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WLAN nicht verschlüsselt

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  1. Autor dieses Themas

    v***********e

    Hi!

    Hab mal ne Frage:
    Wenn zB mein Nachbar oder so sein WLAN nicht verschlüsselt und ich somit über seine Verbindung aufs Internet zugreifen könnte, und ich irgendwas mache, wo er dann ein bisschen mehr zahlen muss oder sonst irgendwas für ihn negatives mache. Ist er dann selber schuld, oder muss ich dafür gerade stehen?

    Grüße, vwz
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  3. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Rein Rechtlich gesehen ist der Inhaber der Internmetverbindung schuld, wenn jemand auf sein Ungesichertes WLAN zuugreift und Schaden entsteht. Er ist dann in der Pflicht dir den Schaden nachzuweisen was wohl eher schwierig wird.

    Das hat folgenden Grund: Es gibt bereits Urteile über ähnliche Fälle, in denen es heißt, daß der Besitzer, der seine Verbindung nicht als ne art Hotspot nutzt also nicht gewerblich, bestmöglich zu sichern. Wenn er die Gesichert hat per WEP oder WPA und ähnlichem, dann wird gesucht wer das WLAN geknackt hat.
  4. Selbstverständlich ist das natürlich moralisch höchst verwerflich. Es wäre netter den Nachbarn auf das ungesicherte WLAN hinzuweisen und ihn die Gefahren aufzuzeigen und über die Folgen aufzuklären.

    Ich kenne auch Leute die stellen Ködernetze auf um Schadsoftware zu verteilen, in dem Falle wärst du natürlich dann der gelackmeierte.

    Also im Zweifel nicht nutzen und den Besitzer informieren.
  5. das unbefugte nutzen eines offenen wlan netzes ist nach diversen urteilen gleichzusetzen mit hausfriedensbruch und ist demnach stafbar. falls du als urheber von kosten zu indentifizieren bist, musst du die kosten tragen und die anfallende strafe auf dich nehmen.
  6. schrotti12

    Moderator Kostenloser Webspace von schrotti12

    schrotti12 hat kostenlosen Webspace.

    Sofern auch nur die geringste Sicherung besteht und diese überwunden wird, ist der unrechtmäßige Nutzer strafbar. Wenn das Netz allerdings offen ist und sich der computer praktisch von selbst einwählen kann, ist, meines Wissens, der Halter des Anschlusses schuld.

    Sprich: Sobald die geringste Sicherung (WEP z.B.) vorhanden ist, und die diese knacken musst um eine Verbindung ins Netz aufzubauen, machst du dich strafbar.

    Das ist das, was ich zu dem Thema von mehreren Seiten gehört habe, aber da ich kein Experte bin, würde ich in diesen Fällen eher einen Anwalt um Rat fragen.

    Was passiert, wenn man sich einen Spaß macht und einfach mal einen, per Default-Kennwort gesichterten, Router mit einem neuen Kennwort versieht, kann ich leider nicht sagen, aber verdient hättens diejenigen, die ihre Router ungesichert betreiben. Schließlich ist das Sichern eines Routers vieleicht eine halbe Stunde Such- und Recherche-Arbeit im Internet. Sonst muss man halt jemand fragen, der das kann...
  7. Autor dieses Themas

    v***********e

  8. Ja dann haben wir es ja ne ? Nach Rücksprache mit dem Treadersteller

    *closed*
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