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Videos von Computerspielen

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  1. Autor dieses Themas

    cg-tv

    cg-tv hat kostenlosen Webspace.

    Also,
    ich will einige Videos über Computerspiele auf meiner Seite, über Youtube stellen.
    Jetzt meine Farge: Darf ich überhaupt Videos von Spielen machen, und dann für alle hochladen? Weil musik darf man ja nicht bei Youtube uploaden. Oder sind Computer-Spiel-Videos nicht rechtlich geschützt?
    Bitte nicht solche Antworten: "Macht doch jeder, also kannst es auch machen...", oder "Also ich denke,..."

    cg-tv

    p.s. Ich weis das ihr mir keiner garantiert, aber ein paar Aussagen, vieleicht mit ein paar Links zu vertrauenswürdigen Quellen wären ganz nett.
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  3. Das wird von Entwickler zu Entwickler und Publisher zu Publisher unterschiedlich gehandhabt.

    Typ A verbietet es
    Typ B duldet es
    Typ C erlaubt es ausdrücklich

    Die meisten sind von Typ C, da die Spielevideos meist einen Werbeeffekt haben - solange in den Videos nicht gezeigt wird wie schlecht die Spiele sind :D
    Solltest also Anfragen an die Publisher stellen (dfie sind auch wichtiger als die Entwickler)
  4. Also nachdem was ich bei Google grad gefunden habe ist es legal, da man das Spiel selbst nicht verbreitet. Wenn man Musik hochlädt verbreitet man ja eben die Musik, also das Produkt, an sich.
  5. k****o

    Das einfachste ist, was der Kollege andeutete, schick eine E-mail an den entsprechenden Support und frag ganz lieb, ob Du das darfst (schreib auf alle Fälle was es für eine Art Video ist, z.B ob Du damit irgentein Statement abgeben willst oder nur das Spiel promoten willst oder sonstwas). Dann bist Du auf alle Fälle auf der sicheren Seite, falls sich doch jemand beschwert.

    Auf die Argumentation von insulinyouth würde ich mich nicht unbedingt stützen, denn nicht nur das Produkt ist das entscheidende, sondern genauso sind die Figuren und die ganze Spielwelt die der sie "leben" urheberrechtlich geschützt, und eine Übertragung von urheberrechtlich geschützten Figuren auf ein anderes Medium erfordert auf alle fälle die Erlaubnis des rechtinhabers, sonst machts Du Dich strafbar (klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber laut Gesetz gilt dies). Steht alles im Urheberrecht.
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