen man versucht erstmal in erster Linie dem jenigen zu helfen.
  7. h*******t

    ich denke jeder hat das recht auf selbstmord auch wenn es keine schöne sache ist wenn ein mensch wirklich sterben will lässt sich das sowieso kaum verhindern man kann ihn ja schlecht einsperren, überwachen und zwangsernähren und das tag und nacht.
  8. Ich persönlich finde es ist immer eine Frage wieso man sich umbringen will wenn es eine schwere Krankheit ist die einem sehr viel Leid zufügt dann sollte es erlaubt sein, vielleicht sollte es auch solche Firmen geben die dabei helfen diese sollten dann aber Beamte vom Start sein und stark kontrolliert werden.
  9. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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